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Geschrieben von iriselle am 08.11.2014, 12:29 Uhr

Meine Schwester...- brauch mal Rat

Ich versuche mich kurz zu fassen...

Meine Schwester (51) leidet seit einigen Jahren an paranoider Schizophrenie, sie hat eine Tochter (23), die aber schon länger in einer anderen Stadt lebt.
Vor 5 Jahren war meine Schwester das erste mal 3 Monate in einer Klinik , kurz darauf nochmal einige Wochen. Zu der Zeit lebte sie noch weiter entfernt von mir. So bekamen wir nur zwischendurch mit wie es ihr ging, sie nahm irgendwann ihre Medis nicht mehr und es ging ihr immer schlechter.
Schließlich holten wie sie zu uns, sie wohnte ein paar Tage bei meinen Eltern, bevor sie wieder für 2 Monate in eine Klinik ging. Anschließend lebte sie 6 Monate bei meinen Eltern, sie nahm ihre Medis und es ging ihr 2 Jahre gut- sie fand eine Arbeit, Wohnung, kaufte sich ein Auto. Bis sie vor gut 1,5 Jahren beschloss,dass sie keine Medikamente mehr braucht, wir wussten allerdings erstmal nicht, dass sie diese absetzte. Aber wir sahen die Folgen....letztlich verlor sie ihre Arbeit. Im Januar diesen Jahren mussten wie sie zwangseinweisen lassen- mit Polizei, Notarzt und Richter. Es war schrecklich.
Nach 3 Monaten wurde sie von der geschlossenen Station als nicht therapierbar entlassen- sie hatte alle Medikamente verweigert , Zwangsmedikation wurde nicht bewilligt.
Es ging also weiter, ich kann nicht beschreiben ,wie schlimm die letzten Monate waren- sowohl für sie, uns und vor allem meine Mutter. Sie brach alle Kontakte zu uns ab- nur zu einer Tante hielt sie Kontakt, die uns dann informierte. Sie lebte also vor sich hin , magerte immer mehr ab. Natürlich hat sie einen Betreuerin, diese versuchte sie auf lange Sicht unterzubringen. Daraufhin beantragte meine Schwester einen neuen Betreuer - sie hat immer wieder Momente in denen sie klar ist.
Vor einer Woche eskalierte es wieder, sie fuhr mit dem Zug- schwarz- zu ihrer Tochter , es gab einen großen Streit. Meine Nichte brachte sie dann in ein Hotel . Am nächsten Tag rief die Bundespolizei bei meiner Mutter an, und fragte ob sie meine Schwester in den Zug setzen könnten um nach Hause zu fahren. Meine Mutter klärte die Polizei über den Zustand auf, diese verständigten daraufhin einen Arzt. Der wies sie in eine Klinik ein, die Ärzte sagten meiner Nichte dass sie erst dableiben würde und später in ihren Heimatort in die Klinik käme.
So, und jetzt kommt es - der zuständige Richter war gestern der Meinung, dass meine Schwester nicht in der Klinik bleiben muss !!
Sie wurde entlassen und lungert nun am Bahnhof 300 km entfernt von uns rum, hat anscheinend in einer Mission übernachtet.
Der Betreuer ist jetzt am Wochenende nicht zu erreichen, wir können nichts tun. Wie kann ein Richter so bescheuert sein, immerhin hatte die Klinik die Unterlagen meine Schwester vorliegen ?!
Von uns kann und will keiner dorthin fahren, meine Mutter ist völlig am Ende, liegt nur im Bett. Und ich würde- abgesehen davon dass ich gleich arbeiten muss- niemals 2 Stunden mit ihr im Auto verbringen.
Sie hat mich schon einige Male bedroht..
Gibt es etwas was wir jetzt noch tun können, ausser bis Montag zu warten , bis wir den Betreuer erreichen ?

VG, Iris

 
41 Antworten:

Re: Meine Schwester...- brauch mal Rat

Antwort von sun1024 am 08.11.2014, 12:51 Uhr

Puh...

