Geschrieben von wassermann63 am 11.04.2016, 10:23 Uhr |
Verkehrssicherungspflicht und Tierhaltung (Katze) @benedikte
Hallole miteinander und @benedikte,
du hattest weiter unten etwas geschrieben bez. Erschaffer einer Gefahrenquelle und Verkehrssicherungspflicht. Gilt denn ein Katzenhalter auch als Gefahrenquellenerschaffer? Will heißen, muss ich als Katzenhalter dafür Sroge tragen, dass meine Freigängerkatze keinen Schaden (an Wildvögeln, Eidechsen oder am auf den Terrassentisch des NAchbarn gestellten, dicht befüllten Vogelkäfig) anrichtet? Also Katzenzäune erreichten oder gar Katze nicht mehr rauslassen oder ähnliches?
Kennt sich jemand mit dieser Fragestellung aus?
LG
JAcky
Re: Verkehrssicherungspflicht und Tierhaltung (Katze) @benedikte
Antwort von HannaZ2 am 11.04.2016, 11:19 Uhr
Bin nicht Benedikte, aber als Tierhalter (-eigentümer) haftest Du natürlich für Schäden, die Dein Tier anrichtet.
Das kann auch ein kaputtes Auto sein (wenn Hund/Katz auf die Straße springt...).
Wir haben eine Haftpflichtversicherung für Kind, Hund, Pferd ...
Und ich setze voraus, daß, so die Katze eindeutig Euch zugeordnet werden kann und beim Wildern geschützter Arten erwischt wird, Ihr Euch der Gefahr eines Bußgeldes o.ä. aussetzt (weiß nicht, ob das als Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren wäre).
LG
Re: Verkehrssicherungspflicht und Tierhaltung (Katze) @benedikte
Antwort von Pamo am 11.04.2016, 13:09 Uhr
Nein, Katzen haben in D Narrenfreiheit.
Re: Verkehrssicherungspflicht und Tierhaltung (Katze) @benedikte
Antwort von wolke76 am 11.04.2016, 14:23 Uhr
Eine Haftpflichtversicherung fûr Katzen ist i.d.R. nicht nötig, Schäden werden über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Da steht die Katze dem Hamster gleich.
Wer also keine Raubkatze hat, kann sich das Geld sparen.
Re: Verkehrssicherungspflicht und Tierhaltung (Katze) @benedikte
Antwort von tiktak am 11.04.2016, 17:12 Uhr
es gibt auch gar keine Extra Haftpflicht für Katzen,da sie in der Privathaftpflicht mitversichert sind.
Re: Verkehrssicherungspflicht und Tierhaltung (Katze) @benedikte
Antwort von wolke76 am 11.04.2016, 19:26 Uhr
Oh doch, ein paar Versicherungsunternehmen bieten sie an...
Re: Verkehrssicherungspflicht und Tierhaltung (Katze) @benedikte
Antwort von like am 11.04.2016, 21:02 Uhr
in der Privathaftpflicht enthalten. Du haftest demnach nur bei Verschulden, also Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ob das vorliegt, legt das Gericht bei eine Streitfall aus. Beim Hund ist's anders - da verschuldensunabhängige Haftung, deshalb extra Versicherung nötig.
@all
Antwort von wassermann63 am 12.04.2016, 9:32 Uhr
Hallole,
vielen Dank für Eure postings. Habe mich ebenfalls schlau gemacht und zusammen mit euren Infos sehe ich jetzt klarer.
:-)
LG
Jacky
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