Geschrieben von Bookworm am 16.06.2015, 18:15 Uhr |
Welche Reiserücktrittsversicherung?
Weil meine Mutter sehr krank ist, möchten wir eine Reiserücktrittsversicherung für unseren Sommerurlaub abschließen (am besten inkl. Reiseabbruch)
Könnt Ihr mir eine Versicherung empfehlen?
Vielen Dank im voraus!
Re: Welche Reiserücktrittsversicherung?
Antwort von Sammy96 am 16.06.2015, 19:16 Uhr
NICHT die Europäische! Wir waren nach dem Tod meines Vaters vor 8 Jahren mit denen vor Gericht, weil sie die Stornokosten nicht übernehmen wollten! Mein Vater war krebskrank und es gab mit denen Streit darüber, ab wann der nahende Tod vorherzusehen war und wann wie deshalb hätten stornieren sollen.
Leider ist das fast immer so das bekannte Vorprobleme nicht versicherbar sind
Antwort von Ellert am 16.06.2015, 20:12 Uhr
die lassen sich dann auch Gesundheitsakten schicken
und aus Sicht eienr versicherung verständlich
so ein Risiko ist unkalkulierbar und viel zu teiuer.
Ich habe das Problem bei Ellert auch
auf Grund seiner Behinderung würde nie eine versicherung für einen Schaden aufkommen,
nichtmal wenn er sich einBeinbricht was auch nichts mit der Behinderung an sich zu tun hat
dagmar
Re: Welche Reiserücktrittsversicherung?
Antwort von Alexa1978 am 17.06.2015, 7:16 Uhr
Global Assistance Allianz und zwar das Produkt "Reiseschutz mit Storno ALL RISK MED". Ist zwar etwas teurer, versichert aber bereits bestehende Krankheiten (auch Krebs und psychische Krankheiten - was viele Versicherungen ja explizit ausschließen).
Abschließen kannst du auch als D nur über die Ö Seite: http://www.allianz-assistance.at
(Ist das jetzt schon Werbung?)
Ich habe diese Versicherung selbst immer bei mehrwöchigen Auslandsaufenthalten, da meine Jahresversicherung meine Krankheit nicht 100%ig abdeckt.
Wir hatten bereits einen Versicherungsfall, bei dem es um einen eventuellen Reiserücktritt ging. Ich musste nach tel. Kontaktaufnahme mit der Versicherung / einem Arzt von dort nicht stornieren und konnte die Reisefähigkeit abwarten. Hätten wir nicht fliegen können, hätte die Versicherung auch am Tag des Abfluges noch 100% erstattet.
Deiner Mutter wünsche ich alles Gute und euch allen einen schönen, komplikationslosen Urlaub!
lG, Alexa
Re: Welche Reiserücktrittsversicherung? -Vielen Dank
Antwort von Bookworm am 17.06.2015, 7:59 Uhr
für Eure Tipps und Hinweise. Ich wusste gar nicht, dass eine evtl. Stornierung wegen einer bereits bestehenden Vorerkrankung gar nicht unter die Versicherung fallen würde.
Von daher waren Eure Beiträge sehr wertvoll für mich, auch der konkrete Hinweis auf die österr. Versicherung!
Re: Welche Reiserücktrittsversicherung?
Antwort von Tweety2014 am 17.06.2015, 8:24 Uhr
ADAC super schnell hat 2 mal hintereinander übernommen weil wir nicht reisen konnten.
ADAC übernimmt auch nicht bei Vorerkrankungen
Antwort von Ellert am 17.06.2015, 19:25 Uhr
Hatte das Thema auch schon
dagmar
Aber, das Einzige, was ich finde ist DAS:
Antwort von Trini am 18.06.2015, 7:54 Uhr
Urlaub geplatzt – Geld zurück:
Bei Bezahlung einer Reise mit Ihrer ADAC mobilKarte GOLD erstatten wir die Stornokosten für Sie und bis zu fünf Mitreisende abzüglich des Selbstbehalts bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 Euro. Auch gegen einen unerwarteten Reiseabbruch sind Sie versichert.
Sollte Ihre gebuchte Reise den Preis von 10.000 Euro übersteigen, können Sie den Versicherungsschutz innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung bei der ADAC-SchutzbriefVersicherungs-AG erhöhen. Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Abreise weniger als 1 Monat, muss die Erhöhung am Tag der Buchung beantragt werden. Ihr individuelles Angebot erhalten Sie innerhalb weniger Tage.
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Da steht nirgends was von Vorerkrankungen. Das wird auch nie abgefragt.
Trini
wir hatten konkret nachgefragt
Antwort von Ellert am 18.06.2015, 15:36 Uhr
im Bezug auf Ellert
dagmar
Re: Aber, das Einzige, was ich finde ist DAS:
Antwort von Sammy96 am 20.06.2015, 10:20 Uhr
Du musst Dir auch mal die ausführlichen Versicherungsbedingungen durchlesen! Und im Versicherungsfall bekommst du einen ausführlichen Fragebogen, den du auszufüllen hast, ebenso der Arzt...
§ 7 Kein Versicherungsschutz besteht,
1.
wenn der Versicherungsfall für die versicherte Person bei
Abschluss der Versicherung oder zum Zeitpunkt der
Buchung voraussehbar war oder diese den Versicherungs
fall vorsätzlich herbeigeführt hat. Bei grob fahrlässiger
Herbeiführung, kann die Leistung entsprechend der
Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/400.889_Versicherungsbedingungen_GOLD_21824.pdf
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