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Geschrieben von Mama Jana am 12.02.2017, 12:41 Uhr

ein halbes Haus geerbt, was nun?

Hallo,
ich würde gern ein paar Erfahrungswerte oder Meinungen einholen:

Ich habe, gemeinsam mit meinen 2 Geschwistern, ein halbes Haus geerbt (+ natürlich die Hälfte des entsprechenden Grundstücks). Die andere Hälfte gehört der Schwester des Verstorbenen, diese Schwester wohnt auch noch im Haus.

Wir Geschwister sind uns einig, dass wir das Haus ansich nicht haben möchten (nicht darin wohnen wollen), wir möchten es am liebsten verkaufen und den Betrag dann aufteilen.
Nun geht das ja nur, wenn die Schwester des Verstorbenen auch verkauft. Das möchte sie aber nicht. In dem Fall müsste sie uns drei ja wohl auszahlen?

Ich nehme aber an, dass sie nicht auszahlen kann (kann ich mir nicht vorstellen, dass sie über so viel Barvermögen verfügt). Da sie selbst um die 70 Jahre alt ist, würde sie wohl auch keinen Kredit mehr bekommen, nehme ich an.

Was nun? Steht uns jetzt ein jahrelanger Rechtsstreit bevor?

 
47 Antworten:

Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von kanja am 12.02.2017, 13:18 Uhr

Vorab, ich habe eigentlich keine Ahnung.

Mein Mann hat gerade ein sechstel Haus geerbt.

Eine Hälfte gehört noch seinem Vater, der im Pflegeheim lebt.

So lange er lebt, wird das Haus (steht leer) sicher nicht verkauft. Ich gehe davon aus, dass nach seinem Tod die übrigen Erben das Haus verkaufen und den Erlös aufteilen werden.

So hätte ich gedacht könnte das bei euch doch auch sein. Die Schwester lebt weiterhin dort, nach deren Tod können die Erben das Haus verkaufen.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Benedikte am 12.02.2017, 13:39 Uhr

es hört sich danach an, dass der Verstorbene sich keine großen gedanken gemacht hat.......

ein Haus, vier Eigentümer zu unterschiedlichen Miteigentumsanteilen und unterschiedlichen Wünschen- Wirrwarr pur

Auszahlung- was ist das Haus denn wert? Wenn es ein altes auf dem Lande ist, unsaniert, wird der Wert gerung sein. Dann ginge es vielleicht doch. seid Ihr Euch einig über den wert des Hauses? Wenn nicht, und ein Gutachter den feststellen soll, kostet das immer extra und mindert den Wert des Erbes.

Und Rechtsstreit- ganz schlecht. Wine über siebzigjährige zu verklagen, bei gewinn des rechtsstreits und Zahlungspflicht bei ihr die Hütte verkaufen- welcher Käufer tut sich das an? Wir haben bei der Haussuche öfter günstige Häuser gesehen- in jedem eine ältere Oma irgendwo als Mieterin. Die rauszusetzen hätten wir uns nie getraut. Da willst Du nicht mehr einziehen in der Nachbarschaft. Von daher- das ist blöde.Und langwierig. Und teuer.

Mein Tip- setzt Euch zusammen und schaut, was im Konsens geht. Wieviel ist das Haus wert? Würde- nur mal als Idee- folgenes Sinn machen : Die Tante überschreibt Eich das haus und Ihr räumt ihr einen Nießbrauch in Form eines Wohnrechs ein? Dann kann sie wohnenbleiben, Ihr habt auf Dauer das Haus. Sollte sie 90 werden und solange alleine wohnen, wäre das übel. aber wenn sie in zwei Jahren in ein heim muss.......

schreib mal, wie es weitergeht

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mutti69 am 12.02.2017, 13:52 Uhr

http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/Haus-geerbt-was-nun.html

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von philips am 12.02.2017, 14:23 Uhr

Hallo

warum vermietet Ihr "Eure" Hälfte nicht . Die Mieteinnahme könnt Ihr dann durch 3 teilen .

lg Dani

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?

Antwort von kanja am 12.02.2017, 14:25 Uhr

Die Schwester des verstorbenen, die die Hälfte des Hauses geerbt hat, lebt doch drin.

Soll sie dann miete an die anderen Erben bezahlen?

