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Geschrieben von Mehtab am 01.04.2014, 18:39 Uhr

Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Hallo,

ich hatte mir für die Altersvorsorge Genussrechte gekauft. Nun ist der Herr pleite. Nach seinen Angaben laufen Verhandlungen aus zwei zahlungsunfähigen GmbHs, die er gegründet hatte, und außerdem hatte er Genussrechte ausgegeben.

Da er sich bei mir nicht mehr gemeldet hatte, forderte ich ihn auf, den Wert der Genussrechte zurückzubezahlen. Nun hat er mich am Samstag angerufen und mir mitgeteilt, dass er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Kann ich feststellen, ob das stimmt und was er in der eidesstattlichen Versicherung angegeben hat?

Viele Grüße

Mehtab

 
12 Antworten:

Re: Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Antwort von .Anna. am 01.04.2014, 19:39 Uhr

Hallo,

lies mal in diesem Link :
http://schulden24.com/eidesstattliche-versicherung-schuldnerverzeichnis/

Übersetzt :
Wenn du das "berechtigte Interesse" nachweist - also einen Anspruch gegen den Herrn hast - kannst du in das Vermögensverzeichnis Einsicht nehmen. Ob du dann aber auch feststellen kannst, ob die Angaben richtig sind ?
Es wäre jedenfalls eine Straftat, hier falsche Angaben zu machen.

Du solltest auf alle Fälle prüfen, ob du deinen Anspruch gerichtlich bzw. per Mahnbescheid geltend machst, damit du einen sog. "Titel" hast, mit dem du 30 Jahre lang vollstrecken könntest (=Gerichtsvollzieher schicken).

Nach den paar Stichworten hört sich dein Fall aber schwieriger an. Was für Genussrechte sind das denn und war der Verkäufer dieser Mann selbst oder seine GmbHs ?

Gruß Anna

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Re: Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Antwort von speedy am 01.04.2014, 19:46 Uhr

Hi,
das Vermögensverzeichnis kannst du bei Nachweis eines berechtigten Interesses einsehen. Es kommt aber sehr darauf an, wer dein Vertragspartner ist und an was die Genußrechte angeblich bestehen bzw. wie sie ggf. abgesichert sind.
Für die AV Genußrechte? Da passt doch etwas hinten und vorne nicht...
Wenn es eine größere Summe war, solltest du schleunigst einen Anwalt hinzuziehen, bevor da irgend etwas verschleiert werden kann.

Gruß, Speedy

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Re: Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Antwort von Mehtab am 02.04.2014, 10:59 Uhr

Hallo,

danke für die Antworten.

Ja, der Fall ist sehr schwierig. Die Genussrechte sind gezeichnet auf P-Säfte, Inhaber P.. Das Familienunternehmen hatte über 60 Jahre bestanden. Dann kam der Eigentümer und gründete zwei GmbHs, nachdem er schon Genussrechte ausgegeben hatte, die ich auch gezeichnet hatte. Vor ein paar Jahren kam er dann auf die Idee, die ganzen P-Säfte in eine Genossenschaft umzuwandeln. Ich hätte damals meine Genussrechte auch in Genossenschaftsanteile umwandeln lassen können, wollte dies aber nicht, da von der siebenjährigen Laufzeit bei meinen Genussrechten schon drei oder vier Jahre abgelaufen waren und ich mir die Genussrechte nach Ablauf dieser Frist gleich ausbezahlen lassen wollte, da ich die Firmenpolitik des Eigentümers schon damals nicht mehr nachvollziehen konnte. Bei einem Umtausch in Genossenschaftsanteile wäre die Siebenjahresfrist wieder neu angelaufen, und das wollte ich damals schon nicht. Der Eigentümer sagte, dass nach und nach die ganze Firma (z. B. zuerst die Saftpresse, dann die Plantagen, die offensichtlich nur gepachtet waren, ...) in die Genossenschaft überführt werden sollte. Danach begann die Überführung von einzelnen Teilen. Im Oktober kam dann ein Schreiben vom Inhaber, dass ihn die Genossenschaft als Geschäftsführer entlassen hätte und er seine Mitarbeiter nicht mehr bezahlen könnte. Als ich in der Genossenschaft anrief, meinte die Dame am Telefon dass Herr P. das Marken-Label P-Säfte an die Genossenschaft verkauft hätte und genau danach schaut es jetzt auch aus. Die P-Säfte mit dem bisherigen Label werden durch die Genossenschaft produziert und verkauft. Herr P. hat sich ganz zurückgezogen und vor ungefähr einen Monat haben zwei seiner Söhne eine eigene Saftfirma gegründet und vermarkten die Säfte nun mit neuem Label. Als ich das mitbekommen hatte, forderte ich mein Geld zurück, weil es nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet wird. Normalerweise würde die Siebenjahresfrist in einem Jahr ablaufen, aber es kann doch nicht sein, dass Herr P. das Geld für die Genussrechte an den P-Säften nun für sich behält, wenn er gar keine Säfte mehr hat. Irgendwie frage ich mich auch, ob ich die Genossenschaft anschreiben soll, die nun die P-Säfte produziert, aber die werden mir dann gleich schreiben, dass ich die Genussrechte für die Firma P-Säfte, Inhaber ...P, gezeichnet habe.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Antwort von speedy am 02.04.2014, 14:11 Uhr

