Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von tanzmit am 26.02.2014, 19:46 Uhr

Wegerecht loswerden?

Hallo ihr Lieben.

Wer hat zufällig Ahnung? Wir haben ein Haus gekauft, soweit sehr schön und alles. Nun gehört zu unserem Grundstück ein winziger Stichweg, vielleicht einen oder anderthalb Meter breit, der zum Hof eines anderen Hauses führt. Dieses Haus hat einen weiteren Eingang zur Straße. Die Nachbarn renovieren derzeit nur, es wohnt keiner dort, nur später soll da jemand einziehen.
Nun hatten wir uns den Nachbarn vorgestellt und per Handschlag (weil man ja hier im Dorf und unter ehrlichen Leuten keinen Vertrag machen muss) ausgemacht, dass wir unsere und die ihre Mülltonnen auf diesen Stichweg stellen können. (Wenn die Tonnen richtig stehen, kommt man da auch gut dran vorbei)
Es handelt sich um ein Wege-, Schürge- und Leitungsrecht. Nun standen unsere Tonnen mehrfach auf dem Bürgersteig, einmal war unsere Biotonne eine gute Woche "verschollen" (man sah sie auf dem fremden Hof). Wir hatten gedacht, die wären beim Renovieren zufällig vergessen worden, wieder reinzustellen bzw für die eigene gehalten worden.
Nun haben wir den Nachbarn aber heute gesehen. Er teilte uns mit, dass er diese Vereinbarung widerrufe, da wir angeblich nur von einer Tonne statt aller gesprochen hätten und wir diesen Weg jetzt freizuhalten hätten.
Das wir dem derzeit nachkommen müssen, ist klar, aber wir fragen uns, ob man so ein Wegerecht nicht loswerden kann? Insbesonders, wenn das Haus doch einen normalen Zugang zur Straße hat? Ist ja nicht so, als wäre dieser Weg der einzige Zugang zu ihrem Grundstück...
Leider gibt es keinen Vertrag mehr zu diesem Wegerecht (zumindest gab es bei den Verkäufern keinen mehr), so dass wir nur wissen, dass eben im Grundbuch ein Wege- Schürge- und Leitungsrecht steht.
Loswerden wollen wir das Wege- und Schürgerecht, das Leitungsrecht wird wohl bleiben müssen (die haben da ihre Gasleitung gelegt).
Also, wer Ahnung hat, ist gerne gesehen.
Wir werden die Tage auch versuchen, mal im Grundbuchamt eine Kopie des Vertrages zu bekommen (der müsste da ja hinterlegt sein, oder?), nehmen aber gerne schon Tips.

Rege mich gerade ziemlich auf...darf dann jetzt die schweren Tonnen mit dickem Babybauch und Kleinkind bei uns zwei hohe Stufen hochwuchten und dann durch die Diele auf unseren Hof und dann da über die Schwelle wuchten. Ganz davon abgesehen, dass der Hof eh schon sehr winzig ist und dann für Kinder zum Spielen kaum noch geeignet ist...

Danke schon mal.

 
52 Antworten:

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Nikas am 26.02.2014, 20:17 Uhr

also bei der vergabe von wegerechten muss man sehr vorsichtig sein, weil man sie kaum mehr los wird. wir hatten einmal den fall, dass unser nachbar ein wegerecht von uns wollte, schriftlich, um über unsern offenen grundstückrand zu einem von ihm gekauften wiesengrundstück zu gelangen und nicht ein paar meter weiter entfernt durch den wald laufen zu müssen. wir haben weder schriftlich noch mündlich eine zusage gegeben. lediglich eine stille duldung. weil man da nur mehr schwer rauskommt. mit der zeit entwickelt sich da noch dazu ein gewohnheitsrecht, soweit ich weiss.

ich befürchte, wenn es bei euch sogar im grundbuch steht, kommt ihr da kaum mehr raus.

aber vielleicht wissen hier die rechtscracks mehr.

was ich bei euch nicht verstehe: wieso ihr den weg sogar definitiv frei halten müsst und nicht mal eine tonne hinstellen könnt. könnt ihr nicht einen kompromiss finden? ihr versucht nicht, das wegerecht komplett auszuhebeln, und dafür dürfen die tonnen dort stehen.

zudem ist wegerecht nur wegerecht. solange man durchkommt, kann der eigentümer dort hinstellen und tun, was er möchte. meine ich.

wie oft nutzt der nachbar denn diesen weg überhaupt? immerhin ist es euer grund und boden, so dass er das wegerecht ohne not nicht überstrapazieren sollte, sage ich mal aus vernunfts- und fairness- und gutenachbarschaftssicht. und vielleicht sieht es auch das gesetz so. kläre das definitiv.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Seansmama am 26.02.2014, 20:26 Uhr

