Geschrieben von kathi.P.B. am 18.03.2015, 15:39 Uhr |
Elterngeld
Hallo.....
Kurz die eine Frage,
Habe Elternzeit für ein Jahr beantragt beim Arbeitgeber... Und zwei Jahre Elterngeld...Nun hat mir ne Freundin gesagt wenn ich wieder arbeiten gehe fällt mein elterngeld weg......stimmt das...? Wir wurden jetzt alle auf 30 h runtergeschraubt wegen der 8.50 Mindestlohn....
Re: Elterngeld
Antwort von Rosinchen78 am 18.03.2015, 15:50 Uhr
Verstehe nicht ganz, wieso du das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lässt, wenn du nur 1 Jahr Elternzeit beantrag hast?...
Also normal bekommst du das schon weiter bezahlt, weil du ja nur die halbe Summe bekommst. Also die Höhe vom errechneten Geld für 1 Jahr wird bei dir eben verteilt auf 2 Jahre ausbezahlt. Bin aber auch auf Antworten gespannt.
LG Rosinchen
Re: Elterngeld
Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:51 Uhr
Elterngeld und arbeiten
Wer neben dem Elterngeldbezug arbeiten will, muss genau planen. Denn grundsätzlich bekommen Sie Elterngeld nur dann, wenn Sie neben der Kinderbetreuung nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten – und zwar im Monatsdurchschnitt! Das heißt aber, dass Sie frei wählen können, wie Sie Ihre Arbeitszeit einteilen. Sie können zwei Wochen jeweils 45 Stunden arbeiten und die anderen beiden Wochen ganz frei nehmen – in diesem Fall kommen Sie auf 22,5 Wochenstunden (90 Stunden aus zwei Wochen durch vier Wochen geteilt) und bekommen Elterngeld – wenn auch das Einkommen angerechnet wird.
Re: Elterngeld
Antwort von kathi.P.B. am 18.03.2015, 15:58 Uhr
Also kann ich auf 30/h die Woche arbeiten gehen,,,,? Irgendwie stell ich mich total glatt an....
Re: Elterngeld
Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:59 Uhr
zumindest interpretiere ich den Text so
http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html
Re: Elterngeld
Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:59 Uhr
zumindest interpretiere ich den Text so
http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html
Re: Elterngeld
Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:59 Uhr
zumindest interpretiere ich den Text so
http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html
Re: Elterngeld
Antwort von sternenfee75 am 18.03.2015, 16:14 Uhr
Aber muss man nicht trotzdem in der EZ sein, um das Geld zu bekommen?
Ansonsten, wenn du die EZ beendet hast, lass den Restbetrag auszahlen.
Re: Elterngeld
Antwort von Rosinchen78 am 18.03.2015, 16:14 Uhr
Stimmt, ich erinnere mich... man kann während der Elternzeit 30 h arbeiten gehen.
bei mir war es immer so, dass ich 1 Jahr zuhause geblieben bin und Elterngeld bezogen hab. Danach war ich zwar noch in Elternzeit (aber bekam ja kein Elterngeld mehr) und hab dann Teilzeit währen der Elternzeit gearbeitet.
Aber ich glaube nicht, dass dir das Elterngeld abhanden kommt, du hast ja lediglich den Auszahlungszeitraum auf 2 Jahre gedehnt.
LG
Re: Elterngeld
Antwort von mf4 am 18.03.2015, 16:15 Uhr
Das mit der EZ weiß ich nicht aber wenn man sich den Restbetrag auszahlen lassen kann wäre das ja supi.
Re: Elterngeld
Antwort von kathi.P.B. am 18.03.2015, 16:16 Uhr
gut weil ich habe ja seit 01.01.2015 ein 30 h Vertrag bekommen
Re: Elterngeld
Antwort von luna8 am 18.03.2015, 17:31 Uhr
Ich denke schon, dass das wegfällt, du bekommst ja Lohnzahlung.
Mit Elterngeld darfst du nur minimal ( glaub ca 50 Std im Monat ) arbeiten.
Re: Elterngeld
Antwort von HSVMarie am 18.03.2015, 17:40 Uhr
Ruf am Besten bei der Elterngeldstelle an und frag nach. Du kannst auf jeden Fall deine Elternzeit bei der Elterngeldstelle ändern auf 1 Jahr verkürzen und dann bekommst du den Restbetrag ausgezahlt.
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