Geschrieben von nicole812 am 09.08.2016, 9:11 Uhr |
Teilzeitarbeit und Krankheit- wer kennt sich aus
Ich habe eine 3/4 Stelle , sprich 30 Stunden die Woche. Jedes zweite Wochenende Dienst. Ansonsten keine festen Tage.....
Heißt mal arbeite ich 7 Tage und habe dann 4 frei. Mal 3 Tage, 1 frei .
Also alles total individuell. Ich kann auch immer rechtzeitig Frei Wünsche äußern.
Der Dienstplan wird am 15. für den darauffolgenden Monat geschrieben.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich hätte Dienst gehabt von Samstag- Dienstag. Danach 5 Tage frei.
ich wurde aber am Freitag bevor ich Dienst gehabt hätte 10 Tage krank geschrieben.
Wie zählt denn das dann ? im Arbeitsvertrag ist dazu nix geregelt.....
Zählen nur die 4 Tage die ich Dienst gehabt hätte mit 6 Stunden ( die 30 Stunden zählen auf 5 Tage Woche also 6 Std. am Tag) oder muss er mir auch die Tage die ich frei gehabt hätte mit 6 Std. anrechnen?
Wäre über Antworten sehr Dankbar
Re: Teilzeitarbeit und Krankheit- wer kennt sich aus
Antwort von IngeA am 09.08.2016, 9:22 Uhr
Meines wissens nur die Tage an denen du Dienst gehabt hättest.
LG Inge
Re: Teilzeitarbeit und Krankheit- wer kennt sich aus
Antwort von DecafLofat am 09.08.2016, 9:49 Uhr
das macht jede firma individuell.
ich arbeite 3 tage/woche (Mo, mi, fr). KANN auch nur 3 tage pro woche arbeiten wg desksharing. im zeitkonto sind aber meine wochenstunden auf 5 tage verteilt.
d h wenn ich AU bin brauche ich nicht nur für meine arbeitstage eine AU sondern auch für die tage an denen ich faktisch nie arbeite, da sonst diese tage (di/do) eine fehlbuchung erzeugen würden.
das widerspricht also dem "meines wissens" von inge.
lustig: mein mann ist in der gleichen branche wie ich, nur andere firma, udn die handhaben es bei mitarbeitern mit festen tagen wie z b bei mir genau anders, d h mein zeitkonto wäre dort nur mo/mi/fr bereit, buchungen/krankmeldungen anzunehmen.
Re: Teilzeitarbeit und Krankheit- wer kennt sich aus
Antwort von Andrea&Würmchen am 09.08.2016, 9:58 Uhr
Hallo, bei mir ist es wie bei Deinem Mann: meine 3 Tage Arbeitszeit sind festen Wochentagen zugeordnet, d.h. Krankmeldungen dürfen bei mir auch nur diese drei Tage abdecken.
Wie es aber ist, wenn man keine festen Tage hat, weiß ich nicht. Ich würde wohl bei der Personalabteilung nachfragen.
Re: Teilzeitarbeit und Krankheit- wer kennt sich aus
Antwort von DecafLofat am 09.08.2016, 10:03 Uhr
aber wenn man es wie bei dir (und meinem mann i d firma) macht kommt man doch nie auf 6 zusammenhängende wochen AU am stück bei einer langzeiterkrankung, falls es mal thema wird in sachen krankengeld. d h man bliebe immer in der lohnfortzahlung.
(das war die begründung die mir von meiner personalerin genannt wurde warum es bei uns i d firma auf alle 5 tage verteitl wird.... denn als ich das erste mal AU war, nac helternzeit, habe ich mich auch nicht für Di und Do krankschreiben lassen... und hatte dann promt direkt minusstunden an diesen tagen... obwohl ich selbst bei einer spontangenesung an diesen tagen ja gar nicht physisch arbeiten hätte KÖNNEN weil die andere kollegin an diesen tagen da sitzt wo ich sitze... glücklicherweise konnte ich es auf "zuruf" klären und brauchte nicht noch nachträglich eine AU für di&do...)
Irrtum Decaf
Antwort von Trini am 09.08.2016, 10:32 Uhr
Die GLEICHE Diagnose zählt bei Langzeiterkrankung.
