Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von taram am 15.12.2016, 11:39 Uhr

Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/unterhaltsvorschuss-reform-verzoegert-sich-100.html

Auf Eis gelegt, dann vertagt und schließlich wird es abgelehnt

 
120 Antworten:

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von 32+4 am 15.12.2016, 11:59 Uhr

das war klar *augenzuhalt*


und bevor hier wieder der fürchterliche neid ausbricht, wie man das finanzieren soll:

es ist doch geld vorhanden. wenn, dann haut die regierung doch auch geld raus.
oder vielleicht mal 1-2 brücken, die ins nirgendwo führen, weniger im jahr bauen. eine ganze straße vergolden? aha
vielleicht sollte man steuerverschwendungen für sinnlose fehlplanungen zurückfordern können.

mal davon ab, JÄ müßten vielleicht auch mehr als "dududu" sagen und wirklich hinterher sein bei unterhaltsschuldnern, die nichts zahlen WOLLEN/ sich arm rechnen usw.
immerhin geht es um kinder und die können am wenigsten dafür.

schon traurig, für kinder ist kein geld da...aber für jeden unsinnigen mist werden steuergelder verschwendet.
beim UHV besteht die möglichkeit, dass die gelder teilweise wieder reinkommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von taram am 15.12.2016, 12:07 Uhr

Da gebe ich dir recht. Aber ist ja bekannt, dass genug Geld vorhanden ist, nur ist es falsch verteilt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das Geld wuerde zurück kommen wenn JA Mitarbeiter sich mal bisschen

Antwort von Marianna81 am 15.12.2016, 12:53 Uhr

mehr bewegen würden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Mehtab am 15.12.2016, 13:18 Uhr

Hallo,

wenn man sich nur etwas bewegen muss, damit das Geld wieder zurückkommt, dann könnten es sich doch die Alleinerziehenden gleich selbst von ihren Verflossenen holen. Warum machen sie das denn nicht?

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Süß....

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.12.2016, 13:34 Uhr

Diese Naivität!

Die, die UHV beantragen, sind ja im allgemeinen nicht die, wo man nur mal eben freundlich beim Ex anfragt und schon stellt der einen Dauerauftrag aus.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ja, eben, aber dann ...

Antwort von Sille74 am 15.12.2016, 13:42 Uhr

... ist es halt auch für das JA bzw. seine *Achtung: Ironie!* grds., blöden, faulen und lahmen Mitarbeiten *Ironie off* nicht ganz soooo dermaßen einfach, etwas zu erreichen (wenn auch das JA eher Handhabe hat als die EX, keine Frage). Auch und gerade das JA ist ja an Recht und Gesetz gebunden, hat Vorschriften einzuhalten ...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Richtig...

Antwort von shinead am 15.12.2016, 13:45 Uhr

... aber gerne mal wird auf das Einfordern der erhöhten Erwerbsobliegenheit verzichtet. Da wird halt UVG gezahlt, während der Herr KV in einem offiziell erfolglosen eigenen Unternehmen arbeitet oder in Ruhe (sprich ohne großes Eigenbemühen um einen Job) H4 bezieht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Richtig…dem ist nicht mehr zuzufügen.

Antwort von Marianna81 am 15.12.2016, 13:46 Uhr

...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Mehtab: den nicht zahlenden Eltern wird es sehr einfach gemacht es ihren

Antwort von Marianna81 am 15.12.2016, 13:48 Uhr

Pflichten zu entziehen. Ich habe meinerseits alles was ich konnte gemacht. Es bringt aber nichts, da der Ex angeblich bettelarm ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ja, eben, aber dann ...

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.12.2016, 13:48 Uhr

Wenn ich das Geld hätte, würde ich dem JA die Beistandschaft entziehen und einen Anwalt einschalten. Und ich wette, der würde was erreichen. Aber ich habe das Geld nicht, also bleibt der KV unbehelligt.

Paßt scho. Kinder sind eh beide Ü12, also bekomme ich keinen UHV. Warum sollte das JA sich also anstrengen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Methab

Antwort von shinead am 15.12.2016, 13:49 Uhr

Wenn man mal keine Ahnung hat...

Wenn man den AEs Beratungsscheine für den Kindesunterhalt ausstellen würde, statt sie zur Beistandschaft beim Jugendamt zu nötigen, dann würden die AEs sich bestimmt gerne selbst bemühen. Meist aber scheitert es daran, dass AEs sich den Anwalt aus eigener Tasche nicht leisten können (und eine RSV zahlt das auch nicht).

Dummerweise gibt es eben keinen Beratungsschein, da es ja das Jugendamt gibt, dass die Eintreibungsbemühungen eben häufig nach dem UVG Bescheid einstellt, statt die erhöhte Erwerbsobliegenheit einzufordern und entsprechende Nachweise zu verlangen.

Mein Jugendamt wollte meinen Ex auch in Ruhe lassen. Warum auch immer habe ich einen Schein beim Amtsgericht erhalten. Mit meiner Anwältin ging es dann ganz schnell bis zur Zahlung des Mindestunterhalts.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

shinead u.a., ich hätte dahingehend etwas mehr Infos

Antwort von Steffi528 am 15.12.2016, 13:56 Uhr

Und wenn es geht mit Links, Urteilen u.ä.
Vielleicht könnte ich das Thema mal an geeigneter Stelle bestimmten Leuten "schmackhaft" machen.

Bitte per PN, denn ich bin keine Betroffene, mir schlägt es aber gerade die Spucke weg, das es keine Beratungsscheine für den Kindesunterhalt gibt. Und wenn ja, warum nicht und wenn ja, hat das mit Gerechtigkeit zu tun?


also bitte her mit Links und Urteilen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich vermute das man nicht so einfach einen Beratugsschein bekommt weil da

Antwort von Marianna81 am 15.12.2016, 13:59 Uhr

das Monatseinkommen, den man fuer den Anspruch haben muss, sehr gering ist. Und alles was drüber liegt bedeutet das der/die die Beratung beim Anwalt suchen alles selbst zahlen sollen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ja, das ist ja bekannt, dass es oft so läuft.

Antwort von Sille74 am 15.12.2016, 14:00 Uhr

Und das ist natürlich nicht gut und sollte nicht so sein. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das nicht unbedingt mit Unwillen oder Faulheit oder Blödheit der JA-Mitarbeiter zu tun hat, sondern mit Personalmangel/Unterbesetzung. Mich stört jedenfalls diese pauschale Draufhauen auf das JA (nein, ich bin keine JA-Mitarbeiterin, noch nie, nicht annähernd ...)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das hätte ich auch nie gedacht, dass es da keinen Beratungsschein gibt

Antwort von Sille74 am 15.12.2016, 14:02 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

und womöglich auch keine PKH???

Antwort von Sille74 am 15.12.2016, 14:05 Uhr

Weil's ja das JA gibt, das einspringt ...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Sille: sicherlich gibt es auch JA Mitarbeiter die an der Sache dran bleiben.

Antwort von Marianna81 am 15.12.2016, 14:15 Uhr

aber viele Betroffene machen da leider ganz andere Erfahrungen. Und das soll auch irgendwie geändert werden. Falls du magst, lies mal den Blog "mama arbeitet" von Christine Finke. Vor allem, die Erfahrungen die andere Leserinnen gemacht haben.
lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich renne der Beistandschaft seit Jahren hinterher

Antwort von 32+4 am 15.12.2016, 14:16 Uhr

sonst würde gar nichts passieren.

es wird auch dann nur das nötigste getan. arm rechnen leicht gemacht. mit sicherheit bin ich kein einzelfall, der mit 27€ KU für 2 kinder leben muss und auf sozialen netzwerken die vielen teuren urlaube des KV miterleben kann :-)

die unterhaltsvorschussstelle ist hingegen aber mit mehr druck am arbeiten. dort meldet sich der KV schneller als bei der beistandschaft.

tipp: anwalt, scheitert leider oft daran, dass man sich den nicht leisten kann, wenn man auf UHV angewiesen ist. beistandschaft beendet, amtsgericht..PKH und co abgelehnt, denn JÄ machen das per beistandschaft "umsonst".

ja, UNSER JA ist dahingehend sehr langsam und macht möglichst wenig.
die letzte berechnung hat 1 jahr gedauert, weil der SB "überfordert" (seine aussage) war mit der berechnung eines angestellten.

lass mal 2-3 JÄ so arbeiten, dann läppert sich das geld, was man im zweifel wieder von den vätern bekommen könnte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich renne der Beistandschaft seit Jahren hinterher

Antwort von 32+4 am 15.12.2016, 14:18 Uhr

korrigiere:

was man von den zahlungsunwilligen bekommen könnte. sind ja nicht nur väter

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und womöglich auch keine PKH???

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.12.2016, 14:21 Uhr

Doch, PKH gibt es. Zumindest kenne ich welche, die PKH bekommen haben.

Aber bevor man einen Prozess führen kann, braucht man ja Informationen, Daten.....

Der Vater meiner Kinder lebt im europäischen Ausland. Dort hat er einen festen Job bei einer Behörde - also mit Lohnschein und allem Zipp und Zapp. Nebenbei vermietet er eine Wohnung hier in München. Ich weiß das, aber ich kann es nicht nachweisen. Ich war mal spaßeshalber bei einem Anwalt. Der sagte mir, daß ich durchaus PKH bekommen könnte, aber richtig teuer wäre es eh "vorher" - man bräuchte einen assoziierten Anwalt im entsprechenden Land, der dann mehr oder weniger einen Privatdetektiv ansetzt, um die ganzen Informationen herauszufinden. Das gleiche hier, um die Vermietung nachzuweisen. Diese "Vorarbeit" ist durch PKH nicht abgedeckt, ich kann sie nicht zahlen - auch nicht auslegen und hoffen, daß ich sie über den Unterhalt wieder reinbekomme.

Für eine Behörde wäre es ein Leichtes, diese Dinge herauszufinden. Es gibt eine Behörde, die dem Justizministerium in Berlin angegliedert ist, und deren einzige Aufgabe es ist, Schulden aus dem EU-Ausland einzutreiben. Auch die Vermietung könnte man herausfinden. Aber was macht das JA? Es schreibt einen netten Brief, auf den der KV mehrere Jahre nicht reagiert. Alle Jubeljahre schreibt man einen neuen netten Brief, ob der Herr nicht doch mal.... Und als er dann endlich antwortet, glaubt man ihm unbesehen, wenn er schreibt, daß er kein Einkommen hat.

Ich glaube nichtmal, daß die Mitarbeiter vom JA faul und blöd sind. Die sind nur überlastet. Da werden irgendwo weiter oben andere Prioritäten gesetzt. Nun ja.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und womöglich auch keine PKH???