So hart das ist, dabei zu zu gucken, anscheinend könnt ihr ja gerade nicht viel tun - wenn sie ihre Medikamente verweigert und auch nicht freiwillig in der Klinik bleibt.
Was meinst du genau mit "dorthin" fahren? Zur Klinik? Zum Betreuer?
Ist der Betreuer jetzt der beantragte neue Betreuer? Kommt sie mit dem klar?

LG sun

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Re: Meine Schwester...- brauch mal Rat

Antwort von IngeA am 08.11.2014, 13:15 Uhr

So lange deine Schwester die Medikation verweigert und eine Zwangsmedikation nicht genehmigt wird könnt ihr gar nichts machen, so bitter das ist. Ich könnt ihr wahrscheinlich nicht mal helfen indem ihr hin fahrt. Schizophrene nehmen die Welt anders war als gesunde.
Ihr könnt nur darauf hoffen, dass der nächste Richter nicht so dämlich ist.

LG Inge

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Re: Meine Schwester...- brauch mal Rat

Antwort von iriselle am 08.11.2014, 13:17 Uhr

Mit hinfahren meinte ich,dass keiner von uns sie dort abholen wird.
Uns ist klar,dass sie nicht freiwillig in der Klinik bleibt, deswegen wurde ja der Richter bestellt, damit sie zwangsweise dort bleibt- die Ärzte haben das auch für sehr nötig gehalten. Der Richter aber nicht- deswegen mussten die Ärzte sie auf die Strasse setzten - ohne Geld, ohne Klamotten.
Ich kann das nicht verstehen..
Dem Betreuer haben wir aufs Band gesprochen, aber der wird sicher erst Montag wieder erreichbar sein...
VG

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Re: Meine Schwester...- brauch mal Rat

Antwort von iriselle am 08.11.2014, 13:20 Uhr

Du hast wohl recht... aber wir befürchten dass sie bis Montag, wenn ihr Betreuer wieder da ist und handeln kann, völlig vor die Hunde geht. Sie hat kein Geld, keine Klamotten.
Nein,wir könnten sie gar nicht abholen, sie hasst uns alle in ihrem Wahn. Ehrlich gesagt hätte ich Angst vor ihr..

VG

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Re: Meine Schwester...- brauch mal Rat

Antwort von IngeA am 08.11.2014, 13:22 Uhr

Egal ob ihr nicht könnt oder nicht wollt: Ihr könnt ihr damit nicht helfen!
Vertraue drauf, dass die bei der Bahnhofsmission öfter mit solchen Menschen konfrontiert sind und wissen wann sie handeln müssen. Wenn sie wirklich irgendwo zusammenklappt, kommt sie eh wieder in die Klinik, mit oder ohne euer Zutun.

LG Inge

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Re: Meine Schwester...- brauch mal Rat

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.11.2014, 13:35 Uhr

Hallo,
ich denke auch, dass Ihr keine andere Wahl habt, als auf den Betreuer zu warten. Wobei ich es ein Unding finde, dass der erst wieder montags erreichbar ist. Geregelte Arbeitszeiten hin oder her - bei Betreuten geht es doch oft um solche zeitkritischen Notfälle, in denen zügig reagiert werden muss. Sonst kann man sich das ja fast sparen. Zumindest eine Vertretung sollte dann erreichbar sein.

Ich kenne leider auch so einen Fall, in dem sich der Richter mehrmals bequatschen ließ und der Patient trotz dringenden Behandlungsbedarfs wieder nach Hause ging. Aktuell wurde die Dame gerade mal wieder eingewiesen. Anscheinend aber durch einen andern Richter, sie ist jetzt schon seit 6 Tagen in der Klinik...

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Re: Meine Schwester...- brauch mal Rat

Antwort von SchwesterRabiata am 08.11.2014, 14:33 Uhr

Wenn sie in der Mission übernachtet hat, vielleicht telefonierst Du mal mit denen? Sie hat dort bestimmt nicht, oder wenn nur aus ihrer "verdrehten" Sicht erzählt, was Sache ist. Vielleicht können die sie ein bißchen lenken, wenn sie das Problem kennen? Das ist natürlich viel verlangt, aber es ist ein Notfall und wenn wer Verständnis dafür haben müßte, dann die Leute, die dort Tag für Tag mit so vielen Schicksalen zu tun haben.

