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Geschrieben von peekaboo am 02.04.2014, 15:06 Uhr

Unterhaltsfrage, Scwanger vom Neuen Partner innerhalb des Trennungsjahres

Hab da mal ne Frage,

Eckdaten: 4 Jahre verheiratet, gemeinsames Kind wird im Mai 3

Trennungsjahr ist fast rum und noch Ehefrau ist schwanger vom neuen Partner.

Der neue Partner erkennt das ungeborene an. Wer ist nun Unterhaltspflichtig für die Frau? Theoretisch hätte sie ja wieder arbeiten können, wenn der neue sie nicht geschwängert hätte.

Rein theoretisch würde ich sagen, der Neue muss ihre unterhalt sichern oder?


LG
Peeka

 
2 Antworten:

Re: Unterhaltsfrage, Scwanger vom Neuen Partner innerhalb des Trennungsjahres

Antwort von shinead am 02.04.2014, 15:59 Uhr

Ging Frau nicht arbeiten während des Trennungsjahres? Eine Schwangerschaft per se ist ja kein Grund nicht zu arbeiten.
Steht eine schwangerschaftsbedingte Krankheit der Erwerbstätigkeit im Wege, dann kann erst Unterhalt vom werdenden Vater eingefordert werden. Ab dem Mutterschutz (also 8 Wochen vor der Geburt) beginnt die Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber der Mutter.

Sobald das Kind da ist (und der Ehemann die Vaterschaft angefochten hat und der neue Partner als Vater feststeht) ist der Vater des Kindes über den Kindes- und Betreuungsunterhalt verpflichtet die Mutter zu unterhalten.
Der Trennungsunterhalt ist mit der Geburt des Kindes aufgrund von verfestigter neuer Lebenspartnerschaft verwirkt.

Dem Ehemann würde ich zum Anwalt schicken und sicherstellen, dass die Scheidung direkt nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht wird. Eventuelle Ansprüche (Versorgung, Vermögen, etc.) würde ich vom eigentlichen Scheidungsverfahren abkoppeln lassen um so schnell wie möglich die wirksame Scheidung in den Händen zu halten.
Ich würde auch schon jetzt eine Verwirkung des Trennungsunterhalts prüfen lassen, da m.E. schon bei einer Schwangerschaft von einer verfestigten Partnerschaft ausgegangen werden muss.

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Re: Unterhaltsfrage, Scwanger vom Neuen Partner innerhalb des Trennungsjahres

Antwort von fracla am 02.04.2014, 21:05 Uhr

Und wichtig ist auch, dass der Noch-Ehemann die Vaterschaft anfechtet. So lange sie noch verheiratet sind, wenn auch nur noch auf dem Papier, ist automatisch der Ehemann der Vater, auch wenn er es biologisch gar nicht ist. Ab der Geburt des Kindes hat man 2 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Macht man das nicht, ist automatisch der Ehemann unterhaltspflichtig, egal ob leiblicher Vater oder nicht. Und wenn die Frist verstrichen ist, kann man da nichts mehr machen. Erst wieder wenn das Kind 18 ist und von sich aus was macht.

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