Die helfen gut: www.jurathek.de oder es gibt noch andere versch., kostenlose rechtsforen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Steffi528 am 26.02.2014, 20:37 Uhr

Wir haben auch noch div. Wegerechte und werden die ganz sicher nicht abgeben. Dieses Wegerecht müssen wir hin und wieder auch verteidigen, da gerne Zäune draufgestellt werden etc. Nur, wir kommen sonst nicht zum eigenen Grund und Boden also werden wir auch weiterhin auf das eingetragene Wegerecht bestehen, auch wenn das Neubürgern nicht immer gefällt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: andere versch., kostenlose rechtsforen

Antwort von Franke am 26.02.2014, 20:46 Uhr

Zum Beispiel www.recht.de

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von tanzmit am 26.02.2014, 20:51 Uhr

An sich hatten wir gegen das Wegerecht ja nichts. Unsere beiden großen Tonnen (von denen eh nur eine auf dem Weg stand) haben Rollen, die kleine ist eine 25l Tonne. Wen also tatsächlich eine breitere Schubkarre da durch müsste, könnte man die rasch an die Seite stellen. Aber mal von Renovierungen abgesehen, wer geht schon mehrfach täglich mit der Schubkarre durch so einen Weg? Ich komme an den Tonnen selber gut vorbei, trotz wirklich nicht gerade schlanker Statur und Babybauch. Die Nachbarn nutzen den Weg, um ihre Tonnen raus- und reinzustellen bzw bei Renovierungen mit der Schubkarre durchzukommen. Ansonsten nutzen die, soweit ich das abschätzen kann, ihren Haupteingang an der Straße (liegt um die Straßenecke, Eckhaus).
Uns war es wurscht (auch, wenn die dann an unserem Badezimmerfenster vorbeimüssen) und das Wegerecht hat uns nicht gestört, wir wollten ja nun auch friedliche Nachbarn sein. Von uns aus hätten die ursprünglich ihr Wegerecht nutzen können, wie sie wollen, wir wollten auch keine festen Hindernisse aufbauen, wir wollten nur die Tonnen halt nicht immer durch unser Haus wuchten müssen. Zwei Tonnen kämen auch aneinander gerade vorbei, so dass die problemlos weiter rein und raus gekommen wären.
Eingetragen wurde die Geschichte von den verstorbenen Vor-Vorbesitzern. Mangels vorliegendem Vertrag wissen wir also weder, ob die sich finanziell beteiligen müssen, ob es da Anteile an der Grundsteuer usw geben muss oder was sonst vereinbart war. Ehrlich gesagt, habe ich die Nase jetzt schon voll - nicht aufregen und Schonen wegen Frühwehen vor ein paar Wochen ist schon wieder vorbei.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Steffi528 am 26.02.2014, 20:53 Uhr

Wie lange wohnt ihr da schon?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Franke am 26.02.2014, 20:59 Uhr

Wenn der eine den Weg oder der andere das Wegerecht verkauft, dann ist (hoffentlich) ein für allemal Ruhe im Karton.

Ansonsten kann da auch in 100 Jahren noch "fröhlich" gestritten werden.

Am Besten ein solches Grundstück gar nicht anfassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von tanzmit am 26.02.2014, 21:09 Uhr

Richtig wohnen erst seit knapp zwei Wochen, Übergabe des Hauses und Absprache mit den Nachbarn (was dann auch bis auf die paar Male Tonnen draußen geklappt hat) war im November.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von roti120392 am 26.02.2014, 21:23 Uhr

Ein in das Grundbuch eingetragenes Wegerecht kann .nur in beiderseitigem Einverständis wieder aufgehoben werden.
Es kann niemals nur vom einer Seite (zB. Eigentümer) gekündigt werden.

Du kannst Dir am Amtsgericht den Grundbucheintrag sowie die dazu gemachten Vereinbarungen kopieren lassen. Das kostet evtl. ein paar EURO.

LG Rosi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Nikas am 26.02.2014, 21:25 Uhr

mit lustigen leuten, die offensichtlich fremde mülltonnen mal eben entführen, statt den mund aufzumachen, kann man tatsächlich fröhlich streiten. statt ernsthaft gut miteinander auszukommen. da würde ich dann auch versuchen, das hier wohl nicht unbedingt notwendige wegerecht zu kassieren. und höchstens das durchgehen still dulden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von franziska1958 am 26.02.2014, 21:28 Uhr

Im recht sein, ist nicht recht haben. Ich würde versuchen mich mit den Nachbarn auszusprechen. Und genau das sagen, was du hier geschrieben hast.