Hi,
das war in meinen Augen eine Pleite mit Ansage, so wie du das hier jetzt so beschreibst. Genußrechte steigen und fallen nun mal mit dem Erfolg des Unternehmens, an dem sie erworben wurden. Die Zinsen gibt es nur, wenn das Unt. auch weiterhin Gewinne macht, wird das Unt. abgewickelt oder ausgehöhlt, sind die Genußrechte leider wertlos. Du hattest doch sogar Kenntnis davon, dass das Unternehmen in eine Genossenschaft überführt werden sollte (und damit nur noch als leere Hülle dasteht), so dass du heute noch nicht einmal von Täuschungsabsicht o.ä. ausgehen kannst.

Ehrlich: du kommst alleine da nicht mehr viel weiter, das ist ein Fall für meine Kollegen, die zumindest versuchen können, deinen nominalen Anteil der Genußrechte von Herrn P zurückzufordern - wobei der sein Geld bestimmt gut in die neuen GmbHs überführt hat, so dass du da kaum noch dran kommst. Geh zu einem Finanz- bzw. Kapitalmarktrechtler und versuche zu retten, was noch zu retten ist, denn es kommt dann wirklich auf jedes einzelne Wort in der Anlagebeschreibung bzw. Risikoaufklärung an.

Gruß, Speedy

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wenn das mehr als "zwei Euro fünfzig" sind würde ich auch in einen Anwalt investieren

Antwort von Ellert am 02.04.2014, 17:40 Uhr

denn der kennt sich da eher aus wenn es einer für das Fach ist

dagmar

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Re: Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Antwort von Mehtab am 03.04.2014, 12:04 Uhr

Hallo,

das war keine Pleite mit Ansage. Als das mit den GmbHs, die inzwischen in der Insolvenz sind (habe ich gerade im Zwangsvollstreckungsportal gesehen), und der Genossenschaft aktuell wurde, hatte ich die Genussrechte schon ein paar Jährchen.

Ich wollte, bevor ich nun auch noch Tausende von Euros für einen Anwalt ausgebe und den Schaden vergrößere, erst einmal die bereits abgegebene eidesstattliche Versicherung einsehen, ob überhaupt noch etwas zu holen ist.

Nur weiß ich immer noch nicht, wo ich die finden kann.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Antwort von speedy am 03.04.2014, 13:21 Uhr

...beim Amtsgericht seines Wohnortes. Du musst aber einen Anspruch und nicht nur ein Interesse nachweisen. Dazu reicht es leider nicht, dass du im Besitz von Genußscheinen bist.

Am besten hättest du noch reagieren können, als die Verschiebung in die GmbHs passierte - da hättest du u.U. wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage dein Geld zurückfordern können. Je länger du jetzt noch zuwartest, desto aussichtsloser wird die Situation.

Gruß, Speedy

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Re: Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Antwort von Mehtab am 03.04.2014, 15:27 Uhr

Ja Speedy. Ich werde schon zu einer Beratung gehen, aber ich wollte zuerst noch den Sachverhalt klären. Das mit den GmbHs habe ich ja auch erst jetzt erfahren. Genussrechte kann man wirklich gleich ganz vergessen. Ich kann nur alle eindringlich vor diesen Dingern warnen mit den Erfahrungen, die ich jetzt gerade mache.

