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Geschrieben von ooSarahoo932 am 18.06.2016, 19:58 Uhr

Unterhalt

Hallo liebe Rund-ums-Baby-Mitglieder,

ich habe ne Frage zum Unterhalt. Ich beziehe im Moment noch Mutterschaftsgeld anschließend erhalte ich Elterngeld. Das reicht natürlich zum Leben nicht aus, somit hab ich beim Jobcenter einen Antrag auf Hartz IV gestellt. Das Jobcenter möchte jetzt wissen, wie das mit dem Unterhalt geregelt ist. Muss dazu sagen, dass mein Partner (Vater des Kindes) und ich nicht zusammen wohnen. Mein Partner hat ein Teilzeit-Job (verdient ca. 500€) und bezieht ebenfalls Hartz IV. Somit kann er keinen Unterhalt zahlen bzw. nicht den vollen Unterhalt von 240€ (laut Jugendamt).

Beim Jugendamt habe ich mich schon erkundigt bzgl. "Unterhaltsvorschuss". Diese meinten, da sich der Kindsvater um das Kind kümmert, bekomme ich dieses nicht.

Hat jemand von euch Ahnung wegen Unterhalt? Ich hab überhaupt keine Ahnung was ich machen soll. Der Kindsvater kauft auch mal Sachen und Co. aber monatlich ne bestimmte Höhe zahlt er nicht. Größtenteils bezahle ich auch alles für unsere Kleine. Er kümmert sich aber regelmäßig (täglich) um Sie.

Vielleicht hatte jemand die selbe Situation und kann mir helfen. :-D Wäre euch echt dankbar.

 
11 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von sarahT am 18.06.2016, 20:56 Uhr

Der Kindsvater ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Mit Geld oder mit Naturalien. Und in eurem Fall in Höhe von 240€.
Möglichkeit 1: Er zahlt den Unterhalt von seinem Verdienst und gibt die Zahlung beim Jobcenter an, dann wird ihm das Geld nicht als Einkommen angerechnet.
Möglichkeit 2: Er kauft im Monat für den Betrag Sachen für das Kind, lässt dich Quittungen von dir unterschreiben und reicht die beim Jobcenter ein. Der Betrag wird nicht als Einkommen angerechnet.
Möglichkeit 3: Er zahlt nicht und du machst nichts. Jobcenter wird von dir verlangen, dass du alles unternimmst, dass er Unterhalt zahlt. Auch klagen im Extremfall. Und wenn du das nicht machst wird dir der Betrag als Einkommen angerechnet auch wenn du ihn gar nicht bekommst.
Dein Lebensgefährte hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Und er geht ja auch arbeiten. Und wenn ihr euch eh kümmert sollte er dir das Geld halt überweisen. Wie ihr dann damit im Innenverhältnis umgeht ist ja eure Sache.

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Re: Unterhalt

Antwort von Ellert am 18.06.2016, 21:05 Uhr

huhu

und der Ansatz umgekehrt, da er ja nicht voll arbeitet, kann er nicht das Kind betreuen und Du arbeitest wieder ?
Eine ähnliche Teillösung habe ich im Bekanntenkeis
wobei es sicher sinnvoller wäre er arbeitet vollzeit, denn meines Erachtens hat er ja dann ewig Unterhaltsschulden bei den Ämtern, das was sie Dir als Vorschuss zahlen wollen die ja von ihm wieder haben...

dagmar

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Re: Unterhalt

Antwort von ooSarahoo932 am 19.06.2016, 11:13 Uhr

Meine Kleine ist am 17.04.2016 geboren. Momentan befinde ich mich noch im Mutterschutz (war ein Frühchen) und danach bin ich in Elternzeit bis 16.04.2017.

Er sucht ja Vollzeit-Arbeit aber findet man ja nicht so einfach um de Ecke.

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Re: Unterhalt

Antwort von ooSarahoo932 am 19.06.2016, 11:15 Uhr

Wieso soll ihm dass als Einkommen angerechnet werden?
Versteh ich gerade nicht so ganz.

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Erziehungsgeld ?

Antwort von Ellert am 19.06.2016, 13:44 Uhr

huhu

bekommst Du denn so wenig Erziehungsgeld dass Du noch ergänzend die Arge brauchst ?
Ggf nur Wohngeld und Kinderzuschlag auch ausreichend ?