Antwort von Steffi528 am 15.12.2016, 14:23 Uhr

Dann stimmt da was am System nicht.
Bei der Scheidung meiner Eltern vor 30 Jahren hatte ICH einen Anwalt, der MEINE Rechte durchboxte. Da ich mit 14 Jahren natürlich kein Einkommen hatte, auch mit B-Schein. Befremdlich war für mich nur, das ich mit meinem Kinderausweis immer zum Postamt musste, um die Einschreiben vom Gericht abzuholen. Die gab ich dann meinen sorgeberechtigen Vater weiter.
aber das ist 30 Jahre her...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und womöglich auch keine PKH???

Antwort von Steffi528 am 15.12.2016, 14:26 Uhr

Ich kann es ja nachvollziehen, das der Unterhalt für die Frau / Mann (gibt es ja eh kaum noch) von der erwachsenen Person selbst irgendwie angegangen werden muss, aber das Kindsunterhalt? da muss es doch ein gesellschaftliches Interesse bestehen, das der Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen bezahlt wird, von da her auch Rechtsbeistandschaft für die Kinder für "lau", das heißt, auch die Anwaltskosten werden von der Gemeinschaft getragen (nach Satz).

Oder bin ich jetzt völlig im falschen Film?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @shinead

Antwort von Daffy am 15.12.2016, 14:27 Uhr

Hat denn ein geschiedener Vater eine höhere Erwerbsobliegenheit ggü. seinen Kindern als ein verheirateter HartzIV-Bezieher? Sprich - wenn der von Dir oben erwähnte unmotivierte HartzIV-Empfänger vom Jobcenter nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung gebracht werden kann, wieso sollte das Jugendamt stärkere Mittel haben?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und womöglich auch keine PKH???

Antwort von 32+4 am 15.12.2016, 14:27 Uhr

meiner öffnet die briefe einfach nicht

und was passiert? nix

da meine jungs deshalb aufstockendes H4 erhalten, muss ich beim jobcenter all meine bemühungen nachweisen.
wenn das JA langsam ist, dann streicht das JC unrechtmäßig die bezüge. widerspruch und co dauern

das ist die realität

unbekannt verzogen. ICH sollte auf meine kosten die adresse des KV herausfinden laut JC. dabei können die das und auch die beistandschaft. nach der 5. meldestelle hatte ich keine lust mehr, geht ja ins geld.


gesteigerte erwerbs., erzwingungshaft?, anrechnung fiktiver einkünfte. usw
was es nicht alles gibt. wird nur nicht umgesetzt. wenn es schon daran scheitert, dass JA post unbeantwortet bleibt und das keine beistandschaft interessiert, was will man da erwarten?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Marianna und 32+4. Ich bestreite ja nicht, dass da vieles im Argen liegt ...

Antwort von Sille74 am 15.12.2016, 14:28 Uhr

... ich frage mich aber, woran das liegt und ich glaube eben nicht, dass in der Hauptsache faule, unwillige JA-Mitarbeiter Schuld sind (wobei es solche natürlich - wie überall - sicher auch gibt). Dass beim Miteinbeziehen des Amtes in dem Fall manches schwerfällig vonstatten geht, kann ich mir vorstellen und ich finde es bedauerlich, dass das finanziell Minderbemittelten mehr oder weniger aufgenötigt wird dadurch, dass es wohl nur schwer einen beratungsschein/PKH(?) gibt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @shinead

Antwort von Sille74 am 15.12.2016, 14:30 Uhr

Das habe ich mich auch gefragt ...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @shinead

Antwort von 32+4 am 15.12.2016, 14:32 Uhr

der unmotivierte erhält im zweifel sanktionen vom amt

der unwillige zahler (vor allem der, der zahlen könnte, sich aber arm rechnet) braucht nichts zu befürchten.
außer man kann sich einen guten anwalt leisten :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hat er

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.12.2016, 14:32 Uhr

Zumindest rechtstheoretisch.

Stichwort: Erhöhte Erwerbsobliegenheit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Na ja, theoretisch ist das ja so

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.12.2016, 14:34 Uhr

Das Jugendamt vertritt das Kind ggü. dem Unterhaltspflichtigen - für lau.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Na ja, theoretisch ist das ja so

Antwort von 32+4 am 15.12.2016, 14:38 Uhr

und läßt sich dann von der betreuenden person eine erklärung unterschreiben, dass diese die gerichtlichen kosten trägt (gutachter oder anwaltskosten der gegenseite, wenn das JA scheitert).
deshalb habe ich weiterhin nur jugendamtsurkunden, keinen titel, der evtl. den unterhalt korrekt ausweisen würde.

ohne die erklärung macht unser JA gar nichts

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Na ja, theoretisch ist das ja so

Antwort von Steffi528 am 15.12.2016, 14:42 Uhr

Naja, für lau auch nicht, immerhin kostet es dem Steuerzahler ja schon was.
Und da ist die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, das mit dem nötigen Druck an besser bezahlte Fachkräfte (Anwälte) zu geben, die dann dem Steuerzahler Folgekosten ersparen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat er

Antwort von Daffy am 15.12.2016, 14:45 Uhr

>Stichwort: Erhöhte Erwerbsobliegenheit

Ist sie bei einem getrennt lebenden Vater höher als bei einer Komplett-HartzIV-Familie? Mit welcher Begründung?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und womöglich auch keine PKH???

Antwort von Sille74 am 15.12.2016, 15:03 Uhr

Ui, das ist natürlich eine besch...eidene Konstellation ... Wenn man einen Korrespondenz-Anwalt im Ausland einschalten muss/will (egal, auf welchem Gebiet), wird es in der Tat recht schnell teuer ...

Ich weiß nicht, vielleicht wäre in dem speziellen Fall für das JA/den Staat der Aufwand tatsächlich auch größer als der Nutzen? Insgesamt finde ich es jedenfalls auch sehr ärgerlich, wenn sich der Staat so viel Geld rausgehen lässt ...

Eigentlich wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass ich es ungerecht den JA-Mitarbeitern ggü. finde, es so darzustellen, dass es grds. an ihrem persönlich (mangelnden) Einsatz liegt, wenn's nicht läuft. Ich glaube halt, es ist, wie Du schreibst: Überlastung, von weiter oben andere Prioritäten u.ä. ... Dass das für die Betroffenen natürlich bitter ist, keine Frage ...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Man braucht weder Beistandschaft noch Anwalt

Antwort von Curly-Cat am 15.12.2016, 15:04 Uhr

Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung und Durchhaltevermögen reichen auch.
Vielleicht ist es noch gut, wenn man emotional vom Ex weg ist, dann fällt es einem leichter, das durchzuziehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ganz abgesehen davon, dass ein Vater, der für SEINE Kinder ...

Antwort von Sille74 am 15.12.2016, 15:04 Uhr

... kein Unterhalt zahlt, obwohl er könnte, für mich das Letzte ist ...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Man braucht weder Beistandschaft noch Anwalt

Antwort von 32+4 am 15.12.2016, 15:11 Uhr

verlief hier im nichts :-(

mir half nur der tipp im forum, mir einen rotweiler aus münchen als anwalt zu suchen.
leider ist der gute mann unerwartet verstorben. brachte mir aber mehr, als der SB beim JA in all den jahren. schade, dass es nicht mehr zur gerichtsverhandlung kam

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von 32+4 am 15.12.2016, 15:36 Uhr

http://www.stern.de/tv/steuerverschwendung-in-deutschland--teure-investitionen-ohne-sinn-und-verstand-6768804.html

ist zwar schon alt...aber immer wieder aktuell

sind ja auch schon wieder dabei...sinnlose spiegel in der kleinen innenstadtstraße..was das gekostet hat. oder der neue bootsanleger für 360.000€, gibt nur keine fähre und der alte anleger ist nur ein paar meter entfernt


also geld ist da für UHV

schade nur, dass man nicht haftbar gemacht wird, wenn man steuern offensichtlich verschwendet mit irrsinn.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat er

Antwort von shinead am 15.12.2016, 17:52 Uhr

Weil er gegenüber seinem Kind barunterhaltspflichtig ist, sobald er von ihm getrennt lebt.
Der H4 Vater kann den Unterhalt durch Essen auf den Tisch erbringen (Sach- und Betreuungsleistung.)

Beide H4 Väter sind verpflichtet ihre Bemühungen gegenüber dem Amt nachzuweisen, der getrenntlebende Vater muss aber (theoretisch) mehr Bemühungen nachweisen, als der Familienvater.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Curly: viele dieser Anzeigen verlaufen im Sande da die Staatsanwaltschaft

Antwort von Marianna81 am 15.12.2016, 18:52 Uhr

nicht weiter vermittelt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Curly: viele dieser Anzeigen verlaufen im Sande da die Staatsanwaltschaft

Antwort von Curly-Cat am 15.12.2016, 19:06 Uhr

Stimmt, aber man hat ja die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Das habe ich insgesamt vier Mal gemacht...
Man darf sich halt nicht entmutigen lassen und wie ich schon schrieb, man braucht Durchhaltevermögen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat er

Antwort von Daffy am 15.12.2016, 19:32 Uhr

>Beide H4 Väter sind verpflichtet ihre Bemühungen gegenüber dem Amt nachzuweisen, der getrenntlebende Vater muss aber (theoretisch) mehr Bemühungen nachweisen, als der Familienvater.

Und wo ist die Logik? In beiden Fällen zahlt der Staat, nur dass beim getrennt lebenden Vater weniger, womöglich gar kein Kontakt besteht, u.U. ohne dass er die Wahl hatte. Der Vater weiß aber das Kind versorgt. Also warum soll er sich extra strecken, und wieso hat vermeintlich das Jugendamt Möglichkeiten, die das Jobcenter nicht hat?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat er

Antwort von shinead am 15.12.2016, 20:14 Uhr

Ich bin kein Rechtsdozent. Ich kann Dir sagen wie es ist.
Das Unterhaltsrecht sieht eben vor, dass der Vater den Barunterhalt zu berappen hat. Unterhalt ist im Gegensatz zu H4 keine Sozialleistung. Es gibt also ganz andere Rechtsgrundlagen.

Wenn dem Vater der Umgang verweigert wird, kann er übrigens auch klagen.

UVG kann übrigens vom zahlungspflichtigen Vater zurückgefordert werden. Schließlich ist es nur ein Vorschuss. H4 kann nur im Missbrauchsfall zurückgefordert werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Beratumgsscheine

Antwort von shinead am 15.12.2016, 20:25 Uhr

Die Beratungsscheine werden häufig nicht erteilt, weil eine kostenfreie Beratung und rechtliche Vertretung durch das Jugendamt erfolgt. Wenn sie denn erfolgt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Viele Mütter enthalten die Kinder den Vätern vor

Antwort von Mehtab am 15.12.2016, 22:01 Uhr

Hallo,

ja, der Vater kann klagen, aber das wars dann auch. Wenn die Mutter das Kind nicht herausgibt, dann gibt sie es halt nicht heraus. Solche Urteile werden nämlich nicht vollstreckt.

