von JaJoRad am 05.06.2014, 10:29 Uhr |
In 2-jähriger Elternzeit erneut schwanger - wieviel Elterngeld für das 2. Kind?
Hallo Zusammen,
ich steig da nicht ganz durch...
Und zwar habe ich im Mai 2013 mein 1. Kind bekommen, 2 Jahre Elternzeit beantragt und das Elterngeld halbieren lassen. Heißt, ich bin bis Mai 2015 noch in Elternzeit und bekomme auch bis dahin Elterngeld.
Das 2. Kind kommt nun vorraussichtlich Mitte Januar 2015 zur Welt, also noch während der alten Elternzeit.
Was muss ich dem Elterngeld Antrag nun beifügen? Eine Bescheinigung, dass ich Elterngeld beziehe? Und wie wird das berechnet? Bekomme ich dann bloß den Mindestbetrag von 300 € für das 2. Kind?
Würde mich über Antworten sehr freuen und hoffe, dann alles etwas besser zu verstehen...
Liebe Grüße,
Jasmin
Re: In 2-jähriger Elternzeit erneut schwanger - wieviel Elterngeld für das 2. Kind?
Antwort von Mel+3 am 05.06.2014, 13:25 Uhr
Du bekommst dann die 300 € +75 € Geschwisterbonus.
So war es bei uns zumindestens. Hatte Elterngeld aber nur für ein Jahr.
Ruf doch bei der Elterngeldstelle an, die können dir sicher genaues sagen.
Du kannst noch Mutterschaftsgeld beantragen. Bringt ja nur vor der Geburt etwas, weil hinterher vom Elterngeld abgezogen, aber besser als gar nichts.
Re: In 2-jähriger Elternzeit erneut schwanger - wieviel Elterngeld für das 2. Kind?
Antwort von speedy am 05.06.2014, 20:42 Uhr
Hi,
wenn Kind 2 nun Mitte Jan 15 kommt, dann beginnt dein MuSchu rechnerisch Anfang Dez 2014, also sind die folgenden Monate für das neue EG relevant:
Mai 14 - einschl. Nov 14 (= 6 Monate) und dann noch 6 Monate vor Beginn des MuSchu von Kind 1 ( Okt 12-März13). Das ist deshalb so, da die Bezugsmonate von EG nicht mit berechnet werden. Achtung: Die Bezugsmonate sind ungleich den Auszahlungsmonaten, das können durch Splitting 24 Monate sein, Bezugsmonate sind max. 12 innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes.
Für die Monate in 2014 in denen du noch EZ machst und kein Einkommen hast, wird dieses mit 0 angesetzt, für die Monate vor der Geburt von Kind 1 dein Nettogehalt. Summe durch 12 *68% + Geschwisterbonus = neues EG.
Gruß, Speedy
Re: In 2-jähriger Elternzeit erneut schwanger - wieviel Elterngeld für das 2. Kind?
Antwort von JaJoRad am 06.06.2014, 7:38 Uhr
Danke für deine ausführliche Antwort.
Und wie gebe ich das auf dem Elterngeld Antrag an? Da muss ich ja ankreuzen, ob ich den Mindestbetrag von 300 € beantrage oder aus den 12 Monaten Erwerbseinkommen vor Geburt des Kindes. Das ist dann ja quasi so dazwischen...?!
Sorry für die blöde Frage....
Re: In 2-jähriger Elternzeit erneut schwanger - wieviel Elterngeld für das 2. Kind?
Antwort von speedy am 06.06.2014, 12:19 Uhr
...angeben: Berechnung aus Erwerbseinkommen
und dann bei der Aufstellung:
Monat 1-6 (Zeitraum angeben): Erwerbseinkommen xy
EG-Bezug (Geburt bis 1. Geburtstag)
Monat 7-12: kein Erwerbseinkommen
Gruß, Speedy
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