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Geschrieben von hgmeier am 13.08.2016, 22:57 Uhr

WhatsApp - wirklichkeitsfremdes Urteil

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtsurteil-Vater-muss-WhatsApp-von-den-Mobilgeraeten-seiner-Kinder-entfernen-3292927.html

Zusammenfassung: Die Kinder werden durch einen Freund des Ex belästigt, die Mutter der Kinder möchte ihren Ex ärgern und rennt zum Familiengericht. Ergebnis ist, daß der Kindvater nun WhatsAppp auf den Handys der Kinder Löschen muß.

Irgendwie sind hier die KInder auf der Verliererseite.

 
10 Antworten:

Re: WhatsApp - wirklichkeitsfremdes Urteil

Antwort von mimavi am 14.08.2016, 9:01 Uhr

Wie kommt ein ehemaliger Schulfreund des Vaters an die Handynummer des Kindes??
Man kann doch den Kontakt blockieren oder löschen. Oder bin ich da falsch informiert?
Und auch wenn WhatsApp gelöscht wurde....es gibt ja noch die Belästigungsgefahr über die gute alte SMS.

Eine neue Handynummer wäre wahrscheinlich die vernünftgiste Lösung gewesen.

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Re: WhatsApp - wirklichkeitsfremdes Urteil

Antwort von Lauch1 am 14.08.2016, 10:57 Uhr

Es geht im Urteil nicht nur um WhatsApp, sondern um alle Message Apps und um ein Tablettverbot für die Kinder. Weil das Gericht der Meinung war, dass sie nicht ausreichend geschützt und über die Gefahren aufgeklärt wurden.

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Hä, was laberst du?

Antwort von und am 14.08.2016, 11:00 Uhr

Wo steht in dem Artikel bitte, dass die Kindesmutter "ihren Ex ärgern" wollte??? Ich hab mir das mal durchgelesen. Wie kann man einen Artikel derart tendenziell zusammenfassen?. Die ältere Tochter hat Anzeige gegen den Belästiger erstattet und die Mutter hat daraufhin - verständlicherweise wie ich finde - das Sorgerecht beantragt:

"Im Mai 2016 erstattete die ältere Tochter Anzeige wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen ehemaligen Schulfreund ihres Vaters. Die Kindesmutter beantragte, dass die elterliche Sorge für beide Töchter auf sie übertragen wird. Diesen Antrag zog sie später zurück, "

Whatsapp ist eh erst ab 16, Dem Gericht blieb gar nichts anderes übrig als diese Auflagen zu erteilen:
"WhatsApp stelle für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren "grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung dar". Dies gelte zumindest dann, wenn die Kinder vor jener Nutzung nicht einen "ausgeprägten verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken aufgezeigt bekommen haben und wenn sie nicht bereits eine besondere geistige Reife und vorausschauende Sicht im Hinblick auf die Nutzung aufweisen".

Das Gericht hätte ja auch dem Vater das Sorgerecht entziehen und es der Mutter übertragen können. Wäre dir das lieber gewesen? Stattdessen hat es hier eindeutig zu Gunsten des Vaters gehandelt, denn die besagten Auflagen bzgl. Whatsapp und Handynutzung sind lächerlich und amtlich wohl kaum überprüfbar.

Aus einem Lächerliche-Auflage-für-nachlässigen-Kindsvater-Artikel machst du in deiner völlig verfremdenden Zusammenfassung einen Bööööse-Kindesmutter-will-Ex-ärgern-Artikel. Bist du irgendwie im Journalismus tätig oder so?

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"Bist du irgendwie im Journalismus tätig oder so?"

Antwort von DK-Ursel am 14.08.2016, 11:13 Uhr

Diese Frage ist aber auch sehr tendenziell udn bööööööse.
Und nicht sehr weit von der "Lügenpresse"-Denunziation...

Wäre ich Journalist, würde ich mir so eine Generalisierung verbitten!
Sie macht Deine ansonsten eher sachlichen Ausführungen zudem persönlich und daher genauso subjektiv wie die anderen.
So ist das, wenn man sich auf das (angeblich) niedere Niveau des "Gegners" herabläßt.

