Geschrieben von KathaRina1188 am 01.06.2017, 23:45 Uhr |
Elterngeld Bemessungszeitraum 2. Kind
Hallo zusammen,
hat jemand einen ähnlichen Fall bzgl der Elterngeldberechnung beim 2. Kind?!
Folgende Situation:
1. Kind 21.03.2015 geboren
2. Kind 23.03.2017 geboren,
... 2 Jahre und 2 Tage Abstand
Ich war dazwischen nicht arbeiten und habe für mein 1. Kind die ersten 12 Lebensmonate Elterngeld bezogen. Mutterschaftsgeld habe ich bei beiden 6 Wochen davor und 8 Wochen danach erhalten.
Vor dem 1. Kind war ich regulär arbeiten.
Grundsätzlich bin ich beim Elterngeld für mein 2. Kind vom Mindestsatz+Geschwisterbonus also 375 Euro ausgegangen, jedoch verwirrt mich der Online Antrag, wenn es um die Verschiebung des Bemessungszeitraums geht. Wie weit nach hinten kann verschoben werden? Habe gelesen es geht dann nach Kalenderjahr und nicht mehr nach Kalendermonaten?
Weiß hier jemand Bescheid? Bitte nur antworten, wer sich 100 prozentig sicher ist bzw die gleiche Ausgangssituation hat.
Danke :)
Re: Elterngeld Bemessungszeitraum 2. Kind
Antwort von Silene am 02.06.2017, 17:21 Uhr
Bei Selbstständigen geht es nach Kalenderjahren, wenn du normal angestellt warst, zählen die 12 Kalendermonate vor der Geburt. Monate mit Mutterschutzgeld (bei dir dann 02/2017) und Elterngeld werden auageklammert. Wenn ich richtig gerechnet habe, müssten bei dir dann noch zwei Monate von der Zeit vor dem Mutterschutz von Kind 1 dazugerechnet werden.
Du könntest auch bei der Elterngeldstelle nachfragen, wie der Bemessungszeitraum genau bei dir berechnet wird.
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