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von Leena  am 10.08.2015, 21:10 Uhr

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung - meine Mutter...

Meine Mutter hat mir gestern mitgeteilt, dass sie eine Betreuungsverfügung aufgesetzt hat, damit ich "im Falle eines Falles" für sie handeln und entscheiden könnte, wenn sie selbst es nicht mehr könnte. Mit meiner Schwester hätte sie bereits besprochen, dass ich die Vollmacht bekommen solle, weil ich ja fast vor Ort wäre und daher greifbar und mich kümmern könnte...

Abgesehen davon, dass ich mit meiner Mutter noch mal die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verhackstücken muss (gestern fühlte ich mich von ihrer Mitteilung etwas überfahren, außerdem ist es nicht gerade mal gängigstes Rechtsgebiet, aber sie hat beides wohl komplett verwurschtelt) - fühle ich mich von der Erwartung an sich schon überfordert.

Gut, mein Mann meint, es wäre ja sinnvoll, dass ich "vor Ort" mich kümmern könnte und es wäre doch gut, dass meine Mutter da Vorsorge trifft. (Bankvollmacht habe ich eh schon, direkt nach dem Tod meines Vaters.) Ja, hat er ja auch recht... aber eigentlich würde ich lieber nicht wollen. :-(

Hauptsächlich geht es meiner Mutter wohl darum, dass meine Schwester auf keinen Fall zu ihren Lebzeiten direkt Zugriff auf die mütterlichen Konten haben soll und ich mich eben verantwortungsvoll kümmern soll...

Ach Mensch, ich fühle mich irrationalerweise überfordert! :-(

 
5 Antworten:

Re: Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung - meine Mutter...

Antwort von ohnoo am 10.08.2015, 21:29 Uhr

Darf ich mal fragen, wo Deine Mama die "Vorlage" her hat bzw. was dort der Inhalt ist?

Auch noch ein Tip: Falls Deine Mama Grundbesitz innehat, kannst Du darüber nur verfügen, wenn solch eine Vollmacht entweder beurkundet oder unterschriftsbeglaubigt ist.

Meine Mama erwähnte letztens mal ganz nebenbei, dass ihre aus dem Netz ist und unterschrieben auf dem Schreibtisch liegt. Mir wärs lieber gewesen, sie hätte das notariell gemacht, da dann hinterher keiner die Geschäftsfähigkeit und die persönliche Unterschrift anzweifeln kann.

Mein Papa schiebt alles vor sich hin :-( . Liegt alles ewig bei ihm, aber es fällt ihm extrem schwer, zu unterschreiben...

VG ohno

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Re: Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung - meine Mutter...

Antwort von Milia80 am 10.08.2015, 21:30 Uhr

Hi

das ist schon sinnvoll und dennoch bespricht man gravierende Dinge doch mit Geschwistern.
Mir wäre wichtig dass sie eine richtige (Gesundheits) Vorsorgevollmacht macht wo eben auch drin steht was sie im Falle eines Falles will und ein Stempel vom Arzt mit drauf ist dass sie im Besitzt der geistigen Fähigkeit war als sie es ausstellte.
Zudem würde ich eine Kopie in der Akte hinterlegen.

Ich glaube alles im allem wird man seltener beansprucht als man vielleicht denkt.
Ich würde allerdings klarstellen dass es nichts damit zu tun hat dass die mögliche Pflege dann an dir hängen bleibt.

Im übrigen kann sie die Finanzen bei dir lassen und die Gesundheitssorge der Schwester übertragen wenn du dich dabei unwohl fühlst.

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Re: Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung - meine Mutter...

Antwort von Snaffers am 10.08.2015, 22:42 Uhr

Meine Eltern haben auch mich dafür eingesetzt (als Person nach dem jeweils anderen)- als einziges von ihren 3 Kindern. Für mich war das auch erstmal etwas, womit ich mich anfreunden musste, einfach, weil ich weiß, dass meine Geschwister das nur bedingt toll finden. Ich habe meine Eltern nur darum gebeten, dass sie es den anderen sagen und erklären (wie sie das, was sie mir gesagt haben dann den beiden mitteilen oder nicht, ist mir egal).
Meine Eltern habens übrigens vom Hausarzt abzeichnen lassen - womit dann der "Vollbesitz der geistigen Kräfte" hinlänglich geklärt sein dürfte.
Ich fühle mich nicht 100% wohl mit der Sache, sehe es aber als Ehre an, dass sie mir da so vertrauen - das war mir dann genug um damit im Reinen zu sein.

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Re: Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung - meine Mutter...

Antwort von Curly-Cat am 10.08.2015, 22:56 Uhr

Als meine Eltern sich getrennt haben, waren sie beim Anwalt und kamen dann jeweils mit Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht zu uns. Da ging es hauptsächlich darum, dass der jeweils andere eben nicht mehr verfügen soll bzw. bevollmächtig sein soll, solange sie noch nicht geschieden sind.

Mir war auch nicht wohl dabei, kann Deine Bedenken also verstehen, aber wer soll es denn sonst machen, wenn sie sich nicht mehr grün sind. Augen zu und durch.

In deinem Fall würde ich auch auf eine notarielle Beglaubigung bestehen und die Mutter bitten, es der Schwester zumindest zu sagen.

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Eine Freundin....

Antwort von Trini am 11.08.2015, 11:29 Uhr

hatte ein ähnliches Problem.

Mutter psychisch schwer krank und daher (in Schüben) kein Vertrauen zum Mann.
Töchter weit weg und nicht willens, die Betreuung zu übernehmen.
Sie haben sich für die Betreuung durch das Gericht entschieden.

Eine Freundin meiner Oma (kinderlos) war mit ihrerm Betreuer vom Gericht ebenfalls hoch zufrieden.

Ich persönlich würde es wohl nicht wollen, dass ein Fremder etwas entscheidet, was letztlich ja auch zu meinem Nachteil sein kann.

Ich finde es GUT und RICHTIG, dass deine Mutter Vorsorge trifft.
Setzt euch zusammen (Notar ist sinnvoll, wenn es Immobilien gibt) und denkt auch an eine Patientenverfügung.

Trini

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