P.S.: Auch als Betreuer sollte man mal Wochenende haben dürfen und nicht 7 Tage die Wochde 24 Stunden bereit stehen. Die müssen auch mal abschalten dürfen! (war jetzt an die gerichtet, die meinen, daß der verfügbar sein muß!) Mich wundert viel mehr, daß man bei so einem ausgeprägten Krankheitsbilder überhaupt entlassen wird, noch dazu mit der Begründung "nicht therapierbar!"... meine Oma war übrigens auch schizphren und hat sich irgendwann Luft in die Vene gedrückt (tödlich)... ich denke, mit dem Krankheitsbild ist man unberechenbar und immer eine Gefahr für sich und/ oder andere... und bei extremen Fällen, wie es hier zu sein scheint, wundert mich daß man "ausgewiesen" wird

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wg. Verfügbarkeit

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.11.2014, 14:55 Uhr

Ja, natürlich braucht ein Betreuer (ist es ein hauptberuflicher oder ein ehrenamtlicher?) auch seine Freizeit. Aber mich wundert, dass es dann keine Vertretung oder eine Notfallnummer gibt. Das sollte m.E. schon gewährleistet sein.

Ich bin auch Betreuer, allerdings innerhalb der Familie. Wenn wir im Urlaub sind oder auch mal nur einen Tag unterwegs, hat derjenige, der in dieser Zeit beim Betreuten ist, IMMER eine Nummer von mir. Aber wie gesagt: innerhalb der Familie ist das vielleicht was anderes...

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Re: wg. Verfügbarkeit

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.11.2014, 15:23 Uhr

Ein Betreuer ist eigentlich kein "Notfall-Job" - dafür gibt es Ambulanzen, Krankenhäuser etc. Wenn das System "versagt", weil z.B. der Richter keine Zwangsunterbringung anordnen will, dann ist der Betreuer nicht "schuld" - und im Zweifel könnte er auch nichts machen, selbst wenn er erreichbar wäre. Er kann ja die Entscheidung des Richters nicht ungeschehen machen, genausowenig kann er die Patientin in ihrer Wohnung einschließen.

Bei längeren Abwesenheitszeiten wie Urlaub sollte es schon eine Vertretung geben, aber nicht am Wochenende.

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Re: wg. Verfügbarkeit - rechtlicher Betreuer ist ein Job wie jeder andere auch

Antwort von Gucci75 am 08.11.2014, 16:01 Uhr

..da hat man auch am WE frei und ist nicht verfügbar. Betreuer sind ja nicht die Sklaven ihrer Klienten oder deren Angehörigen. Da viele aber ähnliche Ansichten wie Andrea haben, habe ich den Job letztlich an den Nagel gehängt. Das Gebaren und die Forderungen waren furchtbar.

@iriselle: Ihr könnt für deine Schwester im Moment gar nichts tun. So lange sie "nur" am Bahnhof ist und weder eigen- noch fremdgefährdend auffällig wird, wird auch nichts hinsichtlich einer erneuten Einweisung passieren.
Sollte sie jedoch auffällig werden, wird die Mission sicherlich die Polizei verständigen und das dir bereits bekannte Szenario der Zwangseinweisung beginnt erneut.

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Re: wg. Verfügbarkeit - rechtlicher Betreuer ist ein Job wie jeder andere auch

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.11.2014, 16:52 Uhr

Ach Gucci,

wer redet denn von Sklaverei? Letzten Endes kann das ja auch jeder Betreuer so handhaben wie er möchte - er ist am Wochenende oder nach 18 Uhr eben erreichbar oder nicht. Es ist lediglich meine ganz persönliche Meinung, dass es für alle Beteiligten (Betreuter, Familienangehörige, etc.) angenehmer (ja, ich weiß, das Leben ist kein Wunschkonzert und das zahlt einem keiner und überhaupt und sowieso) wäre, wenn es bei wie auch immer gearteter Abwesenheit eine Vertretung gäbe. Und nach dieser Maxime verhalte ich mich auch bei meinem Betreuungsamt: Ich möchte nicht, dass der, der mich bei Abwesenheit vertritt, im Fall der Fälle in der Luft hängt. Also bin ich erreichbar. Punkt.

