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Geschrieben von anke1523 am 06.03.2015, 13:24 Uhr

Bausparvertrag halbieren

wie geht das? Eine bekannte hat was darüber erwähnt. Die wollen das Geld für den Urlaub nehmen.

 
3 Antworten:

bei den Zinsen...

Antwort von Ellert am 06.03.2015, 13:54 Uhr

wir haben unseren zuteilungsreifen auch gerade auszahlen lassen ( damit kann man dann machen was man will) und einen neuen viel besseren abgeschlossen.
Unserer hätte uns 5% Zinsen gekostet, der neue nichtmal 2%

Aber das zu teilen, welchen Sinn sollte das machen, gerade weil sicher das Geld ja für Notfälle gedacht war am Haus.
Würde eher überlegen einen zinstechnisch sinnvolleren abzuschliessen
falls das geht.
Ich weiss auchnicht ob mand as Geld für alles nehmen darf wenn zB Wohnungsbauprämie draufgeflossen ist

dagmar

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Re: Bausparvertrag halbieren

Antwort von speedy am 09.03.2015, 9:05 Uhr

Hi,
man kann in der Tat Geld entnehmen. Das ist aber zulagenschädlich, d.h. bereits angerechnete aber nicht ausgezahlte Prämien für VL oder WBP müssen dann zurückerstattet werden, weil ja die entsprechende Sparleistung nicht mehr da ist. Bei manchen Bausparkassen dauert zudem die Auszahlung rel. lange...

Gruß, Speedy

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Re: Bausparvertrag halbieren

Antwort von Danyshope am 14.03.2015, 21:00 Uhr

Falls noch relevant, es kann sinnig sein. Muß man halt schauen.

Teilen kann sinnig sein wenn man einen guten Vertrag hat, zudem spart man bei den Abschlußgebühren. Weil ja nur der teil der Gebühren wieder anfällt, mit denen der teil unter Umständen aufgestocktz wird zum neusparen. Beispiel:
50.000 €-BSV, teilt man in einen 20.000er und einem 30.000er. Den 20.000er läßt man zur Zuteilung kommen. Den 30.000er spart man in Zukunft wieder an, und stockt bei Bedarf entsprechend zB auf 50.000 wieder auf. Statt einen komplett neuen mit 50.000 € abzuschließen. Gebühren fallen dann für die aufgestockten 20.000er an. Bei 1% Abschlußgebühr kann das einiges sein - mal als Beispiel.

Wegen VL-Prämien usw, wenn der Vertrag seit mehr als 7 Jahren bespart wird, sind die Prämien "frei", sprich sie dürfen für alles genutzt werden. Und nicht nur wohnungstechnisch. Nur den Kredit-Anspruch darf man eben nicht nutzen.

Runterteilen kann auch sinnig sein, um ihn schneller Zuteilungsreif werden zu lassen. Aber auch das sollte man dann schon mindestens 6 Monate vorher planen.

Muß man halt schauen. Für die Berater ist halt folgendes interessanter: Altvertrag platt machen, neuen abschließen - verdient er mehr dran. berät er gut, wird er auch darüber aufklären das evtl teilen eine bessere Alternative sein kann - daran verdient der Berater aber im schlechtesten Fall dann gar nichts. Also werden nur wenige darauf hinweisen.

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