Vielleicht ist das auch manchmal der Grund, warum kein Unterhalt bezahlt wird. Das ist rechtlich natürlich nicht zulässig, aber meiner Meinung nach irgendwie schon nachvollziehbar. Und da soll dann der Staat den Vater ohne Rücksicht auf Verluste zum Zahlen des Unterhalts zwingen.

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Viele Mütter enthalten die Kinder den Vätern vor

Antwort von Marianna81 am 15.12.2016, 22:30 Uhr

du hast aber Ahnung…………….

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Selbstverständlich wird das vollstreckt.

Antwort von Petra28 am 16.12.2016, 8:15 Uhr

Zwar kann das Kind nicht "mit Gewalt" abgeholt werden, aber die Mutter kann zu einem empfindlichen Ordnungsgeld verdonnert werden - und das geschieht auch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Viele Mütter enthalten die Kinder den Vätern vor

Antwort von Shanalou am 16.12.2016, 8:43 Uhr

Wenn über 50% der Alleinerziehenden keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt bekommen, glaube ich kaum, das es da bei den meisten um den Umgang mit dem Kind geht! Und das was ich so mitbekomme, ist es hauptsächlich der Vater, der seinem Umgangsrecht nicht nachkommt. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. In einigen Fällen kann ich auch absolut nachvollziehen, wenn die Mutter den Umgang verweigert. Eigentlich sollte es auch so sein, dass derjenige der Unterhalt verweigert, auch kein Sorgerecht mehr erhält, da er ja offensichtlich kein Interesse an der Sorge um das Kind hat.
Im übrigen habe ich immer mehr den Eindruck, dass es häufig nicht mehr um das Wohl des Kindes geht, sondern nur um das Wohl des Vaters.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Selbstverständlich wird das vollstreckt.

Antwort von Daffy am 16.12.2016, 9:36 Uhr

Und wenn sie nicht zahlt (zahlen kann - Existenzminimum und so)? Gefängnis, Kind ins Heim?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Selbstverständlich wird das vollstreckt.

Antwort von Petra28 am 16.12.2016, 10:06 Uhr

aus §89 FamG: "Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft anordnen."

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Viele Mütter enthalten die Kinder den Vätern vor

Antwort von Mehtab am 16.12.2016, 10:14 Uhr

Hallo,

ja, ich habe das mehrmals im engsten Kreis mitbekommen. Einmal hatte ich sogar noch Briefe ans Jugendamt und ans Gericht geschrieben. Die setzten natürlich eifrig das Umgangsrecht fest. Der Vater hat im übrigen den Unterhalt immer pünktlich bezahlt, die Mutter hat aber das Kind nicht herausgegeben. Sie hat einfach nicht aufgemacht, wenn der Vater das Kind abholen wollte. Einmal brachte sie den Sohn. Er war in der Mitte des Rücksitzes im Auto und durfte nicht aussteigen, obwohl er weinte und zum Vater wollte. Neben dem Kleinen saßen die Brüder der Mutter und haben das Kind nicht aus dem Auto gelassen. Das war dann das Umgangsrecht für den Vater. So ging das über Jahre hinweg. Der eingeschaltete Rechtsanwalt, den übrigens der Vater bezahlen musste, konnte dann auch nichts mehr machen.

Die Mutter saß mit dem Kind beim neuen Freund und arbeitete nicht. Eine Pfändung hätte also keine Aussicht auf Erfolg gehabt, denn der neue Freund hätte das nicht bezahlen müssen. Von einer erhöhten Arbeitspflicht der Mutter habe ich komischweise in den Beiträgen oben so gar nichts gelesen. Gilt die denn nur für den getrennt lebenden Vater?

Im Spiegel war einmal ein Beitrag, dass es mittlerweile einen Verein von Vätern, denen die Kinder entzogen wurden, geben soll. So viele sind das. Man sieht sie nur nicht.

Vielleicht übernimmt der Staat das dann auch gleich noch. Das ist doch das Gegenstück zum nicht bezahlten Unterhalt. Dann können sich alle wieder einmal wundern, was für eine aufgeblähte Staatsverwaltung wir haben und wie kostspielig das ist. Denn mit dem Personal, das die Jugendämter derzeit haben, ist das nicht zu schaffen. Der Staat kann entweder selber massenhaft Juristen und Gerichtsvollzieher einstellen oder die Einklagung des Unterhaltsvorschusses an externe Anwälte geben, die aber natürlich den Sachverhalt viel schlechter kennen, als die Mütter. Wie soll denn das Jugendamt oder ein vom Jugendamt betrauter Anwalt wissen, wo der Kindsvater gerade wohnt und arbeitet. Unsere Meldepflicht gibt es ja auch nur auf dem Papier.

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Selbstverständlich wird das vollstreckt.

Antwort von Mehtab am 16.12.2016, 10:16 Uhr

Hallo Petra,

ja: "Kann, muss aber nicht"

Hast du schon von einer einzigen Kindsmutter gehört, die deswegen in Ordnungshaft war? Ich nicht!

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Selbstverständlich wird das vollstreckt.

Antwort von Daffy am 16.12.2016, 10:17 Uhr

und wie ´selbstverständlich` passiert so was? Schon beim Ordnungsgeld - man muss sich als Mutter ja nicht extra blöd anstellen, es gibt gute Gründe, dass das Kind gerade nicht kann oder daheim ist und selbst bei Totalverweigerung - wie oft gibt es das Ordnungsgeld im Jahr?
Die Ordnungshaft ist genauso theoretisch wie das Durchsetzen der ´höheren Erwerbsobliegenheit` bei den Männern (oder auch Frauen - da ist die Zahlungsmoral meines Wissens noch schlechter) - schluchzende Kinder, von Jugendamtsmitarbeitern festgehalten, während die Mutter zur Ordnungshaft abgeholt wird, würden sich RTL/Bild nicht entgehen lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Selbstverständlich wird das vollstreckt.

Antwort von shinead am 16.12.2016, 10:18 Uhr

Nein, aber es gibt Fälle, wo das Aufenthaltsbestimmungsrecht dann dem Vater übertragen wurde und die Mutter ab diesem Moment ihr Kind nur noch unter Aufsicht sehen durfte (Gefahr der Entführung).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von shinead am 16.12.2016, 10:28 Uhr

Ich finde es erschreckend, wie wenig Ahnung so manche Rama-Familien-Mutter von der Realität so mancher AE hat. Das, gepaart mit dem absoluten Unwillen sich mal für 5 Minuten mit dem Thema ernsthaft auf der Seite der Betroffenen auseinander zu setzen und dem (gefährlichen?) Vermischen von verschiedenen Themenbereichen macht mich irgendwie wütend und traurig zugleich.

Ich bin als AE butterweich "gefallen". Aber: Da bin ich eher die Ausnahme denn die Regel. Ein bisschen mehr Respekt vor der Aufgabe des Alleinerziehenden, der/die alles alleine organisieren, finanzieren und auffangen muss wäre da echt angebracht. (Ich habe da Respekt vor, glaubt mir!)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Totalverweigerung zählt nicht als Grund.

Antwort von Petra28 am 16.12.2016, 10:29 Uhr

Und "Kind kann gerade nicht" oder "Kind ist nicht daheim" zählen auch nicht. Es gilt die Beweislastumkehr - klappt der (titulierte) Umgang nicht, ist die Mutter zunächst Schuld. Sie muss beweisen, dass sie alle nötigen erzieherischen Maßnahmen getroffen hat, um das zum Umgang zu bewegen, darunter fällt auch das Streichen von vom Kind geliebten Aktivitäten etc. Bis zu einer Altersgrenze (9/10/11) wird regelmäßig davon ausgegangen, dass, egal, was sie getan hat, es eben zu wenig war. Das ist besonders bitter, wenn der Vater das Kind schlecht behandelt, es missachtet oder demütigt, dann ist die Mutter dennoch verpflichtet, dem Kind zu vermitteln, es sei gut, wenn es zum Vater ginge.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Viele Mütter enthalten die Kinder den Vätern vor

Antwort von Mehtab am 16.12.2016, 10:32 Uhr

Hallo Shanalou,

ich kenne das auch anders herum. Es gibt genügend Mütter, die die Kinder als Faustpfand benützen, um die Väter zu erpressen. Wieso soll ein Vater, der keinen Unterhalt bezahlen kann, weil er Hartz IV bezieht, auf einmal kein Sorgerecht mehr bekommen? Das kann fast jedem einmal passieren, wenn man z. B. seine Arbeit verliert ... .Das, was du da so geschrieben hast, ist mir etwas zu einfach gestrickt. Dürfen nur Mütter, die Hartz IV beziehen das Sorgerecht haben und Väter nicht?

Es gibt auch genügend Väter, die gerne mehr Umgangsrecht hätten, die Mütter sperren sich aber mit allen Mitteln dagegen, weil dann der Vater nicht mehr so viel Unterhalt zahlen müsste, wenn er das Kind selbst genau so viel wie die Mutter betreut.

Die Fälle sind so vielfältig und kompliziert, da kann man keine Pauschalurteile fällen. Natürlich bin ich der Meinung, dass beide Elternteile arbeiten sollten, um den Unterhalt der Kinder sicherzustellen. Bei verheirateten Paaren arbeiten ja auch sehr oft beide Elternteile. Aber ich finde, dass der Staat sich nicht in alles einmischen sollte, vor allem wenn er es auch nicht besser kann als der Anwalt, den die Mutter des Kindes einschaltet. Der Staat kann hier nur verlieren. Vielleicht ist es sogar kostengünstiger den Unterhalt zu zahlen und es dann gut sein zu lassen, weil die Eintreibung zu kompliziert und kostspielig sein würde, da die Informationen der Kindsmütter dann wohl auch nicht mehr so sprudeln würden, wenn sie ihren Unterhalt auch so bekämen.

Irgendwie frage ich mich, wie die so lieben Männer, mit denen viele Kinder gezeugt wurden, auf einmal zu Monstern mutieren. Komischerweise setzt die nächste Frau, dann gleich wieder mit diesem lieben Mann Kinder in die Welt und der Staat solls dann richten. Das kann ich in keiner Weise nachvollziehen.

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Totalverweigerung zählt nicht als Grund.

