Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Ellert am 12.03.2015, 16:22 Uhr

verkaufen obwohl nicht erlaubt ?

huhu

ich habe meinen Mann zu Ostern ein neues Kochbuch per Sofortkauf gekauft.
Gedacht habe ich mir wenig dabei, es sah gut aus und passte zu dem ich es wollte.
kam gerade auch heil an ABER

unten steht drunter
" dieses Exemplar ist nicht verkäuflich "

Im text stand nichts von dem, war wohl Beigabe zu einer Küchenmaschine aber ich kanns ihm nun nicht schenken und ärgere mich.
VK habe ich gerade angeschrieben, mal schauen was er dazu sagt
aber frech ist es schon...

dagmar

 
29 Antworten:

Re: verkaufen obwohl nicht erlaubt ?

Antwort von Häsle am 12.03.2015, 19:08 Uhr

Ich verstehe nicht, warum du es deinem Mann nicht schenken kannst. Bei Fremden wäre es doof, aber in der Familie?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

war aber nicht die Frage

Antwort von Ellert am 12.03.2015, 19:11 Uhr

ich verschenke nichts wo "verkauf verboten gratisbeigabe " groß draufsteht
Frage war eher

warum verkauft man sowas offiziell
gemeldet hat der VK sich übrigens nicht

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: war aber nicht die Frage

Antwort von beated am 12.03.2015, 19:19 Uhr

Aber warum sollte ich es übers Internet nicht gebraucht verkaufen können?

Würde mich mal interessieren.

Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: war aber nicht die Frage

Antwort von Häsle am 12.03.2015, 19:26 Uhr

Ist das ein gewerblicher VK oder ein Privatmann, der den Kruscht seiner Frau verhökert? Einem Profi sollte sowas nicht passieren. Zurücknehmen muss er das Buch bestimmt.

Wobei ja viele Leute Prämien und Werbegeschenke verkaufen. Das ist bestimmt nicht alles ganz legal.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das war ein neues Buch ovp

Antwort von Ellert am 12.03.2015, 20:44 Uhr

mit dem vermerk
dass das verkaufen verboten ist.
Das ist wie Eintrittskarten die man im Radio gewinnt und die man nicht verkaufen darf weil es draufsteht
wo alle dann im Text schreiben, verschenke ich, ihr kauft den Umschlag, da weiss dann jeder was das bedeutet.

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das war ein neues Buch ovp

Antwort von SEAGLD am 12.03.2015, 21:00 Uhr

Als Privatmensch darf ich so etwas durchaus verkaufen. Nur als gewerblicher darf ich es nicht, es sei denn ich verkaufe z.B. gebrauchte Bücher!
Nur weil ich ein Kochbuch zu einer Küchenmaschine dazu bekommen habe heißt es ja nicht dass ich es behalten will und muss. Und wenn es mir jemand abkaufen mag ist das rechtlich durchaus in Ordnung.
Ein Hinweis im Anzeigentext oder deutlich sichtbar auf Fotos sollte aber sein, damit der Käufer das vorab weiß.


LG Sabine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

es gibt Dinge deren verkauf nach Aufschrift verboten ist, Parfumtester,

Antwort von Ellert am 12.03.2015, 21:36 Uhr

Eintrittskarten mit Vermerk,
manche Apothekenschen sind auch so beschriftet

warum schreiben die das denn drauf wenn man es dennoch verkaufen darf ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: es gibt Dinge deren verkauf nach Aufschrift verboten ist, Parfumtester,

Antwort von wolfsfrau am 13.03.2015, 5:50 Uhr

Im Geschäft darf es nicht verkauft werden, weil es eine Zugabe des Herstellers zu einer Küchenmaschine oder eben ein Tester für Parfüm ist.
Als Privatmensch darf man es.

Oder als Vergleich: du kaufst ein Twin-Set, dass es im Geschäft nur zusammen gibt und brauchst das Top nicht - kannst du auch verkaufen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

die Frage ist echt interessant

Antwort von Ellert am 13.03.2015, 5:53 Uhr

werd mal den Hersteller anmailen was die sagen
ich dachte immer wenn das draufsteht darf man das garnicht verkaufen
"unverkäufliches Muster" eben

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

letztendlich ist es ja immer eine Frage des Geldes, wieviel hat das Buch dich gekostet

Antwort von Charlie+Lola am 13.03.2015, 8:21 Uhr

?
Wirst du es trotzdem noch verschenken?

Wenn ich etwas unbedingt haben will und ich weiß der Gatte freut sich drüber wäre mir der Aufdruck herzlich egal.
Ich fände es halt gut den Artikel trotzdem bekommen zu haben. Schließlich hätte ich es sonst, wenn es Ebay nicht gebe, nur durch den Kauf der Küchenmaschine geschafft.

Finde das ist immer eine Sache die ja auch Ebay wieder ein Stück kleiner macht.
Früher hat man sich einfach schlichtweg gefreut etwas günstig zu ersteigern was man sonst im Handel vielleicht auch nicht bekommt.
Auch eine Sichtweise ;-)

Natürlich hätte sie es vermutlich genau aufführen müssen und natürlich hast du da Recht wenn du den Artikel deswegen nicht willst.
Aber ist es das Wert ist ja die Frage?

