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Geschrieben von Lita am 19.10.2015, 13:39 Uhr

Kennt sich jemand aus? Frage bzgl. Erbrecht bzw. Schenkung

Ich weiß, dass das hier eigentlich überhaupt nicht das richtige Forum für solche Fragen ist, kann mich aber erinnern, dass hier die ein oder andere Userin durchaus Ahnung von der Thematik hatte. Ich probier's einfach mal:

Meine Oma wohnt im eigenen Häuschen. Sie hat 3 Kinder. Kind 1 hat seinen Erbteil schon vor Jahren vorzeitig bekommen (ein Grundstück). Kind 2 ist nicht erwerbsfähig und lebt von staatlichen Hilfen. Kind 3 ist mein Vater ;)

Im Todesfall erben mein Vater und mein Onkel das Haus gleichermaßen (Vermögen ist darüber hinaus nicht vorhanden). Und somit wird die Hälfte des Hauses bzw. des Erbes dann wohl ans Amt gehen. Da auch mein Vater nicht vermögend ist und meinen Onkel in diesem Fall nicht auszahlen könnte, wäre das Haus dann weg.

Nun kam meine Oma mit der Idee auf mich zu, mir das Haus zu schenken. Sie hätte dann lebenslanges Wohnrecht. Zwar sind ihre Kinder alle damit einverstanden, aber es gibt ja doch einiges zu bedenken.

1. Wert des Häuschens dürfte bei 80.000-100.000 Euro liegen. Wäre insofern, wenn ich richtig informiert bin, nicht betroffen von der Schenkungssteuer. Aber welche sonstigen Kosten muss ich berücksichtigen (z.B. Notarkosten?)

2. Ich habe gelesen, dass eine Schenkung nach 10 Jahren nicht mehr angefochten werden kann. Was passiert, wenn meine Oma vorher verstirbt (wovon leider auszugehen ist)? Mein Onkel legt aus genannten Gründen keinen Wert auf sein Erbe. Kann das Amt ihn zwingen, seinen gesetzlichen Erbteil trotzdem einzuklagen und die Schenkung für ungültig erklärt werden?

 
15 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus? Frage bzgl. Erbrecht bzw. Schenkung

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.10.2015, 14:35 Uhr

Wir wurde das denn mit Kind1 geregelt? Gibt es bereits ein Testament, in dem steht, daß Kind1 mit der damaligen Schenkung als Vorgriff auf das Erbe abgegolten ist? Sonst steht Ihr nämlich blöd da, denn wenn das nicht festgelegt wurde, dann steht Kind1 immer noch ein Drittel des Hauses zu, sobald seit der Grundstücks-Schenkung mehr als zehn Jahre vergangen sind.

Zu Frage 1: Das stimmt, Dein Freibetrag liegt bei 200.000,- Euro. Außer Notarkosten und den Kosten für die Grundbuchänderung fällt mir nichts ein.

Zu Frage 2: Ja, das Amt kann (und wird) ihn zwingen, das Erbe einzufordern.

Das kann aber mit einem entsprechenden Vertrag vermieden werden. Denkbar wäre zum Beispiel ein Konstrukt, in dem Du das Haus nicht geschenkt bekommst, sondern als Bezahlung für eine notwendige Pflege. Oder man macht eine Geschichte mit Vorerben und Nacherben.

Mein Rat: Wenn Ihr das wirklich rechtssicher machen wollt, dann leistet Euch einen Notar. Für die Übertragung braucht Ihr den sowieso, dann soll er auch gleich das Testament wasserdicht schreiben. Das wird sicher billiger, als wenn nachher zwei Drittel des Hauses irgendwo landen, wo sie nicht hinsollen.

Ich sehe mindestens drei Fallstricke:
1. Das bereits beschenkten Kind1 - da Ihr mit dem Erbe jetzt so unsicher seid, vermute ich, daß Kind1 nicht explizit schon rausgenommen wurde.
2. Das Wohnrecht - das ist tricky, weil Ihr festlegen solltet, was mit dem Wohnrecht passiert, falls Deine Oma ins Pflegeheim muß.
3. Der "enterbte" Onkel

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Re: Kennt sich jemand aus? Frage bzgl. Erbrecht bzw. Schenkung

Antwort von Lita am 19.10.2015, 14:41 Uhr

Vielen Dank! Das hilft mir sehr. Ja, meine Überlegung war, als erstes einen Gutachter zu beauftragen, um den exakten Wert des Hauses zu ermitteln. Als Grundlage für sämtliche weiteren Überlegungen. Und dann wäre der Weg zum Notar der nächste Schritt.

