Stillen

Stillen - Tipps, Erfahrungen und Austausch für stillende Mütter

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Ottilie2 am 11.07.2016, 19:34 Uhr

LZS und Umgangsrecht

Wenn eine Mutter ein LZS-Kind hat und der Vater (Ex) auf sein Umgangsrecht pocht... wird die Mama dann zum Abstillen gezwungen?
Ab welchem Alter wird es schwierig für die Mama?
Habe zur Zeit Alpträume... dass der Erzeuger meines ungeborenen Kindes plötzlich doch mitmischen will. Er kommt ja aus so einem konservativen Umfeld und dass das Stillen wichtig ist, auch das LZS wichtig sein kann, kapiert der nie!
Würde mich ja ans Jugendamt wenden... aber wennn dann dort eine ist, die eben nicht pro Stillen ist, wird das ein Eigentor. Und LZS ist hier in der Gegend immernoch total ungewöhnlich. Ich kann es mir gar nicht anders vorstellen... Ich träume nachts, wie mir mein Baby von der Brust gerissen wird und in seinen verrauchten Pfoten (sorry) landet!!!

 
11 Antworten:

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von faenny am 11.07.2016, 20:53 Uhr

Ich habe von umgangsrecht keine Ahnung...
Aber ich denke, dass du sowas einfach auf dich zukommen lassen musst. (Sagt die, die für alle eventualitäten zumindest einen ungefähren Plan im Kopf haben muss ;-))
Ansonsten spielen da doch sicher (hoffentlich) auch noch andere Aspekte mit eine Rolle, also z. B. Wie gut ist die Beziehung, was will das Kind, welche Zeiträume (an Kontakt) "passen" dazu...
Was sagt denn der Erzeuger aktuell dazu, will er Kontakt? Wie wollt ihr es formal handhaben (vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht?)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von Kräuterzauber am 11.07.2016, 21:20 Uhr

Wenn du so viel Angst hast würde ich ihn gar nicht erst als kindsvater angeben und schon gar kein gemeinsames Sorgerecht....sorry aber was vernünftiges kann ich grad nicht raten...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von MayasMama am 11.07.2016, 21:52 Uhr

Hui SEHR schwieriges Thema. Aber ja, ich vermute leider dass er natürlich Recht und Pflicht auf Umgang hat und das auch bereits bei einem kleinen Säugling. Eben DAMIT sich eine Beziehung festigt. Und ja, ich vermute zumindest bei den Richtern die ich erlebt habe (habe im Rechtsbereich gearbeitet), dass sie es als völlig zumutbar und legitim betrachten dass der väterliche Umgang über dem Stillen steht und den Umgang wenn er von Anfang an regelmäßig stattgefunden hat, auch so ausweiten würden dass du gezwungen wärst, teilweise abzustillen.

Aber jetzt wollen wir den Teufel erst mal nicht an die Wand malen! Wer sagt dass er Umgang will? Wer sagt dass er damit vor Gericht ziehen würde? Wer sagt dass er dann konsequent dabei bleiben würde (anfangs bei einem Neugeborenen wäre der Umgang natürlich nur stundenweise und in deiner Anwesenheit)?

Jetzt würden zwar alle Psychologen schreiend weglaufen. Aber ICH persönlich rate dir: wenn du es dir finanziell leisten kannst, lass ihn voerst nicht als Vater eintragen. Ja, du und dein Kind verliert dabei viele (alle) Rechte in Bezug auf ihn. Und dein Kind die Hälfte seines Ursprungs (zumindest in der Geburtsurkunde). Aber du stehst rechtlich natürlich ganz anders da wenn "irgendwer" Umgang einfordert, als wenn der anerkannte Vater Umgang einfordert. Dann müsste er erstmal die Anerkennung inkl. Vaterschaftstest erwirken, dann Umgang einfordern etc. das ist sehr langwierig wenn du nur minimal kooperierst. Ist nur meine persönliche Meinung. Hat sicher einige Haken.

Ich kenne den Guten ja nicht. Aber erfahrungsgemäß sind die Umgangs-Streiter meist die geschiedenen, verlassenen, die die Kinder entweder tatsächlich unbedingt wollen oder der Exfrau unbedingt eins auswischen wollen. Selten die, die eine Affaire geschwängert haben, eine Abtreibung wollten etc. wenn du ihn nicht als Vater eintragen lässt wird er wahrscheinlich drei Kreuze machen und wegziehen. Nur so eine Vermutung...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von Ottilie2 am 11.07.2016, 22:17 Uhr

Er ist einer, der mich per Affäre geschwängert hat und anfangs zur Abtreibung gedrängt hat.
Mein Anwalt rät strikt davon ab, ihn nicht anzugeben. Wenn er nämlich irgendwann doch mal Lust auf Vatersein hat, kann das sogar negativ für mich ausgelegt werden. Ich soll nicht lügen, sondern mich möglichst außergerichtlich einigen.
Ich denke halt auch, die Richter haben vom Stillen keinen Plan. Mal ehrlich, die meisten wissen sehr wenig darüber, das Thema ist doch nur in unserem RUB-Mikrokosmos so groß. Vor sowas habe ich echt Angst. Und auch davor, dass er dann an sowas wie der Impfentscheidung teil hat (auch so ein emotionales Thema, wisst ihr ja). Und gerade dieses Thema wäre zB vor Gericht nicht zu diskutieren, weil da eben einfach durchgeimpft wird. Will jetzt keine Impfdebatte hier, ich wollte nur verdeutlichen, wie weit ich voraus denke...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von MayasMama am 11.07.2016, 23:18 Uhr

Hmmm aber die Frage wenn du ihn nicht angibst wäre ja: Hast du gelogen um ihm seine Rechte abzusprechen? Oder hattest du Angst vor ihm, der dich zu einer Abtreibung bringen wollte?

