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Geschrieben von sechsfachmama am 29.10.2010, 11:53 Uhr

Rechtslage, wenn Mieter zum Stichtag die Wohnung nicht geräumt hat?

gekündigt zum 31.10., bis 1.11. verreist und wohnung steht noch voll sachen, noh nicht gereinigt, gar nix.

berechnet man dann einfach weiter miete? stellt die sachen vor die haustür? (scherz)

 
10 Antworten:

Re: Rechtslage, wenn Mieter zum Stichtag die Wohnung nicht geräumt hat?

Antwort von MamavRene am 29.10.2010, 11:59 Uhr

wichtig wäre, wwer gekündigt hat, der Mieter oder der Vermieter.
Denn wenn der vermieter gekündigt hat, kann es sein, dass der Mieter dagegen Einspruch eingelegt hat bzw. noch keine neue Wohnung gefunden hat.
Einfach die Sachen vor die Tür stellen darf der Vermieter auf keinen Fall. Falls der Mieter die Wohnung nicht freiwillig räumt, muss der Vermieter Räumungsklage einreichen. Und bis so eine Räumungsklage durchgesetzt wird, können Jahre vergehen, vorallem wenn der Mieter "gute" Gründe hat (Behindert, alt, schwanger, kleine Kinder usw).

LG

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Re: Rechtslage, wenn Mieter zum Stichtag die Wohnung nicht geräumt hat?

Antwort von sechsfachmama am 29.10.2010, 12:17 Uhr

hab grad ne mail bekommen - am 2.11. will er abnahme machen.

es war befristeter mietvertrag bis 31.12.2010, neue wohnung ist vorhanden, ist auch schon dort am tun und machen, denn der neue vermieter wollte die wohnung nicht so lange für ihn reservieren und so haben wir zugestimmt, dass er zwei monate eher aus unserem mietverhältnis darf.

räumen tut er, nur eben nicht zum termin.

gute gründe liegen keine vor, alleinstehend, neue wohnung ist da.

berechnet man dann anteilig miete weiter?

kaution haben wir damals keine genommen. wie macht man sachen gelltend, die durch "verschweinerung" aufgrund von nichtpflege voll im arsch sind? wir haben möbliert vermmietet.

kann man sachen, die wir ersetzen müssen, in rechnung stellen?
und auch reinigungsleistungen? (d. h. ich werde nicht abnehmen, wenn ich noch richtigen dreck finde - wenn er schon fünf jahre fast nicht geputzt hat, dann darf er das wenigstens jetzt intensiv betreiben)

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Re: Rechtslage, wenn Mieter zum Stichtag die Wohnung nicht geräumt hat?

Antwort von maxxi am 29.10.2010, 12:35 Uhr

Geh doch zu einem Anwalt und lass dich beraten

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Re: Rechtslage, wenn Mieter zum Stichtag die Wohnung nicht geräumt hat?

Antwort von MamavRene am 29.10.2010, 12:52 Uhr

was steht denn im Mietvertrag? Normalerweise muss man eine Wohnung besenrein übergeben. Also Fenster, Fliesen und Böden müssen nicht glänzen. Allerdings weiß ich nicht wie es bei möb
Sollte irgendetwas kaputt sein, wäre es ratsam die ganze Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Aber dabei darf man nicht vergessen, dass es sich zb. bei Möbeln um Gebrauchsgegenstände handelt und man beweisen muss, dass es sich nicht um "reine" Abnutzung handelt die automatisch entsteht.
Habt ihr denn schon einen neuen Mieter für die Wohnung?
Wenn ja, dann könntet ihr die entgangene Mieteinnahme gerichtlich geltend machen.
Ansonsten würde ich dem Mieter klar machen, dass er für die Zeit in der er noch in der Wohnung ist noch Miete fällig wird.Wenn er allerdings wirklich am 02.11 auszieht würde ich da nix machen.

Wünsch Dir viel Glück, dass alles problemlos abläuft.

LG

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hast Du die Wohnung denn direkt zum 01.11. weitervermietet ?

Antwort von Sonnenkind9876 am 29.10.2010, 13:25 Uhr

Das wäre ja doof, weil dann ja noch jemand auf der Straße steht.

Würde ihm die zwei Tage mehr aber auf jeden Fall in Rechnung stehen, ob er sie zahlt ist ja eh fraglich. Aber wenn man eine Kündigung zum 31.10. geht, kann man nicht erst am 02.11. ausziehen.
Das geht einfach nicht.

