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Geschrieben von sechsfachmama am 20.12.2014, 11:33 Uhr

wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

in meinem Fall vom 18.9. - 22.12. für 3 Tage in der Woche insg. für 14 Stunden angestellt - also rund 3 Monate
(gearbeitet meist 6 oder 7 Tage und 40 - 50 Stunden).

pro Monat 2 Tage a 4,67 Stunden = 6 x 4,67 h = 28 Stunden ?

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

 
7 Antworten:

Re: wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Antwort von Andrea&Würmchen am 20.12.2014, 13:24 Uhr

Hallo,
steht das nicht in Deinem Vertrag?
Ich arbeite 15h in der Woche, verteilt auf 3 Tage. Normaler Urlaubsanspruch wären 30 Tage, so habe ich 18.

Grüße
Andrea

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Re: wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.12.2014, 13:29 Uhr

Urlaubsanspruch sind immer Tage, niemals Stunden.

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Re: wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Antwort von Birgit67 am 20.12.2014, 13:30 Uhr

anteilig Deiner Arbeitstage,

d.h. wenn Du zB. 3 Tage die Woche arbeitest und z.B. nur die Mindesturlaubszeit von 3 Wochen hast wären es 9 Tage - ansonsten 18 Tage da Du ja nur 3 Tage Urlaub nehmen musst für eine Woche.

Bei 2 Tagen wären es dann bei 6 Wochen Jahresurlaub 12 Tage.

Gruß Birgit

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Re: wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Antwort von sechsfachmama am 20.12.2014, 14:02 Uhr

ja, da steht
Der MA erhält bei einer 5-Tage-Woche kalenderjährlich bei Vollzeitarbeit einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. maßgebend ist die Verteilung der Arbeitstage gemäß § 2. Bei Reduzierung der Arbeitstage pro Woche verringert sich der Anspruch anteilig.

Hat das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte KJ bestanden, erhält der MA unter Beachtung der Best. des Bundesurlaubsgesetzes den Urlaub anteilig.

Die Urlaubszeit muss unter Berücksichtigung der betr. Interessen und Erfordernissen sowie den Wünschen des MA jeweils rechtzeitig zwischen Personalvorgesetzten und MA abgesprochen und gemeinsam festgelegt werden.

Im Übrigen gelten die Best. des Bundesurlaubsgesetzes.

(ich bin bei meiner Berechnung von 24 Tagen ausgegangen).

Also 30 Tage im Jahr - macht auf 3 Monate 7,5 Tage Anspruch(2,5 Tage pro Monat), wenn ich VOLLZEIT arbeiten würde.

Arbeitsvertrag ist aber 14 h pro Woche verteilt auf 3 Tage und befristet für 3 Monate.

(auch wenn wir 6, 7 Tage und 40, 50 Stunden arbeiten waren ... - aber das zählt sicher nicht mit)

(Paragraph 2 und 3 fehlen in meinem Arbeitsvertrag komplett, habe ich grad festgestellt)

Ich weiß, dass immer Tage und nicht Stunden berechnet werden, aber ich muss ja von 3 Tagen mit 14 Stunden - also pro Tag 4,67 h ausgehen, wenn ich mir die Vergütung ausrechnen möchte.

5 Tage/Woche = 30 Tage Jahres-Urlaub
3 Tage/ Woche x 18 Tage Jahres-Urlaub : 4 (4 Vierteljahre) = 4,5 Tage Urlaub für 3 Monate
und da ich pro Tag 4,67 h a 7,50 Euro arbeite, heißt das dann 4,67 h x 7,50 Euro x 4,5 Tage = 262,69 Euro Lohn für die Urlaubstage.

so richtig?

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Re: versteh ich nicht

Antwort von HellsinkiLove am 20.12.2014, 15:59 Uhr

dir steht auch in teilzeit oder halbzeit die gleiche anzahl an tagen zu wie den vollarbeitenden mitarbeitern.
bei uns sind das 25 tage für die vollzeitkräfte udn beim mir sinds auch 25 tage (damals als 450 euro kraft genauso wie jetzt in teilzeit)

würde ich nur 3 tage in der woche arbeiten würden auch nur 3 tage die woche für urlaub angerechnet

http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/haben-teilzeitbeschaeftigte-weniger-urlaub_76_185656.html

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Re: versteh ich nicht

Antwort von sechsfachmama am 20.12.2014, 21:05 Uhr

naja, diese 3 Tage pro Woche habe ich doch als Berechnungsgrundlage genommen -
3 Tage pro Woche mit 18 Tage = 6 Wochen
(wie bei 5 Tage pro Woche mit 30 Tagen Urlaub = 6 Wochen)

Da ich aber nur 3 Monate dort war, habe ich ja auch nur von den 3 Monaten Urlaubsanspruch angespart, sprich 4,5 Tage

(pro Monat 1,5 Tage Urlaubsanspruch - 18 Jahresurlaubstage : 12 Monate x 3 Arbeitsmonate = 4,5 Tage Urlaub)

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Richtig gerechnet

Antwort von Trini am 22.12.2014, 11:40 Uhr

Und alles, was du zu viel gearbeitet hast (also mehr als im Vertrag steht) kannst du dir bezahlen lassen oder dafür Freizeitausgleich bekommen.
Einen zusätzlichen Urlaubsanspruch begründet es nicht.

Trini

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