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 12.02.2017, 14:39 Uhr

"es hört sich danach an, dass der Verstorbene sich keine großen gedanken gemacht hat......."

Ja. Leider. Der Verstorbene ist übrigens mein Vater. Das rechtliche Problem war ja seit Jahrzehnten bekannt, und wir Geschwister haben uns vor diesem "Wirrwarr" seit vielen Jahren gegraut. Aber mein Vater war, sagen wir mal vorsichtig, unbelehrbar. Er hat über mögliche aufkommende Probleme nicht reden wollen.
Seine Schwester ist eher noch schwieriger. Ich denke, sie sieht sich als Eigentümerin, am liebsten vom ganzen Haus, was aber nun einmal nicht ist. Nicht einmal bei Vorliegen eines Testaments, bei dem wir evtl. ausgeschlagen werden. Dann haben wir ja immer noch den Pflichtteil - und zwar als Geldwert, d.h., es MUSS ausgezahlt werden. Die Summe müsste sie aufbringen.

Tatsache ist, dass von uns Geschwistern eigentlich niemand mehr etwas mit dem Haus zu tun haben will. Der Wert könnte nicht ganz unerheblich sein. Es ist zwar "nur" eine Doppelhaushälfte, steht aber in einer der teuersten Viertel von Berlin. Bodenrichtwert liegt z.Z. bei über 400 Euro. Marktwert keine Ahnung, muss ich mal recherchieren.

Ein Wohnrecht ihrerseits? Also ehrlich gesagt, ich weiß nicht. Höchstens vielleicht, wenn sie in dieser Zeit das Haus bzw. seinen Zustand erhält. Es erscheint mir aber schwierig, das im Einzelnen juristisch aufzudröseln.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 12.02.2017, 14:41 Uhr

Die noch dort wohnende Besitzerin will in "Ihrem" Haus keine anderen (fremden) Leute. Eine Vermietung wäre unsererseits zwar wahrscheinlich möglich, gäbe aber viel Krieg mit ihr.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Benedikte am 12.02.2017, 15:32 Uhr

google mal Teilungsversteigerung bspw

https://teilungsversteigerung.eu/

ansonsten- Berlin (da wohne ich auch) da gehen gerade die Immobilienpreise durch den Schornstein

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mutti69 am 12.02.2017, 15:42 Uhr

Gütlich einigen wollt oder könnt ihr nicht (ich persönlich hätte wahrscheinlich das Erbe ausgeschlagen, aber ihr wollt scheinbar das Geld unbedingt haben, was euer gutes Recht ist), dann wird es wohl in jedem Fall auf “Krieg“ herauslaufen, darüber müsst ihr euch im Klaren sein.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 12.02.2017, 15:46 Uhr

Wir denken durchaus über eine Ausschlagung nach. Es geht aber u.U. um eine nicht ganz unerhebliche Summe. Das kommt noch darauf an, ob wir im schlechtesten Fall nur einen Pflichtteil bekommen - dann wäre es jeweils nur die Hälfte vom ursprünglichen Anteil. Es gibt angeblich ein Testament, das werden wir wohl in Kürze erfahren.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von lilly1211 am 12.02.2017, 16:16 Uhr

Die Zeit spielt doch für euch. Die Preise steigen stetig.

Mindestens muss sie derweil Miete an euch zahlen.

Ich würde das Haus erstmal schätzen lassen.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Danyshope am 12.02.2017, 16:26 Uhr

Da scheint wo ein Fehler drin zu sein. Gibt es nun eine Testament ja oder nein?

Wenn nein, nützt euch die Ausschlagung gar nichts. Weil wenn ihr ausschlagt, geht es an den nächsten in eurere Linie, sprich euren kindern, deren Kindern usw. Erst wenn aus deren Reihen wirklich niemand das Erbe annimmt - was bei 3 Zweigen mehr wie unwahrscheinlich ist, würde es wieder in die Geschwister-Erbfolge deines Vaters gehen bzw sogar erst eine ebene höher falls dessen Eltern wider Erwartung noch leben sollte. Die Schwester erbt erst wenn eure 3 Zweige wegfallen - komplett - und die Eltern des verstorbenen auch nicht mehr sind. Falls euer Vater mehrere Geschwister gehabt hat, wären die dann entsprechend gleichberechtigt. Das ganze Durcheinander wäre also nur wo verschoben.

