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Geschrieben von sechsfachmama am 27.09.2015, 1:55 Uhr

arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen

die noch zur Sprache kommen werden, wenns um den Arbeitsvertrag geht, mom. hab ich mich erstmal beworben.

ist es gesetzlich verankert, dass bei sonntagsarbeitszeit Zuschläge gezahlt werden MÜSSEN? habe einen link gefunden, in dem steht, dass Zuschläge gezahlt werden - aber nicht, dass sie müssen. allg. hab ich alles mögliche an aussagen gefunden, aber mir nützt nur ein Gesetz was, das ich als argument anbringen kann. sonntagsarbeitszeit beträgt 4 stunden Öffnungszeit plus mind. 15 min vor- und nachlauf.

der laden hat mittags 30 min geschlossen. eigentlich. wenn aber ne Schlange Kunden da steht, wird natürlich appelliert, dass man die nicht rausschmeißt, sondern abarbeitet. sonst ist man unfreundlich und das wirft ein schlechtes licht auf die Firma.
aber die zeit wird dann NICHT bezahlt. haste Pech mit deiner Mittagspause.

15 min vor und 15 min nach den Öffnungszeiten muss man da sein - anschließend auch noch das geld auf die bank einzahlen - bitteschön in der Freizeit, man fährt ja eh "dortlang"
ob die 15 min vor und danach bezahlt werden, ist noch unklar.

es muss auch geputzt werden (Fenster, Böden, ablagen usw.) - vermutlich nach der Arbeit, wenn der laden geschlossen hat und vermutlich kostenlos, als argument wird vermutlich angeführt, man hat ja zwischendurch mal "pause", wenn grad kein Kunde da ist, also kann man auch hinterher mal putzen.

das "vermutlich" klingt jetzt sehr viel, hängt damit zusammen, dass eine bekannte von mir sich dort mom. schon in der einarbeitungsphase befindet und diesbez. Gespräche schon gelaufen sind.
und ich erst meine Bewerbung abgeschickt habe, sonst noch nichts.

bevor es zu dem evtl. Arbeitsvertrag kommt, möchte ich deswegen sicher sein, was gesetzliche Grundlagen hat und was nicht, um damit argumentieren zu können.

 
9 Antworten:

Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen

Antwort von Samsine am 27.09.2015, 9:38 Uhr

Ganz ehrlich? Selbst wenn nur die Hälfte von "vermutlich" auch in der Realität so ist:
Wenn das kein Superjob mit Spitzengehalt ist würde ich schon im Vorfeld die Finger davon lassen.

Wenn Du tatsächlich bei einer Arbeitszeit von 4 Stunden noch mind. 1 Stunde unbezahlt zusätzlich arbeiten sollst (Putzen, Bank, Vorbereitung etc.) würde ich das entweder im Stundenlohn insgesamt verankern oder es komplett lassen.
Für mich klingt es danach, dass der AG den tatsächlichen Stundenlohn unter den Mindestlohn drücken will (warst das nicht Du mit dem Zeitungsaustragen?). Und da nützen Dir Gesetzesgrundlagen auch nichts. Es sei denn, Du magst ewig über alles diskutieren oder gar klagen.

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manches ist "üblich"

Antwort von Ellert am 27.09.2015, 10:15 Uhr

huhu

die von Dir genannenten vorher dasein und Kunden nicht rauswerfen Sachen sind allgemein üblich bei denen die ich kenne und stehen auch nicht als Arbeitszeit bei denen auf der Lohnliste.
Ob das rechtens ist , das ist ne andere Frage, nur wer den Job behalten will macht es halt.

Geld wegbringen wäre ich vorsichtig, bist Du und das Geld da versichert wenn was passiert ? Steht das denn im Arbeitsvertrag drin ?