Bzw. ist es das dir wert?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verkaufen obwohl nicht erlaubt ?

Antwort von speedy am 13.03.2015, 11:35 Uhr

Hi,
der Aufkleber soll nur verhindern, dass das Buch gewerblich verkauft wird. Einen Privatverkauf kann und will niemand untersagen. Die Händler sollen nur nicht die Gratisbeigaben gegen Geld verkaufen, so dass der Vorteil nicht beim Kunden ankommt.
Verkauft aber jetzt z.B. ein Privatkunde seine Gratisbeigabe weiter, ist das rechtlich ok und kein Problem. Bei einem Händler würde ich wohl auch freundlich nachfragen.

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Klar kann man den Artikel verkaufen

Antwort von Moehre700 am 13.03.2015, 12:10 Uhr

...nur, weil der Hersteller draufschreibt "nicht verkäuflich" kann ich doch sowas verkaufen.
Warum denn nicht?

Die Aufschrift ist doch sicher nur drauf, damit nicht manche Händler auf die Idee kommen, dafür nochmal Geld zu nehmen.

In Deutschland gibt es den Grundsatz der Privatautonomie...
Verkauf' es weiter, häng es an die Wand, verschenk es, mach damit, was Du willst.
Der Verkäufer muss es jedenfalls nicht zurücknehmen. Ausnahme: es ist ein gewerblicher Verkäufer und Du bist innerhalb der Widerrufsfrist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

also darf ich als Privater auch tester verkaufen und unverkäufliche Muster ?

Antwort von Ellert am 13.03.2015, 15:19 Uhr

Kein Witz die Frage sondern ernst,
ich hab sowas oft als Spenden und trau mich das nicht

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

also darf ich als Privater auch tester verkaufen und unverkäufliche Muster ?

Antwort von Ellert am 13.03.2015, 15:19 Uhr

Kein Witz die Frage sondern ernst,
ich hab sowas oft als Spenden und trau mich das nicht

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: also darf ich als Privater auch tester verkaufen und unverkäufliche Muster ?

Antwort von speedy am 13.03.2015, 17:31 Uhr

Ja, theoretisch dürftest du das. Allerdings kann dir schon bei einer rel. geringen Anzahl an gleichartigen Produkten eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden - und dann wäre es def. nicht mehr erlaubt. Mehr als 2 oder 3 würde ich dann nicht gleichzeitig anbieten und auch nicht mit zu vielen Wiederholungen, denn die Kriterien für gewerblichen Handel sind sehr weich...

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: also darf ich als Privater auch tester verkaufen und unverkäufliche Muster ?

Antwort von speedy am 13.03.2015, 17:31 Uhr

Ja, theoretisch dürftest du das. Allerdings kann dir schon bei einer rel. geringen Anzahl an gleichartigen Produkten eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden - und dann wäre es def. nicht mehr erlaubt. Mehr als 2 oder 3 würde ich dann nicht gleichzeitig anbieten und auch nicht mit zu vielen Wiederholungen, denn die Kriterien für gewerblichen Handel sind sehr weich...

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nachdem mir ebay die immer gelöscht hat

Antwort von Ellert am 13.03.2015, 18:25 Uhr

hab ich die dann peu a peu verschenkt
da ich Angst hatte dass das wirklich verboten ist
die drohen ja auch sofort mit accountlöschung

Evtl hats der deswegen nicht dazugeschrieben ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verkaufen obwohl nicht erlaubt ?

Antwort von Fredda am 13.03.2015, 22:16 Uhr

Ich verschenke auch Mängelexemplare, gebrauchte und gelesene Bücher, es kommt doch darauf an, dass der Beschenkte es brauchen kann und du dir liebevolle Gedanken gemacht hast.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klar kann man den Artikel verkaufen

Antwort von Sabine mit Amelie am 13.03.2015, 22:47 Uhr

Hallo,

also ganz so einfach würde ich es mir nicht machen. Selbst wenn sie das verkaufen dürft, hätte sie es in der Beschreibung erwähnen müssen. Nicht jeder möchte ein unverkäufliches Muster kaufen. Ich würde parallel zu Hersteller auch noch ebay anfragen, ob das so seine Richtigkeit hätte. Wenn ich etwas verschenken möchte, würde es mich auch total stören, wenn da unverkäuflich drauf stehen würde. Wenn dabei steht, dass der Artikel gebraucht ist, kann ich es mir ja überlegen, ob ich das kaufen möchte oder nicht, die Chance hatte Dagmar nicht. Ich glaube nicht, dass das so seine Richtigkeit hat.

Liebe Grüße

Sabine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verkaufen obwohl nicht erlaubt ?

Antwort von leonessa am 14.03.2015, 0:45 Uhr

Dagmar - es geht um einen Privatverkauf! Ich habe unterdessen echt Bedenken, bei Dir privat zu kaufen - warum muss alles gesetzlich abgesegnet sein? Es geht doch wohl nicht um ganz viele Euros?!

