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Geschrieben von Ellert am 21.03.2016, 16:39 Uhr

Flugplatzverschiebung

Sie reden sich fleissig raus und lehnen Ersatz der Mehrkosten ab... kennt da keiner ein urteil zu dem Thema ?

Sehr geehrte Frau G,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben.
Leider kam es bei Ihnen zu einer Änderung des Fluges. Das bedauern wir und bitten dies zu entschuldigen.
Selbstverständlich sind die Fluggesellschaften bemüht, die Flüge planmäßig durchzuführen. Aus vielerlei Gründen lassen sich aber Flugänderungen leider nicht immer vermeiden. Dies kann zum Beispiel flugtechnische oder wirtschaftliche Gründe haben. Derartige Änderungen sind im Bedarfsflugverkehr vorbehalten. Auch können diese Flüge im Gegensatz zu Linienflügen wesentlich günstiger angeboten werden.
In Ausnahmefällen sind sogar Änderungen der Termine, der Streckenführung der Flüge, Änderungen von Nonstopflügen in Flüge mit Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, sowie Änderungen bei Flug, Flugplänen, Fluggerät oder Fluggesellschaft möglich. Nochmals möchten wir unser Bedauern über die entstandenen Umstände ausdrücken.
Ihrer Forderung können wir leider nicht entsprechen.
Auch wenn unsere Entscheidung Ihre Erwartungen nicht erfüllt, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dennoch weiterhin Ihr Vertrauen schenken und wir Sie auch in Zukunft als unseren Gast begrüßen können.

Mit freundlichen Grüßen
Qualitätsmanagement/Clearing
DER Touristik Köln GmbH

 
8 Antworten:

Re: Flugplatzverschiebung

Antwort von Port am 21.03.2016, 18:33 Uhr

Ich weiß ja nicht, was Ihr gefordert habt, aber ich würde da nicht mehr lange rumhühnern und es entweder auf sich beruhen lassen oder aber jemanden dransetzen, der Ahnung hat, sprich Anwalt oder eine dieser Flightright, Fairplane oder ähnliche Agenturen ranlassen.

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wir wollten die Mehrkosten haben

Antwort von Ellert am 21.03.2016, 19:31 Uhr

sprich was der weitere Flugplatz mehr kostet
Sprit und Parken

dagmar

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Re: Flugplatzverschiebung

Antwort von sibs1 am 21.03.2016, 20:26 Uhr

Hallo Dagmar,

schau mal hier:

http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20Tab%2007.2013.pdf

Punkt 2.1.5

Vielleicht wirst Du ja da fündig.

LG Sibs

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Eigentlich führen sie sich selbst ad absurdum

Antwort von Trini am 22.03.2016, 7:47 Uhr

Zitat:

"In Ausnahmefällen sind sogar Änderungen der Termine, der Streckenführung der Flüge, Änderungen von Nonstopflügen in Flüge mit Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, sowie Änderungen bei Flug, Flugplänen, Fluggerät oder Fluggesellschaft möglich."

Von einer Änderung des Abflughafens ist in deren eigenem Text nicht die Rede!!!

Von Berlin über Hamburg wäre o.k., aber eben nicht ab Leipzig.

Wir sind auch schon ab Hannover über Berlin von Kreta zurückgekommen.
Der "schärfste" Flug war aber (uns hat es da nicht so hart getroffen, weil wir am Zwischenziel ausgestiegen sind) Zypern -> Hamburg -> München. Die Münchner waren wenig begeistert.

Trini

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Re: Flugplatzverschiebung

Antwort von germanit1 am 22.03.2016, 18:30 Uhr

Schreib mal ans Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Hab einen Bericht gehoert, dass sie sich nicht um Einzelfaelle kuemmern, aber was machen, wenn mehr Leute betroffen sind. Auch wegen den ganzen Flugzeitverschiebungen bei Condor wuerde ich die mal anmailen.

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Re: Flugplatzverschiebung

Antwort von KKM am 23.03.2016, 7:54 Uhr

Air Berlin hat uns bei Flughafenänderung mit Uhrzeitverschiebung (statt 11 Uhr Köln wurde es 6 Uhr Düsseldorf) problemlos die Hotelübernachtung bezahlt.

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DERTOUR IST DA STUR::: da soll snichts geben und das will ich halt nicht so einfach

Antwort von Ellert am 23.03.2016, 17:22 Uhr

akzeptieren
und bei mir gehts um die zeit nicht so sehr als um 2 Std fahrweg der ja nicht gratis ist

dagmar

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Und wenn sich das Kind. ..

Antwort von Trini am 24.03.2016, 9:22 Uhr

mal direkt an Condor wendet?

Trini

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