Das du unglücklich bist und es kein guter Beginn für die Nachbarschaft wäre.

Umarme deine Feinde, bis sie sich ergeben, kann oft gelingen! Einen Versuch ist es doch Wert !
Franziska

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Zwurzenmami am 26.02.2014, 21:31 Uhr

wenn Du einen kompletten Grundbuchauszug hast, muss das drinstehen
Wir haben damals einen bekommen, bevor wir das Haus gekauft haben und die Eintragungsnachricht mit Grundschuld nach der GS Eintragung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von tanzmit am 26.02.2014, 21:34 Uhr

Das "Sprechen" haben wir eben versucht, aber "er muss das Gestinke von den Tonnen nicht haben" (in denen bis jetzt kaum was war bzw die Windeln in der fest verschlossenen Zinktonne...) und will es einfach nicht. Punktum. Er wähnt sich im Recht, wir wähnen uns ebenfalls im Recht, wollten aber jetzt nicht zanken. Wir haben allerdings darauf hingewiesen, dass wir uns dann schlau machen werden, ob das Wegerecht überhaupt noch gilt, wenn die einen eigenen Zugang haben.

Es muss aber doch einen Weg geben, auch ohne Zustimmung des herrschenden Grundstückes eine solche Dienstbarkeit vom eigenen Grundsück zu bekommen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von tanzmit am 26.02.2014, 21:36 Uhr

Die Rechte an sich sind im Grundbuchauszug drin, aber natürlich keine Einzelheiten des Vertrages. Nur, um welche Rechte es sich handelt und auf welche Personen bzw Bewohner des Nachbarhauses es sich bezieht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich würde es völlig anders machen

Antwort von Steffi528 am 26.02.2014, 21:39 Uhr

Ihr seit da frisch zugezogen und wollt ans Wegerecht ran...

Ich würde da meinen Mann mit einer Kiste Bier hinschicken und das bei einem oder zwei oder wie viel auch immer Bier regeln.
Ansonsten wirst Du da nicht glücklich werden, wenn das "jetzt" schon so losgeht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

der Weg ist euer Eigentum?

Antwort von Milia80 am 26.02.2014, 21:44 Uhr

Der Nachbar hat das Recht ihn zu nutzen zum durchgehen?
Aber da stehen die Tonnen doch auf deinem Grundstück oder?

Wenn Platz zum durchgehen ist hat er sein Recht doch.
Was ihr sonst auf eurem Weg stehen habt kann doch egal sein oder nicht?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: der Weg ist euer Eigentum?

Antwort von sternenfee75 am 26.02.2014, 21:53 Uhr

Versteh die Sache auch so, euer Grundstück, er hat das Recht, da lang zu gehen und das wars.Könnt ihr dann nicht seitlich etwas Platz schaffen für die Tonnen?
Oder ist es sein Grundstück, wo die stehen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Christine70 am 26.02.2014, 21:56 Uhr

die frage ist doch, wem gehört das grundstück, auf dem sich der weg befindet? Wenn das euer grundstück ist, dann würde ich mich mal bei einem anwalt beraten lassen, denn der weg erfüllt ja gar keinen zweck. was anderes wäre es, wenn es z. b. eine feuerwehrzufahrt wäre, dort der hydrant ist. aber wenn der nur so schmal ist, dann kommt da kein feuerwehrauto durch. und das haus ist ja von der straße aus erreichbar.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich würde es völlig anders machen

Antwort von tanzmit am 26.02.2014, 21:58 Uhr

Abgesehen davon, dass mein Mann kein Bier trinkt und wir nicht mal wissen, wo die jetzt genau wohnen (bekäme man aber raus, so groß ist das Dorf nicht), hatten wir das Ganze ja friedlich und per Handschlag geklärt - bis er heute abend sagte, er wolle es nicht mehr. Punktum. Er müsse das Gestinke nicht haben (Windeln im fest verschlossenen Zinkmülleimer, Biomüll noch fast nichts drin, zu seinem Wohngebäude noch gute 30-50m Abstand) usw.

Auf Dauer werden wir mit denen wohl nicht viel zu tun haben, die wollen wahlweise vermieten oder Verwandschaft da wohnen lassen, immerhin.

Die restliche Nachbarschaft (auch die Häuser links und rechts) scheinen sehr nett zu sein, teilweise kennen die unsere Familie auch schon zwei Generationen lang, wie sich herausstellte. (Der Weg führt nicht zum Nachbarhaus, sondern am Nachbarhaus vorbei zum dahinterliegenden Haus, was die Front zur Querstraße hat)

Naja, alles ziemlich blöd - was lehrt uns das? Das Haus kann noch so schön und perfekt gelegen sein - man kaufe nie ein Haus mit Wegerecht auf dem Grundstück!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: So ganz generell sicher nicht.