Ich gehe davon aus, dass die Grundstücksüberschreibung an Kind 1 testamentarisch festgelegt war. Zumindest kam das bei mir so an, als wir die Thematik vor einigen Tagen besprachen. Kind 1 geht zumindest fest davon aus, keine Ansprüche mehr auf das Haus zu haben. Aber das bringe ich noch in Erfahrung.

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unbedingt beraten lassen

Antwort von Ellert am 19.10.2015, 14:57 Uhr

Im Prinzip brauchst Du eh einen Notar für ein Gescheites dann kompliziertes Testament.

Bei meinen Großeltern war das damals anders aber auch da war das 1Jahresproblem da,
die waren noch nicht um und eienr wurde pflegebedürftig,
irgendwie musste das dann zurückgerechnet wreden, aber wie weiss ich leider nichtmehr

dagmar

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Re: Kennt sich jemand aus? Frage bzgl. Erbrecht bzw. Schenkung

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.10.2015, 15:14 Uhr

Wenn schon ein Testament existiert, muß das ja entsprechend abgeändert werden. Da wäre wichtig zu wissen, was damals für das Haus festgelegt wurde.

Und wenn schon ein Testament existiert, noch ein potentieller Fallstrick: War das möglicherweise ein gemeinsames Testament von Deiner Oma und dem dazugehörigen Opa? Ich gehe davon aus, daß Dein Opa schon verstorben ist. Gehörte dem auch das Haus und das bereits verschenkte Grundstück? Hatte der ein Testament? Wer erbte damals?

Kümmere Dich zügig! Das Testament meiner Eltern hat vom ersten Entwurf bis zur Unterschrift fast ein Jahr gebraucht, weil es so kompliziert war.

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als allererstes

Antwort von Julie am 19.10.2015, 15:44 Uhr

Lass dir den Vertrag zeigen, mit dem vor Jahren das Grundstück an das dritte Kind übertragen wurde. Da müsste dann ja auch der Verzicht auf das weitere Erbe geregelt sein.
Die Schenkung an dich hat einen weiteren Haken.
Wird deine Oma innerhalb der nächsten zehn Jahre pflegebedürftig und kann z. B. die Heimpflegekosten nicht (mehr) selber bezahlen, kann auch dann die Schenkung zurückgefordert werden.
Ich würde mich notariell beraten lassen.
Evtl. kann deine Oma dir auch das Haus verkaufen (zu einem geringen, aber noch vertretbaren Kurs) - dazu müsste man aber den Wert wissen.

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Re: als allererstes

Antwort von Limba am 19.10.2015, 16:25 Uhr

wenn deine Oma in deinem Haus ein Wohnrecht hat, dann wird das Wohnrecht auch herangezogen falls deine Oma ein Pflegefall wird und die Pflegekosten nicht selbst bezahlen kann bzw. nicht über das Pflegegeld abgedeckt sind. Das heisst, im Ernstfall bist du zur Zahlung verpflichtet.

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Re: als allererstes

Antwort von Christine70 am 19.10.2015, 16:48 Uhr

Genau, schenkung ist immer so eine sache in diesem alter

Hier gibts einen Fall, da hat eine damals 98 Jährige der Kirche 20 000 euro geschenkt. Kurz drauf kam sie in ein pflegeheim und die kirche muß nun diese 20 000 euro zurückzahlen. sie hätte das geld von der alten dame gar nicht erst annehmen dürfen, da man davon ausgehen konnte, daß sie keine 10 jahre mehr lebt

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warum das denn ?

Antwort von Julie am 19.10.2015, 17:39 Uhr

Natürlich darf die alte Dame ihr Geld verschenken und die Kirche durfte es auch annehmen.
Mit 98 halte ich die Wahrscheinlichkeit eines plötzlichen Todes für höher als die einer dann noch eintretenden Pflegebedürftigkeit.
Schenker und Beschenkter müssen sich nur des Risikos einer möglichen Rückforderung bewusst sein.