LG
S

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Re: zum 01.11. weitervermietet ? - nein

Antwort von sechsfachmama am 29.10.2010, 14:25 Uhr

wollen erstmal keinen mieter mehr, sind am überlegen, ob als fewo oder wieder gewerberaum

es ist klar, dass normale abnutzung entsteht, aber wenn z. b. vergammelte lebensmittel über 1 jahr!!! im kühlschrank vor sich hin kompostieren (mein mann hat das dann irgendwann gesäubert) oder eben schränke nicht nur mal normal verstauben, sondern wirklich einsüffen, dann denk ich eben, gehört das nicht mehr zu "besenrein".

und fußbodenpflege war auch so gut wie nie, d. h. mein mann muss dort erstmal mit profi-reinigungsmitteln rangehen und alles tiefenreinigen usw.

anwalt kostet geld ....

falls sich jemand wundert, dass wir da "ab und zu" mal reingehen - es ist ein bekannter von uns und der weiß auch, dass wir ab und zu durchlüften (müssen) oder auch schon bei gewitter dachfenster schließen, wenn er nicht da ist und alles offensteht.

bin gespannt, ob er es bis 2.11. wirklich packt

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Re: keine kaution

Antwort von mcmdl am 29.10.2010, 14:38 Uhr

die sachen wirst du wohl aus eigener tasche tragen müssen , da du ja keine kaution verlangt hast, sage ich jetzt mal ganz frech selber schuld.

Kaution ist dafür gedacht, damit der vermieter im falle von schäden die schäden mit der kaution wieder in ordung bringt. liegt keine schäde vor , so muss der vermieter die kaution zurück zahlen.

kautionhöhe liegt bei dem vermieter im regelfall sind es 2 kaltmieten.

liebe grüsse

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Re: Rechtslage, wenn Mieter zum Stichtag die Wohnung nicht geräumt hat?

Antwort von fiammetta am 29.10.2010, 15:11 Uhr

Hi,

grundsätzlich wird gesetzlich so kalkuliert, dass es eine normale Abnutzung gibt (bewertet im Zweifelsfall ein Gutachter und der kostet ein Heidengeld). Ist aber etwas über dieses Normalmaß hinaus abgenutzt, dann wird der Mieter schadensersatzpflichtig, aber - und jetzt kommt`s - nur über das, was er über diese normale Abnutzung hinaus angerichtet hat. Anders ausgedrückt: Man erhält nur den Zeitwert. Hat er also z.B. eine absolut neue Couch zur Verfügung gestellt bekommen (Rechnung vorhanden?), diese hätte meinetwegen eine Lebensdauer von zehn Jahren gehabt und er hat sie drei Jahre benutzt, dann wird kalkuliert, dass 3/10tel der normale. Abnutzung entsprechen. Ist sie jetzt aber völlig zugesaut und zerfetzt und hätte damit auch nach einer Reinigung nur noch Schrottwert, dann hast Du nur auf 7/10tel des Wertes der Couch einen Abspruch, nicht aber auf den Neuwert. Die normale Abnutzung hat er ja über seine Miete abgegolten.

Das Problem dabei ist, dass Du bei jedem einzelnen Teil nachweisen mußt, in welchem Zustand es bei der Übernahme war und dafür ist ein höchst detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos sehr hilfreich. Schadensersatzpflichtig ist der Mieter auch ohne jemals eine Kaution hinterlegt zu haben, denn diese soll dem Vermieter ja nur eine Sicherheit von Anfang an bieten. Normalerweise regelt das ein Mietvertrag auch genau. Wenn er aber selbst kein Geld hat, dann könnt Ihr dort auch nicht holen, selbst wenn Ihr einen Titel erwirkt habt.

Miete muss er natürlich bezahlen - bei einem Gang vor Gericht wegen drei Tagen wird Euch das Verfahren aber mehr kosten als es bringt, wenn es überhaupt eröffnet wird.

LG

Fiammetta

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Re: Rechtslage, wenn Mieter zum Stichtag die Wohnung nicht geräumt hat?

Antwort von deischuhzu am 29.10.2010, 17:49 Uhr

ihr habt Anspruch auf die ortsübliche Miete bis zum Auszugszeitpunkt, i.d.R. wird die jetzige Miethöhe anteilig verlangt.

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Re: keine kaution

Antwort von biapega am 29.10.2010, 21:37 Uhr

Es kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an.
Ansonsten in Rechnung stellen und ggf. einklagen.

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