Antwort von Franke am 26.02.2014, 21:58 Uhr

"Es muss aber doch einen Weg geben, auch ohne Zustimmung des herrschenden Grundstückes eine solche Dienstbarkeit vom eigenen Grundstück zu bekommen?"

Es gibt ja auch Grundstücke, die dann nur noch aus der Luft erreichbar wären. Da geht das sicher nicht.

Ob etwas gehen kann, wenn der Nachbar anderweitig ausreichend "versorgt" ist, kannst Du bestimmt in den schon genannten Rechtsforen erfragen. Vielleicht ja gegen Zahlung eines von wem auch immer als angemessen festgelegten Geldbetrages. Aber ich denke, dass eher nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich würde es völlig anders machen

Antwort von Steffi528 am 26.02.2014, 22:05 Uhr

Wenn ihr mit denen tatsächlich nichts zu tun haben werdet, könnt ihr die Konfrontation ja wagen. Wobei "Die restliche Nachbarschaft (auch die Häuser links und rechts) scheinen sehr nett zu sein, teilweise kennen die unsere Familie auch schon zwei Generationen lang, wie sich herausstellte" noch ein Ansatzpunkt darstellt. Vielleicht wissen die Nachbarn ja, wie die anderen Nachbarn ticken und es ergibt sich daraus ein Ansatzpunkt, das Thema unter der Hand zu lösen.
ich habe nur ein bisschen Sorge, das Du auf Grund Deiner Schwangerschaft zu heftig reagierst und ihr Euch mehr kaputt macht, als das es Euch nützt. Daher Obacht und Vorsicht!
Wenn ihr aber durch alte Verwandtschaft mit einigen Nachbarn besser könnt, würde ich da einen Ansatz finden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: der Weg ist euer Eigentum?

Antwort von tanzmit am 26.02.2014, 22:13 Uhr

Der Weg gehört komplett zu unserem Grundstück, auf der einen Seite ist die Mauer zum Nachbarhof, auf der anderen Seite unsere Hauswand. Wenn ich die Möglichkeit hätte, die Tonnen problemlos woanders auf meinem Grundstück zu lagern, täte ich das ja, aber da gibt es nur die Stufenversionen...
Der Nachbar pocht darauf, dass wir den ganzen Weg jederzeit freizuhalten hätten, folglich, obwohl unser Grundstück, da unsere Tonnen nicht stehen dürfen. Richtig ist, mit einer Schubkarre (Schürgerecht) kommt man an den Tonnen nicht vorbei, da die aber nicht in den Boden zementiert sind, könnte man die ja dann zur Seite stellen oder notfalls klingeln, damit wir die zur Seite stellen. Sehe ich das eigentlich richtig, wenn im Grundbuch nur die EIGENTÜMER des Flurstückes als Berechtigte stehen, dass dessen MIETER dann kein Recht auf diesen Weg haben? So dass man da vielleicht eine Einigungsgrundlage hätte?
Im Grundbuch steht, so wie ich das sehe, auch noch ein Fahrrecht von 1968 - wie sollen auf etwas mehr als auf 1m ein Fahrrecht ausgeübt werden können?

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vielleicht kann man ja mal ansatzweise über . . .

Antwort von Franke am 26.02.2014, 22:32 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch

nachdenken.

Ein schmaler Weg, der jederzeit völlig frei sein muss, so dass er da Schubkarrenrennen veranstalten könnte?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vielleicht kann man ja mal ansatzweise über . . .

Antwort von tanzmit am 26.02.2014, 22:38 Uhr

Wohlgemerkt, ein schmaler Weg von vielleicht 2-3m Länge....mit zwei nach innen aufgehenden Türen zum Hof und zur Straße ;-) Eigentlich müsste man da Schubkarrenrennen wegen besonderer artistischer Einlagen schon fast wieder zulassen und filmen ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Gewohnheitsrecht gibt´s nicht

Antwort von bobfahrer am 26.02.2014, 22:44 Uhr

Ein Wegerecht so es im Grundbuch als solches eingetragen ist kann nur in beiderseitigem Einverständnis gelöscht werden. Du wirst dich da arrangieren müssen, kannst aber solange man laufen kann da auch Tonnen hinstellen. Du musst ja nur einen Fussweg freihalten, ich denke 80cm?

Nikas, ein "GEWOHNHEITSRECHT" gibt es gar nicht, das ist eine Erfindung - in keinem Gesetzbuch wirst du eine solches finden. Sollte irgendjemand irgendwann mal ein "Gewohnheitsrecht" einfordern kannst du ihn jederzeit herzlich auslachen.