Da gerät man sogar nach 5 Monaten ganz fix ins Krankengeld.
Trini
Ich kenne es so, dass der....
Antwort von Trini am 09.08.2016, 10:39 Uhr
Dienstplan zählt.
Du bekommst ja wahrscheinlich fixes Monats-Gehalt.
Krank am freien Tag ist halt "Pech", wie krank an Weihnachten.
Wäre ja komisch, wenn ein gelber Schein am freien Tag "Überstunden" erzeugt.
Trini
Re: Teilzeitarbeit und Krankheit- wer kennt sich aus
Antwort von Andrea&Würmchen am 09.08.2016, 12:13 Uhr
Darüber hatte ich noch gar nicht nachgedacht, weil ich glücklicherweise noch nicht in der Situation war...
Re: Ich kenne es so, dass der....
Antwort von Andrea&Würmchen am 09.08.2016, 12:15 Uhr
Das tut mein Kik-Schein aber hin und wieder... Nämlich dann, wenn ich an einem Tag bereits gearbeitet habe (wenige Minuten reichen da schon) und dann heim muss, um ein krankes Kind abzuholen und zu pflegen. Für diesen Tag bekomme ich dann (mit entsprechender Krankmeldung des Kindes) meine volle Soll-Stundenzahl geschrieben. Naja, ÜBERstunden sind es nicht, aber mein Gleitzeitkonto freut sich da schon :o)
Das ist ja aber ein geplanter Arbeitstag
Antwort von Trini am 09.08.2016, 12:18 Uhr
Der AP ging es um geplant freie Tage.
Trini
Ich früher auch nicht
Antwort von Trini am 09.08.2016, 12:20 Uhr
Hatte aber im Oktober eine OP (5,5 Wochen krank) und die nächste im April mit gleicher Diagnose. Und da war ich nach nach 4 Tagen im Krankengeld. Doof getimed!!!
Trini
Bei Wochenenden funktioniert es doch auch
Antwort von Strudelteigteilchen am 09.08.2016, 12:21 Uhr
Lustiges Argument.
Bei Deinem Modell könnte man sich immer mal wieder an den Tagen krankmelden, an denen man eh nicht arbeitet, und dabei Überstunden aufbauen.
Und meine Ärztin schreibt mich - zu Recht!!! - nicht krank, wenn ich nicht krank bin. Sie würde mich niemals krank schreiben für Tage, an denen ich gesund bin, nur damit ich keine Minusstunden schreibe.
Man stelle sich die freien Tage vor wie Wochenenden: Man arbeitet nicht, muß sich daher auch nicht krank schreiben lassen, schreibt weder Minus- noch Plusstunden.
Re: Das ist ja aber ein geplanter Arbeitstag
Antwort von Tobiasmama am 09.08.2016, 12:37 Uhr
Ich arbeite auch in Teilzeit. Krank im frei ist Pech gehabt. Es zählen nur die geplanten Dienste mit krank, Überstunden baut man damit also nicht auf. Das gleiche gilt ja auch bei den vollen Stellen. Diese erhalten schließlich in der Woche einen freien Tag da sie am Wochenende gearbeitet haben. Wenn sie dann krank sind haben sie Pech gehabt. Eine Ausnahme gibt es nur im Urlaub. Der wird zurückerstattet, wenn man krank ist und eine AU vorlegen kann. LG Marion
"unfair" wird mein modell (an STT...)
Antwort von DecafLofat am 09.08.2016, 13:36 Uhr
wenn z B ein feiertag an einem meiner arbeitstage ist.
ich hab ne wochenarbeitszeti von 15 stunden, d h tgl sollzeit 3 h. faktisch KANN ich nur mo/mi/fr arbeiten, d h ich mache drei tage a 5 h (idR sogar 3 tage a 6h... aber das geht alles auf überstunden...)
wenn ich nun also eine woche hab mit montag feiertag, verringert sich meine "soll"arbeitszeit um die drei stunden - sprich 12 sollzeit für die woche. wenn es nun noch lustiger wird und auch der freitag ein feiertag ist (nochmal minus 3 von der sollzeit, also 9h sollzeit verbleiben), dann habe ich NUR den mittwoch die chance zu arbeiten, und soll mit meinem teilzeitvertrag diese 9h erbringen... (und genau solche situationen sind der grudn warum ich faktisch 18h arbeite pro woche um solche spagate problemlos zu schaffen...)