Wenn ich zur Beratung gehe, dann muss ich was liefern, denn sonst kann mir auch kein Rechtsanwalt etwas dazu sagen und ich zahle die Gebühr gleich ganz umsonst. Wenn kein Vermögen mehr da ist, dann möchte ich nicht gleich noch ein paar Tausend Euro an einen Rechtsanwalt bezahlen, denn die besten Aussichten habe ich nicht. Nachdem ich jetzt die Genussrechtsbedingungen erhalten habe, musste ich leider auch noch feststellen, dass die Genussrechtsansprüche nachrangig befriedigt werden. Ich würde dann vielleicht selbst versuchen, einen Mahnbescheid zu beantragen. Der wird dann hoffentlich nicht ganz so viel kosten (bei diesen Erfolgsaussichten) und mein Anspruch könnte nicht mehr verjähren.

Außerdem geht es mir gesundheitlich gerade auch recht schlecht und meine sieben Sinne sollte ich bei so einer Beratung schon irgendwie noch beisammen haben.

Vielen Dank

Mehtab

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wer hat Dir denn zu den Scheinen geraten ?

Antwort von Ellert am 03.04.2014, 16:56 Uhr

Genussrechtsansprüche nachrangig befriedigt werden
*
Hat Dir das keiner in der Bank oder wo auch immer errklärt ?
Hast Du eine Rechtschutz, zahlen die keinen Anwalt ?

dagmar

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Re: Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Antwort von speedy am 03.04.2014, 18:39 Uhr

Hi,
wenn du erst jetzt die Bedingungen erhalten hast, ist das Anlagegeschäft mit einem Verbraucher ggf. sogar als sittenwidrig einzustufen, so dass du ggf. einen Anspruch gegen den damaligen Geschäftsführer persönlich hast, nicht mehr nur noch gegen die ehemalige Gesellschaft. Auch eine Risikoaufklräung muss erfolgt und dokumentiert sein...

Was willst du mit einem Mahnbescheid? Du hast derzeit keinen fälligen Anspruch, also kannst du mit einem Mahnbescheid auch nichts geltend machen. Du müsstest zuerst gerichtlich feststellen lassen, dass du einen Rückzahlungsanspruch hast, dann kannst du den (ggf. per Mahnbescheid) vollstrecken.

Gruß, Speedy

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Re: Kann man eine eidesstattliche Versicherung einsehen?

Antwort von Mehtab am 04.04.2014, 20:46 Uhr

Hallo,

die Prospekte für die Genussrechte waren damals in den Getränkekisten der Saftfirma, die ich im Biomarkt kaufte. Risikoaufklärung gab es natürlich keine, aber ich habe die Genussrechte auch nicht bei der Bank, sondern bei der Saftfirma (im wahrsten Sinne des Wortes) gekauft. Der Wirtschaftsprüfer, der damals in der Besprechung dabei war, erklärte damals ganz cool, dass die Firma das Geld locker auch bei den Banken bekommen könnte (was ich heute ganz anders sehe), aber halt nicht so abhängig von den Banken sein möchte.

Zur Fälligkeit: Es stimmt, ich habe die Genussrechte erst sechs Jahre, aber was soll ich mit Genussrechten an einer Saftfirma, die es nicht mehr gibt? Ich habe jedenfalls den Betrag zurückgefordert, denn das müßte ich sowieso ein Jahr vorher, also jetzt tun. Wenn ich noch ein Jahr warte, dann verschlechtern sich meine Chancen wahrscheinlich noch mehr. Als ich bei dem Insolvenzverwalter angerufen habe, meinte die Angestellte gleich, dass sie für die Genossenschaft nicht zuständig seien. Ich hatte gar nichts von der Genossenschaft gesagt, schließe aber daraus, dass es mit der Genossenschaft auch nicht gerade zum Besten steht. Die haben durch den Streit ein Unternehmen irgendwie auseinandergerissen und das kann halt nicht funktionieren.

Viele Grüße

Mehtab

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nochmals - frag bei der rechtschutz nach und geh zum Anwalt

Antwort von Ellert am 04.04.2014, 22:44 Uhr

vielleicht bekommst Du wenigstens noch einen kleinen Teil raus

dagmar

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