Antwort von Daffy am 16.12.2016, 10:50 Uhr

> Das ist besonders bitter, wenn der Vater das Kind schlecht behandelt, es missachtet oder demütigt, dann ist die Mutter dennoch verpflichtet, dem Kind zu vermitteln, es sei gut, wenn es zum Vater ginge.

Das ist bitter, ich verstehe das Dilemma und bin gottfroh, dass ich nie in der Situation war - aber die Frage ist auch, was tatsächlich passieren würde, wenn die Mutter sich weigert, immer wieder laut und deutlich sagt, dass und wie das Kind schlecht behandelt/gedemütigt wird, was das Kind gesagt hat, und sie zu alledem noch hinreichend arm ist (das kriegt man doch wohl hin). Die Stimmung, wenn es zu Ordnugsgeld/Ordnungshaft oder sonstigen Zwangsmaßnahmen käme, wäre doch in aller Regel auf Seiten der Mutter. Und wie gesagt, wie oft kommt sowas vor?

Auf der anderen Seite steht dann eben die m.E. wesentlich häufigere Situation, dass man enttäuscht von der Beziehung ist und den lästigen Kerl, der ja ohnehin nie ´wirklich` Zeit für das Kind hatte (weil er Vollzeit gearbeitetet hat - was bei einer Vollzeit arbeitenden Mutter niemals ein Grund wäre, um Desinteresse unterstellen zu dürfen) gern weitgehend aus dem eigenen Leben streichen würde, um womöglich frei zu sein für die wirkliche, wahre Liebe. Es ist definitiv schwierig, gemeinsam zu erziehen, wenn man sich sonst bestenfalls egal ist.
Auf der anderen Seite weiß ich auch nicht, wie eine Eltern-Kind-Beziehung auf Entfernung wirklich gehen soll - der Vater muss immer erst wieder auf den Stand gebracht werden, was Freunde, Probleme, Schule, Interessen angeht... und vielleicht hat das Kind auch nicht wirklich Lust, alles Vorgefallene auf Termin noch mal hochzukramen. Selbst bei älteren Kindern habe ich letztens wieder gedacht, wieviel sich aus dem Alltag ergibt - natürlich hockt man nicht ständig aufeinander, aber man sieht sich mehrmals täglich und viele Gespräche oder Unternehmungen ergeben sich einfach aus der Situation heraus; wenn der Moment verpasst ist, kommt er auch nicht wieder. Und vieles muss ich auch ´anleiern`: "X hat Probleme bei der Chemieaufgabe, kannst Du mal schauen?"; das funktioniert, aber von selber wäre keiner der Beteiligten drauf gekommen.
Umgekehrt würde jeder verstehen, dass eine Mutter, die ihr Kind plötzlich nur noch 6 Tage im Monat sieht, am Boden (und bis zu einem gewissen Grad auch verbitter/rachsüchtig) ist. Bei einer Mutter würde man sich eher wundern, wenn sie nicht ausrastet. Ich wäre wahrscheinlich im Gefängnis oder der Psychiatrie gelandet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Ivette am 16.12.2016, 10:55 Uhr

Ja, Shinead, ich wundere mich auch, wie hier die Themen vermischt werden.

Ein sehr interessanter Link, in dem noch einmal auf die Wichtigkeit des ursprünglichen Themas hingewiesen wird (Für alle, die besser verstehen möchten) :-)

http://mama-arbeitet.de/standpunkt/laenger-unterhaltsvorschuss-ist-nun-alles-gut

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Viele Mütter enthalten die Kinder den Vätern vor

Antwort von shinead am 16.12.2016, 11:02 Uhr

>>Irgendwie frage ich mich, wie die so lieben Männer, mit denen viele Kinder gezeugt wurden, auf einmal zu Monstern mutieren.

Glaub' mir, dass frage ich mich auch.
Aber er wurde es direkt nachdem ich ihm von der Schwangerschaft erzählt habe. OK, vielleicht kein Monster, aber zumindest ein elender Vollpfosten.

Das mit dem Jugendamt könnte schon funktionieren. Sogar kostengünstiger als über Gericht (das eh vollkommen überlastet ist). Man müsste eben nur dem Jugendamt mehr Dampf unter dem Hintern machen, um geltendes Recht auch umzusetzen und nicht Fälle vorschnell als "erledigt" abzuhaken.
Wenn es nach dem JA ging, hätte ich 7 Jahre lang UVG bezogen. Nur weil ich mich selbst engagiert habe, habe ich das dem Staat erspart. Das müsste über das Jugendamt geregelt werden.

Es geht übrigens in den seltensten Fällen um H4 Bezieher, die sich in einer akuten Notlage befinden und so oder so alles versuchen um wieder in Lohn und Brot zu kommen.
Es geht um die, die sich über ihre Selbstständigkeit arm rechnen, nebenbei schwarz arbeiten, alles über die Next laufen lassen oder einfach nur keinen Bock haben... Auch die kommen ja derzeit damit rum.

Mal zum Vergleich: Als mein Mann H4 bezog, musste er 5 Bewerbungen pro Monat (!) nachweisen. Eine Excel-Tabelle reichte der Sachbearbeiterin aus. Ok, vielleicht war das die größte Schnarchnase auf dem Amt, aber er hatte da ein ziemlich ruhiges Leben.
Ein unterhaltspflichtiger Vater muss nachweisen, sich auf jeden möglichen Job beworben zu haben, der ihn in die Lage versetzt den Mindestunterhalt zu zahlen. Entsprechend wurden meinem Ex zwei DinA4 Seiten mit Anzeigen aus der Lokalpresse zugestellt (ich habe die Wochenendausgabe durchforstet) und er wurde aufgefordert nachzuweisen, dass er sich dort beworben hat (gefordert war je nur abgeschlossene Berufsausbildung, tatsächlich war für Dipl. Biologen da nix zu finden). Zwei Briefe hat meine Anwältin geschrieben. Zwei sein Anwalt. Danach war die Sache gegessen. Bis heute übrigens. Es wird brav und pünktlich gezahlt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Daffy am 16.12.2016, 11:03 Uhr

Ich verstehe nicht, wieso alle sich in besonderer Weise für Alleinerziehende verantwortlich fühlen sollen?

Das ist eine schwierige Situation, da sind wir uns sicher einig, aber zunächst mal in aller Regel eine, in die man sich selber gebracht hat (falsche Wahl des (Sexual-)Partners, fehlgeschlagene oder gar keine Verhütung). Wenn der Vater gestorben oder (in einer Ehe) schwer erkrankt ist, gibt es diesen Unterhaltsvorschuss nicht; wieso? Ebensowenig wie bei verheirateten Geringverdienern; da gibt es HartzIV und das muss reichen.

Meiner Ansicht nach ist diese ´besondere Solidarität`, die Du für alleinerziehende (meist) Frauen einforderst, ein aktiver Anreiz, sich nicht der lästigen Beziehungsarbeit zu stellen, sondern die Leinen zu kappen, wenn es mühsam wird - der Preis ist die Vater-Kind-Beziehung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Totalverweigerung zählt nicht als Grund.

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.12.2016, 11:07 Uhr

Ich kenne ein Kind, das der KV mit der Polizei bei der KM abholen ließ. Das hinterließ nicht nur bei der betroffenen KM einen bleibenden Eindruck.

Und ich kenne mehrere Väter, die genau aus dem Grund den Kontakt abgebrochen oder zumindest stark eingeschränkt haben, weil sie die sporadischen Treffen "nach Plan" nicht ausgehalten haben. Ich kann das nachvollziehen, wenn auch nicht verstehen oder gar gutheißen.

Allerdings finde ich nicht, daß der KV dann auch den Unterhalt einstellen darf. Obwohl ich auch da nachvollziehen (wenn auch genausowenig verstehen oder gar gutheißen) kann, daß es schmerzhaft ist, die Existenz der Ex jeden Monat auf dem Kontoauszug nachgewiesen zu haben. Ich glaube, daß das Nichtzahlen von Unterhalt psychologisch sehr häufig genauso ein Streichen der Ex aus dem Leben ist wie das Verweigern des Umgangs.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.12.2016, 11:15 Uhr

Bei verstorbenen Vätern gibt es Halbwaisenrente.

Und der UHV wird auf H4 angerechnet, genauso wie "echter" Unterhalt. Deswegen glaube ich auch den Zahlen nicht. Das wird in ganz vielen Fällen eine Rechte-Tasche-Linke-Tasche-Zahlung sein, also netto genau var nix kosten.

Im übrigen finde ich Deine staatlichen Bestrafungsaktionen für moralisches Fehlverhalten ziemlich krass.
(Apropos: Der Staat bestraft die Trennung sowieso schon über die Steuerklasse, falls Dich das beruhigt.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von shinead am 16.12.2016, 11:19 Uhr

>>Meiner Ansicht nach ist diese ´besondere Solidarität`, die Du für alleinerziehende (meist) Frauen einforderst, ein aktiver Anreiz, sich nicht der lästigen Beziehungsarbeit zu stellen, sondern die Leinen zu kappen, wenn es mühsam wird - der Preis ist die Vater-Kind-Beziehung.

Ich glaube, ich muss brechen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Viele Mütter enthalten die Kinder den Vätern vor

Antwort von Alexxandra am 16.12.2016, 11:26 Uhr

ein Kollege von meinem Mann hat jetzt Teilzeit beantragt, damit er nicht so viel Unterhalt zahlen muss. Jahrelange war der Beruf sein ein und alles, jetzt gibt er einen wichtigen Posten auf, nur damit er seinen Kindern Geld vorenthält! Unverständlich.
Und anscheinend kommt er damit durch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Shanalou am 16.12.2016, 11:26 Uhr

Was hat bitte ein verstorbenes oder erkranktes Elternteil mit Unterhaltsvorschuss zu tun ????? Das ist doch eine ganz andere Baustelle. Genauso mit Geringverdienern! Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Ich finde es auch absolut unverschämt alleinerziehenden Frauen vorzuwerfen, sie würden keine Beziehungsarbeit leisten wollen! Mich würde mal interessieren, was denn die Männer an Beziehungsarbeit beisteuern. Der Preis ist auch nicht die Vater-Kind-Beziehung, sondern häufig die totale Ausbeutung von Müttern, die sich oft auch noch um Zustimmungen (weil ja gemeinsames Sorgerecht besteht) für Klassenfahrten, notwendige medizinische Maßnahmen, etc. kämpfen müssen, obwohl sich die Väter nicht wirklich dafür interessieren, sondern den Frauen nur das Leben schwer machen wollen. Selbstverständlich kann das auch alles umgekehrt gelten. Ich glaube aber nicht, dass das hauptsächliche Problem die Störung der Vater-Kind-Beziehung ist ( was es natürlich gibt!), sondern das Nicht Kümmern um die Kinder! Sowohl finanziell als auch emotional. Es sollte auch nicht immer nur um das Väterwohl gehen (die ja ach so benachteiligt sind), sondern das Kindeswohl auch mal wieder im Vordergrund stehen. Und das ist nun mal nicht immer das Gleiche.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Daffy am 16.12.2016, 11:27 Uhr

> Im übrigen finde ich Deine staatlichen Bestrafungsaktionen für moralisches Fehlverhalten ziemlich krass.

