Geschrieben von ich_bins am 29.10.2013, 19:16 Uhr |
Wohnsitz mit 16 selbst bestimmen ohne Zustimmung der Eltern??
Also das kann ich nicht glauben:
Ein 16-jähriger kann sich mit vorliegendem Personalausweis selbstständig und ohne Begleitung der Eltern (oder zumindest eines Elternteils) seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ändern???
Das kann doch nicht wahr sein oder ist es tatsächlich so??
Re: Wohnsitz mit 16 selbst bestimmen ohne Zustimmung der Eltern??
Antwort von Franke am 29.10.2013, 20:24 Uhr
So wie er einen Computer kaufen kann - den die Eltern zurücktragen, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind?
Re: Wohnsitz mit 16 selbst bestimmen ohne Zustimmung der Eltern??
Antwort von Pamo am 30.10.2013, 10:01 Uhr
Eigentlich nicht.
Wer sagt, dass das möglich ist?
Re: Wohnsitz mit 16 selbst bestimmen ohne Zustimmung der Eltern??
Antwort von Glimmerglitter am 30.10.2013, 11:02 Uhr
Huhu,
ich bin mir nicht ganz sicher.
Aber laut zb. Stadt Wuppertal und anderen Städten wäre eine Ummeldung AB 16 möglich ohne die Erlaubnis der Eltern.
Auch hier steht etwas das seit 2004 nur noch die Zustimmung der Eltern verlangt wird wenn das Kind ins Ausland möchte.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnsitzwechsel-mit-16-Jahren---f123629.html
Ich denke, möglich wäre es schon.
Aber, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht ja immernoch bei den Eltern liegt, könnten diese bestimmt dagegen vorgehen.
Außer es liegen vielleicht gute gründe vor, warum das Kind ausziehen möchte.
https://www.gerechte-sache.de/fragenantworten/meine-familie/kann-ich-bestimmen-wo-ich-wohne
Allerdings verstehe ich hier auch wieder, das es nicht möglich wäre.
Oder eben auch doch, ab vollendung des 16. Lebensjahres.
Merkwürdige Gesetze die wir da haben.
LG
Glimmerglitter
Re: Wohnsitz mit 16 selbst bestimmen ohne Zustimmung der Eltern??
Antwort von Jassy2101 am 30.10.2013, 19:53 Uhr
So einfach ist das im "Normalfall" nicht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bis zum 18. LJ bei den Eltern. Der "Minderjährige" darf ja, rein rechtlich gesehen, noch nicht mal einen eigenen Mietvertrag unterschreiben. Nur wenn den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bei Kindeswohlgefährdung) entzogen wird, kommt ein Auszug gegen den Willen der Eltern in Frage.
Was anderes ist es aber, wenn die Eltern damit einverstanden sind
Ich habe mal im JA gearbeitet, da wurde schon extrem geprüft, bis wir DAS befürwortet haben.
LG Jassy
selbt wenn er sich ummelden kann/könnte...WEO will er denn hin?
Antwort von wesermami am 01.11.2013, 13:39 Uhr
mit 16 kann er auf keinen fall alleine den miertvertrag unterschreiben
Re: selbt wenn er sich ummelden kann/könnte...WEO will er denn hin?
Antwort von Pamo am 02.11.2013, 18:52 Uhr
Er könnte bei einer 18-jährigen Freundin unterschlüpfen? Da gibts doch viele Möglichkeiten.
Re: Wohnsitz mit 16 selbst .....
Antwort von barnie am 03.11.2013, 21:17 Uhr
Ja!
Ich bin selbst mit 16 J. umgezogen und meine Ausbildung dort angefangen, wo ich hingezogen bin. Ohne Unterschrift oder Erlaubnis der Eltern. War und ist keine nötig.
Re: Wohnsitz mit 16 selbst .....
Antwort von barnie am 03.11.2013, 21:19 Uhr
Hab allerdings keinen Mietvertrag unterschreiben müssen. Das geht nur mit 18 J. oder die Eltern unterschreiben mit!
War in einem Wohnheim der Ausbildungsstätte untergebracht.
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