Bei einer 70jährigen würde ich es zudem drauf ankommen lassen bei den Immobilienwerten und ihr echt die Lage mal verständlich machen. Vorschlag wäre da, sie trägt alle Unkosten des Hauses alleine oder jetzige Zwangsversteigerung. Alternativ, ihr tragt die Kosten komplett oder auch anteilig und sie bekommt entsprechendes Nießnutzrecht. Im friedlichen wird das eh nichts wenn die so schwierig ist.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von hopsefrosch am 12.02.2017, 16:39 Uhr

Wäre das Haus denn teilbar? zB Einliegerwohnung oben möglich? So dass man einen Teil vermieten könnte und sie einen Teil bewohnt? (Wohl eher nicht, wenn es eine Doppelhaushälfte ist)

Wenn euch allen jetzt das Haus gehört....(da hat Papa euch ja zum Abschied noch eine schöne Aufgabe mitgegeben...MANN!)
kann sie euch auszahlen (auch in Raten) oder ihr verkauft alle zusammen und teilt.
Oder ihr wartet ein paar Jahre (sie ist ja 70 ne?) und räumt ihr ein Wohnrecht auf Lebenszeit ein, vorausgesetzt, ihr erbt das komplette Haus dann von ihr (also quasi die zweite Hälfte...kann natürlich 20 Jahre dauern...will man das?)
Bis dahin zahlt sie einen kleinen Mietpreis an euch.

Boah....echt schwierig. Rechtsberatung?????

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 12.02.2017, 16:42 Uhr

Da irrst Du in Teilen.

Ein Testament gibt es angeblich, die (ggf.) Testamentseröffnung steht aber noch bevor. Wir sind gerade in dieser juristischen Schwebephase, daher kann ich das im Moment nicht genau sagen.

Die Ausschlagung nützt in jedem Fall. Wenn ich ausschlage, muss ich das auch für meine Kinder tun. Das ist aber kein Akt und schnell zu machen. Weiter geht der Ablauf in meinem Fall nicht. Wenn meine Geschwister ebenfalls alle ausschlagen (alle keine Kinder), dann geht das Erbe direkt an die Schwester des Verstorbenen. Andere gesetzlich Erbberechtigte gibt es nicht.
Dass wir drei Geschwister alle drei ausschlagen, ist gar nicht so unwahrscheinlich.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 12.02.2017, 16:50 Uhr

Tja, von der Doppelhaushälfte gehört unserer Familie die eine Hälfte, in dieser Hälfte gibt es jeweils unten und oben eine abgeschlossene Wohnung. Bei der getrennten Nutzung von Garten, Garagen und Kellerräumen wird es aber schon schwierig. Das haben die sich vor Jahrzehnten mal irgendwie so aufgeteilt, aber sicher ohne irgendwelche juristischen Belege. Also alles nicht so ganz einfach.

"da hat Papa euch ja zum Abschied noch eine schöne Aufgabe mitgegeben...MANN!"

Ja, Danke. Ich bin schon jetzt froh, dass bei unserem eigenen Haus ggf. nur unsere eigenen zwei Kinder drin hängen...

Eine Rechtsberatung wird wohl nötig werden, wir sind erfreulicherweise rechtsschutzversichert.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Danyshope am 12.02.2017, 17:24 Uhr

Wir hatten den Fall damals halt auch. Deshalb bin ich da so sensibilisiert. Und da gab es nur zwei Parteien. Meine Mutter und ihr Bruder, beide eben samt Kinder. Meine Mutter und wir haben damals anstandslos - wie vorher groß abgemacht, alle ausgeschlagen. Mein Onkel nicht. Obwohl wie gesagt vorher von der GANZEN Familie so angemacht. Eigentlich sollte so mein Opa wieder alleiniger Hausbesitzer werden nach dem Tod meiner Oma. Tja, blöde gelaufen. Ergebnis war, mein Opa war immer noch nur Teilbesitzer, durfte aber alle Kosten alleine tragen weil Onkel nicht zahlen kann/will. Lustig wurde es dann wie Jahre später Opa verstorben ist, auch wieder ohne Testament. Mal schauen wann diese Geschichte dann endet.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 12.02.2017, 17:38 Uhr

Naja, das ist das Risiko: Wenn ICH ausschlage, muss ich eben auch damit rechnen, dass die anderen NICHT ausschlagen (und dann jeweils mehr erben). Egal, was man vorher vielleicht gemeinsam beschlossen hat. Da muss sich jeder allein überlegen, was er will.