Manche Sachen aber stehen in Gesetzen und die Welt interessiert es nicht.
Ich habe 6 Std Tage und danach fällt diese halbe Stunde Zwangspause die nicht als Arbeitszeit zählt.
Meinst Du ich komme je pünktlich heim ? Ich bin also noch 20 Mnuten am Schaffen und es wird nicht bezahlt, da kann mein AG nichts dafür, das ist das System... Aber ich kann auch keine Leute rauswerfen

dagmar

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Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen

Antwort von Bengelengelmama am 27.09.2015, 10:38 Uhr

es gibt Ausnahmen. z.B. im Gastgewerbe oder Landwirtschaft ist Sonntag kein Feiertag, d.h. Sonntagszuschlag ist eine freiwillige Leistung.

Es ist schon üblich ein paar Min. vor Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz zu sein, das nennt man dann wohl "Betriebsinteresse" wenn es nicht bezahlt wird. Allerdings bei dem was du schreibst, so viel unbez. Zeit in der Freizeit zu investieren, hegt bei mir den Verdacht "das ist nur der Anfang".

Achja und denk daran, ob Pauschal- oder Stundenlohn, dieser wird auf 4,35 Wochen monatl. berechnet. Nicht 4! Machen AG gerne, dann siehts nach mehr aus

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also ... Und wenn geld in der kasse fehlt, muss man selbst haften ...

Antwort von sechsfachmama am 27.09.2015, 16:01 Uhr

Es geht um ein reisebüro, welches eine DB-agentur betreibt im bahnhof.
Entfernung 32 km. Muss mit auto fahren, da ich mit zug nur ungünstige verbindungen habe, mit dem auto eh erst mind 8 km zum nächsten bahnhof müsste und sich wochenkarte oder so nicht lohnt, zug teurer ist als auto.

Ich würde 2 oderr 3 tage voll arbeiten und sonntags aller zwei wochen diese vier bzw. 4,5 h.

Stimmt die kasse nicht, es werden mind 1500 bis 2000 euro am tag eingenommen, dann haftet man komplett selbst mit seinem geld und muss den schaden bezahlen.
Ist das überhaupt statthaft? Für sowas muss eine firma doch ne versicherung haben?

Versicherung ist so ne wichtige frage, denn man ist ja nur auf dem direkten arbeitsweg versichert.
Und es wird zweimal in der woche das geld weggebracht, also mind. 4 - 5000 euro, die man ungesichert rumschleppt. Was wenn man überfallen wird?

Um sich in das komplizierte system einzuarbeiten, zwei kassen, einmal das system der d.bahn und eins vom regionalverkehr, muss man unbezahlt probearbeiten, bis man alles drauf hat. Meine bekannte war schon drei tage dort. Zu schulungen muss man auch tageweise. Wenn man glück hat, muss man die fahrkarte und die schulungsgebühr nicht zahlen. Dass man die gesamte zeit bezahlt bekommt als arbeitszeit, ist eher unwahrscheinlich.

Wenn es zum bewerbungsgespräch kommen sollte, möchte ich mich nicht unter wert verkaufen und wissen, was die gestzliche vorschriften sind, um damit auch argumentieren zu können. Lässt man sich von vorn herein unterbuttern, hat man verlooren und bekommt immer mehr noch nebenbei aufgedrückt. Nö. Bin kein haussklave.

Es gibt nur den mindestlohn, aber ich muss dazusagen, dass das für viele hier schon ein fortschritt und "gute bezahlung" ist.
Auch verkäufer, die ja nun auch körperlich schwer arbeiten, bekommen grad mal den mind.lohn. Oder, noch cleverer .... Es wird einfach auf gehalt umgestellt, so dass unterm strich der stundenlohn wieder weit unterm mindestlohn liegt. Und bei gehalt, wer kann da einem AG schon ans bein pissen?

Ich kenne leute aus dem gastgewerbe, eine ganz bestimte gaststätte, die eine hohe fluktation an küchenkräften hat und das schon seit jahrzehnten. 2001 habe ich eine frau kennengelernt, die dort mal gearbeitet hatte. Die gaststätte hat einen riesigen wintergarten angebaut, ich schätze für 50, 60 gäste mehr, aber die küche blieb gleich groß und die anzahl der angestellten auch.
Die ackerten wie blöd für unter 5 DM pro stunde.

