Geschrieben von line1 am 31.08.2017, 12:54 Uhr |
Verhinderungspflege
Kennt sich jemand mit Verhinderungspflege aus?
Antrag ist gestellt, auch die Summe ist bekannt und die maximale Dauer.
Aber um wieviel wird das Pflegegeld gekürzt?
Re: Verhinderungspflege
Antwort von Himbeere90 am 31.08.2017, 13:06 Uhr
Verhinderungspflege ist eine zusätzliche Leistung. Es wird dir kein Pflegegeld gekürzt.
Es gibt verschiedene Arten für verschiedene Ansprüche:
Verhinderungspflege: Gut im privaten, für babysitter etc.
Zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen: nur über einen offiziellen Dienst. Für Haushalt und Betreuung.
Kurzzeitpflege: Stationär meine ich. Im Urlaub etc.
Man kann einen Teil der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen und hat dann ca 2400 im Pott bei der Verhinderungspflege.
Re: Verhinderungspflege
Antwort von line1 am 31.08.2017, 13:24 Uhr
Ich fahre in den Urlaub und kann die Pflege nicht leisten. Meine Tochtr springt ein.
Die KK sagte mir, dass dann das Pflegegeld gekürzt wird. Die Dame konnte aber nicht genau sagen wie viel. (oder wieviel?)
Re: Verhinderungspflege
Antwort von Himbeere90 am 31.08.2017, 15:10 Uhr
Achso. Das liegt dann daran, dass die Pflege von deiner Tochter mehr als 8 Stunden am Tag dauert. Dann wird es gekürzt.
Ich habe mal gehört, dass es um die Hälfte gekürzt wird. Will mich darauf aber nicht festnageln lassen!
Re: Verhinderungspflege
Antwort von Gucci75 am 01.09.2017, 16:15 Uhr
Das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Die Verhinderungspflege ist jährlich auf 6 Wochen begrenzt und mit Max. 1612 € als abgegolten. Die zu vertretende Pflegepersonal muss die Pflege auch mindestens 6 Monate ausgeübt haben.
Rechtliche Grundlage ist § 39 SGB XI
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