November 2013 Mamis

November 2013 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Bäcklebee am 02.12.2014, 21:13 Uhr

Elterngeld- bin im Expertenforum nicht schlauer geworden.

Ich versuch mich kurz zu fassen und hoffe jm. hat Ahnung.
Basti ist jetzt 1 Jahr alt und unser erstes Kind.
Hab in Vollzeit gearbeitet, 2 Jahre Elternzeit beantragt und das berechnete Elterngeld lasse ich mir zwei Jahre lang auszahlen - dafür eben die Hälfte monatlich.
Ein zweites Baby hätten wir am liebsten gleich nach dieser Elternzeit.
Nur welcher Zeitraum wird dann für das Berechnen des Elterngeldes beim Geschwisterchen hergenommen?
Wir sind nämlich der Annahme, dass es aus finanzieller Sicht sinnvoller wäre, wenn ich erst ein volles Jahr wieder arbeite, allerdings in Teilzeit. Aber landen wir dann nicht wahrscheinlich auch irgendwo beim Minimumsatz, da "nur" mein Teilzeitverdienst betrachtet wird?
Meinem Mann und mir kommen nun nach einigen Recherchen im Internet die Gedanken, dass es fast aufs gleiche rauskommt, uns aber niemand konkret sagen kann, ob wir unseren zweiten Kinderwunsch genauso gut schon 2016 umsetzen können, da es keinen sehr großen Unterschied im Elterngeld ausmacht. Kann das sein?
Jetzt schon mal Danke an alle die bis hier fertig gelesen haben.
LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum November 2013 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.