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Geschrieben von Ellert am 26.07.2017, 6:20 Uhr

Anzahlung... gerade gefunden

Anzahlung für Pauschalreisen: Beträge könnten nach BGH-Urteil deutlich steigen
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25. Juli 2017, 18:55 Uhr

Aus Karlsruhe kommen mitten in der Ferienzeit schlechte Nachrichten für Reisende: Wer den nächsten Sommerurlaub jetzt schon bucht, könnte für einen guten Teil des Preises direkt zur Kasse gebeten werden.

Für Reiseveranstalter wird es künftig einfacher sein, hohe Anzahlungen für Pauschalreisen zu verlangen.
Provision an Reisebüros ist entscheidend

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag in Karlsruhe: Veranstalter dürfen eine Anzahlung bei der Buchung von mehr als den üblichen 20 Prozent des Preises damit rechtfertigen, dass sie Provisionen an Reisebüros zahlen müssen. Das Oberlandesgericht Celle hatte dies in der Vorinstanz noch anders gesehen.


Der BGH entschied damit bereits zum zweiten Mal in einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Tui. Der Veranstalter verlangt für bestimmte Pauschalreisen eine Anzahlung von 40 Prozent. Verbraucherschützer halten das für zu hoch.

"Bei einer Reise geht es um hohe Summen. Außerdem bucht man das häufig lange im Voraus, unter Umständen ein Jahr vorher", sagte Rechtsexpertin Kerstin Hoppe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Da hat man das Geld vielleicht noch gar nicht zusammen."
Richter: "Eine praktisch handhabbare Lösung"

In ihrem ersten Urteil zu dem Fall entschieden die Karlsruher Richter 2014, dass es für eine Anzahlung von mehr als 20 Prozent einen sachlichen Grund braucht.

Der Reiseveranstalter muss demnach zumindest darlegen, dass er selbst bereits bei Vertragsschluss in Vorleistung treten muss und dadurch Aufwendungen hat, die so hoch sind, wie die verlangte Anzahlung.

Dabei blieb allerdings unklar, welche Kosten berücksichtigt werden dürfen. "Vielleicht waren wir mit den Verhältnissen nicht hinreichend vertraut, als wir skizziert haben, wie man dieses Feld bewältigen könnte", sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck bei der mündlichen Verhandlung.

Bei der Urteilsverkündung versicherte er: "Wir haben versucht, eine praktisch handhabbare Lösung zu finden."
Verbraucherschützer kritisieren das Urteil

Helfen sollen Durchschnittswerte. So dürfen Flugkosten pauschal berücksichtigt werden, unabhängig davon ob diese Kosten für jede einzelne Reise des Angebots vorfinanziert werden.

Dasselbe gilt für Leistungen gegenüber Hotelbetreibern, es sei denn diese unterscheiden sich erheblich in ihrer Höhe etwa mit Blick auf verschiedene Reiseziele. (Az.: X ZR 71/16)

Dies muss nun das Oberlandesgericht Celle klären. Tui sieht der erneuten Prüfung nach eigenen Angaben "zuversichtlich" entgegen.

Verbraucherschützer bewerteten das Urteil dagegen als "ärgerlich". "Die Rechtslage ist damit eindeutig zulasten der Verbraucher verschlechtert worden", sagt Verbraucherschützerin Hoppe. "Provisionen für Reisebüros können bei der Berechnung der Höhe der Anzahlung durchaus zu Buche schlagen."

 
10 Antworten:

Re: Anzahlung... gerade gefunden

Antwort von jennysmum am 26.07.2017, 8:24 Uhr

Habe ich gestern abend auch gelesen. Das werden viele Reiseveranstalter ausnutzen und 40% Anzahlung verlangen...da ja die Flüge pauschal reingerechnet werden dürfen. Nur noch Eigenanreise wird dann bei 20 - 25% bleiben.
Ich befürchte, dass dann kaum noch Last Minute Preise sein werden, da viele Familien jetzt vorher sparen müssen, um die Anzahlung leisten zu können.
Warten wir ab, wie es nächstes Jahr in der Praxis aussieht.

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Re: Anzahlung... gerade gefunden

Antwort von Alexa1978 am 26.07.2017, 16:44 Uhr

Wenn der VA es begründen kann, mag es in Ordnung sein. Oft werden aber 30 - 40% Anzahlung verlangt und der VA bucht Hotel & Flug selbst erst kurz vor Schluss. Und der Urlauber wundert sich dann, wenn er kurz vor Reiseantritt eine Änderung des Vertrages (Flug / Unterkunft) erhält.

So mancher hat dann im Anschluss in Eigenregie selbst beim Hotel oder der Fluglinie angerufen, um dann verwundert zu erfahren, dass es nie eine Buchung auf seinen Namen gegeben hat ...

Ich buche gerne individual mit (leider) auch allen dazu gehörenden Risiken. Der finanzielle Verlust hält sich aber bei nur U/OV noch in Grenzen, wenn erstmal "nur" 20% Anzahlung verlangt werden. Dass man sich auch als VA absichern und vorfinanzieren muss, ist nachvollziehbar, aber bei AI, wenn noch überhaupt keine Leistungen fließen, finde ich 30 oder 40% vom GESAMTBETRAG zu viel.

