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Geschrieben von momworking am 28.09.2016, 20:21 Uhr

Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen

Hallo ihrs,
ich hätte da gerne mal ne Frage:
Ich bin im Sommer umgezogen. Laut Mietvertrag kümmert sich der Vermieter (Gesellschaft) um die Abmeldung bei den Versorgungsbetrieben (Wasser, Wärme, Strom).
Hat sie aber nicht.
Ich wurde weder im September abgemeldet (was mir fast noch logisch erschien, denn gekündigt habe ich die Wohnung zu Ende August, also kann es sich da überschnitten haben) aber jetzt auch nicht zum Oktober!
Ich habe bei den Versorgungsbetrieben angerufen: "Nein, in diesen Fall muss das der Vermieter abmelden."
Ich habe von der Gesellschaft aber keine Rückmeldung mehr bekommen (die sind im Grunde sehr zuverlässig, nach Aussage der Versorgungsbetriebe aber auch langsam).
Jetzt die Frage:
Kann ich die Lastschriften für die Vorauszahlungen für Oktober zurückholen? Immerhin sind das 150 Euro, die ich echt auch anders brauchen könnte. Und ansonsten renne ich dem Geld ewig hinterher bis zur Endabrechnung.
Was sagt ihr?
Danke und LG
Annette

 
5 Antworten:

Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen

Antwort von Samsine am 29.09.2016, 8:00 Uhr

Ich finde das jetzt etwas verwirrend. Wer ist denn Vertragspartner beim Versorger? Du oder der Vermieter?
Im Fall 1 müsstest Du selbst kündigen können.
Im Fall 2 wundert es mich sehr, dass trotzdem Dein Konto mit den Vorauszahlungen belastet wird. Dies ist mir als gängige Praxis nicht bekannt. Falls dem tatsächlich so ist würde ich den Vermieter schriftlich auffordern, dich abzumelden und die Lastschrift kündigen.

Normalerweise ist es so, dass bei Verträgen mit dem Vermieter die Kosten/Vorauszahlungen auch bei diesem abgebucht werden und dann über die Nebenkostenabrechnung umgelegt. Hier funktioniert das klassisch mit Gas/Wasser. Stromverträge machen die Mieter selbst, zahlen auch direkt selbst und bekommen die Jahresrechnung vom Versorger. Die können (und müssen) sie dann auch selber kündigen.

Zähler beim Umzug abgelesen habt ihr aber, oder?

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Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen

Antwort von sarahT am 29.09.2016, 11:13 Uhr

Der neue Vermieter würde dich beim Stromversorger anmelden (meist der Grundversorger). Der wiederum fragt nach dem vorherigen Versorger und teilt dem mit, dass er nicht mehr Versorger ist, kündigt also. Wahrscheinlich hast du die entsprechenden Zählerstände dem neuen Vermieter mitgeteilt.
Das alles kannst du natürlich auch selbst machen. Da es im Mietvertrag steht würde ich es mit der Gesellschaft abklären, damit sich da nichts überschneidet. Also dem alten Versorger ne Kündigung schicken mit dem Zählerstand als du ausgezogen bist und dir nen anderen Stromanbieter suchen.
Ansonsten ist es so, dass der alte Versorger zum Auszugszeitpunkt den Verbrauch nimmt und nen Schlussrechnung erstellt. Wenn du jetzt weiter einzahlst kriegst du dann halt was raus. Der neue Anbieter wird die Monate, in denen du noch nicht angemeldet warst, aber schon verbraucht hast, auf die verbleibenden Abschlagsmonate umlegen.
Solange der Vertrag beim alten Anbieter steht, solltest du auch zahlen. Denn der würde ansonsten ja Mahngebühren berechnen, die du dann auch noch zahlen sollst. Sperren wird schwer, da du da ja nicht mehr wohnst. Doofe Briefe gibt das aber trotzdem.
Sorry für den etwas wirren Post. Ich hoffe du verstehst, was ich meine.

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Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen

Antwort von momworking am 29.09.2016, 16:21 Uhr

Danke euch.
Heute hat sich schon etwas geklärt:
Mein Vermieter (Gesellschaft) meldet IMMER ALLE Mieter bei den Grundversorgern an/um, das steht so im Mietvertrag.
Aber die SB der Gesellschaft war erst krank.
Dann war die SB der Versorgerbetriebe krank.
Und jetzt habe ich zwei Vorauszahlungen für meinen Nachmieter geleistet.
Natürlich wurden die Zähler bei Auszug ordnungsgemäß abgelesen und protokolliert, ich habe auch den Brief zur Ummeldung von der Gesellschaft an die Versorgerbetriebe.
Ein klassischer Fall von: Pech gehabt und nun Stress damit.
Geld bekomme ich natürlich zurück, ich wollte aber, dass die für Oktober gar nicht erst mehr einziehen (weil ja nachweisbar nicht rechtens). Tun sie aber doch.
Und nun kann ich das rückbuchen oder auf die Abschlussrechnung warten (die kommt, wenn die SB wieder gesund ist).
Joah. Mal schauen.
Wünsche mir, dass bei mir mal was glatt läuft...
Danke euch für die Rückmeldungen!
Annette

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Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen

Antwort von ungewohnt am 30.09.2016, 22:16 Uhr

ICH bin da ganz klar: Kein Recht abzubuchen - ich buche zurück.... DU bist ausgezogen und hast keinen Vertrag mehr! Für Krankheiten oder Urlaub oder "habkeinBock" bist DU nicht zuständig....
Also für mich ganz klar: BEIDE Beträge zurückbuchen! Der Fehler liegt bei der mangelnden Urlaubsvertretung!

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Re: Abschlagszahlung vom Stromanbieter wieder rückbuchen

Antwort von shinead am 04.10.2016, 16:37 Uhr

Sehe ich auch so.

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