Meine Schwester z.B. hat überhaupt kein Geld und könnte anfallende Kosten wie Notar, Grundbucheintragung, Steuern, Gebäudeversicherung etc. nicht bezahlen. Das auf dem Papier stehende Erbe nützt ihr geldmäßig erst einmal rein gar nichts, so lange es zu keiner konkreten Zahlung kommt. Und das kann Jahre dauern.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Danyshope am 12.02.2017, 18:07 Uhr

Aber dann muss Deine Schwester so oder so ausschlagen. Nimmt sie an muss sie sonst eh zahlen. Auch dann wenn ihr euch darauf einigt zu verkaufen. Bis der Kaufpreis fließt kann es auch dauern. Sollt ihr so lange einstehen?

Und laufende Kosten für ein Haus sind eher gering. Wenn es daran scheitert, dann habt ihr eh ein Problem. Zumal wenn ihr die eh durch 3 oder 4 teilen müsst. Grundsteuer sind zB bei uns monatlich keine 25 €. Und Grundstück ist nicht gerade klein, Grundstückspreise hier durchaus höher da teureres Pflaster. Versicherung auch nicht das Thema. Weit schlimme sind die Kosten welche man wegen möglicher Renovierungen zu Seite legen sollte. DAS !! ist der Faktor der wirklich zu Buche schlägt.

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ich habe keine Ahnung, aber was ist, wenn die ältere Dame

Antwort von J+L am 13.02.2017, 7:36 Uhr

ins Pflegeheim müsste?
Was ist dann mit Ihrer hälfte und mit Eurer?

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Salkinila am 13.02.2017, 11:26 Uhr

Was die Rechtsschutzversicherung betrifft, sei dir mal nicht so sicher, dass die alles zahlt. Ich stecke auch gerade in einem Erbstreit, habe eine solche Versicherung und bekam nur die Eingangsberatung beim Anwalt bezahlt.

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Re: ich habe keine Ahnung, aber was ist, wenn die ältere Dame

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 13:07 Uhr

"was ist, wenn die ältere Dame
ins Pflegeheim müsste?
Was ist dann mit Ihrer hälfte und mit Eurer?"

Gar nichts. Nur, weil sie ins Pflegeheim muss, ändert das nichts an ihrem Eigentum!

Es sei denn, es geht um die Kosten. Wenn das Pflegeheim bzw. der Staat Gelder haben will, die nur noch durch Verkauf des Hauses aufgebracht werden könnten, würde es interessant werden. Dieses gerne, das würde es für UNS vereinfachen. Denn dann MUSS u.U. verkauft werden, genau das, was wir eigentlich erreichen möchten.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Andrea&Würmchen am 13.02.2017, 17:03 Uhr

Kann sein, dass ich es überlesen habe, aber: Wenn es sich um eine Doppelhaushälfte handelt UND Ihr Geschwister Euch einig seid, sollte es doch kein Problem sein, diese Hälfte zu verkaufen, oder? Die Hälfte der Tante bleibt ja unangerührt... Oder gibt's da einen juristischen Haken?

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 17:08 Uhr

Nein, falsch gelesen.

Baulich handelt es sich um eine Doppelhaushälfte. Von dieser Hälfte gehört der Tante eine Hälfte, uns drei Geschwistern die andere Hälfte (bzw. 1/4 des gesamten Hauses).

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 17:16 Uhr

Inzwischen habe ich aber eine Auskunft vom zuständigen Amtsgericht bekommen: Es existiert definitiv ein Testament. Die Testamentseröffnung steht aber noch aus.

Das hilft mir allerdings im Moment kein Stück weiter.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Silene am 13.02.2017, 18:03 Uhr

Wenn die Hälfte deiner Tante schon vorher gehörte und nicht erst durch die Erbschaft, könnt ihr sie nicht zum Verkaufen zwingen und warum sollte sie euch auszahlen müssen? Im Grunde könnt ihr dann nur euer halbes Haus behalten und irgendwie nutzen oder euren Anteil verkaufen (da wird sich aber wohl kein Käufer finden). Mit Ausschlagen ersparst du dir den Ärger (aber natürlich auch mögliche Gewinne). Falls du dich fürs Ausschlagen entscheidest, müsstest du das innerhalb von sechs Wochen ab dem Todesfall tun, außerdem fallen dafür auch Gebühren an.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 18:31 Uhr

"Wenn die Hälfte deiner Tante schon vorher gehörte und nicht erst durch die Erbschaft, könnt ihr sie nicht zum Verkaufen zwingen und warum sollte sie euch auszahlen müssen?"

