Geschrieben von dragsa am 26.04.2010, 21:26 Uhr |
Elternzeit - wie wird sie berechnet?
mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 25. oktober. wann beginnt und endet die 1jährige und/oder 2jährige Elternzeit genau?
Re: Elternzeit - wie wird sie berechnet?
Antwort von nessi2687, 17. SSW am 26.04.2010, 21:43 Uhr
Hey..
nach der Geburt hast du 8 Wochen Mutterschutz und dann beginnt die Elternzeit anschließend...das hieße am 21/25 Dezember Dezember würde glaub ich ca.die Elternzeit anfangen...
LG Nessi
Re: Elternzeit - wie wird sie berechnet?
Antwort von josiane, 15. SSW am 27.04.2010, 8:00 Uhr
Sie endet am 24.Oktober 2011 bzw,. bei 2 Jahren am 24. Oktober 2012
Beginnen tut sie mit dem Tag der Geburt.
Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass du 8 Wochen MuScha Geld bekommst udn ab 20.12. dein Elterngeld.
vergessen
Antwort von josiane, 15. SSW am 27.04.2010, 8:05 Uhr
Das verschiebt sich nätürlich mit dem realen Tag der Geburt. Sollte dein Kind zu früh kommen, dann beginnt deine Elternzeit erst mit dem berechnetem ET und endet dann entsprechend 1 oder 2 jahre später.
Für die Zeit vom TAg der Geburt, bis zum ET bekommst du weiterhin Mutterschaftsgeld.(und dann ab ET bis 8Wochen anch Et SIEHE OBEN9
Solltest du übertragen, bekommst du für diesen Zeitraum von ET bis zum Tag der Geburt anschließend den fehlenden Betrag an MutterschaftsGeld dazu. (weiter siehe meinen Beitrag oben)
Re: Elternzeit - wie wird sie berechnet?
Antwort von Asti, 16. SSW am 27.04.2010, 9:44 Uhr
so wie es nessi geschrieben hat ist es richtig. Du hast nach der Geburt noch 8 Wochen Mutterschutz und dann beginnt also erst die Elternzeit.
Re: vergessen
Antwort von Nina84, 17. SSW am 27.04.2010, 9:48 Uhr
Also ich dachte immer, dass die Elternzeit mit der Geburt beginnt.
Einigen steht nur kein Elterngeld zu, weil sie Muschu-Geld bekommen...
Also ein Jahr Elternzeit würde dann am 1.Geburtstag enden....
Re: vergessen
Antwort von Nina84, 17. SSW am 27.04.2010, 9:50 Uhr
Oh, josiane hat es ja genauso geschrieben....so meine ich das auch
nochmal ganz blöd nachgefragt...
Antwort von 050672, 18. SSW am 27.04.2010, 9:57 Uhr
versteh ich das jetzt richtig....
wenn mein kind am 03.10.2010 geboren wird, läuft doch die elternzeit bis 03.10.2011
das mit dem elterngeld ist ja auch nur eine "schönrechnerei" denn die ersten 8 wochen bekommt man mutterschaftsgeld und ab monat 3 bis oktober 2011 - also für 10 monate nicht 12, das elterngeld. und wenn der vater nochmal 2 monate zuhause bleibt gibts zusätzlich den 13.+14. monat die ja eigentlich der 11.+12. monat sind obendrauf
die absolute bauernfängerei in meinen augen und verarschung vom staat von wegen 12 monate elterngeld
das regt mich schon wieder voll auf...
Re: vergessen
Antwort von Asti, 16. SSW am 27.04.2010, 12:34 Uhr
nein der Mutterschutz wird mit reingerechnet. Als ich am 25.9.2007 meine Tochter bekam, hab ich 1 Jahr Elternzeit genommen und musste dann am 21. November 2008 wieder den ersten Tag arbeiten gehen. Bei meiner Kollegin ist es jetzt auch so, sie hat letztes Jahr anfang Oktober ihr Baby bekommen und kommt dieses JAhr anfang Dezember wieder!
Re: mich mal einschleich....
Antwort von Aki912 am 27.04.2010, 13:46 Uhr
Man muss unterscheiden zwischen Elternzeit und Elterngeld:
Die Elternzeit beginnt NACH dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Geburt bzw. 12 Wochen nach einer Frühgeburt.
Das Elterngeld bekommt man 12 Monate lang AB dem Tag der Geburt. Das Mutterschutzgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, d.h. bekommt man Mutterschutzgeld, bekommt die ersten 2 Monate KEIN Elterngeld. Das Elterngeld bekommt man also dann nur 10 Monate.
lg
Aki
Re: vergessen
Antwort von p!nacolada, 14. SSW am 27.04.2010, 13:50 Uhr
nimmt man die elternzeit direkt im anschluss an den mutterschutz, wird der mutterschutz mit einberechnet - sprich ab der geburt:
§ 16 BEEG Inanspruchnahme der Elternzeit
(...) (3) Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet.
bei wikipedia ist es noch mal in ner tabelle verbildlicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit
@Aki912
Antwort von Nina84, 17. SSW am 27.04.2010, 14:17 Uhr
Danke für die ausführliche Erklärung!!
Lg Nina
noch eine frage...
Antwort von 050672, 18. SSW am 27.04.2010, 14:39 Uhr
da ich ein beschäftigungsverbot habe, habe ich für 2010 noch den kompletten urlaubsanspruch, den ich ja mit ins jahr 2011 nehme. theoretische könnte ich doch nach dem mutterschutz von 8 wochen den resturlaub dran hängen und DANN erst die elternzeit nehmen für die ich dann elterngeld bekomme und zwar DANN für volle 12 monate, nicht nur für 10.
geht das oder geht das nicht?
Re: noch eine frage...
Antwort von Nina84, 17. SSW am 27.04.2010, 15:34 Uhr
klingt logisch.
Frag doch mal im Expertenforum bei Nicola Bader nach. Die kennst sich damit super aus.
Lg Nina
Re: noch eine frage...
Antwort von Aki912 am 27.04.2010, 15:57 Uhr
Das geht. Der Urlaub verfällt nicht!
@050672
Antwort von p!nacolada am 27.04.2010, 19:08 Uhr
huhu
ja das geht ... werde auch ein paar tage/wochen urlaub an den mutterschutz hängen, bevor ich elternzeit nehme. muss es halt nur meinem arbeitgeber so angeben.
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