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Geschrieben von susip1 am 30.01.2015, 11:06 Uhr

Umstieg

Hallo!

Was sind die Mindestanforderungen die ein Kind mitbringen sollte, wenn es nach der Grundschule in die Haupt-/bzw. Mittelschule (ist in Ö das gleiche) umsteigt - stofflich gesehen.

Danke

 
17 Antworten:

Re: Umstieg

Antwort von 2auseinemholz am 30.01.2015, 12:01 Uhr

Hallo!

An die vierjährige Grundschule schließen sich folgende weiterführenden Schulen an:

die Hauptschule
die Realschule
die Mittelstufenschule
die kooperative und die integrierte Gesamtschule und
das Gymnasium.
Daneben gibt es weiterhin auch Förderschulen.

1. Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen in der Grundschule
In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt. Die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand. Generell sollen Kinder innerhalb der Grundschule versetzt werden und Nichtversetzungen die Ausnahme sein. Eine Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 2 ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls die Entwicklung des Kindes erheblich beeinträchtigt wäre. Für den Fremdsprachenunterricht werden Noten vergeben, diese sind aber von der Versetzungsrelevanz ausgenommen.

2. Übertrittsregelungen in die Weiterführenden Schulen
Das Grundschulgutachten enthält die Empfehlung für den weiteren Bildungsgang. Kinder ohne Gymnasial- oder Realschulempfehlung können auf diese Schule wechseln, wenn die Eltern es wünschen. Die aufnehmende Schule wird über die anderslautende Empfehlung der Klassenkonferenz informiert. Am Ende des ersten Schulhalbjahres in Klasse 5 oder am Ende des Schuljahres der 5. Jahrgangsstufe können diese Schüler in eine andere Schulform versetzt werden, wenn Leistungsentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung die Anforderungen des gewählten Bildungsganges nicht erfüllen und eine erfolgreiche weitere Teilnahme am Unterricht des gewählten Bildungsganges nicht zu erwarten ist.

3. Inklusion
Seit dem 01.08.2014 haben Eltern von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein gesetzlich verankertes Wahlrecht zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot an der Schwerpunktschule und einem speziell auf die jeweilige Beeinträchtigung abgestellten Angebot an einer Förderschule für ihre Kinder. Ziel des Landeskonzeptes für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich ist es, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen im Bildungsbereich zu eröffnen.

HIER ist es so, dass nach maximal 5 Schuljahren der Besuch der Grundschule endet und es gibt eben ein Grundschulgutachten und eine Empfehlung für die weitere Schullaufbahn. Du kannst für dein Kind die Schule frei wählen, es sollte sich aber spätestens am Ende der 5. Klasse auf dem gewählten Weg bewährt haben, sonst hat die Schule ziemlich viel Mitsprachrecht wohin es weiter geht und dafür so ziemlich wenig, sollte die Grundschulempfehlung anders lauten als der gewählte Weg.
Auf die HS kommt man einfach so, weil die GS zu Ende ist. Bei sonderpäd. Förderbedarf hast Du noch ein paar mehr Auswahlmöglichkeiten: Inklusion in eiern Regel-Schwerpunktschule oder Förderschule.

Hier kommt es tatsächlich auf die HS an, wie man dort beschult wird. In dem HS-Zweig der Gesamtschule um die Ecke sind die Klassen mit maximal 14 Kinder, und die haben sehr viele Projekte, die diese Kinder auf ein selbständiges Leben vorbereiten, d.h. der Einstieg ins Berufsleben sthet da ganz weit im Vordergrund und es wird ab der 5. Klasse (auch individuell stark) gefördert.
Woanders wird mehr verwahrt und die Schulpflicht abgesessen.

LG, 2.

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Re: Umstieg

Antwort von Mutti69 am 30.01.2015, 12:45 Uhr

Mit Verlaub, ich glaube, das wollte sie gar nicht wissen.