meine "partnerin" hingegen die di&do arbeitet freut sich weil ihre arbeitszeit (auch 15 h) sich durch einen freien montag & freitag auf 9 verringer und sie dann folglich an jedem ihrer tage nur 4,5 statt 7,5 machen muß.
und vollzeitkräfte "leiden" ohnehin nicht unter feiertagen.
aber mich an einem meiner freien tage "krank" zu melden nur damit ich "überstunden" bekomme - die logik verstehe ich nicht, stt. das geht nicht ins ÜS konto wenn die drei stunden dann als krank gebucht werden sondern geht sich null auf null auf.
Dein Modell ist...
Antwort von Trini am 09.08.2016, 14:43 Uhr
Meiner Meinung nach rechtlich nicht o.k.
Wie ist das eigentlich mit dem Urlaub?
Als ich 3 Tage gearbeitet habe, hatte ich 18 Urlaubstage (6Wochen) und musste auch nur für Arbeitstage Urlaub nehmen.
Trini
Re: Dein Modell ist...
Antwort von DecafLofat am 09.08.2016, 14:47 Uhr
ich muß pro freier woche (KW) 5 tage nehmen, erhalte aber auch 30 tage pro jahr. ebenso gleittage - sind bei mir durch das modell das sie bei mir machen eben mit 3h udn nicht mit 5h bewertet - somit - so gesehen - ist es ja auch mal ein pluspunkt für mich.
mein mann ist ja selbst personaler (wie gesagt, gleiche branche) und auch er findet das modell bei meinem AG bescheuert. aber was soll ich schon groß machen... irgendwer wird sich dabei schon was gedacht haben, wir reden hier von einem konzern 1000+ mitarbeiter.
Re: "unfair" wird mein modell (an STT...)
Antwort von IngeA am 09.08.2016, 14:57 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen dass es zulässig ist, deine 15 Stunden die du an 3 Tagen erbringst auf 5 Tage zu verteilen, wenn du nicht die Möglichkeit hast sie auch an 5 Tagen zu erbringen. Da der Arbeitsplatz an 2 Tagen von der Kollegin besetzt ist, ist das de facto ja nicht möglich.
Und deine Kollegin die Di/ Do arbeitet wird bei einem Feiertag am Do. ja die gleichen Probleme haben wie du: Es werden ihr nur 3 Stunden gut geschrieben obwohl sie 7,5 Stunden gearbeitet hätte. Den Test muss sie dann ja an EINEM Tag nachholen. Das wären dann noch mal 4,5 Stunden auf die 7,5 drauf. Das wären 12 Stunden. Normalerweise sind von den Berufsgenossenschaften außer in wenigen Ausnahmefällen max. 10 Stunden erlaubt.
Sie hätte also bei einem Arbeits- oder Wegeunfall nicht mal Versicherungsschutz.
Ich würde mich da erkundigen.
LG Inge
Re: "unfair" wird mein modell (an STT...)
Antwort von DecafLofat am 09.08.2016, 15:30 Uhr
erkundigt habe ich mich da schon, direkt am anfang, geimpft von meinem mann (er ist personaler in elitender funktion bei einem mitbewerber)...
mir wurde von meiner personalabtl zur antwort gegeben, dass es bei der vielzahl an teilzeitmodellen einfach zu zeitaufwändig wäre ein jedes personalisiert in das paisy einzupflegen und daher diese lösung (betriebsrats-zugestimmt) gefunden wurde.
beim anderen modell (wie bei meinem mann z B) haben die jenigen "glück" die an ihren arbeitstagen feiertage haben da sie diesen tag 1:1 gutgeschrieben bekommen.
beim modell in meiner firma hofft man auf einen gewissen "durchschnitseffekt".
aber ich werde die welt dort nicht (mehr) verändern, bin ja erst seit kurzem nach elternzeit wieder drin und merke dass es irgendwie einfach nciht mehr meine welt ist, zumal sie wirklich immer abstrusere forderungen stellen und manche probleme einfach organisatorisch hausgemacht sind. ich habe heute 20 jähriges, einfach zu kündigen, den gefallen werde ich ihnen also in absehbarer zeit wohl nicht machen. aber ich halte die augen offen und will mich verändern, was den arbeitgeber angeht.