Im Übrigen finde ich nicht, dass Betreuer ein Job wie jeder andere ist. Oder würdest Du auch einen Arzt mit einem KFZ-Mechaniker vergleichen? Wenn der eine Punkt 17 Uhr den Schraubenschlüssel fallen lassen kann, darf das der andere mit dem Skalpell noch lange nicht. Aber darüber kann man wohl auch endlos diskutieren...

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Re: wg. Verfügbarkeit - rechtlicher Betreuer ist ein Job wie jeder andere auch

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.11.2014, 17:00 Uhr

Was, ganz konkret, sollte/könnte der Betreuer denn im o.g. Fall tun?

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wenn schon die Schwester Angst hat, soll ein Betreuer...

Antwort von SchwesterRabiata am 08.11.2014, 17:32 Uhr

mit ihr stundenlang rumfahren und sie abholen?
ALso ein Betreuer, der immer da/verfügbar ist und sich einer Gefahr aussetzt (so wie die Schwester beschrieben wird)... wow, hoffentlich ist der Job entsprechend supergut bezahlt!!!

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Re: wenn schon die Schwester Angst hat, soll ein Betreuer...

Antwort von IngeA am 08.11.2014, 18:09 Uhr

Freiheitseinschränkende Maßnahmen darf der Betreuer doch auch gar nicht entscheiden. Er kann den zu betreuenden nicht Zwangseinweisen, das kann nur ein Richter. Er kann über Behandlungen entscheiden, wenn sein Klient die aber verweigert kann er sie nicht zwangsweise durchsetzen lassen, auch das kann nur das Gericht.

LG Inge

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Eben

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.11.2014, 18:21 Uhr

In der genannten Situation könnte ein Betreuer höchstens die Verwandten beruhigen und ihnen versichern, daß sie im Moment nichts tun können/brauchen. Dafür ist er aber nicht da, er soll ja den Betreuten betreuen und nicht die Angehörigen.

Für den Alltags-Kram (ums Essen kümmern, Medikamente verabreichen, Krankenpflege) bräuchte man eine aufsuchende Hilfe. Ein Betreuer kann finden, daß ein Betreuter eine aufsuchende Hilfe bräuchte, und sie entsprechend beantragen, aber er ist dafür nicht selber zuständig.

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Ok, zugegeben...

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.11.2014, 18:50 Uhr

...den Begriff "aufsuchende Hilfe" habe ich gerade eben zum ersten Mal gelesen. Das meint Pflegedienste, Essen auf Rädern, u.ä. - oder? Selbstverständlich ist ein Betreuer dafür nicht zuständig.

Nichtsdestotrotz erfahre ich in meinem Umfeld immer wieder, dass von Ärzten, Polizei, Richtern, etc. bei akut auftretenden Problemen IMMER zuerst nach einem Betreuer gefragt wird. Wenn es den gibt, versucht man als ersten Schritt, ihn zu erreichen. Ich finde, hier wird das teilweise so dargestellt, als sei das Amt des Betreuers strikt auf das Organisatorische beschränkt (Schriftverkehr mit Behörden, etc.). Wenn das so wäre, wäre er doch für die o.g. offiziellen Stellen nicht grundsätzlich der erste Ansprechpartner?

Ich bin Laie, definitiv. Ich weiß das, was mir die Sachbearbeiterin des Amtsgerichts zu Beginn meiner Betreuertätigkeit über Pflichten und Rechte mitgeteilt hat. Ansonsten halten sich meine Erfahrungen in Grenzen. Aber ich habe eben schon eine Erwartungshaltung.

