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Geschrieben von pauline-maus am 22.03.2015, 11:15 Uhr

umgang

guten morgen,

da mir hier schon öfter geholfen wurde , wieder einmal eine bitte darum:

geschiedene eltern, umgangsrecht wird über unsere anwälte geregelt . was wie folg aussieht

seitens meiner anwältin und mir wurden in den letzten 4 jahren mehrere vorschläge ( sehr gerechte) zum umgang angeboten. es wurde nie geantwortet , dh weder für noch gegen.
eingebürgert hat sich nun erst einmal wechsel der wocheenden aller 14 tage.
nun steht ostern an, es wäre sein wochenende, da ich aber der meinung bin feiertage haben eine sonderstellung haben wir im vor einem halben jahr das angebot gemacht , er hat sie ostern ich pfingsten. es kan nix zurück
inzwischen stand ein planung mit freunden über ostern wegzufahren, ich bat ihn vor 6 wochen mehrmals um den tausch von ostern u pfingsten , da mein kind gern mit mir fahren würde( freundinnen sind auch dabei). wieder keine antwort. bis letzte woche habe ich gewartet, da ich ja den platz mit buchen muss(busfahrt). was nun? ist ja sein "eingebürgertes" wochenende .
meine anwältin meint ich sei vogelfrei , da es keine wirkliche vereinbarung gäbe.
was würdet ihr tun?
ach gründonnerstag oder ostermontag könnte er sie haben da sind wir daheim...

 
11 Antworten:

Re: umgang

Antwort von Patti1977 am 22.03.2015, 12:48 Uhr

ich würde ihm sagen, ich fahre weg mit kind, du hattest genug zeit dich zu melden. und fahren, fertig.

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Re: umgang

Antwort von pauline-maus am 22.03.2015, 15:12 Uhr

danke

also knallharte art und weise....theoretisch denke ich auch so....

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Re: umgang

Antwort von Pamo am 22.03.2015, 16:05 Uhr

Wieso knallhart? Einfach normal reagieren: keine Antwort bedeutet dass es ihm egal ist. Also fahren und fertig. Warum glaubst du deiner Anwältin nicht?

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Re: umgang

Antwort von pauline-maus am 22.03.2015, 17:12 Uhr

danke.....ich weiss nicht, ich mag halt keinen ärger mit ihm .....bin ich ehrlich. das ist immer unschön.
ihr habt recht

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Re: umgang

Antwort von fsw am 22.03.2015, 21:23 Uhr

Du rennst ihm genug hinterher.Er reagiert nicht,also hat er Pech.Genießt euren Oster-Ausflug!

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Re: umgang

Antwort von pauline-maus am 22.03.2015, 22:42 Uhr

Danke . Ihr gebt mir viel kraft u elan daaaaanke

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Re: umgang

Antwort von Mehtab am 23.03.2015, 10:26 Uhr

Hallo ,

ich würde es auch so machen, wie es beschrieben worden ist. Vielleicht reagiert er dann das nächste Mal, wenn du ihm wieder um etwas bittest. Ich würde auch nicht mehr umpolen, wenn er nun kurzfristig mitteilt, dass er das Kind doch an Ostern haben möchte. Der Urlaub ist schon gebucht!

Was ihr gehabt hat, kann er euch nicht mehr nehmen.

Schönen Urlaub

Mehtab

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Re: umgang

Antwort von pauline-maus am 23.03.2015, 11:30 Uhr

danke

meine tochter war nun am wochende bei ihm . wieder zu hause erzählte sie , der papa wolle vielleicht ostern mit ihr irgendwo hion ..er wüßte es aber noch nicht.
gut dachte ich, ehe er was bucht und dann darauf sitzen bleibt , informierte ich ihn heute.
ich sagte das er seine tochter bitte nicht miteinplant , da wir etwas vorhaben.
er droht nun klage ,weil ich ihm sein kind verwähre...genau so hab ich mir das gedacht
ach letzten freitag war sein freitag, er sollte das kind aus der schule holen. er vergass es ...schule rief mich an. nun will er kommenden freitag als ersatz....es ist so schlimm mit ihm

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Keinen Ärger... und Klageandrohung...

Antwort von desireekk am 23.03.2015, 13:51 Uhr

Hallo,

1.) mehr als ihn 2-3x fragen/informieren kannst Du nicht. Er hat nicht reagiert: also ist es ihm egal. Davoin darfst Du ganz normal ausgehen.
"Keinen Ärger mit ihm haben wollen": warum nicht? Er kannDir egal sein,. Sicher, es ist immer wünschenwert wenn alles im leben "strressfrei" abläuft, tut es aber meistens nicht. Ist aber auch keindrama, oder? Er darf knatschig sein, aber DU musst Dir doch den Schuh nicht anziehen. Geh mal emotional 10 Schritte weiter von ihm weg!

2.) Er hat nun plötzlich an Ostern EVTL: was vor: sein Pech. 2 Wochen vorher ist für Ostern eine normale Zeit etwas schon geplant zu haben, insbesonder wenn Du sowieso schon versucht hast das mit ihm VORHER zu regeln.
DU fährst mit Kind, so wie geplant und auch gebucht.

Wenn Du Dich nicht "gerade" machst, dann wird er Dich niemals vollwertig anerkennen. Er m,uss lernen wo seine/Deine Grenzen sind, und dabei eben auch mal gegen eine "Wand" rennen und merken ,dass er nicht immer durchkommt.

Lass ihn klagen, sag ihm das auch, dass Du gut findest, wenn ein Gericht auch mal genau festlegt, wie der Umgang zu laufen hat UND was passiert wenn er ihn NICHT einhält (Zwangsgeld, etc.).
Glaub mir, er wird NICHT klagen!

Schreib ihm nochmal dass seine Tochter am Ostermontag um X Uhr abzuholen ist bzw, wann genau Du sie bringst.
fertig.

Gruss

Désirée

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Re: Keinen Ärger... und Klageandrohung...

Antwort von pauline-maus am 23.03.2015, 17:02 Uhr

vielen dank für die emotionale hilfe.
ostermontag hab ich schon angeboten da wir ja da wieder daheim sind. , daraufhin will er nun auch noch die ganze ferienwoche. da ist meine tochter aber im ferienhort angemeldet( mit ausflügen welche bezahlt sind) ,da nix von ihm kam und ich arbeiten muss

ich werde mich einfach emotional distanzieren , du hast recht
lg

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Re: Keinen Ärger... und Klageandrohung...

Antwort von pauline-maus am 23.03.2015, 17:02 Uhr

vielen dank für die emotionale hilfe.
ostermontag hab ich schon angeboten da wir ja da wieder daheim sind. , daraufhin will er nun auch noch die ganze ferienwoche. da ist meine tochter aber im ferienhort angemeldet( mit ausflügen welche bezahlt sind) ,da nix von ihm kam und ich arbeiten muss

ich werde mich einfach emotional distanzieren , du hast recht
lg

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