@Decaf
Antwort von Leena am 09.08.2016, 17:10 Uhr
Oh, Du hast heute 20-Jähriges? Dann mal trotz allem herzlichen Glückwunsch zum Betriebsjubiläum!!! :-)
Gibt's bei Euch da eigentlich was dafür..? Bei uns gibt's zum 25. wenigstens einen warmen Händedruck und einen halben Tag frei. Ich bin ganz neidisch - bei meinem Mann gibt's zum 25. vier zusätzliche Urlaubstage, und zwar dauerhaft, also 34 Tage Urlaub pro Jahr. Das wäre doch was... *träum*
Re: "unfair" wird mein modell (an STT...)
Antwort von Leena am 09.08.2016, 17:22 Uhr
Doch, soweit ich weiß, ist das so zulässig.
Bei uns wurde vor ein paar Jahren umgestellt, bis dahin hatte ich feste Arbeitszeiten und meine Zeiten wurden auf 3 Arbeitstage/Woche verteilt, jetzt habe ich immer noch feste Zeiten, es wird aber pro Tag mit 1/5 meiner wöchentlichen Arbeitszeit abgerechnet.
Ich arbeite dienstags bis donnerstags. Wenn ich also dienstags für den Rest der Woche krank werde, mache ich für den Montag entsprechend Miese. Wenn ich freitags krank werde und krank geschrieben würde, bekäme ich die anteiligen Stunden für den Freitag auch gutgeschrieben, würde also insoweit - zu meiner normalen Arbeitszeit - quasi Plus-Stunden machen. Ich find's nervig, zumal ich jetzt öfter zum Arzt gehen müsste, sogar für eigentlich arbeitsfreie Tage. Andererseits - so oft bin ich nicht krank, also ärgere ich mich auch nicht so oft darüber.
Feiertage - an arbeitsfreien Tagen sind natürlich toll. An Arbeitstagen muss ich halt vor- und nacharbeiten, um insgesamt auf meine Stunden zu kommen. (Natürlich nicht innerhalb der einen Woche, genauso wenig wie Decafs Di+Do-Kollegin.)
Optimal ist anders, ich hab's mir auch nicht so ausgedacht, aber es ist, wie es ist, auch ganz offiziell vom Bezirkspersonalrat o.ä. abgesegnet. Und angesichts der Vielzahl von Teilzeitmodellen (von gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf alle 5 Tage über tageweise Modelle bis hin zu Modellen mit wöchentlichem Wechsel) kann ich mir schon gut vorstellen, dass das für die Personalbuchführung so wesentlich einfacher ist.
Was man auch noch im Hinterkopf behalten sollte - normalerweise ist Teilzeit ja auf Wunsch des Arbeitnehmers vereinbart worden. Der AG könnte sich im Zweifelsfall also ruhig hinstellen und sagen, wenn Ihnen unser Modell nicht passt, können Sie gerne 5 Tage/Woche ganztags kommen oder ganz wegbleiben. Auch wenn wir auf dem Weg zum AN-Arbeitsmarkt sind... ganz so weit sind wir doch noch nicht.
Re: "unfair" wird mein modell (an STT...)
Antwort von Danyshope am 09.08.2016, 17:55 Uhr
Das ist aber so gesetzlich gar nicht erlaub. Jedenfalls nicht in Deutschland. Wenn Du das mitmachst, selbst schuld. es gelten immer Tage an denen man normalerweise arbeiten würde. Ist auf einem solchen tag ein Feiertag oder ist man krank, dann müssen die Arbeitsstunden entsprechend gut geschrieben werden so als wenn man da war.
Mich deucht, da zieht dich wer gut über den Tisch und du machst das Spiel mit. ich meine aber, das man dir das hier auch schon mal vor Wochen/Monaten gesagt hat.
Schau mal hier: http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_feiertage.html
Warum sollte das in Deutschland gesetzlich so nicht erlaubt sein..?