Nicht Strafe - logische Konsequenz. Du forderst besondere Samthandschuhe.

> Der Staat bestraft die Trennung sowieso schon über die Steuerklasse, falls Dich das beruhigt.

Es gibt den Kinderfreibetrag und diverse Möglichkeiten, finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit Kindererziehung abzusetzen. Alleinerziehende beziehen überdurchschnittlich häufig HartzIV - wie hoch kann dann der Anteil derjenigen sein, die unter einen gewaltigen Steuerlast ächzen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Viele Mütter enthalten die Kinder den Vätern vor

Antwort von shinead am 16.12.2016, 11:29 Uhr

Nicht, wenn die Mutter ihre Rechte kennt. Selbstverständlich kann er Teilzeit arbeiten, muss aber dann den Unterhalt für das Vollzeitgehalt bezahlen. Teilzeit muss man sich also leisten können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.12.2016, 11:42 Uhr

Deswegen wird auch der überwiegende Anteil vom UHV keinen zusätzlichen Cent sehen. Das beruhigt Dich sicher.

Ich müßte mit Unterhalt übrigens nicht mehr aufstocken, schon der Mindestunterhalt würde ausreichen. Aber paßt schon, ich nehme die Strafe für meine unglückliche Männerwahl an.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Ivette am 16.12.2016, 12:00 Uhr

Sicherlich fordert hier niemand der AEs Samthandschuhe.

Es ist einfach Fakt, dass AE´s in vielen sozialen und finanziellen Bereichen benachteiligt sind und häufig am Rande der Gesellschaft stehen.

Die moderne Familie ist heute nicht mehr nur die, in der 2 Erwachsene Kinder großziehend.

Zur familienpolitischen Realität gehört längst die Mutter (seltener der Vater), die mit ihren Kindern ohne Partner in einem Haushalt lebt. Und weil die Statistiken belegen, dass deren wirtschaftliche Lage trotz boomender Wirtschaft und bester Chancen auf dem Arbeitsmarkt prekär ist, wird sich die Politik genauer mit ihnen beschäftigen müssen. Und zwar nicht aus Barmherzigkeit, sondern aus puren ökonomischen Interessen heraus. Denn eines ist klar: Jede Alleinerziehende, die keine staatlichen Leistungen benötigt, entlastet die Gesellschaft. Und jedes Kind, das teilhaben kann an Musikunterricht, Klassenfahrten und Auslandspraktika, ist ein Gewinn für alle.

Deine antiquierte moralische Einstellung macht mich fassunglos!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ach, Daffy...

Antwort von Petra28 am 16.12.2016, 13:07 Uhr

Auf Seiten der Mutter? Man kann sagen was man will, sich die Finger wundschreiben, klare Beispiele benennen, das Kind kann aussagen an Stellen x, y, z - die Rechte des Vaters stehen immer im Vordergrund. Dabei wären die Rechte der Mutter völlig egal, aber die Rechte des Kindes - das wäre mal schön, wenn sich mal einer dafür einsetzen würde. Glück ist dann schon, wenn das Kind nicht in der Psychiatrie landet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Mehtab am 16.12.2016, 13:08 Uhr

Hallo,

natürlich sollte das Wohl des Kindes für die Eltern absolute Priorität haben, aber das interessiert viele Mütter und Väter in keiner Weise. Ich sage immer, man kann sich von seiner Partnerin oder von seinem Partner trennen (Gott sei Dank!), aber nie von seinem Kind. Beide Elternteile sind verpflichtet, so lange für das Kind zu sorgen, bis es selbst dazu in der Lage ist, und bei allen Entscheidungen, die für das Kind getroffen werden, ist das Kindswohl ganz allein in den Mittelpunkt zu stellen.

Außerdem frage ich mich, wie Frau Schwesig so große Versprechungen machen konnte, die nun andere finanzieren sollen. Als ich die Ankündigung der SPD (Unterhaltsvorschuss, höhere Renten, Steuersenkung für kleine und mittlere Einkommen) hörte, wunderte ich mich schon, wie das denn funktionieren soll. Ich kann auch nicht einfach einkaufen und mich dann fragen, wie ich das, was ich schon gekauft habe, zahlen kann.

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Daffy am 16.12.2016, 13:38 Uhr

> Zur familienpolitischen Realität gehört längst die Mutter (seltener der Vater), die mit ihren Kindern ohne Partner in einem Haushalt lebt.

Und diese Realität kommt woher? Völlig rätselhaft und unerwartet kam sie ja wohl nicht, sondern als Folge von moralischen und sozialen Auflösungserscheinungen, die durch staatliche Eingriffe befeuert wurden.

Natürlich sollte niemand in einer durch Gewalt geprägten Umgebung leben oder aufwachsen müssen - aber solche Extremfälle sind längst nicht mehr der hauptsächliche Trennungsgrund (abgesehen davon, dass Kindesmisshandlung,- missbrauch und -tötung durch Stiefeltern anteilig häufiger sind als durch leibliche Eltern - soviel dazu, dass es in erster Linie um die Bedürfnisse der Kinder gehe).

> Denn eines ist klar: Jede Alleinerziehende, die keine staatlichen Leistungen benötigt, entlastet die Gesellschaft.

Nun ging es im Ausgangsbeitrag aber gerade um eine Erweiterung staatlicher Leistungen. Wenn soviele AE Probleme haben, liegt es vielleicht doch am Familienmodell? Irgendwann ist auch in einer sehr solidarischen Gesellschaft (Schulen, medizinische Versorgung und Lebensunterhalt, zusätzliche Vergünstigen für Kinder von HartzIV-Empfängern) der Punkt überschritten, bis zu dem jeder die Elternpflichten gegenüber jedem beliebigen Kind übernehmen möchte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Ivette am 16.12.2016, 14:11 Uhr

Also ist für dich persönlich nur Gewalt in einer Beziehung ein nachvollziehbarer Trennungsgrund?

Alles andere ist für dich nicht ausschlaggebend und wichtig genug? Für mich die logische Konsequenz: Frau hätte bei der Partnerwahl einfach besser aufpassen, verhüten, etc. müssen? Hat sie nicht, also selbst Schuld an der Misere...

Und nein, ich möchte ebenfalls nicht die Elternpflichten gegenüber jedem beliebigen Kind übernehmen. Es geht doch darum, dass der Staat für zahlungsunwillige Väter einspringt. Der Knackpunkt sind die zahlungsunwilligen/unfähigen Väter (von mir aus auch Mütter) und dass die Gesetzeslage in DE es solchen Vätern viel zu einfach macht sich vor den Zahlungen zu drücken und/oder sich arm zu rechnen.

Und falls du es nicht weißt, Unterhaltsvorschuss ist kein Geschenk. Der Staat springt lediglich vorübergehend ein, d.h. der Kindesvater sammelt monatlich Schulden an (!) und der Staat holt sich das Geld dann irgendwann wieder (Soweit die Theorie) . Damit hat es sich also auch erübrigt, dass du für fremde Kinder zuständig bist. Davon ab, deckt der Kindesunterhalt nur einen Bruchteil der wirklichen Kosten.

Dazu kommen unflexible Arbeitszeiten, fehlende Kinderbetreuung, Angst vor Krankmeldung, fehlende Aufstiegschancen durch weniger Flexibilität.

Daffy, ich kenne einige AEs und die haben - verdammt noch mal - meinen tiefsten Respekt, was sie alles so alleine schaffen, sie haben wunderbare Kinder und wirklich keine will mit Samthandschuhen angefasst werden, sondern nur die selben Chancen und Möglichkeiten haben!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Sabri am 16.12.2016, 14:15 Uhr

Daffy, ich will dich mal ärgern:
ich werde - obwohl zweimal den falschen Sexualpartner gewählt und viel Zeit gespart, die nicht lästige Beziehungsarbeit investieren werden muss - demnächst monatlich mit einem Unterhaltsvorschuss überhäuft, obwohl ich sowieso schon so viel Geld verdiene, wie wir es zu dritt gar nicht ausgeben können - wir müssen aber auch keinen Mann mit durchfüttern!
Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Mehtab am 16.12.2016, 14:26 Uhr

Hallo Ivette,

man kann nur Gleiches gleich behandeln und Alleinerziehende sind eben nicht gleich einer Familie, in der zwei Erwachsene für ein Kind arbeiten. Wenn ich mit zwei Einkommen eine Wohnung, ein Telefon ... und ein Auto finanziere, dann kommt das halt billiger, wie wenn von zwei Einkommen zwei Wohnungen, Autos ... finanziert werden müssen. Ich finde es unbillig, wenn diejenigen, die als Familie in einer Wohnung zusammenleben, dann die die sich getrennt haben, finanzieren müssen. Darum geht es doch. Nach dieser Logik müssten wir auch jeden Single unterstützen, weil der ja auch alleine eine Wohnung finanzieren muss. Die Alleinerziehenden wollen immer Vorteile gegenüber den Familien, in denen das Geld oft auch knapp ist. Man kann Sozialleistungen, und nichts anderes ist der Unterhaltsvorschuss, nicht unbegrenzt ausweiten. Dass der Staat dieses Geld wieder annähernd hereinbringt, bezweifle ich ganz stark, denn wenn das so einfach wäre, warum holen sich denn die Mütter das Geld nicht selbst?

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ein aktiver Anreiz?

Antwort von Petra28 am 16.12.2016, 14:31 Uhr

Wegen 194 Euro monatlich? Du hältst das ernsthaft für einen aktiven Anreiz, sich von seinem Partner zu trennen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Mehtab: du hast aber echt ein Problem mit den Alleinerziehenden...

Antwort von Marianna81 am 16.12.2016, 14:37 Uhr

was haben wir dir angetan?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von shinead am 16.12.2016, 14:51 Uhr

Drehen wir uns jetzt im Kreis?
Wenn die Jugendämter mal endlich durchgreifen würden, wäre die Rückzahlungsquote bestimmt erheblich höher.

Schaffen wir jetzt Solidarität ab? (Gegenüber Kindern wohlgemerkt. Denn das Geld ist für das Kind. Das kann nunmal am wenigsten dafür, wenn die Eltern sich getrennt haben.)
Dann können wir ja auch ergänzendes H4 abschaffen. Selbst schuld, wenn man nix gescheites gelernt hat und entsprechend verdient. Da können ja jetzt nicht diejenigen, die in der Schule aufgepasst haben für bezahlen.
Und H4 generell? Warum sollten eigentlich die Gesunden die Kranken finanzieren? Auch ganz schön blöd, oder?