Gruß Ursel, DK

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Re: WhatsApp - wirklichkeitsfremdes Urteil

Antwort von Antje04 am 14.08.2016, 11:30 Uhr

Die über zwölf Monaten andauernde, vehemente und ausdauernde Kommunikation über WhatsApp habe die Schwestern stark ergriffen und ihr Wohlbefinden sichtlich negativ beeinträchtigt, befand das Gericht.

12 Monate? Gibt es wirklich Eltern, die das zwölf Monate lang nicht merken? Und warum sind die Kinder nicht schon viel früher zu den Eltern gegangen?
Das Problem ist nicht Whatsapp, sondern 1. das mangelnde Vertrauen in die Eltern, 2. die offensichtlich mangelnde Aufklärung über Gefahren und perverse Idioten im WWW und nicht zuletzt 3. offensichtliches Desinteresse an dem, was die Minderjährigen mit ihrem Handy machen.
Man muss kein Kontrollfreak sein, aber man sollte sich schon mit den Kindern auseinandersetzen, und zumindest Interesse zeigen an dem, was sie so tun. Und ihnen vermitteln, dass sie bei komischen Beiträgen jederzeit darüber sprechen können. Das geht, zumindest bis zu einem bestimmten Alter.

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Re: WhatsApp - wirklichkeitsfremdes Urteil

Antwort von DK-Ursel am 14.08.2016, 11:50 Uhr

Hej Antje!

Sos ehr ich Dir hier gerne Recht geben würde und möchte:
"Das Problem ist nicht Whatsapp, sondern 1. das mangelnde Vertrauen in die Eltern, 2. die offensichtlich mangelnde Aufklärung über Gefahren und perverse Idioten im WWW und nicht zuletzt 3. offensichtliches Desinteresse an dem, was die Minderjährigen mit ihrem Handy machen."
So schwierig ist die Umsetzung oft in der realen Welt.
Warum (angehende) Teenager "kein Vertrauen" i nihre Eltern haben, kann tausendfach begründet sein - und ist nicht imemr manelnder Wille oder Unfähigkeit beider Eltern.

Es ist super, wenn es so läuft, wie es einem im Idealfall vorschwebt, letztendlich aber ist es eine Illusion zu glauben, man habe als Eltern allein Einfluß darauf, wie sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt, wie das Verhältnis zueinander ist und wie sich die Kidner als Ganzes überhaupt im Leben durchschlagen.
Da spielen noch sehr viel andere Faktoren rein, die sowohl Kindern wie auch Eltern enorm zusetzen können, ohne daß jemand "schuldig" ist oder auch nur unfähig.

Zum Urteil selbst kann und will ich nichts sagen.
ich hoffe nur, der Absender dieser Belästigungsbotschaften wurde (auch) bestraft - oder wie funktioniert das?

Gruß Ursel, DK

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Wie kann eine Frage eine Generalisierung sein?

Antwort von und am 14.08.2016, 12:23 Uhr

"Bist du irgendwie im Journalismus tätig oder so?"

Wäre das eine Generalisierung, müsste das ein Aussagesatz sein. Am Ende eines Aussagesatzes steht aber immer ein Punkt.
Am Ende einers Fragesatzes hingegen steht immer ein Fragezeichen. Siehst du es?

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Re: Wie kann eine Frage eine Generalisierung sein?

Antwort von DK-Ursel am 14.08.2016, 12:31 Uhr

Na, wenn Du DAS nicht verstehst, verstehe ich wenigstens, wieso Du so fragst.

Natürlich kann eine Frage auch generalisieren, Du tust es doch!.
Fragen sind im übrigen sehr gekonnte Stilmittel und beleibe nicht nur so harmlos, wie Du sie gerade darstellst - sondern genauso generalisierend, unterstellend, wie Du es eben getan hast.
Sonst müßten in amerikanischen Rechtsverhandlungen die Gegenparteien nicht so oft "Einspruch" bei einer unzulässigen, weil eben andeutenden, unterstellenden, manchmal auch verallgemeinernde, rhetorischen was-auch-immer Frage rufen.