Inzwischen habe ich wieder jemanden getroffen, der zum glück jetzt ne andere arbeitsstelle gefunden hat. Für 450 euro angestellt mit mindestlohn. Macht 53 h im monat.
Praxis? Früh um sieben auf arbeit. Bis zehn uhr putzen und küche vorbereiten. Ab 10 in der küche bis nachmittag. Halb drei mal kurz nach hause, kind abfangen, hausaufgaben erledigen, haushalt, abendbrot vorbereiten, halb sechs wieder auf arbeit hecheln bis zehn, elf. Macht 13 h täglich, was selbst bei nur 20 gerechneten arbeitstagen 260 stunden macht, was also 2 euro stundenlohn sind. Tagein, tagaus, wochenende, urlaub? Musste unbezahlt nehmen, wenn du krank bist, bitteschön auch unbezahlt zeitweise.
Und dort sind bestimmt 15 leute oder mehr.
Dass man untereinander sich rückhalt gibt und alle dieses spielchen nicht mehr mitmachen? Fehlanzeige. Einige wenige würden sich beschweren, die anderen würden diesen dann die augen auskratzen. Wehe, einer würde sich beschweren. Musst ja dort nicht arbeiten. Bekommst doch eh h4 aufgestockt. Also was beschwerst du dich? Und so treibt der chef seit jahrzehnten. Gaststätte in toplage, massenhaft leute und die küchenleute sin haussklaven. Wenn einer geht, wartet schon der nächste dumme ....

Hab mich schon mehrfach gefragt, ob man denen nicht mal den zoll vorbeischicken könnte. Ob das was bringt, dass die endlich auffliegen?



Ich schreibe vom tablet und ignoriere die ganze groß- und kleinschreibung

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nein,das war ich !

Antwort von Christine70 am 28.09.2015, 8:22 Uhr

und wir bekommen den mindestlohn dennoch nicht

wurde über die arbeitszeit gedrückt

ich bin schon auf der suche nach was anderem, aber bisher hab ich die schlechte erfahrung gemacht, daß keiner den mindestlohn freiwillig zahlt, alle drücken irendwie an den arbeitszeiten rum

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Re: also ... Und wenn geld in der kasse fehlt, muss man selbst haften ...

Antwort von Christine70 am 28.09.2015, 8:37 Uhr

ich war mal 6 jahre lang als mädchen für alles in einem getränkemarkt. Mußte dort an der kasse arbeiten, getränke bestellen, buchführung machen und putzen. mir hat das total spass gemacht und hätten sie den laden nicht wegrationalisiert, würde ich das wohl heute noch tun. ich mußte auch zweimal die woche das geld in eine Geldbombe geben und bei der bank am Nachtresor abgeben. ich war allerdings versichert. mein mann hat mich an diesen tagen abends immer abgeholt. das ging ganz gut. putzen durfte ich während der arbeitszeit, was allerdings gerade an heißen tagen wenn viele kunden da waren, schwierig wurde. dauerte es mal länger, bekam ich das auch nicht bezahlt. allerdings hat mein chef ab und an mal was springen lassen, das hat alles wieder ausgeglichen.

So wie du erzählst, nutzt das reisebüro die leute nur aus, also ich würde da gar nicht erst anfangen wollen. und wenn du im vorstellungsgespräch all das anbringst, was du hier schreibst, seh ich auch kommen, dass sie dich gar nicht erst einstellen.

ich hab mich neulich bei einem drogeriemarkt beworben, aber gleich im vorfeld beschlossen, ausnutzen lass ich mich nicht mehr. mir reicht schon mein jetziger job, das muß ich nicht nochmal haben. und das hätten die gemacht. deshalb suchen die hier auch dauernd personal, weil es keiner lange aushält.
ich habs bis zum vorstellungsgespräch geschafft, aber da lief mir die galle über und das hab ich dem personalchef auch so gesagt. uner flexibler arbeitskraft stellten die sich nämlich vor, daß man jederzeit im umkreis von 50 km eingesetzt werden kann. natürlich zahlen sie kein fahrgeld und wenn ich einen 450 euro job annehme, lohnt es sich nicht, 50 km zur arbeit zu fahren.