Ich empfehle mal über unsere gesellschaftliche Grundlage der Solidargemeinschaft nachzudenken.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Alexxandra am 16.12.2016, 15:07 Uhr

der Staat hätte Möglichkeiten das Geld einzutreiben, keine Ahnung, warum das nicht passiert.
Bei mir wurde vor einigen Jahren vom Finanzamt eine bereits erfolgte Steuernachzahlung übersehen, auf die Mahnung habe ich nicht reagiert, weil ich mir ja sicher war, das Geld überwiesen zu haben, das wurde dann ziemlich zügig vom Finanzamt eingezogen und, wenn ich mich recht erinnere, war eine Mahngebühr auch gleich dabei.
Es gibt so viele Zahlungsverpflichtungen, GEZ, z.B., da kommt man nicht aus, warum klappt das nicht beim Unterhalt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Ivette am 16.12.2016, 15:11 Uhr

Die Alleinerziehenden wollen immer Vorteile gegenüber den 2 Erwachsenen/Kind Familien? Puh, solche habe ich noch nicht getroffen. Davon ab finde ich, dass sie in unterschiedlichen Bereichen natürlich bevorteilt werden sollen, zB bei der Vergabe von Krippen/Kiga/Hortplätzen, dann können sie auch leichter arbeiten u sind weniger auf Sozialleistungen abgewiesen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich breche mal mit....

Antwort von kravallie am 16.12.2016, 16:15 Uhr

klinke mich hier mal ein, passt so schön.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ein aktiver Anreiz?

Antwort von Daffy am 17.12.2016, 11:04 Uhr

> Wegen 194 Euro monatlich? Du hältst das ernsthaft für einen aktiven Anreiz, sich von seinem Partner zu trennen?

Einer von etlichen. Als Frau kannst Du, seit der Abkehr vom Schuldprinzip, jederzeit beschließen, dass die Beziehung irgendwie nichts mehr ist - und der Vater ist dann Vater gewesen, mal realistisch gesehen. Die Frau lebt schlimmstenfalls von HartzIV. Auch wenn sich da sicher einige vertun, was die emotionale Belastung und die Chancen auf einen neuen Partner angehen. Aber dann ist das Kind halt schon in den Brunnen gefallen.

> Man kann sagen was man will, sich die Finger wundschreiben, klare Beispiele benennen, das Kind kann aussagen an Stellen x, y, z - die Rechte des Vaters stehen immer im Vordergrund.

Es klingt aber so, als hättest Du es auch nicht drauf ankommen lassen (das soll keine Wertung sein). Hier ein Beispiel von der Vaterseite:

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/vater-kaempft-um-tochter-gegen-ex-frau-und-jugendamt-13415754.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Das wirkt ziemlich verzweifelt (auch die Leserbriefe). Drauf gekommen bin ich nach der Lektüre dieses aktuellen Falles:

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bgh-billigt-auflagen-fuer-eltern-zum-kindes-schutz-14577540.html

, der doch ein erhellendes Licht auf die Prioritäten und den Realitätssinn mancher Mütter wirft, wenn endlich die große Liebe (diesmal wirklich!) auftaucht. Wobei das ein Extremfall ist - die weniger dramatischen schaffen es ja nicht mal zum Jugendamt, geschweige denn zum BGH.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Mehtab am 17.12.2016, 13:16 Uhr

Genau das ist es, was ich meine: die Alleinerziehenden wollen natürlich immer, wie du auch schreibst, "bevorteilt behandelt werden". Alle Kita-Plätze an die Alleinerziehenden, Familien, die nicht "alleinerziehend" sind, können ja dann Sozialleistungen beantragen, dafür dass sie die Beziehung noch nicht an die Wand gefahren haben. Sie brauchen sich ja nur zu trennen und dann gibt es wieder zwei neue Alleinerziehende, die bevorteilt behandelt werden wollen. Das ist das Problem, das ich mit den Alleinerziehenden habe. Sie sind nicht mit dem zufrieden, was alle anderen auch haben, nein sie wollen ständig bevorteilt behandelt werden, was zu Lasten aller Familien geht, die nicht getrennt sind. Die brauchen ja nicht bevorteilt behandelt zu werden. Die könen ja die Steuern zahlen, die die Alleinerziehenden nicht zahlen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat den zu hohen Freibetrag der Alleinerziehenden kassiert, weil ein Paar aus ursprünglich zwei Alleinerziehenden, das dann geheiratet hatte, Klage eingereicht hatte, weil es nach der Hochzeit viel mehr Steuern zahlen musste, als die zwei armen Alleinerziehenden. So schaut es aus, nicht anders herum. Wenn ich ein Kind in die Welt setze, dann muss ich mir darüber im Klaren sein, dass ich mich damit auf Jahrzehnte hinaus verpflichte. Das kann ich dann nicht einfach auf alle möglichen anderen, den Staat ... abwälzen, bloß weil ich aus irgendeinem Grund alleinerziehend werde. Ich mag diesen Egoismus bestimmter Gruppen nicht, die meinen sie sind auf der Welt, damit ihnen alle anderen dienen. Ich kann auch nichts dafür, dass bestimmte Leute alleinerziehend sind. Darauf hatte ich gar keinen Einfluss. Das bestimmt das jeweilige Paar ganz allein für sich.

Natürlich geht das Ganze zu Lasten der Kinder, aber dafür ist auch das Paar, das sich vorzeitig getrennt hat, verantwortlich. Man kann nicht jedem, der ein Kind in die Welt gesetzt hat, lebenslange Hilfe in allen Bereichen bieten. Ich kenne genügend Paare, die sich abstrampeln, um den Lebensunterhalt für ihre Kinder zu sichern. Wer bezahlt denn denen etwas? Hier geht es auch zu Lasten der Kinder, wenn zu wenig Geld da ist, aber macht ja nichts, die Eltern sind ja nicht alleinerziehend. Nein, so geht das nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von shinead am 17.12.2016, 16:12 Uhr

Ist deine Einstellung widerlich!

Weißt Du warum AEs bei der Kimderbetreuung bevorzugt werden? Weil sie sonst Sozialfälle sind. Da ist nämlich nicht noch ein weiterer Elternteil, der trotz fehlendem Betreuungsplatz arbeiten gehen kann, so dass wenigstens ein Gehalt vorhanden ist. Das ist eine simple Rechnung, die übrigens in vielen Gemeinden auch für H4-Familien gilt, damit beide Elternteile dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Du bist ernsthaft neidisch?
Das ist echt krank!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Mehtab am 17.12.2016, 17:45 Uhr

Weißt du, wie widerlich und egoistisch deine Einstellung ist. Immer ist nur das gut, was du dir einbildest. Ich weiß noch, als ich damals um einen Rat wegen meiner grätzigen Nachbarn gefragt habe und du dann, in einem eigenen Haus hockend und fremd jeglichen Vorstellungsvermögens in dieser Problematik, geschrieben hast, ich soll aufpassen, dass ich nicht zum Stinckstiefel werde. Auf diesen Scheißdreck hätte ich gut verzichten können. Danach hatte ich nicht gefragt, aber Hauptsache du konntest dich auskotzen!

So ist es auch jetzt. Immer sollst du bevorzugt werden, weil du deinen Kragen nicht vollkriegen kannst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.12.2016, 19:05 Uhr

Ah, Du mußt nicht aufpassen, daß Du kein Stinkstiefel wirst - Du bist schon einer. Das ändert natürlich alles!

Trenn Dich doch, wenn AEs so toll dran sind.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von shinead am 17.12.2016, 19:30 Uhr

Ich, in eigenem Haus hockend, habe auch schon in einer WEG gewohnt und sogar *tata* zur Miete! Man stelle sich das vor!

In der Diskussion hier geht es überhaupt nicht darum dass ICH Vorteile bekomme. UVG bekomme ich nicht mehr und würde es auch nicht bekommen wenn ab morgen kein Unterhalt mehr fließen würde.
Auch Lohnsteuerklasse 2 (ein weiterer vermeintlicher Vorteil für AEs) ist bei mir Geschichte. Junior war noch nie einer Nachmittagsbetreuung weil ich darauf verzichten konnte und wusste, dass andere den Platz nötiger brauchen. Mir brauchst Du da keinen von Dir kreierten AE Egoismus vorzuwerfen! Ich gönne nämlich anderen die Butter auf dem Brot und brülle nicht gleich "Übervorteilung"!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ein aktiver Anreiz?

Antwort von Petra28 am 17.12.2016, 23:37 Uhr

Warum sollte der Vater Vater gewesen sein, wenn die Mutter sich von ihm trennt?

Der in der FAZ geschilderte Fall klingt merkwürdig, welche Umgangsurteile gab es denn da?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von Petra28 am 17.12.2016, 23:48 Uhr

Keinen Einzigen.

Und Du schreibst es ja selbst: "Wenn ich ein Kind in die Welt setze, dann muss ich mir darüber im Klaren sein, dass ich mich damit auf Jahrzehnte hinaus verpflichte." Es sind aber beide Elternteile verpflichtet und nicht nur einer - und wenn einer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, überbrückt das zu Recht der Staat, damit dieses idiotische Verhalten möglichst nicht zu Lasten des Kindes geht und zwar im Sinne von: damit wenigstens für das Notwendigste für das Kind gesorgt ist.

Wenn der Lohn zweier zusammenlebender Elternteile nicht reicht, dann bekommen diese doch auch finanzielle Unterstützung vom Staat, oder etwa nicht? Oder kommt da jemand und sagt: ihr seid selber verantwortlich, hättet ihr euch mal lieber einen Partner mit mehr Finanzkraft gesucht? Oder selber einen besser bezahlten Beruf gelernt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von Daffy am 18.12.2016, 9:10 Uhr

> Wenn der Lohn zweier zusammenlebender Elternteile nicht reicht

Das ist ja gerade der Punkt - es geht nicht nach Bedürftigkeit bzw. bei Bedürftigen wird der UHV wieder von HartzIV abgezogen. Es geht um die Privilegierung - durch die Hintertür, ohne Vorleistung (im Gegensatz zur Halbwaisenrente, wo Rentenansprüche erworben sein müssen) - einer vermeintlich progressiven oder modernen Lebensform aus ideologischen Gründen, wobei die negativen Auswirkungen auf die Kinder nicht thematisiert werden oder allenfalls mit dem Zeigefinger, was ´die Gesellschaft` dieser Gruppe noch alles schuldig bleibt.