Antwort von Leena am 09.08.2016, 18:11 Uhr
Hast Du Dir das Urteil aus dem Link eigentlich mal angeschaut..? Da geht es um Entgeltfortzahlung und die Vereinbarkeit einer Betriebsvereinbarung mit dem BRTV-Bau. Also eh andere Baustelle...
Warum sollte die gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Werktage nicht zulässig sein, auch wenn man dann intern vereinbart, an welchen Tagen welche Arbeitszeit erbracht werden soll..? Wir reden also von Einzelvereinbarungen und nicht von einer Betriebsvereinbarung, das nur mal nebenbei.
Re: Warum sollte das in Deutschland gesetzlich so nicht erlaubt sein..?
Antwort von DecafLofat am 09.08.2016, 18:19 Uhr
ich glaube jetzt ehrlcih gesagt auh nicht dass ein riesenkonzern wie mein AG jemanden übern tisch zieht und der betriebsrat dinge absegnet die am gesetz vorbei gehen...
Re: Warum sollte das in Deutschland gesetzlich so nicht erlaubt sein..?
Antwort von Leena am 09.08.2016, 18:25 Uhr
...bei uns (öD) ist es ja seit ein paar Jahren genauso. Ich halte es auch für legal. :-)
Re: Warum sollte das in Deutschland gesetzlich so nicht erlaubt sein..?
Antwort von Danyshope am 09.08.2016, 18:34 Uhr
Naja, wäre nicht der erste Riesenkonzern der deshalb abgemahnt würde.
Kannst ja gerne mal selbst schauen. Anders sähe die Sache bei dir aus wenn du flexibel eingeteilt werden würdest. Bei festgelegten Arbeitstagen aber müsstest Du volle Entlohnung bekommen ohne Mehrarbeit. Durfte oft genug selbst Dienstpläne und Stundenabrechnungen schreiben bzw an Buchhaltung weitergeben um da wenigstens etwas Grundwissen zu haben. Und wir mussten bei allen Teilzeit-, Vollzeitkräften und Minijobbern so verfahren. Es galt, war der Tag eigentlich ein Arbeitstag, dann musste dieser auch voll entlohnt werden. Alles andere wäre zum Nachteil des Angestellten.
Re: Warum sollte das in Deutschland gesetzlich so nicht erlaubt sein..?
Antwort von IngeA am 09.08.2016, 18:56 Uhr
Bei uns (flexible Einteilung) ist es sogar so, dass du bei längerer Krankheit die Stunden bezahlt bekommen musst, die du sonst durchschnittlich gearbeitet hast. Also nicht nur die, für die du eingeteilt warst (jemanden der krank ist teilt für den nächsten Dienstplan eh keiner mehr ein), nicht nur die Stunden die als offizielle Arbeitszeit im Vertrag stehen.
Ich war letztes Jahr länger krank. Zuerst habe ich die ausgefallenen Dienste bezahlt bekommen (als noch nicht klar war wie lang), dann die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat.
Ich meine das auf irgendeiner Anwalts-Seite auch so gelesen zu haben, weiß aber nicht mehr wo.
LG Inge
Re: Warum sollte das in Deutschland gesetzlich so nicht erlaubt sein..?
Antwort von kevome* am 09.08.2016, 19:02 Uhr
Es gibt nun mal 2 Modelle. Deins, dass feste Arbeitstage vereinbart werden und dann natürlich auch bei Feiertagen, Krankheit etc. mit der vereinbarten Stundenzahl entlohnt werden müssen.
Und eben das Zweite Modell, dass eine Stundenzahl vereinbart wird und von einer 5 Tage Woche ausgegangen wird. Im Rahmen der Gleitzeit kann jetzt jeder seine Stunden in Rücksprache mit dem direkten Vorgesetzten frei verteilen. Das funktioniert auch ganz ohne Teilzeit. Rein theoretisch kann jemand mit Vollzeit sich so auch ein 4 Tage Woche "basteln". Überstunden an 4 Tagen und ein Gleitzeittag pro Woche. Nichts anderes ist das Modell von Decaflofat und Leena auch.
inge
Antwort von DecafLofat am 09.08.2016, 19:14 Uhr
ich habe keinen stundenlohn, ich habe ein monatsgehalt, geregelt im für die branche geltenden tarifvertrag, plus zulage handlungsvollmacht, etc.
von daher ist mir die tatsache dass ich statt den vertraglich vereinbarten 15h/woche aufgrund der arbeitsabläufe 18h/woche mache, nicht das steinerl im schuh.