Einzige Ausnahme: Der Weg wurde schon so benützt BEVOR es Grundbücher gab, dann kann man so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" hernehmen, das bedeutet aber das quasie die Ritter schon über den Weg geritten sein müssen.

Mein Tipp: vergesst den ganzen Weg als euer Eigentum, sowas macht nur Ärger der zur Belastung werden kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich bin gerade perplex

Antwort von Herbstsonne30 am 26.02.2014, 22:51 Uhr

Informiert man sich da nicht VOR einem Grundstückskauf genauer?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewohnheitsrecht gibt´s nicht

Antwort von Franke am 26.02.2014, 22:51 Uhr

Beim Wegerecht nicht oder allgemein nicht?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Es besteht ja kein Notwegerecht

Antwort von bobfahrer am 26.02.2014, 22:52 Uhr

das bedeutet das du evtl den Weg nicht freihalten musst weil zB NaW oder Feuerwehr durchfahren muss da das Grundstück auch von vorne eine Zufahrt hat. Das kann deine Chance sein das du den Weg sogar mit einem abschließbaren Tor versehen kannst und ihn nur auf vorherige bitte frei machst. Ich rate dann doch zum Anwalt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewohnheitsrecht gibt´s nicht

Antwort von bobfahrer am 26.02.2014, 22:53 Uhr

Allgemein. Da hat sich mal jemand was ausgedacht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewohnheitsrecht gibt´s nicht

Antwort von Franke am 26.02.2014, 22:54 Uhr

http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_10-AZR-28108_Weihnachtsgeld-Ein-einmal-erworbenes-Gewohnheitsrecht-kann-nicht-einseitig-rueckabwickelt-werden.news8891.htm

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewohnheitsrecht gibt´s nicht

Antwort von bobfahrer am 26.02.2014, 22:56 Uhr

Lächerlich.
Es gibt kein Recht auf Gewohnheit. Blödsinn.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich bin gerade perplex

Antwort von tanzmit am 26.02.2014, 23:05 Uhr

Doch, vom Wegerecht wussten wir vor dem Kauf. Zu dem Zeitpunkt vertrauten wir allerdings blauäugig darauf, dass der Vorbesitzer meinte, er habe nie Probleme mit dem Nachbarn und den Mülltonnen gehabt...ich hätte mir ehrlich gesagt auch nicht träumen lassen, dass man da so ein Theater drum machen kann. Wieder eine Lektion für's Leben. Ich mache immer wieder den Fehler (und mein Mann auch) dass ich Leute und ihren Ehrenworten vertraue - und falle immer wieder auf die Nase.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nachtrag

Antwort von tanzmit am 26.02.2014, 23:11 Uhr

Das Haus selber haben wir natürlich von einem Architekten und unseren normalen Handwerkern unter die Lupe nehmen lassen, da haben wir uns schon Fachleute geholt - aber konnten uns halt nicht vorstellen, dass da der kleine Weg Probleme gibt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von fiammetta am 26.02.2014, 23:51 Uhr

Hi,

merke Dir:

1. Um ein echtes Ehrenwort geben zu können, müßten die meisten Menschen erst einmal eine Ehre haben (wobei man jetzt diskutieren könnte, was das für den Einzelnen bedeutet). Das ist genauso wie wenn einer gerade lügt, dass die Balken krachen und er dann treudoof dreinblickt und sülzt "Ehrlich!". Menschen haben genau einen Vorteil im Sinn und das ist ihr eigener, v.a. wenn Sie dafür Geld wittern (s. euer Verkäufer).

2. Gibst Du jemanden den kleinen Finger, dann nimmt er gleich die ganze Hand. Dafür brauchst Du nicht einmal den Teufel, da reicht der Durchschnittsmensch. Wenn mir jemand erklärt, was ich mit meinen Hab und Gut anzustellen habe, d.h. er verfügt darüber, dann ist Krieg, auch wenn er das Recht auf Nutzung (!) hat. Mehr aber auch nicht. Du wirst das Wegerecht zwar nicht so einfach loswerden, aber ich würde mich `mal von einem guten RA beraten lassen. Könnte man es ihm vielleicht abkaufen, wenn er es doch eh` nicht wirklich braucht und dann den Grundbucheintrag ändern lassen? Dann wäre in diesem Punkt für alle Zeiten Ruhe (bis ihm etwas Neues einfällt).
Die Mülltonnen werden dort ja wohl nicht die ganze Woche über stehen. Der Typ probiert halt jetzt aus, wie weit er bei den Neuen gehen kann. Seid Ihr lieb und nett, da recht bemüht, werdet Ihr bei so einem Menschen lange dafür büßen. Wehrt Ihr Euch gleich, dann ist erfahrungsgemäß bald Ruhe im Gebälk, das Tierreich läßt grüßen. Du hast also letztlich nichts zu verlieren.