Es geht nicht darum, krankmachende Beziehungen um jeden Preis aufrechtzuerhalten, aber die sozialpolitische Botschaft kommt natürlich bei allen an (AE - moderne Realität, benachteiligt => besondere gesellschaftliche Verpflichtung *feed me!*). Die Frage ist halt, wie finanzierbar ein solches Konstrukt (das ja etliche Lebensbereiche betrifft) mittelfristig bleibt. Anderes Beispiel - wir haben uns gerade gegen eine zusätzliche Pflegeversicherung entschieden - zu teuer, im Zweifel zahlt der Staat, Kinder werden nur minimal herangezogen (und mein Schlachtruf hier ist eh seit Herbst 2015 "Wenn die Möglichkeit kommt, rennt schnell und weit"). Und es gibt wirklich keinen Grund, übermäßig viel zu arbeiten/verdienen, wenn das bedeutet, dass die Kinder kein Bafög kriegen. Usw. usf....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von shinead am 18.12.2016, 10:53 Uhr

Dir ist schon bewusst, dass alleinerziehend das Armutsrisiko Nr. 1 ist in Deutschland, oder? Trotz der "finanziellen Anreize".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von Mehtab am 18.12.2016, 13:15 Uhr

Natürlich: Viele Alleinerziehende arbeiten nur Teilzeit. Wenn beide Elternteile nur Teilzeit arbeiten, dann steigt auch gleich das Armutsrisiko der betreffenden Familie. So einfach ist das.

München hat aus gutem Grund die Bevorzugung der Alleinerziehenden bei der Kita-Vergabe wieder abgeschafft. Die Stadt hat damals viele Familien, die ihre Existenz dadurch gesichert hatten, dass beide Elternteile gearbeitet hatten, zum Sozialamt gezwungen, und bei den Alleinerziehenden, die dann oft ohnehin nur Teilzeit arbeiteten, mussten auch weiterhin soziale Leistungen gewährt werden. Ich kenne auch mehrere alleinerziehende Mütter, die trotz Kita-Platz gleich wieder zu arbeiten aufhörten, als sie merkten, dass sie alle Leistungen, die sie bisher kostenlos oder ganz günstig bekamen, nun auf einmal bezahlen mussten. Sie meinten dann ganz lapidar, dass das Arbeiten zu mühsam gewesen wäre und sich eh nicht gelohnt hätte. Bei den Alleinerziehenden wird z. B. für die Berechnung der Kita-Beiträge und die Gebühren für die Reisen mit dem Stadtjugendamt immer nur das Einkommen eines Elternteiles herangezogen, während bei den Verheirateten natürlich das Gesamteinkommen der Familie herangezogen wird. Auch das ist ein Vorteil, den Alleinerziehende genießen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von Mehtab am 18.12.2016, 13:20 Uhr

Wieso soll ich mich trennen, nur weil du nicht willens oder in der Lage warst, deine Beziehung zu halten? Bei deinem Egoismus wundert mich das auch gar nicht. Man soll nicht immer von sich auf andere schließen. Das gilt auch für den Stinkstiefel!

Ich habe mir, im Gegensatz zu dir, was dabei gedacht, als ich geheiratet und ein Kind in die Welt gesetzt habe. Nur, weil du es willst, werde ich mich garantiert nicht trennen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ein aktiver Anreiz?

Antwort von Mehtab am 18.12.2016, 13:26 Uhr

Weil viele Väter ihre Kinder nach der Trennung einfach nicht mehr zu Gesicht bekommen, bevor sie erwachsen sind und sich gegen die egoistischen keiffenden Mütter durchsetzen, die sich nicht zu schade sind, den Kindern schlimmste Vorwürfe zu machen, nur weil sie sich über soziale Netzwerke, die das heute mögich machen, wieder mit ihren Vätern, die ihnen bis dahin nur als Monster dargestellt wurden, in Verbindung setzen. Anscheinend haben die Mütter Angst, dass zumindest ein Teil ihrer Lügen dann aufgedeckt werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

In welchem Umfeld hältst Du Dich denn auf?

Antwort von Petra28 am 18.12.2016, 14:01 Uhr

Ich kenne nur einen einzigen Fall, wo die Mutter versucht hat, die Kinder dem Vater zu entziehen - und hier wehrt sich der Vater sehr erfolgreich dagegen. Mein Fall ist genau das andere Extrem.

Ansonsten läuft es entweder gut oder die Mütter rennen jeweils entweder dem Unterhalt hinterher oder einem regelmäßigen Umgang oder beidem.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ein aktiver Anreiz?

Antwort von shinead am 18.12.2016, 14:07 Uhr

Wieviele sind denn "viele"?

Wieviele Mütter boykottieren den Umgang und wie viele Väter kümmern sich schlicht nicht um ihre Kinder und bei wievielten Trennungsfamilien läuft es mit dem Umgang gut?

Ich habe keine Statistik, die Deine Aussage bezüglich der Häufigkeit stützt.

Versteh' mich nicht falsch. Jeder Fall ist einer zu viel. Ich sehe aber den Umgangsboykott des umgangsberechtigten Elternteil als zahlenmäßig größeres Problem an.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Na, da hast DU doch einen Vorteil.

Antwort von Petra28 am 18.12.2016, 14:10 Uhr

Solange Du weniger als Dein Mann verdienst oder umgekehrt, müsst ihr weniger Steuern zahlen als eine Alleinerziehende.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von Petra28 am 18.12.2016, 14:15 Uhr

Die glaube, Du überschätzt massiv den Anteil derjenigen Frauen, die die Lebensform "alleinerziehend" als erstrebenswert ansehen. Ich kenne eigentlich persönlich keinen einzigen Fall, in dem das so ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Na, da hast DU doch einen Vorteil.

Antwort von Mehtab am 18.12.2016, 14:31 Uhr

Schön, dass du weißt wieviel ich oder mein Mann verdiene!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: In welchem Umfeld hältst Du Dich denn auf?

Antwort von Mehtab am 18.12.2016, 14:41 Uhr

Ich kenne halt viele Alleinerziehende! Sie sind doch überall, nicht nur hier im Forum.

Eine frühere Kollegin habe ich so lange dazu ermuntert, den Unterhalt für ihre Söhne einzuklagen, bis sie es tatsächlich tat. Nicht, weil der Vater gearbeitet hätte, sondern, weil die Eltern des Vaters ein Haus hatte, das er zum Teil erben würde. Nachdem meine damalige Kollegin schon zu lange gewartet hatte, wurde ihr Sohn zwischenzeitlich erwachsen und schenkte dem Vater den von der Mutter eingeklagten Unterhalt. Ob das ein Pfusch von Seiten der Anwältin war, weiß ich bis heute nicht, denn es ist ja tatsächlich der Unterhalt des Kindes, der eingeklagt wurde, aber die Mutter hatte das Geld doch ausgelegt. Auf jeden Fall ging der Schuß nach rückwärts los.

Ein Vater wollte letztes Jahr an Weihnachten seinem Kind ein Weihnachtsgeschenk bringen. Die holde Dame machte nicht auf, als er klingelte. Deshalb stellte er das Paket vor der Tür ab und wollte wieder gehen, kaum hatte er sich umgedreht fühlte er, wie ihm etwas auf den Rücken flog. Es war das Weihnachtsgeschenk des Kindes. Das wars wohl! Mich wundert es nicht, wenn das die Motivation zur Zahlung des Unterhaltes nicht gerade steigert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von Mehtab am 18.12.2016, 15:03 Uhr

Nein, das tue ich nicht. Ich meine auch, dass die Frauen das nicht primär anstreben, aber wenn ich mir die Wahl der Väter anschaue, dann drängte sich mir bei vielen schon gleich der Verdacht auf, dass die Väter keinen Unterhalt leisten würden.

Eine Dame meinte, sie müsste unbedingt, bevor sie 35 wird, noch ein Kind bekommen. Vater war ein schwarzafrikanischer Asylbewerber aus Ostdeutschland. Als ich sie fragte, wie sie zu dem Mann gekommen sei, meinte sie, dass er in einer christlichen Zeitung eine Bekanntschafts- oder Heiratsanzeige aufgegeben hätte. Für mich war es nicht verwunderlich, dass die Beziehung bald in die Brüche ging. Er hatte ja auch nicht die richtigen religiösen Anschauungen. Die hat ja die Kindsmutter.

Ich weiß nur wenig über das Herkunftsland des Kindsvaters, aber immer noch mehr als die Mutter seines Kindes. Wie soll er denn Unterhalt bezahlen, wenn er nicht genügend verdient. München ist ein teures Pflaster. Er hat einen Hilfsarbeiterjob und muss noch ewig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, bis er zu seinem Arbeitsplatz kommt.

Dann sollte er am Fahrrad einen Kindersitz montieren, was dann nicht einmal der Fahrradmechaniker in seiner Werkstatt schaffte. Der Mann hatte vorher vielleicht noch gar keinen Fahrradkindersitz gesehen. Ich habe nichts dagegen, mit einem Mann aus einem anderen Kulturkreis eine Beziehung einzugehen, aber bevor ich ein Kind in die Welt setze, muss ich mir schon im Klaren sein, dass ich in so einem Fall in jeder Hinsicht den Hauptpart übernehmen muss, weil der Mann eben nicht mehr verdienen kann. Auch die Ansichten im Herkunftsland sind zu berücksichtigen, aber das brauchte es ja alles nicht. Wenn die Frau dann auch noch mehr als kompliziert ist, kann man getrost ein Kind in die Welt setzen. Das Kind ist mittlerweile im Heim, weil die Mutter sich trotz Kitaplatz und nicht arbeiten, einfach nicht mehr um das Kind kümmern konnte. Ich habe es als gut und richtig gefunden, dass die Dame eine Kita-Platz bekommen hat, denn es war für das Kind wirklich das Beste, aber das hat dann auch nicht gereicht.

Nächster Fall:

Die Dame brachte aus dem Ägypten-Urlaub einen neuen Ehemann mit und zeugte zwei Kinder. Das Ganze ging schief. Der Ehemann arbeitete nicht. Sie hatte alles am Buckel, wie sie sagte. Mich wunderte auch das nicht. Wie soll denn ein Mann aus Ägypten, der zum ersten Mal nach Europa kommt, gleich hier arbeiten? Angeblich wollte er nicht in einem Betrieb, in dem alkoholische Getränke verkauft wurden, arbeiten.

Nun sind sie getrennt. Der einsame Mann holte sich eine neue Frau aus seiner Heimat und hat mir ihr mittlerweile ein gemeinsames kleines Kind. Wie soll der denn nun zwei Familien unterhalten?