In dem konkreten Fall hier würde ich erwarten, dass der Betreuer diejenige Person ist, die vermutlich am besten über die derzeitige Situation des Betreuten informiert ist, d.h. seine aktuelle Verfassung und Lebensumstände kennt. Und wenn er auch nicht über Einweisung oder nicht entscheiden kann, so kann seine Einschätzung doch durchaus hilfreich sein, oder? Mensch, ich erwarte doch nicht, dass er da hinfährt und Händchen hält. Oder sie abholt. Aber seine Einschätzung der Lage (inkl. mögliche Ereignisse der letzten Zeit) dem Richter - telefonisch oder per Mail - mitzuteilen, das hätte schon etwas Hilfreiches, meine ich. Auch wenn das anscheinend völlig naiv ist.

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Re: Ok, zugegeben...

Antwort von Fredda am 08.11.2014, 19:00 Uhr

Woher weißt du, dass der Richter nicht mit dem Betreuer Kontakt hatte? Die Ärzte wären ja anscheinend auch für weiteren stationären Aufenthalt gewesen.

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Re: Es ist eine Sache, dass der Richter meint, sie muss nicht in der Klinik bleiben.

Antwort von Franke am 08.11.2014, 19:08 Uhr

Worüber man wohl auch schon unterschiedlicher Meinung sein kann . . .

Aber es ist doch nochmal eine völlig andere Sache, sich NULL Gedanken darüber zu machen, dass sie nach sofortiger Entlassung 300 Kilometer von der Heimat entfernt auf der Straße steht.



Verantwortungslos in meinen Augen, weltfremd . . .

Soll sie Steine nehmen und einige Scheiben einschmeißen, damit die Polizei sagt, da müssen wir was machen, um das zu stoppen?

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Re: Ok, zugegeben...

Antwort von IngeA am 08.11.2014, 21:25 Uhr

Nein, das Amt des Betreuers ist definitiv nicht nur Schriftverkehr. Wie weit seine Befugnisse gehen hängt davon ab, in wie weit der Betreute eingeschränkt ist. Manchmal ist das z.B. nur in finanziellen Dingen, manchmal eben auch in allen Bereichen.
Er kann dann über Behandlungen entscheiden und ist daher natürlich immer der erste Ansprechpartner für Pflegedienste und Ärzte. Wenn z.B. der Hausarzt des Betreuten ihn in Krankenhaus einweisen möchte, braucht er (außer in lebensgefährlichen Notfällen) die Zustimmung des Betreuers (und das darf der auch entscheiden). Genau so, über eine notwendige Operation oder notwendige Medikamente. Da gibt es aber trotzdem noch die Einschränkung, dass der Patient auch mitspielen muss. Ich darf dem Patienten die Medikamente nicht gegen seinen Willen mit Gewalt verabreichen.
Aber eine Zwangseinweisung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Die kommen ja erst mal auf eine geschlossene Station. Das darf nur von einem Betreuungsgericht angeordnet werden.
Genauso bei Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka. Das darf der Betreuer nicht anordnen.
Diese Regelung ist zum Schutz der Betreuten. Einsperren und mit Psychopharmaka gefügig machen kann man ja auch missbräuchlich. Bringt aber leider in solchen Situationen auch mit sich, dass ein Patient u. U. halt nicht die Behandlung erhält die er bräuchte.

LG Inge

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Re: Ok, zugegeben...

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.11.2014, 23:15 Uhr

Stimmt, ich hatte übersehen, dass die Episode mit dem Richter ja schon gestern war. Entschuldigung!

Das ist natürlich alles reine Spekulation, aber ich finde es nur schwer vorstellbar, dass ein Betreuer, der die Vorgeschichte und die aktuellen Schwierigkeiten kennt, sich gegen einen stationären Aufenthalt ausspricht - auch gegen den Rat der Ärzte. Da liegt in meinen Augen der Alleingang des Richters näher. Wie gesagt, das habe ich auch schon erlebt: alle Beteiligten außer dem Betreuten schütteln den Kopf, aber der Richter sieht keinerlei Veranlassung für eine Einweisung. Zwei Tage später das gleiche Spiel, keine veränderten Parameter. Und da gab's dann die Einweisung. Ich habe keine Ahnung, wo der Unterschied lag.