Das ist die Frage.
Insgeheim hoffe ich darauf, dass ich auf den Pflichtteil beschränkt werde, dann habe ich einen geldlichen Auszahlungsanspruch...

Andernfalls, tja. Wie sollen wir zu unserem durchaus berechtigten Erbteil kommen, wenn nicht durch Umlegung in Geld? Das Haus kann man nun einmal nicht durchschneiden.
Ansonsten könnten wir unseren Teil des Erbes, also die Wohnung im EG, z.B. vermieten. Das will die Tante aber auch nicht, sie will keine Fremden im Haus haben.

Eigentlich ist dieses Haus dem Untergang geweiht. Tante ist ca. 70. In Ihrem Erbfall erben ihre beiden Kinder, die aber kein Geld haben. Sie könnten das Haus (nach meinem Wissen) gar nicht unterhalten. Unter Umständen erhalten sie sogar Sozialhilfe, dann wird ihr neues Eigentum angerechnet... Sie verlieren das Haus so oder so, es ist nur eine Frage der Zeit. Irgendwann kommt´s unter den Hammer.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von kevome* am 13.02.2017, 19:47 Uhr

Die Tante ist 70. Irgendwann hat sie offensichtlich mit ihrem Bruder ein Haus gekauft. Jetzt habt ihr geerbt und wollt quasi die Tante dazu bringen, dass sie ihr Eigentum aufgibt, um euch auszuzahlen.

Ich verstehe es wirklich nicht, warum man das der alten Frau antun muss. Gerade wenn 2 Wohnungen da sind, dann kann doch vermietet und abgewartet werden, bis die Wohnung der Tante durch Pflege oder Tod frei wird. Alles andere fände ich persönlich ziemlich unmenschlich.

Die Tante wird natürlich einsehen müssen, dass sie bei der Vermietung nichts mitzureden hat, es sei denn sie hat doch irgendwo Vermögen um euch auszuzahlen.

Wollt ihr wirklich einer 70jährigen ihr zu Hause nehmen in dem ihr auf eine Auszahlung besteht?

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Wartet doch einfach das Testament ab

Antwort von Ellert am 13.02.2017, 20:12 Uhr

huhu

Wenn Ihr das geerbt haben solltet wie gedacht wird eines Tages der Tag kommen da es verkauft werden kann und die Preise in Berlin und Umland steigen und steigen,
eVTL hat der Vater ja doch im Testament was geregt dass sie Euch die Unterhaltskosten noch gibt solange sie drin wohnt ?

Wartet ab was im Testament steht und lasst Euch beraten...
Warum der Vater aber der Schwester die Hälfte vererbt statt seinen eigenen Kindern verstehe ich nicht wirklich.
Oder er hats Euch vererbt und ein lebenslanges Wohnrecht ihr gegeben ?

dagmar

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 20:17 Uhr

Du kennst meine Tante nicht.

Das ist kein liebes altes Muttchen. Eher ein überhebliches, dummes und verlogenes Monstrum. Mein Vater selbst hat sie Zeit seines Lebens gehasst. Dass sie sein ganzes Leben lang in seiner unmittelbaren Nähe gelebt hat, hat ihn maßlos aufgeregt. So lange, wie ich denken kann, gab es zwischen den Erwachsenen der beiden Familien Zank und Streit. Der Eine hat schon den Anblick des Anderen nicht ertragen können.
Die haben das Haus auch nicht gemeinsam gekauft, sondern von ihren Vorfahren geerbt. Beide wohnen seit ihrer Geburt darin und haben es irgendwann zu gleichen Teilen geerbt. Im Prinzip dasselbe Theater wie jetzt wieder.

Sorry, aber die Mär von den ach so armen alten Leutchen trifft nicht immer zu.