Allerdings ging er, nachdem es für mich wohl noch schwerer gewesen wäre, mit seiner Tochter und ihrer Freundin (meiner Tochter) aufs Oktoberfest. Für einen angeblich strenggläubigen Moslem dürfte das gar nicht so selbstverständlich sein, selbst wenn sie dort natürlich kein Bier getrunken hatten. Auch beim Kindergeburtstag seiner Tochter unterstützte er die Kindsmutter.

Da ich schon viel von ihm gehört hatte, konnte ich es nicht lassen und fragte meine Tochter, wie denn der Vater ihrer Freundin denn so sei. Die Antwort war lapidar: "Wie der Papa halt auch." Seine Frau hatte ihn als totales Monster und Arschloch dargestellt. Wie er nun wirklich ist, weiß ich natürlich nicht. Aber, was ich auch festgestellt habe ist, dass sich die Ansichten von Müttern und Kindern bezüglich der Väter der Kinder oft nicht decken. Auch wenn Männer als Ehemänner vielleicht nicht so empfehlenswert sind, geben sie oft doch gute oder gar nicht so schlechte Väter ab.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von Daffy am 18.12.2016, 15:29 Uhr

> alleinerziehend das Armutsrisiko Nr. 1

Nachdem der Armutsbegriff in D so inflationär gebraucht wird, finde ich das nicht wirklich abschreckend Bei Armut denke ich an Griechenland oder an schwäneessende osteuropäische Bettler in Berlin, nicht an HartzIV+Bildungspaket usw..

Dafür muss man nicht mehr diskutieren, die eigenen Macken und Erziehungsmethoden nicht mehr hinterfragen, hat frühmorgens das Bad und abends das Wohnzimmer für sich allein und kann sich jeden Morgen beim Aufwachen den kommenden Traumprinzen vorstellen (wenn er nicht der Trennungsgrund war). Wie war das im "Kleinen Prinzen"? Es macht die Schönheit der Wüste aus, dass sich in ihr ein Brunnen verbirgt (oder so)...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von shinead am 18.12.2016, 18:31 Uhr

Meist ist ja aufgrund der Betreuungszeiten nur eine TZ-Stelle drin, während bei 2 Elternteilen immerhin einer Vollzeit arbeiten kann, geht das bei AE häufig nicht.

In meiner Stadt werden arbeitende AEs bei der Verteilung von Betreuungsplätzen zwei VZ arbeitenden Eltern gleichgestellt. Die Regeln stellt jede Gemeinde selbst auf und wird da wahrscheinlich ihre eigenen Erfahrungen mit einbringen.

Du kennst merkwürdige AEs. Ich kenne nur einen AE-H4-Fall und das ist ausgerechnet der einzige AE Papa den ich persönlich kenne. Die AE Mütter aus meinem Bekanntenkreis gehen alle arbeiten und zwar ausreichend, damit sie eben keine Transferzahlungen bekommen. Dank inzwischen älterer Kinder oder Betreuungsplätzen. Aber mein Bekanntenkreis ist da genausowenig repräsentativ wie Deiner.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von shinead am 18.12.2016, 18:34 Uhr

Armut ist relativ. Ein armer Mensch in Deutschland natürlich wesentlich reicher als ein armer Mensch in Rumänien.
Trotzdem gibt es eben auch Armut in Deutschland. Die Definition findest Du im Armutsbericht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltvorschuss...in der Warteschleife

Antwort von shinead am 18.12.2016, 21:56 Uhr

Es dreht sich nicht.

Mir ist immer ich schlecht.

Diese Meinung vertraten ja noch nicht mal meine Großeltern! Und die sind Anfang des letzten Jahrhunderts geboren worden!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von shinead am 19.12.2016, 6:28 Uhr

2 Fälle aus Deinem Bekanntenkreis. muss repräsentativ für die Mehrzahl der AEs in Deutschland sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Es geht doch nur um die Differenz.

Antwort von Petra28 am 19.12.2016, 7:52 Uhr

Falls ihr beide gleich viel verdient, habt ihr leider keinen Vorteil.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wenn Du dir das Alleinsein so schön vorstellst...

Antwort von Petra28 am 19.12.2016, 7:55 Uhr

dann solltest Du Dir Gedanken über deine Partnerschaft machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wenn Du dir das Alleinsein so schön vorstellst...

Antwort von Daffy am 19.12.2016, 8:32 Uhr

Ich nehme an, Du meinst nicht 'wie' sondern 'ob'? Das ist, sobald Kinder da sind, genau der falsche Ansatz.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Lieber ein Ende mit Schrecken...

Antwort von Petra28 am 19.12.2016, 8:41 Uhr

als ein Schrecken ohne Ende. Es ist ganz fürchterlich für Kinder, wenn sie realisieren, dass die Eltern nur ihretwegen zusammen geblieben sind.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lieber ein Ende mit Schrecken...

Antwort von Daffy am 19.12.2016, 8:56 Uhr

Ich glaube, den meisten Kindern ist das ziemlich schnuppe. Allerdings rede ich auch nicht von schrecklichen Dingen, sondern Alltäglichkeiten (man ist halt mal genervt, wenn man eng zusammenwohnt) und (phasenweiser?) Gleichgültigkeit, bei Fairness und Respekt im Umgang.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lieber ein Ende mit Schrecken...

Antwort von Petra28 am 19.12.2016, 9:26 Uhr

Da unterschätzt Du die Kinder.

Und ich kenne auch niemanden, der sich getrennt hat, nur weil es ihn genervt hat, dass der andere die Zahnpastatube "falsch" ausdrückt. Noch nichtmal aus meiner Jugend aus der DDR kenne ich solche Leute - obwohl es da in puncto Finanzen und Kinderbetreuung überhaupt kein Problem gewesen wäre, sich zu trennen. Die Leute sind dennoch zusammen geblieben, nur wenn es unerträglich wurde, haben sie sich getrennt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lieber ein Ende mit Schrecken...

Antwort von Daffy am 19.12.2016, 10:14 Uhr

> nur wenn es unerträglich wurde, haben sie sich getrennt.

Dafür lagen/liegen die Scheidungszahlen aber sehr hoch. Und wie weiter oben geschrieben - der unerträgliche, verantwortungslose Kerl hat meist kein Problem, eine Frau zu finden, die ihn ganz bezaubernd findet und mit ihm eine Familie gründen will, auch wenn es von vornherein auf HartzIV hinausläuft (wobei es natürlich fiese Kerle gibt, die immer wieder passende Frauen finden - der U-Bahn-Treter hat anscheinend drei Kinder, und die bekanntesten Mörder und Sexualstraftäter kriegen massenhaft Post von Frauen, die sicher sind, dass es immer nur an Liebe und Verständnis gefehlt hat - aber diese Männer sind doch in der Minderzahl). Der durchschnittliche Mann - nach meiner Erfahrung - will Ruhe, Frieden, Respekt und ein Mindestmaß an Anerkennung (was man als Frau auch will und ggf. auch mal einfordern muss) und lässt ansonsten vernünftig mit sich reden.

Man kann es sich natürlich auch unerträglich MACHEN - wenn man das Gefühl hat, etwas zu verpassen, was einem eigentlich zustünde und nach einem Ausweg sucht...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von Mehtab am 19.12.2016, 11:07 Uhr

Das waren nur zwei Beispiele, falls du das nicht verstanden hast. Ich könnte ein ganzes Buch darüber schreiben, aber das sprengt sogar dieses Forum!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Mehtab: du hast aber echt ein Problem mit den Alleinerziehenden...

Antwort von Mehtab am 19.12.2016, 11:09 Uhr

Ihr wollt dauernd bevorzugt werden, was dann zu Lasten aller anderen geht! Das wurde sogar explizit von einer Alleinerziehenden geschrieben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich habe als Alleinerziehende überhaupt keine Vorteile.

Antwort von kravallie am 19.12.2016, 11:24 Uhr

dann schreibe ich (gerne auch mit shinead) ein buch mit ganz anderen fallbeispielen, die sind garantiert echt und nicht nur per flüsterpost übermittelt. aber das willst du wahrscheinlich gar nicht wissen.
du willst nur neiden, wo es nichts, aber auch gar nichts zu beneiden gibt.
mach weiter so!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Mehtab: du hast aber echt ein Problem mit den Alleinerziehenden...

Antwort von kevome* am 19.12.2016, 11:35 Uhr

Keiner will bevorzugt werden. Nur gleichberechtigt! Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nein, wir wollen nicht bevorzugt werden, sondern auch, wie andere Familien

Antwort von Marianna81 am 19.12.2016, 11:40 Uhr

gesehen und behandelt werden. Mehr nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die Scheidungszahlen Ost liegen unter denen aus West.

Antwort von Petra28 am 19.12.2016, 15:19 Uhr

Schon seit Jahrzehnten. Und das, obwohl die finanzielle Unabhängigkeit der Frauen im Osten größer sein dürfte als im Westen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

???

Antwort von Sille74 am 19.12.2016, 16:51 Uhr

Dass manche Menschen "unüberlegt" und vielleicht etwas naiv Kinder in die Welt setzen ... ja sicher! Und dass manche Väter/Elternteile keinen Unterhalt bezahlen KÖNNEN ... auch geschenkt! Dass möglicherweise auch AE, genau so wie manche Paare, sich in der sozialen Hängematte ausruhen und es sich im Einzelfall fast mehr "rechnet" ... von mir aus. Aber was hat das jetzt mit dem leider nicht so seltenen Fall zu tun, dass sich nach einer Trennung der Vater/ein Elternteil um die Bezahlung von Unterhalt für das Kind DRÜCKT, obwohl er zahlen könnte? Das schadet doch allein dem KIND, das für gar nichts, was seine Eltern "beziehungstechnisch" getan oder nicht getan haben und egal, wie bescheuert die Trennung oder vielleicht schon die Beziehung war, etwas kann.

Ehrlich gesagt finde ich auch, dass selbst bei Vorenthalten des Kindes durch einen Elternteil das Entziehen des Unterhalts keine Option ist (denn, auch hier: das ist nur zum schaden des Kindes ...).

Dass durch Untätigkeit, wodurch diese auch immer verursacht sein mag (ich vermute, wie gesagt, mangelnde Kapazitäten) des JA viel Geld nicht eingetrieben wird, finde ich bedauerlich für den Steuerzahler, ja ...

Mich würde mal interessieren, was Deine Lösungsansätze wären bei der bekannten Sachlage, wie die Kinder an ihren Unterhalt kommen sollen?

Warum es AE-Elternteile zum Vorwurf gemacht wird, "nur" TZ zu arbeiten, verstehe ich auch nicht ... In den meisten Fällen, die ich kenne, haut es mit der Kinderbetreuung nicht anders hin ... Die AE, die ich kenne, arbeiten auch mehr als die meisten Kinder betreuenden Teile eines Paares.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.