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Rat kann ich Dir nicht geben nur

Antwort von Benedikte am 08.11.2014, 23:40 Uhr

mein Mitgefuehl anbieten

Ich bin ja schon lange von der Juristerei weg, habe aber in meiner Ausbildung als referendarin in einer Station mit einem Richter FGG Sachen gemacht, unter anderem haben wir Pflegschaften eingerichtet und ueber solche Dinge wie bei Deiner Schwetser entschieden.

Ich kann mich definitiv nicht mehr an Einzelheiten erinnern.

Aber an die dauernde Abwaegerei- was geht noch, was nicht mehr. Gibt es einen natuerlichen Willen.Und bevor man einem Menschen elementare Rechte abspricht- und darum geht es ja, brutal formuliert, Deine Schwester soll gegen ihren Willen eingewiesen und behandelt werden, also das Recht auf Integritaet ihres Koerpers verlieren soll, ihre Freiheit verlieren etc. Und bis das passieret, muss viel passieren. Google mal unter PsychKG.

Von daher kann ich nachvollziehen, dass ggf. ein Richter sagt, nun, soll sie doch am Bahnhof herumlungern, das reicht nicht aus, um so ein Geschuetz wie eine Zwangseinweisung aufzufahren. aehnlich wie bei Entmuendigungen dementer- oder gerade bei uns akut, dem Fueherschein meiner Mutter. Sie ist nach einem Schlaganfall nach ansicht meiner geschwister und mir nicht mehr fahrtauglich, sie sieht das anders, hat auch kleinere Unfaelle- und die rechtslage ist hammerhart. Kannst ihr das Ding nicht wegnehmen.

Ich drueck Dir die Daumen fuer ein halbwegs gutes Ende.

Benedikte

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Re: Meine Schwester...- brauch mal Rat

Antwort von Mutti69 am 09.11.2014, 9:00 Uhr

Ich würde mich an den sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt wenden, in der sie sich gerade aufhält.

Alles Gute

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Solange Deine Schwester das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht aberkannt

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 10:14 Uhr

wurde ,sind euch und dem Betreuer die Hände gebunden.
Der Betreuer muss einen dringenden Termin beim Familiengericht erbitten,wo die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt wird.
Sowie die gesundheitliche Betreuung.
Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Betreuer übertragen wird, kann er auch ohne Zustimmung Deiner Schwester eine Einweisung verfügen.

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Re: Solange Deine Schwester das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht aberkannt

Antwort von IngeA am 09.11.2014, 11:03 Uhr

Nein, auch wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann er den zu Betreuenden nicht in eine geschlossene Abteilung Zwangseinweisen lassen.
Er könnte sie in eine offene psychiatrische Klinik einweisen lassen, da ist die Freiheit der Patientin ja nicht eingeschränkt, sie kann jederzeit gehen. Auf eine geschlossene Station kann NUR das Betreuungsgericht einweisen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen kann der Betreuer nicht anordnen, egal ob Bettgitter, Fixierung oder auch "einsperren" in einer psychiatrischen Klinik.

LG Inge

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Nein, das ABR reicht da nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.11.2014, 11:21 Uhr

Mit dem ABR kann man den Betreuten ummelden, eine neue Wohnung mieten, einen Mietvertrag kündigen - sowas in der Art. Aber freiheitsentziehende Maßnahmen - und das ist die Einweisung in eine geschlossene Abteilung - ist damit nicht möglich.

Sonst könnte ich ja meine Kinder - für die ich das ABR habe - wochenlang in ihre Zimmer einsperren.

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Re: Solange Deine Schwester das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht aberkannt

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 11:32 Uhr

Da hast Du recht.
Aber er kann eine Einweisung beanragen.