Re: Warum sollte das in Deutschland gesetzlich so nicht erlaubt sein..?
Antwort von IngeA am 09.08.2016, 19:18 Uhr
Bei Leena mag das so sein, hab nicht alles gelesen.
Bei Decaflofat ist das nicht so. Bei ihr ist das ja Job-Sharing. Sie kann sich die Zeit und die Tage nicht einteilen wie sie möchte, sie hat keine Gleitzeit sondern fest eingeteilte vertraglich festgelegte Tage. Sie kann an den anderen Tagen nicht arbeiten, weil da ihre Kollegin ihre feste eingeteilten, vertraglich festgelegten Tage arbeitet. Ihr Arbeitsplatz ist da also belegt.
Es gibt auf der Seite der Bundesargentur für Arbeit und Soziales wirklich sehr viele unterschiedliche Teilzeitmodelle. Dieses habe ich nicht gefunden (was zugegebenermaßen nichts heißen muss)
LG Inge
Re: inge
Antwort von IngeA am 09.08.2016, 19:25 Uhr
Das habe ich geschrieben weil Danyshope geschrieben hatte, das wäre anders wenn man flexibel eingeteilt wird. Ist es aber nicht wirklich. Auch dann muss der Arbeitgeber zahlen wenn du krank bist, auch wenn du gar nicht im Dienstplan drin stehst.
Du bekommst halt ganz normal deine Entgeltfortzahlung wenn du krank bist. Wobei ich immer noch denke, dass es nicht korrekt ist, wenn du dich an Tagen krank schreiben lassen müsstest an denen du frei hast, weil du sonst ins Minus kommst.
LG Inge
Re: Warum sollte das in Deutschland gesetzlich so nicht erlaubt sein..?
Antwort von Leena am 09.08.2016, 19:31 Uhr
...Job Sharing oder Desk Sharing..?
Bei uns ist es auch öfter so, gerade im Außendienst, dass sich mehrere Kollegen einen Schreibtisch teilen und sich dann entweder untereinander einigen müssen, wer wann darf, oder dass man sich eben zu Dritt mit AG einigt, wer wann arbeitet.
Wir haben bei Teilzeit-Kräften auch öfter sowohl Job Sharing als auch Desk Sharing Modelle, da wird auch die Arbeitszeit auf 5 Tage / Woche gleichmäßig umgerechnet.
Re: Warum sollte das in Deutschland gesetzlich so nicht erlaubt sein..?
Antwort von DecafLofat am 09.08.2016, 19:38 Uhr
desk sharing. die kollegin udn ich haben unterschiedliche aufgabengebiete.
udn im vertrag steht NUR dass ich 15 wochenstunde arbeite, die tage kommen aus dem bereich, weil eben als ich anfing nur diese tage dieser eine tisch frei ist. inzwischen sind andere kollegen gegangen/abteilung gewechselt etc, THEORETISCH wäre also sogar an 5 tagen die woche woanders ein platz dauerhaft frei.
aber wie gesagt, gedanklich befinde ich mich schon in der abreise, d h ich werde da kein getrommel mehr machen.
(wollte auch gar nich tdass der strang so off topic ausartet...)
und leena: ich habe mcih oben vertippt, HEUER statt heute. ausbildungsbeginn war 1.9. damals, vor 20 jahren...
@Decaf
Antwort von Leena am 09.08.2016, 19:40 Uhr
Dann muss ich am 01.09. nochmal gerührt gratulieren! :-)))
schau mer mal
Antwort von DecafLofat am 09.08.2016, 19:42 Uhr
oder zum neuen job gratulieren, hehe.
geld/urlaub gibt's keinen.
beim 5/10/25 jährigen gibt es sonderzahlungen dazu und ne bronze/silber/gold anstecknadel /und einen tag sonderurlaub (beim 25. jährigen).
Re: inge
Antwort von Leena am 09.08.2016, 19:58 Uhr
Es gibt aber - vermutlich - gar keinen Dienstplan, sondern einfach nur eine kurze Arbeitszeitvereinbarung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag / Tarifvertrag.
LG, L.
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