LG

Fiammetta

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Die Tonnen sollten wohl immer dort stehen,

Antwort von Franke am 26.02.2014, 23:56 Uhr

soweit sie nicht zur Leerung auf der Straße stehen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das stimmt so pauschal einfach nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.02.2014, 6:24 Uhr

Ohne den Link gelesen zu haben: Es gibt zum Beispiel im Arbeitsrecht ein Gewohnheitsrecht. Wenn der AG zum Beispiel jedes Jahr Weihnachtsgeld zahlt, wird es zum Gewohnheitsrecht und er kann das nicht einfach stoppen. Deswegen wurde bei meinem alten AG bei Sonderzahlungen immer sehr kompliziert darauf hingewiesen, daß mit der Zahlung keine Rechtsverbindlichkeit begründet wird.

Wie das bei Wegerecht ist kann ich nicht sagen. Aber ganz pauschal jede Form von Gewohnheitsrecht auszuschließen halte ich für gewagt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Die Tonnen sollten wohl immer dort stehen,

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.02.2014, 6:32 Uhr

Ja, so hatte ich das auch verstanden.

Und - ganz ehrlich: Wenn der Kerl jetzt renovierungsbedingt jeden Tag 20 Schubkarren mit Was-auch-immer da durchschieben muß, und jedes Mal die Mülltonnen durch die Gegend wuchten muß, um durchzukommen, dann habe ich sogar ein gewisses Verständnis.

Vielleicht doch noch mal reden? Und fragen, ob ihn das nur derzeit stört, weil er renoviert, und das Ganze später - nach Abschluss der Renovierung in Einzug eines Mieters - mit dem Mieter neu geklärt werden könnte?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Die Tonnen sollten wohl immer dort stehen,

Antwort von Christine70 am 27.02.2014, 6:42 Uhr

was ich mich aber frage: wenn sein haus einen eigenen eingang zur straße hat, warum muß er dann durch diesen weg laufen? Was anderes wäre es, wenn das grundstück ein sog. Hinterhofgrundstück wäre, also keinerlei zugang zu einer straße hätte und man durch das grundstück MUSS, der weg dann also die einzige zufahrt wäre, auch für rettungsfahrzeuge. Aber das ist ja hier nicht der fall.
wir wohnten mal zur miete in einem sog. hinterhofbau. der zufahrtsweg gehörte allerdings den nachbarn. und die mußten immer dafür sorgen, daß im notfall nix im weg steht. war ja auch ein rettungsweg. der neue nachbar wollte das wegerecht löschen lassen, aber das war nicht möglich. dann meinte er, er müsse da jetzt seinen anhänger mitten in den weg stellen. damit kam er aber auch nicht durch. der anhänger mußte weg.

wenn allerdings da gar kein auto durchpasst. und es nur ein reiner "abkürzungsweg" ist, würde ich wirklich mal einen anwalt befragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von Chrissie3 am 27.02.2014, 7:26 Uhr

Ich habe nicht alle Antworten gelesen, sorry daher, falls es schon geschrieben steht:

Du musst zwingend ins Grundbuch Einsicht nehmen und da auch die Urkunde ansehen, in der das Wegerecht beschrieben wird.

Zunächst mal ist Euer Grundstück Euer Grundstück und in der Regel bedeutet Wegerecht, dass der Nachbar diesen Weg nutzen kann, um über Euer Grundstück zu gehen/zu fahren um von A nach B zu kommen, nicht aber, um seine Tonnen dort aufzustellen. Das wäre für mich mal der erste Anhaltspunkt.

So wie ich Dich verstanden habe, hat er das Wegerecht auf Euerm Grundstück und nicht umgekehrt, oder? Also ab zum Grundbuchamt und erstmal gucken, wie das Wegerecht ausgestaltet wurde und ob überhaupt ein Nutzungsrecht z. B. für das Abstellen von Mülltonnen vereinbart wurde. Wenn nein, dürft ihr Eure Tonnen abstellen wie ihr wollt und er nicht. Bei Euch halt nur so, dass ggf. die Benutzung des Weges für Euern Nachbarn weiterhin möglich sein muss, auch wenn ihr Tonnen dort abstellt.

Wenn Ihr die Unterlagen habt, ab zum Anwalt und Beratung einholen. Ich würde aber nicht gleich den Anwalt los legen lassen, sondern mit dem Wissen, dass man dann hat, nochmals versuchen, sich gütlich mit dem Nachbarn zu einigen.