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Re: Nein, das ABR reicht da nicht

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 11:37 Uhr

Soweit richtig.
Da allerdings Gefahr besteht das die betreute Person eine Gefahr für sich selbst darstellt,aufgrund einer akuten Psychose, kann der Betreuer eine Einweisung erwirken.
Dies entscheidet dann der Familienrichter und nicht der Amtsarzt.

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Re: Nein, das ABR reicht da nicht

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 11:44 Uhr

Kleiner Nachtrag.
In den meisten Fällen hat der Betreuer nicht nur das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht sondern auch das gerichtlich angeordnete Recht in Gesundheitsfragen, Untersuchungen vornehmen zu lassen, wenn Gefahr ausgeht.

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Re: Nein, das ABR reicht da nicht

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 11:46 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerpflichten#Zwangsbehandlung

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Richtig, aber....

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.11.2014, 11:47 Uhr

.... im Fall der AP hat der Richter ja den Antrag auf Einweisung abgewiesen.

Du hinkst argumentativ ungefähr fünf Schritte hinterher.

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Re: Nein, das ABR reicht da nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.11.2014, 11:53 Uhr

Im Fall der AP gibt es einen Betreuer und es ist nicht unwahrscheinlich, daß der das ABR hat, ebenso wie die Gesundheitssorge.

Nützt nur nix. Weil der Richter die Zwangsunterbringung abgelehnt hat.

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Re: Richtig, aber....

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 11:57 Uhr

Ich bin sicher das ein Missverständnis vorliegt.
Es hat sich sicherlich um einen "Amtsarzt" gehandelt und nicht um einen Richter.
Der Amtsarzt darf nur über einen kurzen Zeitraum(Wochenende) eine Verfügung ausstellen.

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Re: Solange Deine Schwester das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht aberkannt

Antwort von IngeA am 09.11.2014, 12:37 Uhr

Das kann die Polizei auch und die Ärzte auch. Wie das Gericht dann entscheidet, steht halt auf einem ganz anderen Blatt.

LG Inge

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Re: Nein, das ABR reicht da nicht

Antwort von IngeA am 09.11.2014, 12:47 Uhr

"Freiheitsentziehung durch den Betreuer gem. § 1906 BGB ist nur bei Selbstgefährdung des Betreuten mit Genehmigung des Betreuungsgerichtes zulässig."

MIT Genehmigung des Betreuungsgerichtes.

Abgesehen davon darf JEDER Mensch einem anderen die Freiheit entziehen, wenn der selbstgefährdendes Verhalten zeigt. Ich habe das Recht einen wildfremden Menschen festzuhalten, wenn er sich aus dem Fenster stürzen will. Ich kann ihn dann nur nicht in die Psychiatrie bringen, sondern muss die Polizei dazu holen. DIE (und der Notarzt) holt sich dann beim zuständigen Richter des Betreuungsgerichtes die Genehmigung zur Zwangsunterbringung. Ist gerade der Richter nicht erreichbar, kann die Polizei das auch ausnahmsweise vorrübergehend (ich glaub es waren 24 od, 48 Std, weiß ich nicht mehr genau) selbst veranlassen.

LG Inge

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Re: Richtig, aber....

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.11.2014, 13:50 Uhr

Erstens ist das eine Mumaßung.

Zweitens ändert das nichts am Ergebnis: Der Betreuer darf den Betreuten nicht gegen seinen Willen in einer geschlossenen Abteilung belassen - auch nicht mit ABR. (Und was war Deine erste Behauptung, die Überschrift Deiner ersten Antwort. Aber ist halt schwer, einen Irrtum zuzugeben....)

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Re: Rat kann ich Dir nicht geben nur

Antwort von iriselle am 09.11.2014, 16:45 Uhr

Sie wurde ja schon einmal zwangseingewiesen- da ging der Richter nicht mal in ihre Wohnung , sondern hörte sich nur die Aussagen der Sanitäter ,des Notarztes und von mir an und blieb vor der Tür stehen.
In der Klinik kam dann am nächsten Tag ein anderer Richter ( die erste Verfügung dauert nur 24 Stunden ,aber das weißt du ja ), der sofort eine Unterbringung für 6 Wochen veranlasste- die wurde dann später auf 3 Monate verlängert.
Den Führerschein musste sie schon vor Monate abgeben.