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Re: Anzahlung... gerade gefunden

Antwort von jennysmum am 26.07.2017, 18:59 Uhr

Das Problem wird sein...Wie willst Du als Verbraucher nachweisen, dass der Veranstalter nicht schon in Vorkasse gegangen ist? Zumal nach dem BGH ja Flüge pauschal schon eingerechnet werden dürfen, unabhängig, ob diese schon vorfinanziert werden... so steht es zumindest in der Begründung.
Und wenn alle Verbraucher klagen, die keine 40% zahlen wollen, dauert es, ehe es beim Gericht durch ist...da ist der Urlaub "gelaufen".
Und nach dem Urteil jetzt werden wohl viele Veranstalter die Anzahlungen anheben.

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bei getrennten Buchungen

Antwort von Ellert am 26.07.2017, 19:54 Uhr

Habe ich bisher alle Flüge sofort bezahlen müssen
und trage leider dennoch das Risiko dass sie mir die zeitlich verschieben
ob nun Condor oder klm
auch nun SAS hat die Linienflug-Zeiten nach Tromsö verändert...

Mich ärgern die Anzahlungen viel weniger als die Willkür bei den Flugzeiten
ich würde gerne 50 % anzahlen wenn ich garantierte Uhrzeiten vom Flug hätte



dagmar

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Re: bei getrennten Buchungen

Antwort von lilly1211 am 27.07.2017, 10:01 Uhr

Aber ist das nicht völlig egal?

Ich verstehe überhaupt die Diskussion nicht, es gibt doch Sicherungsscheine.

Und wann man was zahlt ist doch völlig Wurst? Es ist eh ein rollierendes System, ich muss jedes Jahr eine Anzahlung fürs nächste Jahr leisten und zusätzlich den Rest der diesjährigen Reise zahlen. Also zahle ich egal wie es sich verteilt jedes Jahr 100% einer Reise, im Schnitt.
Für unseren diesjährigen Urlaub reisen wir individuell an, das heißt ich musste die kompletten Flüge bereits bei der Buchung letztes Jahr zahlen. Da war ich dann "schlechter" dran als mit einem Reiseveranstalter, der hätte nämlich auch für den Anteil der Flüge nur eine Anzahlung gewollt. Also sind die gar nicht soooo böse.

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Re: bei getrennten Buchungen

Antwort von Alexa1978 am 27.07.2017, 12:09 Uhr

Ich hatte mit unseren Flügen bisher immer Glück, habe daher auch keine (kaum?) Bedenken, den vollen Betrag im Voraus zu leisten, vor allem sind Kurz- und Mittelstrecken auch nicht sooo teuer. Die Airline ist mein Vertragspartner, die kann mich auch an niemanden sonst verweisen. Ich buche ohnehin meist die teure(re)n Flex-Tarife, die man auch ohne Grund recht einfach umbuchen kann. Bei manchen Szenarien greift auch unsere Flugausfallversicherung.

Wenn es gesetzlich geregelt ist, dann mögen es auch die 40% Anzahlung sein. Mir geht es aber mächtig gegen den Strich, dass VA überzogene Anzahlungen verlangen, ohne, oder auf zweifelhafter rechtlicher Grundlage. Ich mag es halt gerne korrekt, wenn es um Verträge geht. Und wenn man zudem noch über einen RV bucht, wird der Ball bei auftretenden Fragen oder Problemen gerne einmal von einem zum anderen geschubst. Die Fluglinie zeigt sich kulant, ist zu einer Umbuchung bereit, kann aber nichts tun, da nicht DU der Vertragspartner bis, sondern der VA und der stellt sich quer, weil teuer ...

Auch wir sind schon einmal in den Genuss gekommen, eine Pauschalreise zu stornieren, weil das Hotel überbucht war. Und glaube mir, manch ein VA lässt sich mächtig Zeit mit der Rückerstattung der Anzahlung. Wenn man sich eine zweite Reise so einfach aus dem Ärmel schütteln kann, dann passt es ja. Ich hätte zeitnah dennoch gerne das Geld auf dem Konto - und auch die damals 30% waren bei 3 Vollzahlern viel Geld, weil wir uns für ein "besonderes" Hotel, bzw. Zimmer-Arrangement entschieden hatten.

Das sind meine Gründe.

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Hotel überbucht

Antwort von Alexa1978 am 27.07.2017, 12:12 Uhr

Nachtrag: Auf Rückfrage erhielten wir die Antwort, dass nie eine Buchung auf unseren Namen eingegangen war ... Und klar, 2 Wochen vor Abflug war das Hotel dann tatsächlich überbucht :-/

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Re: Hotel überbucht

Antwort von germanit1 am 28.07.2017, 16:44 Uhr

Eure Buchung war nicht eingegangen, aebr das Geld dafuer haben sie trotzdem gern genommen udn haetten es auch gern noch laenger behalten?

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Re: Hotel überbucht

Antwort von Alexa1978 am 28.07.2017, 20:05 Uhr

Der VA hat unsere Buchung schon erhalten, aber - offenbar - beim Hotel kein Zimmer für uns reserviert. Vielleicht auch keinen Flug

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Re: Hotel überbucht

Antwort von germanit1 am 29.07.2017, 16:41 Uhr

Habt ihr wenigstens Zinsen fuer den Kredit verlangt, den ihr dem VA gegeben habt?

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