Im Übrigen, wie ich schon sagte: Sie will partout nicht, dass da irgend jemand anderes unten im Haus wohnt. Ich glaube, sie betrachtet das ganze Haus jetzt quasi automatisch als ihres. Was rechtlich Unsinn ist, aber so ist sie eben.

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Re: Wartet doch einfach das Testament ab

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 20:20 Uhr

"Warum der Vater aber der Schwester die Hälfte vererbt statt seinen eigenen Kindern verstehe ich nicht wirklich."

Nein, habe ich nirgends geschrieben. Möglich wäre es allerdings, dass das im Testament steht. Dann hätten wir als Kinder Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Wär mir recht.

Hm, kann man im Testament ein Wohnrecht vermerken? Wäre in diesem Fall aber unsinnig, da sie ja in der Hälfte wohnt, die ihr sowieso gehört.

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der Vater kann die Tante nicht leiden aber vererbt ihr die Hälfte??

Antwort von Milia80 am 13.02.2017, 20:46 Uhr

Kann ja irgendwie auch nicht sein oder konnte er seine eigenen Kinder noch weniger leiden wie die Tante/Schwester?ß

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Re: der Vater kann die Tante nicht leiden aber vererbt ihr die Hälfte??

Antwort von Milia80 am 13.02.2017, 20:49 Uhr

oder warum denkst du könnte es im Testament stehen

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Re: der Vater kann die Tante nicht leiden aber vererbt ihr die Hälfte??

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 20:57 Uhr

Ganz einfach: Weil er in den letzten zehn Jahren zunehmend dement wurde, und sie sich irgendwann (mehr oder weniger) um ihn gekümmert hat. Zumindest hat sie seine Unterlagen verwaltet.

Ich bin jetzt schon gespannt, WANN das Testament aufgesetzt wurde...

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Hubbeldubbel am 13.02.2017, 21:08 Uhr

So ganz klar hast Du für mich noch nicht formuliert, wem was gehört...

Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte?
In der einen Seite wohnte Dein Vater, in der anderen die Schwester?

Oder gehört der Schwester und Euch nur eine Hälfte des Hauses gemeinsam?

Ich würde an Deiner Stelle mal einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern, dann sieht man genau dem was gehört oder auch nicht :-)

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wie war denn euer Kontakt zum Vater?

Antwort von Milia80 am 13.02.2017, 21:16 Uhr

Habt ihr nie darüber gesprochen?
Wer hatte denn offiziell die Vollmachten? Gesundheit? Geld?
Das machen ja meist die Kinder oder ein gesetzlich bestellter Betreuer aber doch meist keine 70 j Schwestern.

Wenn es dann raus ist schreib mal was bei rumkam, das interessiert mich mal.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 21:17 Uhr

Die Besitzverhältnisse habe ich jetzt schon mehrfach beschrieben. Einen Grundbuchauszug werde ich anfordern oder die nächsten Tage direkt Einsicht nehmen.

Ich bezweifle allerdings, dass dort GENAU drin steht, was wem gehört. Es werden beide Personen drinstehen, also der Verstorbene und seine Schwester. Mehr vermutlich nicht, nehme ich an. Es wird unklar sein, wie der Garten aufgeteilt ist, oder die Kellerräume. Über die Jahrzehnte hinweg gab es eine Art Nutzungskonsens, der aber, so glaube ich, nie irgendwie juristisch belegt wurde.

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Re: wie war denn euer Kontakt zum Vater?

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 21:25 Uhr

Wir Geschwister hatten in den letzten zehn Jahren zunehmend weniger Kontakt, zwei von uns wohnen auch in ganz anderen Städten. Die letzten Jahre gab es gar keinen Kontakt mehr. Das hatte vor allem mit seinem Zustand zu tun. Ich möchte da jetzt nicht im Detail drauf eingehen, aber das hat sich irgendwann niemand mehr antun wollen. Selbst sein geliebter Sportverein, in dem er 50 Jahre lang war, hat sich von ihm distanziert. Die letzten Monate war er im Pflegeheim, das hat aber niemand von uns gewusst bzw. wurden wir nicht darüber informiert. Seine "liebe" Schwester hat uns (seinen Kindern) auch seinen Tod erst 3 Wochen später mitgeteilt, lapidar per Sterbeurkunde mit der Post.
Seine Schwester hat halt im Haus gewohnt, und dann irgendwann seine Angelegenheiten übernommen. Und ja, sie hatte eine Vollmacht, wie ich jetzt erfahren habe.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Hubbeldubbel am 13.02.2017, 21:36 Uhr