Zugegben, ich habe nicht im ganzen Zusammenhang zitiert.
Du schrieibst oben also:
"Aus einem Lächerliche-Auflage-für-nachlässigen-Kindsvater-Artikel machst du in deiner völlig verfremdenden Zusammenfassung einen Bööööse-Kindesmutter-will-Ex-ärgern-Artikel. Bist du irgendwie im Journalismus tätig oder so?"
Und das insinuiert eben, daß Deiner Meinung nach Journalisten wohl so vorgehen, wie Du es in Deinem vorausgestellten Aussagesatz sagst.
Den wahren Beruf der AP willst Du doch gar nicht wissen - sonst wäre Krankenschwester, Müllmann oder Postbote auch möglich -- daß Du das vermieden und "zufällig" auf Journalisten kommst:
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt."

Gruß Ursel, DK

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Re: WhatsApp - wirklichkeitsfremdes Urteil

Antwort von Danyshope am 14.08.2016, 14:52 Uhr

Wäre aber ein anderes Gericht was dafür zuständig wäre. Hier werden aber verschiedenste Dinge quer durcheinander geworfen.

Nach dem was ich weiß - nach etwas querlesen - ist das Kind wohl (erheblich) Entwicklungsverzögert. Die Mutter wohl nicht unbedingt die fähigste und auf jeden Fall nicht in der Lage beiden Kindern gerecht zu werden. Weshalb die beiden wohl auch beim Vater leben. Dürfte dann auch der Grund gewesen sein warum die Mutter ihren Antrag zurück gezogen hat. Trotzdem, warum auch immer, ist die Sache vor das Familiengericht gegangen. ich denke mal weil das Jugendamt mit quer geschossen hat. Denn die sind seit Jahren dort integriert.

Das Familiengericht dürfte in erster Linie jetzt erst einmal versucht haben die beiden Kinder zu schützen. Ob das in dem Umfang sinnig ist, andere Frage. es scheint aber so das der Vater und noch weniger die Mutter bisher in der Lage waren der Sache Herr zu werden - warum auch immer. Frage wird sich stellen, warum bisher kein Kontaktverbot - so der Eindruck - vom Vater beantragt wurde, warum er es in 12 Monaten nicht geschafft hat den WhatsUp-Kontakt zu unterbinden und warum der Vater anscheinend sogar noch weiterhin Kontakt hatte mit dem Freund. Und, wenn man dem Gerichtsverlauf glauben mag, das blockieren der Nummer sogar verboten hat!!!! Welcher Vater macht das bitte schön wenn die eigene Tochter von so einem Typen sexuell belästigt wird?

Ob und wie weit es ein Verfahren gehen den Freund des Vaters geben wird oder gibt ist eine andere Sache. Das ist ein Strafverfahren, keine Familiensache. Entsprechend ist da ein anderes Gericht für zuständig.

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Re: WhatsApp - wirklichkeitsfremdes Urteil

Antwort von Danyshope am 14.08.2016, 15:01 Uhr

Ich korrigiere der Vater wusste wohl vorher nichts, die Mutter aber schon. Die hat aber polizeilich nichts dagegen unternommen, dem Vater auch nichts gesagt sondern wohl nur der Tochter gesagt, sie sollte dann halt den Kontakt löschen.

ALLE Beteiligten scheinen nicht in der Lage zu sein die Gefahren eines Smartphones und die von WhatsUp einschätzen zu können bzw wie das ganze funktioniert usw. Sie wissen nicht woher der Freund die Nummer hatte, noch wie man sonst dem ganzen Herr wird.

Mal ehrlich, soll der Richter hingehen und dann sagen, hier ich gebe euch eine Nachschulung in dem Bereich? Es ist da nur verständlich das er eher hingeht und sagt, wer damit nicht umgehen kann, nicht weiß wie es funktioniert, der muss eben vor sich selbst geschützt werden. Ich denke mal, wären alle Beteiligten entsprechend "fitter", hätte das Urteil sicherlich anders ausgesehen.

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