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Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen

Antwort von speedy am 28.09.2015, 12:29 Uhr

Hi,
die Regelungen zur Sonntagsarbeit finden sich im ArbZG. Daraus geht hervor, dass du bei zulässiger Sonntagsarbeit einen Anspruch auf einen freien Ausgleichstag an den anderen Werktagen und mind. 15 freie Sonntage/Jahr haben musst.

Einen gesetzlichen Anspruch auf die beliebten, weil steuerfreien, Zuschläge für Sonntags- oder Nachtarbeit hast du jedoch nicht. Das gilt nur, wenn es individuell oder per Tarifvertrag so vereinbart ist. Hier noch ein Auszug aus einem höchstrichterlichen Urteil dazu, der deine Fragen klären dürfte:

Urteil BAG 11.1.2006, 5 AZR 97/05:
"Die in § 11 Abs. 2 ArbZG enthaltene Verweisung auf § 6 Abs. 5 ArbZG hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer, der an Sonn- und Feiertagen Nachtarbeit leistet, wegen dieser Nachtarbeit Anspruch auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Arbeitsentgelt hat (Baeck/Deutsch a.a.O. § 11 Rn. 14; Neumann/Biebl a.a.O.). Durch die Verweisung in § 11 Abs. 2 ArbZG entsteht jedoch kein Anspruch auf einen gesetzlichen Sonn- und Feiertagszuschlag. Vielmehr hat der Arbeitnehmer bei Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 11 Abs. 3 ArbZG einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Hierdurch soll aus Gründen des Arbeitsschutzes ein Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit erfolgen (BT-Drucks. 12/5888 S. 30). Demgegenüber bezweckt § 11 Abs. 2 ArbZG, aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer die §§ 3 bis 8 ArbZG auch auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen anzuwenden (BT-Drucks. 12/5888 S. 29). Der systematische Zusammenhang und die unterschiedlichen Zwecke der Absätze 2 und 3 des § 11 ArbZG schließen die Annahme eines in § 11 Abs. 2 ArbZG geregelten gesetzlichen Zuschlags für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen aus."

Gruß, Speedy

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Re: sonntags - ok danke.

Antwort von sechsfachmama am 28.09.2015, 14:51 Uhr

ausgleichstag in dem sinne habe ich, da ich 3 bis 3,5 tage arbeiten würde

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Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen

Antwort von speedy am 28.09.2015, 16:15 Uhr

Hi,
bzgl. der 15 min Vor- und Nachlauf: Wenn das verlangt wird, dann müsstest du es im Arbeitsvertrag unter Anwesenheitspflichten oder in einer Zusatzvereinbarung schriftlich festhalten lassen. Wenn im ArbV steht, dass die Öffnungszeiten die Arbeitszeit sind, dann würde die Zeit davor und danach auch wahrscheinlich nicht vergütet, ebenso wie Putzen und aufräumen. Ggf. wäre hier eine Regelung einer Pauschale im Vertrag sinnvoll wie z.B. das pro Arbeitstag eine pauschale Abgeltung von 20min für organisatorische und/oder praktische Tätigkeiten aufgeschlagen wird. Darin könnte dann z.B. auch der Geldtransport enthalten sein.

Dass Mitarbeiter für Fehlbeträge in der Kasse innerhalb ihrer Zuständigkeit haften, ist normal. Lediglich außergewöhnliche Vorfälle (z.B. Überfall) sind von Versicherungen oder Arbeitgeberhaftung abgedeckt. Sind aber z.B. 2 MA mit Zugriff auf dieselbe Kasse beschäftigt, würde ich so einer Regelung schon nicht mehr zustimmen.

Der Weg zur Bank muss vom Vorgesetzten angeordnet werden. Dann ist er a) auch versichert und b) auch Arbeitszeit - zum Privatvergnügen macht das keiner und eine angeordnete Arbeit MUSS auch vergütet werden.

Gruß, Speedy

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