Also beiden gehörte gemeinsam nur eine Hälfte eines Hauses zu je 1/2 :-)

Ihr seid dann halt 4 Eigentümer und wenn ihr verkaufen wollt, dann muss die Tante eben zahlen oder wird zum Verkauf gezwungen. Die Sache ist rechtlich eigentlich sehr simpel. Deswegen kommt es ja auch immer wieder vor, dass Kinder dafür sorgen, dass ein Elternteil der noch lebt, aus seinem eigenen Haus ausziehen muss (weil Auszahlung eben finanziell nicht drin ist).

Wenn bzgl. Keller und Garten nix festgelegt würde, ist es ja auch einfach zu rechnen. Wert des Grundstücks ÷ 2 und das dann durch Euch 3 :-)

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 21:49 Uhr

Klar ist das simpel. Nur die Umsetzung wird wohl schwierig. Deswegen gibt es ja die jahrelangen Rechtsstreitigkeiten - auch dann, wenn die rechtliche Situation eigentlich klar ist.

Da wird gefordert, die Forderung nicht beglichen, dann wird geklagt, es folgt eine Gegenklage, ein Gutachten wird erstellt, die Gegenseite erstellt ein Gutachten mit anderem Ergebnis, u.s.w. u.s.w.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von speedy am 13.02.2017, 22:07 Uhr

Es gibt da ganz gemeine Spielchen, aber das wollt ihr nicht wirklich. Das Haus läuft ja nicht weg, versucht es erstmal mit einer vernünftigen Einigung. Evtl. Ist sie ja sogar freiwillig bereit, in eine andere Wohnung zu ziehen.

Gruß, Speedy

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Hubbeldubbel am 13.02.2017, 22:10 Uhr

Auf jeden Fall konnte der Verstorbene bei der beschriebenen Ausgangslage gar nichts gut geplant und durchdacht regeln.

Ich würde das Erbe bei dem Wert nicht ausschlagen und die "Zeit" absitzen...

Es sei denn das Verhältnis war so zerrüttet, dass ich es aus moralischen und emotionalen Gründen nicht wöllte.

Alles Gute, viel Erfolg.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Mama Jana am 13.02.2017, 22:34 Uhr

Das ist genau das, was ich an ihrer Stelle machen würde: Meinen Anteil (mit) verkaufen, und sich von dem Geld was hübsches neues suchen. Altersgerecht, ohne Treppen etc. In einer passenden Größe in einer hübschen Gegend. Was man so mag. Jetzt könnte sie es noch. In ein paar Jahren, naja...

Das Problem ist, dass diese Generation so an diesem "das ist MEIN Haus" klammert. Wir haben selbst ein Haus vor ein paar Jahren gekauft. Wir haben da auch Herzblut rein gesteckt. Den ganzen Umbau habe ich selbst geplant, alle Arbeiten selbst beaufsichtigt. Trotzdem malen wir uns manchmal aus, wie es ist, wenn die Kinder groß und aus dem Haus sind: Wir verkaufen die Hütte, und suchen uns was nettes in einer Gegend, wo wir immer schon leben wollten. Oder wir kaufen uns ein gutes Wohnmobil und reisen nur noch durch die Gegend :-)

Hach, an ihrer Stelle...

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von mama von joshua am tab am 14.02.2017, 8:10 Uhr

Ich weiss nicht, für mich klingt das alles sehr unglaubwürdig.
Wenn ich jemanden nicht leiden kann, wohne ich nicht 60, 70 Jahre mit ihm zusammen unter einem Dach. Ich lasse mir von demjenigen auch nicht die Finanzen machen und schon gar nicht lass ich mich von demjenigen umsorgen.

Selbst wenn sie ein verlogenes Miststück ist -was von uns keiner beurteilen kann- wirft man jemanden in dem Alter nicht aus seiner gewohnten Umgebung. Das macht man nicht. Aber wie heisst es so schön....wenns ums Erben geht zeigen die Menschen ihr wahres Gesicht.

Bei meinen Eltern ist per Testament festgelegt, dass der Überlebende ein lebenslanges Wohnrecht im Haus hat. Da kann man jemanden nicht einfach mal "entsorgen", weil man das Haus zu Geld machen will und das ist auch gut so.

