Geschrieben von Tweety2014 am 03.10.2014, 14:16 Uhr |
Reiserucktritt Reiseabbruch
wer hat das schon mal gemacht
Wie läuft das ab.
Ich wollte am 13.10. fliegen jetzt gehts mir psychisch nicht gut wo sich auch mein Körper bemerkbar macht.
Eigentlich möchte ich daher nicht fliegen.
Haben eine reiserucktritt und abbruch versicherung beim adac.
Reicht da ein einfache Attest ?
Normal eigentlich
Antwort von Ellert am 03.10.2014, 15:41 Uhr
wenn der Arzt das vernünftig attestiert und die Gründe nicht vor der Buchung schon ggf dawaren ( also wenn jemand depressiv ist, dann einen Schub bekommt, das zählt nicht, oder einer wie Ellert vorher shon behinert und dann wegen der Epi nicht kann)
Was ich weiss ist dass die sehr genau prüfen wenn man so fadenscheinige Gründe hat wie viele es versuchten als es in den musilimischen Ländern brenzlich wurde aber keine Reisewarnungen kamen
Ich weiss nichtmal ob da eine Diagnose aufs Attest muss
da würde ich ggf schauen wenn die was nachwollen vom Vertrauensarzt kannst Du ja immer noch hingehen oder wenn die Akten einsehen wollen evtl ?
Was man muss, wenn man nicht reisefühig ist muss man das sofort melden nicht erst Tage später
dagmar
ellert
Antwort von Tweety2014 am 03.10.2014, 16:05 Uhr
Auch schon davor oder erst am eig reisetag es meldrn?
Re: ellert
Antwort von desireekk am 03.10.2014, 17:22 Uhr
Hallo,
Du hast bei JEDER versicherung eine sog. "S´chadenminderungspflicht" = Du musst den schaden so gering wie möglich hakten.
Das bedeutet hier: So schnell wie möglich melden um ggf. Stornokosten so niedrig wie möglich zu halten weil man in einer andere Stornofrist fällt.
Gruss
Désirée
Wenn Du nicht fliegen KANNST stornierst Du ja eigentlich sofort
Antwort von Ellert am 03.10.2014, 17:26 Uhr
nachdem Du beim Arzt wars und meldest es dann.
Und hoffst dass sie den Grund akzeptieren.
Beinbruch ist eindeutig, da wird keiner fragen, Blinddarm etc auch
Wischiwaschigründe werden sie halt prüfen.
Wir konkret hatten den Fall dass wir zum Marathoin nach Dresden gebucht hatten, mein Mann aber wegen einer RückenOP nicht mitlaufen konnte, reisefähig war er aber,
Sportkostenausfall ist nicht drin im ADAC, das haben sie nicht übernommen
da er reisefähig an sich war bekamen wir auch Hotel nicht wieder.
Kenne aber Leute die wegen Grippeartiger Erkrankung mit 40 Fieber es wiederbekamen,
das war dann eindeutig und messbar.
dagmar
Re: Wenn Du nicht fliegen KANNST stornierst Du ja eigentlich sofort
Antwort von jennysmum am 03.10.2014, 20:24 Uhr
Wir mussten mal direkt vom Flughafen aus umkehren, also am Abreisetag. Sind dann auf dem Flughafen zu einem Stand des Reiseanbieters, der uns bestätigte, dass das Kleinkind über 40°C Fieber hat, da es abends und der Flughafen 150 km von zu Hause weg war. Am nächsten Tag zum Arzt, der uns bescheinigte, dass das Kind zu dem Zeitpunkt "flugunfähig" war....wir haben das gesamte Geld wieder bekommen. 20% vom Reiseveranstalter, die restlichen 80% (bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 25,-) von der Reiserücktrittsversicherung.
Diagnose muss halt "reiseunfähig" bzw."flugunfähig" auf dem Attest stehen. Manche Versicherungen wollen auch 6 Seiten vom Arzt ausgefüllt haben. Hatten meine Eltern gerade aktuell, da meine Mutti mehrfach Wirbelbrüche erlitten hat und somit jetzt im Oktober nicht fliegen kann. Da wollte die Versicherung halt 6 vorgedruckte Seiten vom Arzt ausgefüllt haben.
wobei das mit den Wirbeln auch wirklich nachweisbar ist
Antwort von Ellert am 03.10.2014, 20:49 Uhr
da ist es dann der Aufwand auch wert
dagmar
Re: wobei das mit den Wirbeln auch wirklich nachweisbar ist
Antwort von J+L am 03.10.2014, 22:10 Uhr
musst aufpassen, bei vielen ist psyche ausgeschlossen, steht im kleingedruckten!
bekannte konnten so nicht stornieren. die tochter ist dann geflogen, sonst wäre das ganze geld weg gewesen.
ich drücke dir die daumen.
Re: wobei das mit den Wirbeln auch wirklich nachweisbar ist
Antwort von Alexa1978 am 04.10.2014, 12:04 Uhr
Ich schließe mich dem an. Bei psychischen Problemen musst du deinen Vertrag ganz genau durchlesen, ist bei den meisten Versicherungen vorweg ausgeschlossen. Und wenn du bereits zuvor einmal psychische Probleme hattest, und deswegen in Behandlung warst, hast du ohnehin ganz schlechte Karten, außer du hast eine spezielle Versicherung, die Vorerkrankungen miteinschließt.
Alles Gute!
Re: Reiserucktritt Reiseabbruch
Antwort von Steffi528 am 06.10.2014, 16:51 Uhr
Wie geht es Deinem Kind? Hat es noch einen Paukenerguss? Ist das Kind reisefähig? Wenn nein, wer kann es außer Dir noch betreuen?
Re: Reiserucktritt Reiseabbruch
Antwort von Tweety2014 am 07.10.2014, 6:57 Uhr
Das eine ohr ist noch leicht rot.
ausser mir niemand meine kinder bleiben auch nirgens.
Re: Reiserucktritt Reiseabbruch
Antwort von Steffi528 am 07.10.2014, 11:41 Uhr
Eine "Idee", das ganze doch noch für Dich abzuwenden, wäre über den Gesundheitszustand Deines Kindes zu gehen. Das wird aber dann der Arzt entscheiden. (Kind ist nicht reisefähig. zu klein, um allein gelassen zu werden)
Bis zum 13.10. wäre das Kind aber mit Sicherheit wieder gesund
Antwort von Trini am 07.10.2014, 12:13 Uhr
Einer der Reiseteilnehmer auf dem "Ticket" (der Buchungsbestätigung) muss am Flugtag flugunfähig krank sein. DANN müssen alle nicht fliegen und die Versicherung zahlt.
Trini
Re: Bis zum 13.10. wäre das Kind aber mit Sicherheit wieder gesund
Antwort von Tweety2014 am 08.10.2014, 8:01 Uhr
Ich bekomme am freitag eine Bescheinigung vom Hausarzt.
Erfahrung mit reisekrankenversicherung gemacht:-(
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