Muss man immer "klagen"? Wenn Du Dich nicht wohl fühlst, warum bietest Du dann?

Ich habe hier auch ein Kochbuch - offiziell darf ich das nicht verkaufen, obwohl es locker für 15 Euro weggeht (bei Ebay). Keine Ahnung warum - aber wegen Leuten wie Dir, traue ich mich das nun nicht.... Bisher hatte ich echt eine gute Meinung von Dir!

LG, Leonessa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Für mich macht es eben - schon beim Bieten - einen Unterschied

Antwort von Ellert am 14.03.2015, 9:25 Uhr

ob ich ein Originalbuch kaufe oder eines mit dem großen Aufdruck hinten.
Oder einen Parfumtester - original Flacon
auch hier ist das Selbe drin
hat aber nicht den Wert als solches gerade wenn man es verschenken möchte.

verboten hin oder her
man sollte schon so beschreiben dass ich als Kunde aussuchen kann
ersteigere ich das Gratisteil oder das aus dem Laden
denn das bebiete ich persönlich dann deutlich nicht so hoch wie ein normales

"Wenn Du Dich nicht wohl fühlst, warum bietest Du dann?"
???
Es stand ja nichts dabei, woher hätte ich es denn wissen sollen ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Für mich macht es eben - schon beim Bieten - einen Unterschied

Antwort von Häsle am 14.03.2015, 10:01 Uhr

Da bin ich bei dir. Du hast einen Artikel erhalten, der von der Beschreibung abweicht. Also soll er das Buch zurück nehmen, wenn er keine schlechte Bewertung haben möchte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Für mich macht es eben - schon beim Bieten - einen Unterschied

Antwort von Fredda am 14.03.2015, 11:46 Uhr

Aber sich drüber ärgern, dass man evtl. zu viel bezahlt hat und "nicht verschenken können" ist ein Unterschied.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klar kann man den Artikel verkaufen

Antwort von Moehre700 am 14.03.2015, 11:46 Uhr

Das war aber nicht die Frage.
Grundsätzlich darf man so einen Artikel verkaufen. Es spricht nichts dagegen.

Ob der Verkäufer das hätte mitteilen müssen ist eine andere Frage.
Und was nun passieren kann, weil er es nicht getan hat wieder eine andere.

Muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen?
Im Ergebnis wohl nein. Woher sollte er wissen / hätte er wissen können, dass aufgrund dieser Aufschrift der Artikel für die Käuferin nicht brauchbar ist?
Und selbst darüber kann man streiten. Er ist ja brauchbar - die Rezepte sind ja wohl in Ordnung.

Klassischer Fall von dumm gelaufen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Für mich macht es eben - schon beim Bieten - einen Unterschied

Antwort von Häsle am 14.03.2015, 12:23 Uhr

Klar, das hab ich ja oben schon geschrieben. Mir wäre es wurscht, vor allem wenn es innerhalb der Familie verschenkt wird. Ich verschenke auch gebrauchte Sachen und Mängelexemplare.
Ellert mag das aber wohl nicht.
Und der Verkäufer hätte das dazu schreiben oder wenigstens per Foto ersichtlich machen müssen. Finde ich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich verschenke sowas nicht

Antwort von Ellert am 14.03.2015, 12:55 Uhr

egal an wen

Aber ich sehe schon
da liegen Welten an Meinungen zusammen.
Ich fidne Dinge sollte man so beschreiben dass es am Ende kein böses Erwachen gibt.
Ich kaufe auch Sachen mit Mängeln, wenn die denn beschrieben sind ist das ja auch ehrlich,
hat ein Shirt einen Fleck und ich will es und weiss es vorher dann ist es meine freie Entscheidung
aber verschweigt man es dann ärgert es mich, egal ob ich das nun verschenken wollte oder selbst anziehen.

bei einem Fleck in einer neuen Bluse, die als neu verkauft wird
würde sich hier jeder aufregen,
sowas nimmt man hin ?

Der VK ist motzig und sieht das auch ganz anders

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

mancheleute haben echt zu viel zeit, oder eben keine anderen probleme.

Antwort von DecafLofat am 14.03.2015, 18:41 Uhr

bin voll bei häsle (zweites posting in diesem thread)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: mancheleute haben echt zu viel zeit, oder eben keine anderen probleme.

Antwort von Moehre700 am 14.03.2015, 20:37 Uhr

Beides fände ich toll, für mich persönlich.

Aber Du hast immerhin so viel Zeit und so wenig andere Probleme, dass Du antwortest.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: mancheleute haben echt zu viel zeit, oder eben keine anderen probleme.

Antwort von Princess01 am 17.03.2015, 17:56 Uhr

Seh ich auch so... meinem Mann wäre das wurst und würde es wirklich so groß draufstehen hätte mans beim Kauf schon sehen müssen.
Das Buch ist doch nun nicht weniger Wert bzw dessen Inhalt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.