VG, Iris

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Der Betreuer...

Antwort von iriselle am 09.11.2014, 16:47 Uhr

...hat schon so ziemlich alle Rechte, die Umsetzung ist nicht immer einfach.
Zwangeinweisung geht nur mit richterlichen Beschluss.

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Re: Richtig, aber....@Strudelteigteilchen

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 20:18 Uhr

Fühlst du dich persönlich angegriffen?

Zu Punkt 1
Der Betreuer darf nicht einfach so eine Einweisung in eine geschlossene Station anordnen.
Ich entschuldige mich hiermit bei Dir ganz persönlich , liebes Strudelteigteilchen, da es Dir aus mir unbekannten Gründen sehr wichtig scheint.
Punkt 2
Wenn Gefahr für das Leben der Betroffenen angezeigt ist,darf der Betreuer
den/die Betreffende auf anraten der Ärzte einweisen lassen.
Liebes Strudelteigteilchen.
Ich erlebe dieses Hin und Her seit 30 Jahren in meiner unmittelbaren Verwandschaft.
Ich behaupte kühn, das ich , durch meine Erfahrungen dahingehend ,durchaus als erfahren ansehen darf.
Gerade was die Aussage bezüglich des "Richter" betrifft, kommt es häufig zu Missverständnissen bei den Angehörigen, wenn sie nicht unmittelbar vor Ort sind.
Du darfst Dich nun weiter über meine Dreistigkeit,mich hier ungefragt einzumischen, weiter echauffieren.
Wenn Du über eigene Erfahrungen verfügst,darfst Du gerne meine Aussagen widerlegen.
Du darfst Dich aber auch ganz einfach abregen.

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Re: Richtig, aber....@Strudelteigteilchen..Nachtrag

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 20:24 Uhr

Zu Punkt 2

Der Betreuer muss sich unverzüglich an das Familiengericht wenden um eine dauerhafte Einweisung zu bewirken.

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Re: Der Betreuer...

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 20:54 Uhr

Liegt die Klinik, in der Deine Schwester untergebracht war ,im Zuständigkeitbereich des Familiengerichtes, das den Betreuer angeordnet hat?

Das ist häufig das Problem,das bei den Familiengerichten vor Ort , dann keine Akte vorhanden ist.
Die Amtsärzte dürfen nur über einen begrenzten Zeitrahmen eine amtlich festgestelltes Verbleiben in der Klinik anordnen.

Ich kenne von meiner Schwester, das sie bei Befragungen seitens des Amtsarztes alle Kraft aufgewandt hat um überlegt und vernünftig zu antworten.
Dann sah der Amtsarzt keine Möglichkeit eine Verlängerung anzuordnen.
Kaum hatte der Arzt die Klinik verlassen,verließ sie die Kraft und sie war wieder vollkommen wirr.
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, das es bei Deiner Schwester ähnlich lief.

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Re: Der Betreuer...

Antwort von Kalleleo am 09.11.2014, 20:54 Uhr

Liegt die Klinik, in der Deine Schwester untergebracht war ,im Zuständigkeitbereich des Familiengerichtes, das den Betreuer angeordnet hat?

Das ist häufig das Problem,das bei den Familiengerichten vor Ort , dann keine Akte vorhanden ist.
Die Amtsärzte dürfen nur über einen begrenzten Zeitrahmen eine amtlich festgestelltes Verbleiben in der Klinik anordnen.

Ich kenne von meiner Schwester, das sie bei Befragungen seitens des Amtsarztes alle Kraft aufgewandt hat um überlegt und vernünftig zu antworten.
Dann sah der Amtsarzt keine Möglichkeit eine Verlängerung anzuordnen.
Kaum hatte der Arzt die Klinik verlassen,verließ sie die Kraft und sie war wieder vollkommen wirr.
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, das es bei Deiner Schwester ähnlich lief.

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