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Geschrieben von vanphi0105 am 11.11.2014, 10:41 Uhr

Whatsapp Kettenbrief

Gerade etwas verunsichert,Kind bekam über whatsapp einen Kettenbrief mit was mit Kerze.
Dies wurde als Profilbild genommen,gestern kam jetzt was mit bezahlen,urhebergeschützt etc.
Sicher habt ihr oder eure Kinder in den letzten Tagen auch so einen Kettenbrief bekommen.
Kind möchte dieses kerzenprofilbild aber nicht löschen,findet dies blöd,zu tun,nur weil das wieder jemand schreibt.
Meine Frage,kann da was "passieren" ,wenn das Profilbild mit Kerze weiter genommen wird

 
17 Antworten:

Scheint so zu sein. Wenn Du im Internet googlest wirst Du fündig

Antwort von Sodapop am 11.11.2014, 11:15 Uhr

http://www.stern.de/digital/telefon/bei-whatsapp-sorgt-ein-kettenbrief-fuer-abmahnungen-2151797.html

Dein Kind soll einfach selber eine Kerze fotografieren und gut ist. Da sollte es doch überhaupt keine Diskussionen geben!

Grüße
Sodapop

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von Boots2012 am 11.11.2014, 11:15 Uhr

as ist doch Quatsch!

Welche Behörde soll denn (mehrmals täglich) alle Handynummren der Nation auf Whatsapp auf deren Profilbilder checken? Wie sollen die Prüfer an die dazugehörigen Personendaten kommen? Wer soll das anmahnen? Das kostet alles Geld.
Urheberrecht gehört doch zum Zivilrecht (oder???). Das heißt ein Kläger müsste tausendfach in Vorkasse treten, um da was zu erreichen.

Rein logistisch ist das aus meiner Sicht nicht machbar. Zudem müssten ALLE Telefonanbieter irgendeiner Behörde ALLE Handynummern zentral mitteilen und da müssten dann echte Menschen die Profilbilder der User überprüfen und mahne. Whatsapp/Facebook macht das sicher nicht selbst. Also überleg mal die Dimensionen, das ist nicht zu bewältigen.

Also IMHO (ohne gewähr!!) wird da mal rein gar nüscht passieren!

Kurz eine private Geschichte in dem Zusammenhang: Ich wurde von einer Frau auf Facebook mit falschem Profil gestalkt und sie hat bei Bekannten über mich Lügen übelster Art erzählt. Weil die Frau Verbindung zu einem anderen Strafverfahren hat, in das ich als Opfer involviert bin, habe ich das Profil an die Polizei gemeldet und die wollten sich der Sache annehmen. Das Profil existiert nunmehr seit über einem Jahr. Und das Bild gehört nachgewiesenermaßen nicht zu der Person, die das Profil nutzt. Das Profil wurde ebenfalls bei Facebook gemeldet aber da ist bisher nix passiert.....Was soll denn dann bitteschön bei einer Kerze im Whatsapp passieren?

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Urheberrecht ist und bleibt Urheberrecht....

Antwort von Sodapop am 11.11.2014, 11:18 Uhr

Auch wenn es kaum nachkontrollierbar ist. Das sind wesentliche Dinge, die man im Umgang mit dem Internet lernen muss.

Wie gesagt: Einfach selber ein Bild von einer Kerze machen.

Grüße
Sodapop

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von shinead am 11.11.2014, 11:20 Uhr

Wer das abmahnt?

Der Rechtsanwalt des Rechteinhabers. Die Überprüfung ist eigentlich relativ simpel (technisch gesehen). Die Adressen und Namen zu den Handynummern zu erfahren wird über einen Richter gehen müssen, aber wie wir bei der Abmahnungsflut bei illegalen Streaming-Diensten gesehen haben, nehmen es die Richter da ab und an mal nicht so genau. Das ist eine Massenabfrage die an die Mobilfunkunternehmen geschickt wird - fertig.

Die geschädigte Person, also der Rechteinhaber des Bildes im FB Profil kann eine Abmahnung über einen Anwalt erwirken. Mach' Dir doch mal den Spaß.

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Re: Urheberrecht ist und bleibt Urheberrecht....

Antwort von Boots2012 am 11.11.2014, 11:24 Uhr

Schon klar. Aber man verletzt Urheberrechte nur wenn man Dinge öffentlich macht.

Soweit ich weiß kann mein Profilbild bei Whatsapp nur von Personen eingesehen werden die meine Telefonnummer haben (ich habe sogar die Einstellung, dass ICH die Person auch in meinen Kontakten haben muss, damit diese mein Profilbild sehen kann), damit grenzt man den Personenkreis auf ein nicht öffentliches Maß ein

Aus dem Link in deinem Link kopiert (bezüglich dieser Kuschel-Puschel-Bilds):

"In tatsächlicher Hinsicht können WhatsApp Nutzer Profilbilder anderer Nutzer nur einsehen, wenn sie über dessen Mobilfunknummer verfügen.