Viele Grüße
Chrissie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Die Tonnen sollten wohl immer dort stehen,

Antwort von IngeA am 27.02.2014, 8:04 Uhr

Viell. hat er am Haupteingang Stufen? Dann wäre, zumindest beim Renovieren der andere Weg halt doch praktisch.

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von platschi am 27.02.2014, 8:38 Uhr

Ob und wie dieses Stück genutzt wird oder zuvor genutzt wurde ist völlig egal. Solange ein im Grundbuch verbrieftes Wegerecht besteht, haben eure Nachbarn das Recht, dieses Stück Weg als solchen zu nutzen - und eigentlich nicht anders (ich denke, sie dürften dort auch keine Tonnen abstellen, das war wohl einfach nur im guten Einvernehmen mit den Vorbesitzern eures Grundstücks so abgesprochen). Sind eure Tonnen bei den Renovierzngsarbeitenb im Weg, dürfen sie diese entfernen
Ein solches Wegerecht ist im Normalfall nicht anfechtbar und kann auch nur wieder aus dem Grundbuch gelöscht werden, wenn beide Parteien sich einig sind und dies beim Notar vertraglich regeln. Auch wenn sie jetzt einen anderen Grundszückszugang haben, war das vielleicht mal der einzige Weg und daher wurde es eben so eingetragen. Die Verträge hat das Grundbuchamt sicherlich nicht, die haben genug mit den eigentlichen Grundbuchakten zu tun und lagern nicht noch alles drum herum. Aber evtl lässt sich dort herausfinden, welcher Notar sich um den Wegerechtsvertrag gekümmert hat. und auch wenn es den selbst nicht mehr gibnt, hat die Kanzlei bei der er tätig war evtl noch eine Kopie im Archiv.
Natürlich ist es nicht nett, wenn trotz Absprache, dass ihr es mit den Tonnen so belasst, eure nun plötzlich verschwinden. Sucht das Gespräch mit den Nachbarn, macht euch schlau, ob es was schriftliches dazu gibt, dass sie ihre Tonnen dort stehen haben (fragt ruhig auch nochmal beim Anwalt nach, aber ein Wegerecht heißt meines Erachtens nach eben, dass ich dort entlang laufen/fahren darf, es aber keine Abstellfläche ist) und wenn nicht, könnt ihr ja auf dieser Basis - dass beiden Parteien geholfen ist, diesen Platz zu nutzen -.einen vetragliche Regelung finden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Daffy am 27.02.2014, 9:06 Uhr

Also ich würde davon ausgehen, dass das Wegerecht zur Nutzung des gesamten Weges berechtigt und fände es ärgerlich, wenn der Eigentümer dann beschließen wollte, dass mir die halbe Breite zu reichen hat. Wenn z.B. der Fahrradanhänger hinter dem Haus stehen soll und das der Zugang ist?! Der Nachbar wird auch an seine zukünftigen Mieter denken; die dürfen sich dann zurückerobern, was er leichtfertig erlaubt hat.

Könnt Ihr die Tonnen nicht VOR dem Haus aufstellen, vielleicht in einem kleinen Unterstand?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von SEAGLD am 27.02.2014, 9:17 Uhr

Also ganz ehrlich, ich verstehe das Problem nicht wirklich.
Es ist euer Grundstück, richtig?
Auf dem Weg hat der Nachbar ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen.
Eure Mülltonnen verschwinden von dem Weg?
Was genau sagt das Wegerecht aus?
Ein Wegerecht bedeutet nicht zwangsläufig dass der Weg immer komplett freizuhalten ist.
Geht zu einem Anwalt vor Ort der spezialisiert ist darauf.
Das Wegerecht loswerden dürfte schwierig sein, denn es ist im Grundbuch eingetragen. Um es loszuwerden müsste der Nachbar diesem vor Gericht zustimmen bzw. eine Abtretungserklärung unterschreiben. Ich denke nicht dass er dies tun wird.
Aber wie gesagt, ein Wegerecht heißt nicht dass er über dieses Stück Grundstück uneingeschränkt verfügen kann. Lasst genau prüfen was das Wegerecht aussagt.


