Geschrieben von fisch1010 am 28.04.2015, 19:48 Uhr |
Mietvertrag kündigen
Hallo,
kann mir kurz jemand helfen?
Wir müssen morgen eine Kündigung für unsere Mietwohnung zur Post geben.
Leider hab ich heute niemanden bei der Hausverwaltung erreicht.
Die Wohnung gehört einer Privatperson, die mir nur namentlich, aber nicht addressenmäßig bekannt ist. Sie lässt alles über eine Hausverwaltung abwickeln.
Muss ich nun in die Kündigung reinschreiben
Hausverwaltung xy
z. Hd. Frau xy
............
.............
damit das richtig ist.
Und dann dies per Einschreiben?
Wegen dem Feiertag wird das sonst knapp und wir haben heute Abend die Zusage für die neue Wohnung bekommen. Deswegen muss jetzt gekündigt werden.
Kann mir einer bitte einen "richtigen Tip" geben? Haben nur Ärger mit der Verwaltung, haben nie etwas für die Mieter getan, nie auf irgendetwas geantwortet und unsere Nachbarwohnungen schimmeln so vor sich hin. Außerdem wurden Rückzahlungen immer wieder unter fadenscheinigen Gründen nach hinten geschoben.
Wir sind froh das wir wegziehen, aber weil es so ein Drecksverein ist,
möchte ich nicht falsch anschreiben.
Danke
Re: Mietvertrag kündigen
Antwort von mondstaub am 28.04.2015, 20:12 Uhr
Na, du musst einfach nur fristgerecht kündigen zum soundsovielten, Gründe brauchst du keine angeben. Kündigungsfristen stehen im Mietvertrag. Ach, und per Einschreiben oder persönlich abgeben mit Eingangsbestätigung.
Re: Mietvertrag kündigen
Antwort von Julie am 28.04.2015, 20:12 Uhr
Ich würde schreiben
Frau Rosa Luxemburg
über Hausverwaltung Leo Trotzki
Üblicherweise muss so eine Kündigung am 3. Werktag beim Vermieter eingehen, um die Frist zu wahren.
Der dritte Werktag ist am kommenden Dienstag.
Ihr habt also ein bisschen Zeit.
Per Einschreiben ist logisch, du musst nur überlegen, ob per Einwurfeinschreiben oder Übergabeeinschreiben.
Re: Mietvertrag kündigen
Antwort von Minimaxi am 28.04.2015, 20:30 Uhr
Ich würde immer Einschreiben mit Rückschein wählen!
Gruß
Minimaxi
Re: Mietvertrag kündigen
Antwort von jamelek am 28.04.2015, 22:50 Uhr
Da die Eigentümerin die Verwaltung mit der Verwaltung deiner Wohnung beauftragt und bevollmächtigt hat, ist die Kündigung auch an die Verwaltung zu richten.
Kündigen kannst du übrigens bis zum 3. Werktag fristgemäß. Also nach gesetzmäßiger Kündigungsfrist wäre das der 31. Juli 2015 und hiefür muss die Kündigung am 5. Mai (1. Mai Feiertag zählt nicht, Sonntag auch nicht) bei der Hausverwaltung vorliegen.
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Na aber die Aussagen gehen doch auseinander...
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