Eine eindeutige rechtliche Beurteilung fällt schwer. Es kommt darauf an, wer alles über die Mobilfunknummer verfügt. Sind das lediglich Personen, mit denen man durch persönliche Beziehungen verbunden ist, also Freunde und Bekannte, dann liegt kein Verstoß vor.

Anders ist wohl der Fall zu beurteilen, wenn die Mobilfunknummer öffentlich zugänglich ist (beispielsweise im Telefonbuch oder im Internet) oder in einer großen Gruppe. Dort kann die Mobilfunknummer einfach hinzugefügt werden. Ob dies dann noch im privaten Rahmen stattfindet, darf bezweifelt werden.

Fazit:
Ob eine öffentliche Zugänglichmachung vorliegt, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Um die Gefahr einer Abmahnung komplett auszuschließen, sollte auf das urheberrechtlich geschützte Bild als Profilbild aber komplett verzichtet werden."

Aber wenn eine Mutter schon diese Frage hier stellt wird sie auch eine gute Lösung finden. Das selbstgeschossene Foto finde ich einen super Vorschlag! Das wird bestimmt ohnehin viel schöner als das olle Kettenbriefbild.

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von Boots2012 am 11.11.2014, 11:27 Uhr

Shinead,
wir sprechen in DIESEM Fall aber vom Whatsapp Profil des Jungen. Was bei Facebook, Streamwebseiten und den ganzen Plattformen abläuft weiß ich doch!

Aber ich weiß eben , dass es selbst der Polizei in einem Starfverfahren nicht ohne weiteres möglich ist an IP-Adresse etc zu kommen.

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von Sodapop am 11.11.2014, 11:30 Uhr

Und nur weil die Überprüfung schwierig ist, wird aus illegal legal?

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von Boots2012 am 11.11.2014, 11:34 Uhr

Habe ich nicht gesagt.

Ich habe nur meine persönliche Einschätzung bezüglich der zu erwartenen Konsequenzen in diesen einen Fall gegeben.

Aber ich habe dich ja mit dem Zitat aus deinem Link bestätigt, wenn auch mit Einschränkungen. Weil es ist nunmal ein Unterschied, ob diese Dinge öffentlich oder nicht bleiben. Sonst dürfte man sich ja Zuhause auch kein Poster vom Star aufhängen, weil das sehen u.U. auch mehr Leute als nur ich persönlich sehen könnte (obwohl ich ja Poster total schrecklich finde, ich guck mir lieber Fotos meiner Kids an der Wand an und da hab ich ja das Urheberrecht haha). :)

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von Sodapop am 11.11.2014, 11:39 Uhr

Es ist wirklich schwer einschätzbar, wie sehr ein WhatsApp-Profil als öffentlich eingestuft werden kann.
Aber glaub mir: So ein Verfahren möchte ich nicht an der Backe haben...

Und ja: Lieber eigene Werke an der Wand. Ist ja auch viel individueller!

Grüße
Sodapop

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von shinead am 11.11.2014, 11:42 Uhr

Hinter Whatsapp steht seine Handynummer. Die Freigabe der Herausgabe der Adresse erfolgt nach Prüfung des Antrages.
Antragssteller ist hierbei der Rechteinhaber (ganz egal ob Whatsapp, FB oder sonstiges).

Wenn in Deinem beschriebene Fall nicht die Polizei anfragen würde, sondern der Rechtsanwalt des Rechteinhaber ginge da auch was vorwärts.
Das ist nämlich der Knackpunkt: Einmal geht es um ein gefälschtes Facebook-Profil (rechtliches Interesse tendiert gegen null) und einmal um die Beschneidung der Rechte des "Klägers" direkt.

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von celma08 am 11.11.2014, 11:47 Uhr

Solche Probleme gabs früher nicht!!!

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von Boots2012 am 11.11.2014, 11:59 Uhr

Aaaah! Das was Du zu dem Fake-Profil sagst macht sehr viel Sinn! Danke für die Aufklärung!

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von Kiki.pt am 11.11.2014, 12:51 Uhr

Einfach eigenes Bild einer Kerze rein geben. Problem gelöst
Zuerst denken dann klicken. Eine gute Seite die ich nur weiter empfehlen kann

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von shinead am 11.11.2014, 13:20 Uhr

Kennst Du denjenigen, der auf dem Profilbild abgebildet ist?

Der könnte was bewegen (das ziemlich teuer wird für den Fake-Account-Inhaber).

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von fsw am 11.11.2014, 14:21 Uhr

Les mal z.Bsp. HEUTE auf Bild.de!Da steht genau dein Problem.Hab es eben zufällig gelesen.

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Re: Whatsapp Kettenbrief

Antwort von Boots2012 am 11.11.2014, 14:36 Uhr

Leider nein. WIrd ein er-googeltes Bild sein. :(

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meine Güte

Antwort von bobfahrer am 11.11.2014, 19:34 Uhr

Dann soll die halt selber so ne doofe Kerze knipsen und nein da wird krone Rechnung kommen.

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