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Re: als allererstes

Antwort von Mehtab am 20.10.2015, 10:30 Uhr

Hallo,

was hat die Kirche nun für einen Nachteil? Wenn sie das Geld erst gar nicht angenommen hätte, dann hätte sie die 20.000 Euro auch nicht. Die Kirche hat nur dieses Geld wieder zurückgegeben. Das ist alles. Wenn die alte Dame schnell gestorben wäre und das Geld nicht mehr benötigt hätte, dann hätte die Kirche die 20.000,00 Euro behalten können. Die Kirche steht jetzt nicht schlechter da als ohne die Schenkung.

Nun zu Lita, lass dich beim Notar beraten. Wenn du das Haus nicht annimmst, dann hast du es auch nicht. Wenn du es annimmst, dann hast du die Chance, dass du einen Vermögensvorteil hast. Wenn deine Oma noch ein paar Jahre lebt, dann hast du schon einen Vermögensvorteil, weil soviel ich weiß, für jedes Jahr ein Zehntel der Schenkung dir gehört.

Wenn deine Oma gepflegt werden muss, dann ist das unabhängig davon, ob du das Haus übereignet bekommen hast. Ihr müsst ohnehin eine Lösung finden. Deine Eltern werden sich doch nicht weniger um die Pflege deiner Oma kümmern, wenn du das Haus bekommen hast.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: als allererstes

Antwort von Lita am 20.10.2015, 11:25 Uhr

Danke euch allen. Puh, komplizierter als ich gedacht hatte.

Ja, das Haus gehörte ursprünglich meiner Oma und meinem verstorbenen Opa. Der ist jedoch schon sehr lange tot. Schon bevor das Grundstück an Kind 1 gegangen ist.

Dass meine Oma ein Pflegefall wird kann man natürlich nicht ausschließen. Allerdings wohnen Kind 1 und 3 in unmittelbarer Nähe und ich würde vermuten dass wir in dem Fall eher eine Kombination aus Pflegedienst & familiärer Unterstützung wählen würden und nicht unbedingt das teure Pflegeheim droht. Aber eine Garantie gibt es dafür natürlich nicht.

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Re: warum das denn ?

Antwort von Christine70 am 21.10.2015, 19:27 Uhr

weil es eine schenkung war und keine spende.

und weil die dame eben kurz drauf (innerhalb der 10 jahre) in ein pflegeheim mußte und die 20 000 euro dafür gebraucht wurde.

Das ist nummal so !! Die Kirche stellt sich freilich quer, kommen aber nicht damit durch. sie hätten das geld als schenkung gar nicht erst annehmen dürfen. außerdem war die dame damals schon dement, zwar noch nicht so schlimm, aber es wurde schon nachgewiesen.

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auch ne frage zu dem thema - betr. h4 ... und erbe ablehnen

Antwort von sechsfachmama am 25.10.2015, 13:37 Uhr

wenn es als nachlass nur ein haus gibt, in dem weiter 4 erwachsene kinder (ein kind davon verheiratet) wohnen, 2 kinder sind ausgezogen und eins von den dort wohnenden kindern erbt das haus mit der auflage, dass es sich um alles drumherum auch kümmert - alle anderen kinder verzichten auf das erbe - kann dann das h4-amt einen h4-bezieher dazu zwingen, sich seinen erbteil trotzdem ausbezahlen zu lassen, was bedeuten würde, das haus müsste verkauft werden und wäre für alle 4 wohnenden kinder "weg", die kinder somit ohne bleibe, denn der neue hausbesitzer (also das eine erw. kind) hat keine finanziellen mittel, den h4-empfänger eben mal so auszubezahlen?

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@sechsfachmama

Antwort von Lita am 26.10.2015, 12:31 Uhr

Nach dem Stand meiner bisherigen Recherche: Genau so ist es. H4-Empfänger wäre gezwungen, sich seinen gesetzlichen Erbteil auszahlen zu lassen. Bzw. zu klagen, wenn da an ihm vorbei verteilt wird.

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@sechsfachmama

Antwort von Lita am 26.10.2015, 12:31 Uhr

Nach dem Stand meiner bisherigen Recherche: Genau so ist es. H4-Empfänger wäre gezwungen, sich seinen gesetzlichen Erbteil auszahlen zu lassen. Bzw. zu klagen, wenn da an ihm vorbei verteilt wird.

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@sechsfachmama

Antwort von Lita am 26.10.2015, 12:31 Uhr

Nach dem Stand meiner bisherigen Recherche: Genau so ist es. H4-Empfänger wäre gezwungen, sich seinen gesetzlichen Erbteil auszahlen zu lassen. Bzw. zu klagen, wenn da an ihm vorbei verteilt wird.

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