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Geschrieben von FrauElsa am 08.01.2016, 8:47 Uhr

Unterhaltsneuberechnung

Mein man ist für seine 13-jährige Tochter unterhaltspflichtig. Die Höhe wurde durch den Anwalt der KM anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet.
Nun ist es ja so, dass für die Berechnung das Gehalt der letzten 12 Monate verwendet wird.
Zum neuen Jahr wurden nun diverse Geldleistungen (Zuschlag Betreuungskosten, Prämie, usw.) vom AG meines Mannes gestrichen. Wir vermuten, dass er dadurch in eine niedrigere Nettoeinkommens"gruppe" der DT rutscht und somit der Unterhalt sich verringern würde.
Können wir jetzt bereits eine neue Berechnung anfertigen lassen oder müssen wir bis nächstes Jahr warten?

 
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