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Re: Umstieg

Antwort von 2auseinemholz am 30.01.2015, 14:18 Uhr


Ich kann es aber nicht anders sagen, als wie es ist: man kann sich die Schule und die weiterführende Schule im ersten Zug selber aussuchen und auf jegliche andere pfeifen. (In Bundesländer die einfach einen Notenschnitt vorschreiben, mag es anders sein.)
Sollte aber aus berufenem Munde eine andere Meinung kommen und das Kind auch diese andere Meinung bestätigen, da hat man als Eltern schlicht die Chance verspielt und muss dann nehmen was kommt. Ich kenne nur Einzelfälle in denen diese (Wahl-)Freiheit mißbräuchlich genutzt wird.
GSen und andere Schulen können jederzeit einfach ein Verfahren zur Feststellung des pädagogischen Sonderbedarfs starten, schön ist es wenn es gemeinsam mit den Eltern stattfindet, aber oft machen die Eltern das von sich aus und nehmen die Schule ins Boot, dass es schneller geht. Welche Maßnahmen danach erfolgen ist nun auch sehr vielfältig und natürlich auch vom Willen der Eltern abhängig, aber das sind so individuelle Entscheidungen mit vielen Beteiligten und eigentlich auch viel Geld dahinter ...

LG, 2.

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Re: Umstieg

Antwort von Mutti69 am 30.01.2015, 14:47 Uhr

Du hast schlichtweg die Frage nicht verstanden! Sie fragt nach dem “stofflichen“.

Sie möchte hören:

Deutsch -> das Kind muss sinnerfassend lesen können, die grammatikalische Grundregeln beherrschen, darf in einem 20 Wort-Diktat bei bekannten Wörtern nur X Fehler machen...

Rechnen -> blabla

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Re: Umstieg

Antwort von mama von joshua am tab am 30.01.2015, 15:31 Uhr

Warum fraegst du das nicht auf einem Elternabend oder Tag der offenen Tuer der weiterfuehrenden Schulen nach ?

In Ö ist ja eh immer alles anders....

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Mama v. Joshua

Antwort von susip1 am 30.01.2015, 16:46 Uhr

Weil das hier ein Grundschulforum ist....

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Re: Umstieg

Antwort von kanja am 30.01.2015, 18:14 Uhr

Ich hatte mich schon gefragt, wann du wieder schreibst .....

Die frage könnte dir wohl eine österreichische Grundschullehrerin beantworten.

Ob es davon hier so viele gibt .....?

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Re: Nachtrag

Antwort von kanja am 30.01.2015, 18:26 Uhr

Auch in Österreich gibt es doch sicher so was wie eine schulberatung?

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Re: Mama v. Joshua

Antwort von mama von joshua am tab am 30.01.2015, 19:47 Uhr

Anscheinend wieder Langeweile...
Das ist ein Grundschulforum in DEUTSCHLAND.
Mit den Grundschulen im Ausland kennt sich hier eher keiner aus. Weisst du aber selber.
Frag halt in den Schulen da wo du herkommst nach oder such dir ein Oesterreichisches Forum.

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Re: Nachtrag

Antwort von montpelle am 30.01.2015, 20:33 Uhr

susip1 ist beratungsresistent.

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Re: Nachtrag

Antwort von mama von joshua am tab am 31.01.2015, 10:22 Uhr

Montpelle, wie kannst du denn sowas behaupten ...tztztz....;-)

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Re: Mama v. Joshua

Antwort von Maxikid am 31.01.2015, 10:58 Uhr

aber ein deutsches Grundschulforum. Man kann dann wohl schlecht vergleichen? LG maxikid

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Re: Nachtrag

Antwort von Fredda am 31.01.2015, 18:49 Uhr

Warum darf der Bub denn nun nicht auf die Montessorischule in der Stadt gehen?

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Re: Nachtrag

Antwort von und am 31.01.2015, 19:03 Uhr

Weil er da nach drei Jahren immer noch nicht lesen und schreiben gelernt hat.

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Re: Nachtrag

Antwort von Fredda am 31.01.2015, 19:04 Uhr

Ich wäre in diesem Fall glaube ich für ein Internat...

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???

Antwort von susip1 am 31.01.2015, 19:58 Uhr

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Susip!

Antwort von Caot am 02.02.2015, 10:25 Uhr

Es gibt zu jeder Schulform Endjahresanforderungen. Die stehen in der Regel auf dem Schulserver des Schulamtes des jeweiligen BL. Goggle da mal. Da findest du bestimmt auch die aus deinem BL, in Ö.

Allgemein rate ich dir zu einem anderen Forum. Hier haben sich viel zu viele bereits auf dich eingeschossen. Hilfreiche Antworten wirst du hier wohl nicht mehr so viele finden.

Viel Erfolg.

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