Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Chris229 am 08.02.2015, 21:40 Uhr

Betreuungsunterhalt

Hallo zusammen.
Kurz zu meiner Situation.
Ich bin mit meiner ex Freundin seit November 2014 getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter zusammen wo sie das alleinige Sorgerecht hat, da sie kein geteiltes haben möchte. Sie wird ganztags von einer Tagesmutter betreut. Meine Ex Freundin macht im Moment ihre Ausbildung. Wenn sie spät schicht hat pass ich immer auf die Kinder auf (sie hat noch eine Tochter von ihrem Ex)
Von den Einkünften her haben wir fast das selbe (sie: 3 mal Kindergeld, unterhalt, Lohn, bab, ich: Lohn). Da ich einmal die Kinder nicht nehmen konnte und zu ihr nicht zurück gehe will sie jetzt ihre Ausbildung schmeißen (damit sie sich abends um die Kinder kümmern kann obwohl ich es jedes mal mache) und sie will das ich trennungsunterhalt und betreuungsunterhalt an sie bezahle. Ist das so überhaupt rechtskräftig bzw muss ich das dann auch bezahlen? Wie kann ich mich da jetzt am besten verhalten? Wir waren übrigens nicht verheiratet.
Danke schön

 
4 Antworten:

Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von Boots2012 am 09.02.2015, 9:56 Uhr

Bist du leistungsfähig?
Das heißt konkret: Hast du nach Zahlung von Unterhalt und wenigen anrechenbaren Kosten (ich glaube Hauskredite werden anerkannt z.B, evtl. kann Google helfen) ein netto Einkommen von über 1200,00 Euro? ("Gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten bzw. der nicht ehelichen Kindsmutter steht ein Selbstbehalt von 1.200 EUR ab 2015 zu " Link http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html)

Wenn das der Fall ist wird von dem Bertrag zwischen 1200 und deinem netto Einkommen ein Teil für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen.
Betreuungsunterhalt muss deine Ex allerdings bei dir schriftlich fordern.
Den genauen Betrag rechnet euch ein Anwalt aus, da auch ihr eigenes Einkommen eine Rolle spielt.

Sag ihr sie soll das bitte über einen Anwalt in die Wege leiten und geb Ihr deine letzten drei Lohnzettel. Zeig dich kooperativ. Du wirst nur zahlen müssen was du auch tatsächlich kannst. Grundsätzlich ist ihr Anspruch berechtigt. Aber am besten lasst Ihr das über eure Anwälte, außergerichtlich regeln. Dann passt das auch.

GLG und alles Gute
Boots

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von Silvia3 am 09.02.2015, 10:10 Uhr

Sieht für mich aus als sucht sie nur nach einem Grund, die Ausbildung zu schmeißen. Denn einmal keine Betreuung haben, ist eigentlich kein ausreichender Grund hinzuschmeißen.
Ich würde mich sofort anwaltlich beraten lassen. Wenn sie keine Ausbildung hat, wirst Du auf sehr lange Zeit Unterhalt zahlen müssen. Vielleicht gibt es einen Weg, sie daran zu hintern. Aber wenn sie wirklich hinschmeißt und Du leistungsfähig bist, wirst Du wohl zahlen müssen.

Im Expertenforum gibt es die Rechtsanwältin Fr. Bader, vielleicht kann sie Dir schon einmal eine erste Information geben.

Silvia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von shinead am 09.02.2015, 13:09 Uhr

1. Ob Deine Ex das GSR möchte oder nicht, es steht Dir zu und Du kannst es beantragen. Wende Dich dazu an das Jugendamt. Da Du Dich regelmäßig um Dein Kind kümmerst, bekommst Du das GSR ggf. auch gegen den Willen der Mutter zugesprochen.

2. Trennungsunterhalt steht nur in Trennung lebenden, verheirateten Personen zu

3. Betreuungsunterhalt steht der Mutter bei Bedürftigkeit bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des jüngsten Kindes zu.
Wie alt ist euer Kind?
Ist es älter als 3? Dann gibt es keinen Anspruch mehr.

4. Betreuungsunterhalt wird nachrangig bezahlt.
Wie viel Geld bleibt Dir, nachdem Du Kindesunterhalt an die Mutter gezahlt hast? Bleibt Dir mehr als 1.200 Euro?
Erst, wenn Dein Einkommen nach gezahltem Kindesunterhalt über 1.200 Euro liegt bist Du überhaupt leistungsfähig und könntest ggf. Betreuungsunterhalt zahlen.

Weil Du einmal die Kinderbetreuung nicht übernehmen konntest, ist das wahrlich kein Grund die Ausbildung zu schmeißen. Sollte tatsächlich eine Forderung an Dich kommen, kannst Du auf die selbstverschuldete Bedürftigkeit (eigene Kündigung) hinweisen.

Ich gebe Dir den dringenden Rat Dich anwaltlich beraten zu lassen. Bitte wende Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht. Eine Beratungsstunde dort kostet zwar, allerdings kennst Du dann Deine Rechte und Pflichten und kannst direkt kontra geben, wenn Deine Ex versucht Dich zu erpressen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von Boots2012 am 09.02.2015, 16:31 Uhr

Stimmt, hier steht ja nirgends wie alt das Kind ist!
Betreuungsunterhalt gibt's nur bei U3.

Ich würde halt abwarten, ob deine Ex tatsächlich Forderungen an dich heranbringt und dann damit zum Anwalt gehen. Kannst dich natürlich auch schon vorab beraten lassen. Aber eine gute Beratung beim Jugendamt könnte auch erst mal ausreichend sein bezgl. deiner Vater-Rechte.

LG Boots

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.