Aber ja, dein Anwalt hat schon recht, jeder vernünftige Mensch muss dir davon abraten. Ich als Mutter tue es aber nicht ;-)

Du ebnest halt so den Weg für die Teufelsspirale: Vaterschaft anerkannt (dabei wird übrigens auch gleich der Vater gefragt ob er das halbe Sorgerecht will und du falls ja zustimmst) - Vater unterhaltspflichtig - ärgert sich darüber - will dich ärgern/auch etwas "davon" haben wenn er schon zahlt - besteht auf Umgang - die neue Freundin findet das Baby so süß also soll der Umgang ausgeweitet werden - usw.

Hab leider viele solcher Fälle im Bekanntenkreis miterleben müssen. Die gute Nachricht: Im Endeffekt sind all diese Fälle "gut ausgegangen" und alles Parteien besänftigt. Die schlechte Nachricht: Bis da hin war es meist ein sehr steiniger und schmerzhafter Weg.

Was man übrigens auch bedenken muss: Ich versteh dich total, er wollte das Baby gar nicht, wollte keine Beziehung, ja sogar eine Abtreibung. Jetzt ist also erst mal alles be******en. Aber vielleicht kann er trotzdem seinen Teil beitragen, eine Beziehung aufbauen und eurem (!) Kind irgendwann ein guter Vater sein. Vielleicht kannst du in bestimmten Themen einen Schritt auf ihn zugehen und dafür klar machen, dass du über Stillen und Impfen entscheidest. Das wäre natürlich einfach die allerschönste Lösung und jetzt im Moment erscheint sie vielleicht abwegig aber vielleicht ist sie das am Ende gar nicht.

Wirklich, ich kann dich verstehen. Wenn du mir das so erzählst denke ich mir "dieses Arschloch würde mein Kind nicht zu Gesicht bekommen!" - daher ja auch mein verkorkster Ratschlag. Und natürlich wirst du das mit der Abtreibung so einfach nicht vergessen. Aber bedenke dass nicht nur er ein Recht auf sein Kind, sondern auch dein Kind auf ihn, Unterhalt und Umgang, Liebe und Aufmerksamkeit hat. Und vielleicht unterschätzt du ihn gerade und er könnte deinem Kind das tatsächlich alles geben.

Ohje ich bin wohl nicht gerade hilfreich für dich. Stehe selbst total zwischen den Stühlen. Einerseits kann ich deine Angst und deinen Beschützerinstinkt für dein Ungeborenes so sehr verstehen. Andererseits weiß ich auch wie wichtig ein Vater für ein Kind ist und dass es falsch ist, durch eine Lüge zwei Leuten ihr Recht aufeinander zu nehmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von niccolleen am 12.07.2016, 8:49 Uhr

Ich kann mich dunkel an diverse Posts erinnern, in denen du verzweifelt einen Vater fuer ein weiteres Kind gesucht hast. War es denn tatsaechlich eine ernstzunehmende Affaere? Wie hast du dir das denn damals genau vorgestellt? Wenn er wirklich fuer dich nur ein Spendervater ist, und er sowieso an dem Kind nicht interessiert ist, dann halte ihn aus deinem Leben raus, und schau, dass du nur den noetigsten Kontakt haeltst, fuer die Zeit, in der dein Kind mal seinen Vater kennenlernen moechte. So wuerde ich das machen. Vielleicht werden noch andere Maenner in dein Leben eintreten, die deinen Kindern mehr ein Vater sein werden, als dieser Mann.

lg
niki

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Teils teils

Antwort von sterntaler82 am 12.07.2016, 9:26 Uhr

Also erstmal kannst du stillen, der Kindsvater darf maximal am Anfang das Kind bei dir besuchen und dann vielleicht mal ne Stunde mit dem Kinderwagen spazieren gehen. Das erste ja , auch die ersten 18 monate brauchst du keine Sorge habe. Das dass Kind über Nacht weg geht. Er darf wie gesagt häufig zu Besuch kommen um Bindung aufzubauen und dann halt erst mal Stunden Weise mit dem Kind alleine sein.
Kannst du das Kind den ohne staatliche Unterstützung ( Unterhalt Vorschuss, Hartz 4) ernähren? Wenn ja wird dir so schnell wohl niemand Probleme machen und ich würde den Kindsvater nicht angeben ( falls er später mal auf die Idee kommt Kontakt haben zu wollen kannst du ja sagen du warst dir nicht sicher wäre der Vater ist wär will das kontrollieren können) wenn nein wirst du den Kindsvater wohl wirklich angeben müssen und länger als die zwei Jahre wirst du wohl nicht durch bekommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von Ottilie2 am 12.07.2016, 17:16 Uhr