Ihr habt in der letzten Zeit keinen Kontakt zum Vater gehabt, somit relativ wenig Interesse gezeigt, während die böse, böse Schwester sich gekümmert hat, regt euch aber drüber auf, dass sie euch nicht gleich Bescheid gegeben hat, als er gestorben ist. Versteh ich nicht.

Vermietet die Wohnung oder verkauft sie (wenn im Testament nichts anderes vermerkt ist), aber auszahlen muss euch die Schwester sicher nicht.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Tini_79 am 14.02.2017, 8:21 Uhr

Du beschwerst dich, dass die Schwester erst drei Wochen nach dem Tod des Bruders darüber informiert, noch dazu per Post?
Aber Ihr hatte über Jahre keinen Kontakt zum Vater?

Ich denke nicht, dass man zwangsläufig mit der Familie Kontakt haben muss, nur weil es Familie ist, aber ich würde dann dementsprechend auch auf das Erbe verzichten. Ich käme mir blöd vor, so geldgeil zu sein, sorry.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von mama von joshua am tab am 14.02.2017, 8:57 Uhr

Warum soll sie Miete zahlen müssen ?
Sie wohnt in ihrem Teil, das ihr gehört. Und wenn ihr im Testament lebenslanges Wohnrecht im kompletten Haus eingeräumt wurde muss sie nen Scheiss.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von mama von joshua am tab am 14.02.2017, 9:15 Uhr

Es gibt ein Sprichwort: einen alten Baum verpflanzt man nicht mehr.

Sie hat HIER ihren Lebrnsmittelpunkt, sie fühlt sich HIER wohl-warum soll sie es dann verkaufen und in eine seniorengerechte Wohnung (schon mal geschaut, was die Preise für solche Wohnungen machen ?) ziehen ?

Nur damit ihr das Haus zu Geld machen könnt ?

Ich bin noch jung, aber ich wohne jetzt schon da wo es mir gefällt, wo ich mich wohlfühle und habe noch nie mit dem Gedanken gespielt, irgendwo anders wohnen zu wollen, wenn ich später mal alt bin. Lieber lasse ich dann MEIN Haus seniorengerecht umbauen.

Hört sich jetzt hart an, aber ihr seid für mich der typische Erb-Abschaum. Nicht mehr um die Eltern kümmern wollen, wenn sie unbequem werden, aber gleich auf der Matte stehen, wenn es was zu erben gibt und drüber diskutieren, wje man am meisten rausholt, schliesslich steht es einem ja zu....

Hättet ihr euch um euren Vater gekümmert, dann hättet ihr auch vom Pflegeheim (das ihr sicher auch nicht gezahlt habt) und vom Tod gewusst. Und dass man keinen Kontakt hat, weil man in ner anderen Stadt wohnt ist die bescheurtste Ausrede überhaupt.

Ich wünsche der Tante, dass sie in ihren vier Wänden wohnenbleiben kann und das Testament zu ihren Gunsten geschrieben wurde.

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Re: ein halbes Haus geerbt, was nun?

Antwort von Ellert am 14.02.2017, 9:49 Uhr

wir Du das Ganze nun schilderst vermute ich auch eher das läuft auf den Pflichtteil raus wenn kein Kontakt bestandmit Kontalt wäre das mit dem Pflegeheim aufgefallen oder der Tod.
Wenn er so seltsam wurde und sie sich dennoch drum gekümmert hat dann steht ihr das auch moralisch zu oder ?
Das Haus verkaufen zu müssen nur um Euch auszuzahlen,
wenn sie sich drin wohlfühlt ?

Meine Eltern haben auch ein Testament das das wohl verhindert, also dass Kinder nicht den Verkauf verlangen können nur um ans Geld zu kommen,
und das ist gut so.

Warum wollt Ihr denn nicht warten bis sich das Ganze für Euch erledigt dss die alte Dame mal gestorben ist
habt Ihr Angst an den laufenden Kosten beteiligt zu werden ?
Da kann man doch sicher irgendwie juristisch was regeln, ihr lasst sie drin und sie zahlt alle Kosten ?
Und wenn sie nichtmehr ist wird das Haus verkauft und die Erben teilen es auf ?

LG dagmar

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