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Geschrieben von wolke76 am 21.08.2015, 19:52 Uhr

Steuerfrage, gern Leena☺

Kann die Art der Veranlagung jährlich gewählt werden oder entscheidet man sich einmal für immer? Genauer gesagt, möchte ich wissen, ob ich die Einzelveranlagung für ein Jahr wählen kann, obwohl sonst gemeinsam veranlagt wurde und dies auch in den nächsten Jahren wieder so sein soll.

Wäre toll, wenn das eine weiß!

 
4 Antworten:

Re: Steuerfrage, gern Leena☺

Antwort von Leena am 21.08.2015, 20:29 Uhr

Kann jährlich gewählt werden!

Ist bei uns nur unbeliebt, weil es durch Neueröffnung eines zweiten Steuerkontos, Änderungen des ersten, Umbuchungen etc.pp. praktisch recht arbeitsintensiv ist...

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Re: Steuerfrage, gern Leena☺

Antwort von wolke76 am 21.08.2015, 20:35 Uhr

Oje, das ist doof für euch. Kommt aber wahrscheinlich auch nur das eine Mal in Frage und danach tu ich es nicht wieder, versprochen!

Melde mich nochmal per PN, wenn ich darf...

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Re: Steuerfrage, gern Leena☺

Antwort von Kleine Fee am 21.08.2015, 20:49 Uhr

Uns sagt jedes Jahr das Steuerprogramm, ob wir uns einzeln oder getrennt veranlagen sollen. Ist mal so und mal so.

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Re: Steuerfrage, gern Leena☺

Antwort von wolke76 am 21.08.2015, 20:53 Uhr

Danke auch dir! Ich hatte das noch nie und war skeptisch...

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