So oder so ist es halt schon doof wenn der Unterhaltsvorschuss sich als Schulden bei ihm antürmen, denn den Unterhaltsvorschuss musst Du ja eh beantragen wenn er nicht zahlen kann oder will. Evtl reicht Dir ja dann das Erziehungsgeld mit dem Kindergeld und dem Unterhaltsvorschuss aus ?

Klar, so ganz früh würde ich auch nicht arbeiten gehen wollen.
Wohnt Ihr in so einer strukturschwachen Ecke dass es da keine Vollzeitstellen gibt ? 500.- ist ja garnichts an Verdienst, was ist er denn von Beruf ?
Im Prinzip braucht Ihr ja ne Dauerlösung an sich an normales Einkommen zu kommen.

dagmar

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sind keine schulden bei leistungsunfaehigkeit

Antwort von 32+4 am 19.06.2016, 16:11 Uhr

.

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Re: Unterhalt

Antwort von sarahT am 19.06.2016, 18:24 Uhr

Sein Gehalt wird ihm doch jetzt als Einkommen angerechnet. Wenn er von dem Gehalt Unterhalt bezahlt, wird der Teil NICHT als Einkommen angerechnet. Es könnte also sein, dass er mehr von der Arge bekommt.

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Re: sind keine schulden bei leistungsunfaehigkeit

Antwort von sarahT am 19.06.2016, 18:27 Uhr

Aber die Leistungsunfähigkeit muss er nachweisen. Muss also nachweisen, dass er sich wirklich bemüht hat um Arbeit. Ich übertreibe jetzt mal, aber eine Bewerbung pro Woche reicht da nicht. Ich kenne Fälle, da hat das Familiengericht bis zu 50 Bewerbungen pro Monat verlangt um den Unterhalt abzuändern. Und eine Leistungsunfähigkeit tritt auch immer erst nach einigen Monaten ein (ich kenne ein Jugendamt, die sagen frühestens nach einem Jahr). Nur weil Mann mal nen halbes Jahr keinen Job hat muss er immer noch den vollen Unterhalt bezahlen. Und wenn er das eben gerade nicht kann sind es Schulden.
Unterhalt ist wirklich schwierig.

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schoen waere es

Antwort von 32+4 am 22.06.2016, 14:08 Uhr

Habe ja "nur" erfahrungen mit 4 jugendaemtern und 2 gerichten diesbezueglich.
Und auch nur die letzten 15 jahre

Bewerbungsnachweise??? Selber nie gehoert...auch von bekannten und freunden nicht.
Es reichte, wenn bei unterhaltsberechnung schon raus kam, dass der selbstbehalt gefaehrdet/unterschritten ist bei arbeitseinkommen.
Kenne keinen, bei dem dann schulden aufgelaufen sind.

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Der Ex meiner Bekannten wollte PI machen

Antwort von Ellert am 22.06.2016, 19:47 Uhr

was wohl aber scheiterte da er keinen Kindesunterhalt zahlen konnte und somit durch den Unterhaltsvorschuss weiter Schulden auflaufen würden

Komisch wie das alle anders sehen abhängig wo man wohl wohnt ?

dagmar

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Re: Der Ex meiner Bekannten wollte PI machen

Antwort von sarahT am 22.06.2016, 20:43 Uhr

Es hängt tatsächlich vom Jugendamt und vom Gericht bzw Richter ab, was von dem Unterhaltsverpflichteten verlangt wird.
Wenn jemand Arbeit hat und kann Unterhalt zahlen, auch wenn es nicht in der Höhe ist wie es in der Düsseldorfer Tabelle steht, dann wird ja nur das verteilt was über dem Selbstbehalt liegt. Das kann ja vom Gericht oder vom JA so festgestellt werden. Schulden laufen dann auf, wenn die Pflicht zur Unterhaltszahlung auf eine bestimmt Höhe festgelegt worden ist und dann nicht gezahlt wird, egal ob Job verloren oder keine Lust.
Und eine Inso geht auch mit Unterhaltsschulden, aber die neuen Schulden sind eben nicht von der Restschuldbefreiung umfasst und deshalb ist es meist sinnfrei eine zu machen. Machen aber auch alle SB-Stellen anders.

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