LG Sabine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das sehe ich ähnlich wie SEAGLD

Antwort von MartaHH am 27.02.2014, 10:58 Uhr

seht euch den Grundbucheintrag genau an. Es ist selten, dass ein Eigentümer alle Rechte an einen Nachbarn abtritt. Ein Wegerecht für den einen muss nicht heißen, dass der andere den Weg nicht mehr nutzen darf. Du schreibst ja, dass ein Durchkommen möglich ist trotz Tonnen - es ist sehr fraglich, ob der Nachbar das Recht auf die volle Breite hat.
Genau kann das aber z.B. (wenn ihr nicht gleich zum Anwalt wollt) der Notar klären, der auch den Wortlaut aus dem Vertrag kennt. Der ist vielleicht so nett und setzt dann mit einem Schreiben den Nachbarn in Kenntnis.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Feuerpferdchen am 27.02.2014, 11:11 Uhr

hast Du diesen Artikel schon gelesen?
http://www.helpster.de/wegerecht-ueber-privatgrundstueck-das-sollten-sie-beachten_64763

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das stimmt so pauschal einfach nicht

Antwort von bobfahrer am 27.02.2014, 11:18 Uhr

Von einem Recht auf Gewohnheit steht in keinem Gesetzbuch etwas. Tatsächlich denke ich das es sich im Volksmund so verbreitet hat das sogar die Justiz glaubt das es sowas gibt. Dennoch kann ein Anwalt ein gefordertes
"Gewohnheitsrecht" aushebeln das es keine Rechtsgrundlage gibt. Oder hat jemand einen Paragraphen parat?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das stimmt so pauschal einfach nicht

Antwort von Pamo am 27.02.2014, 11:24 Uhr

Möglicherweise ist auch das "Ersitzen" von Rechten gemeint, bspw. gutgläubig nach 10 Jahren. Kenne ich jetzt bezüglich Eigentum.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

wenn ihr es wirklich wissen wollt

Antwort von wir6 am 27.02.2014, 11:25 Uhr

dann stellt die Tonnen da hin, wo ihr sie immer stehen habt und fertig ein Störprotokoll an. Also erste Störung: diese unverschämte Forderung am: um:

zweite Störung, wenn die Tonnen weggestellt werden oder wegkommen usw.

wenn ihr es friedlich lösen wollt, dann sprecht mit dem Nachbarn ab
1.) dass man das auch anders und in einem anderen Ton klären kann
und
2.) stellt die Tonnen doch für die Zeit dann vor das Haus

das wiederum nur, wenn der Nachbar auch ein bisschen Einsicht zeigt.

Ein friedliches Miteinander wünsche ich euch und lass dich nicht ärgern, dafür ist das Leben zu kurz

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegerecht loswerden?

Antwort von Mehtab am 27.02.2014, 11:38 Uhr

Hallo tanzmit,

ihr habt euch ein Grundstück mit dem Wegerecht des Nachbarn gekauft, und nun müßt ihr es ihm gewähren und zwar in der ganzen Breite, wie es im Grundbuch eingetragen ist. Ihr könnt die Breite des Weges nicht einfach um die Mülltonnen reduzieren. Das geht nicht. Die Störer seid ihr mit euren Mülltonnen. Wenn der Nachbar das nicht haben will und auf sein Wegerecht besteht, dann müsst ihr eure Mülltonnen wo anders aufstellen. Ihr habt das ja vor dem Kauf des Grundstückes im Grundbuch sehen können. Das Wegerecht ist beim Grundstückskauf ein wertmindernder Faktor. Wie kommt ihr denn darauf, dass ihr nun einfach des Recht des Nachbarn loswerden könntet? Nachdem auch noch eine Leitung verlegt ist, wird er euch dieses Recht auch nicht für viel Geld verkaufen.

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aber über so was kann man ja vernünftig reden.

Antwort von Franke am 27.02.2014, 15:25 Uhr

Wenn es die einzige(!) Zufahrt(!) zum Grundstück wäre, dann wäre es nicht zumutbar, mindestens zweimal täglich Mülleimer weg- und wieder hinzustellen.

Wenn nur einige Wochen lang durch Arbeiten auf dem Grundstück besondere Umstände herrschen, dann müssen die Eimer halt einige Wochen lang anderweitig untergebracht werden.

Aber ansonsten - wenn man problemlos dran vorbeigehen kann, sollte man dem Nachbar nicht unnötig das Leben schwer machen. Und wenn alle Jubeljahre mal ein großes Teil transportiert wird, dann sind sie ja wohl schnell weg- und wieder hingestellt.

Möge er vernünftige Mieter finden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Ersitzen"

Antwort von Franke am 27.02.2014, 15:36 Uhr

Da habe ich mal was gehört durch eine zeitweilige Beziehung einer Verwandten: Eine alte Frau aus der Familie des Partners lebt(e) schon "ewig" in einem Haus, dessen Eigentümer irgendwann im 2. Weltkrieg oder kurz danach verschwunden und nicht wieder aufgetaucht ist . . .

Und wenn sich auch nie ein Erbe meldet, . . .

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Lasst mal vom Anwalt prüfen

Antwort von shinead am 27.02.2014, 18:04 Uhr

Ggf. zieht hier §1019 Wenn die Vorteilhaftigkeit nicht mehr besteht, kann das Wegerecht erlöschen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.