Ich bin nicht sicher, ob ich das je hier rein geschrieben habe: Nachdem ich eine SS nicht ausgetragen habe, wollte ich zeitweise tatsächlich unbedingt ein Kind. Diese Gefühle waren aber Anfang des Jahres, als ich den Mann kennenlernte, nicht da. Ich hatte mich richtig dolle verliebt, das war blöd. Für ihn war es aber nur eine Affäre. Ich hatte es zwar schon gespürt, wollte es aber nicht wahr haben. Als es dann passiert war, kam es zum Streit. Und das, was es für mich noch viel viel schwerer macht (habe ihn gestern zum Gespräch getroffen, daher auch meine Aufregung): Ich liebe ihn immernoch. Es tut mir jedes Mal, wenn ich ihn sehe, in der Brust weh. Deshalb ist es auch so schwer vorstellbar, mit ihm zu tun zu haben und jedes Mal diesen Schmerz zu fühlen. Aber natürlich halte ich das aus für mein Kind.
Es ist richtig scheiße, jahrelang ohne Partner, ohne echte Nähe zu verbringen. Ich bin stolz auf meine Kinder und sehr dankbar, dass es sie gibt... aber ich bin trotzdem sehr einsam.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von niccolleen am 12.07.2016, 20:28 Uhr

Oje, echt bloede Situation!
Aber da gibts ja diese Phasen, erst Liebe, dann Verzweiflung, dann Hass, dann Gleichgueltigkeit oder so aehnlich laeuft das dann immer ab. Ich wuensch dir jedenfalls einen anderen Mann, der auch zu dir steht!

lg
niki

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von mamili2015 am 16.07.2016, 21:27 Uhr

Hallo Ottilie2,

soweit ich weiß wird gerichtlich immer zum Wohl des Kindes entschieden. Es stehen nicht die Interessen des Vaters oder der Mutter im Vordergrund, sondern die des Kindes. Wenn du ein Kind hast,welches häufig nach deiner Brust verlangt, dann dürfte es ja dem Wohl des Kindes entsprechen,dass es nur so lange bei dem Vater ist,wie es ohne Brust auskommt. Wenn es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt,so kannst du ja vielleicht vorher einen Termin mit einer Stillberaterin vereinbaren und sie bestätigt dir schriftlich,dass dein Kind noch häufige Stilleinheiten benötigt.Ich kenne mich mit diesen Sachen nicht aus,ist nur so eine Idee. Grundsätzlich finde ich es aber wichtig, dass es einem Kind ermöglicht wird,eine gute Bindung zu seinem Vater aufzubauen und der Kontakt zu dem Vater sollte von einer Mutter auch unterstützt werden. Das ist zunächst nämlich das Interesse eines jeden Kindes,auch wenn eine Mutter den Vater nicht mag und umgekehrt. Da gibt es wohl auch eine Mitwirkungspflicht für die Mutter. Nur wenn das Kindswohl beim Vater gefährdet ist,dann ist das natürlich eine andere Sache. Es ist möglich,über einen längeren Zeitraum Treffen mit Mutter und Vater und jemandem vom Jugendamt zu vereinbaren, um eine vernünftige Kommunikationsbasis aufzubauen, vielleicht geht das ja auch schon in der Schwangerschaft. Vielleicht könnt ihr ja schon ein paar Dinge klären,bevor euer Kind geboren wird. Ich bin auch kein Psychologe oder so, aber wenn du den Menschen,mit dem du geschlafen(ich gehe davon aus,dass du es freiwillig getan hast)hast, 'den Erzeuger meines Kindes nennst',dann möchte ich doch gern einmal schreiben, dass es euer gemeinsames Kind ist(auch wenn das vielleicht nicht das ist,was du lesen möchtest,es ist einfach die Realität). Ich wünsche dir eine schöne Schwangerschaft und alles Gute für deinen Weg.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: LZS und Umgangsrecht

Antwort von chrpan am 17.07.2016, 0:42 Uhr

Ich kann dir da wenig raten. Ich würde wahrscheinlich auch noch anonym beim Jugendamt Rat suchen, zB telefonisch, das geht hier in Österreich schon.
Und ansonsten ist es meine Erfahrung, dass es meistens der einfachere und schonendere Weg ist, sich ohne das Gericht zu einigen. Ihr seid ja noch im Gespräch, oder?
Es ist allerdings beruhigend, hier zu lesen, dass in den ersten eineinhalb Jahren niemand dich zwingen wird, das Kleine für länger abzugeben. Da hätte ich sonst auch Alpträume. Ist ja schonmal gut, dass du einen Anwalt hast!

Alles Gute für dich und Berichte weiter!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Stillen - Tipps, Erfahrungen und Austausch für stillende Mütter
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.