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Geschrieben von Zwurzenmami am 01.10.2014, 15:23 Uhr

mal eine Frage für eine Bekannte

300 m von hier steht ein Krankenhaus, dass wurde geräumt, weil es abgerissen wird, die Grundstücke sind schon verkauft, u.a. hat meine Bekannt auch eines der Grundstücke gekauft. Insgesamt sollen 310 Wohneinheiten dahin. Die Kita ist seit diesem Jahr auch fertig, sie hat ihr Kind schon dort und eigentlich sollte im Frühjahr der Bau beginnen, der Bauträger ist auch schon gefunden und im Kaufvertrag steht ja auch ab wann sie das Grundstück ihr eigen nennen können.

Nun sollen in dem Krankenhaus 300 Flüchtlinge einquartiert werden und der Abriss verzögert sich somit, also kann der Baubeginn auch nicht eingehalten werden.

Was heißt dass jetzt für sie? Sie bekommen ihr Grundstück nicht zum Termin und das Haus ist ja im Prinzip auch schon gekauft.

Muss sie dann für den Verzug bis zum Beginn des Hausbaus aufkommen? Die Baufirma muss ja auch planen

 
4 Antworten:

Das wird wohl im "Kleingedruckten" des Vertrages stehen...

Antwort von lastunicorn am 01.10.2014, 15:51 Uhr

und den kennt hier keiner. Grundsätzlich gilt der Vertrag... sollte eine derartige Terminverschiebung im Vertrag berücksichtigt worden sein, dann hat deine Bekannte möglicherweise die Katze im Sack gekauft.

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Re: mal eine Frage für eine Bekannte

Antwort von hgmeier am 01.10.2014, 16:49 Uhr

Möglicherweise muss sie für diesen Verzug aufkommen. Wie schon gesagt ist das eine Frage des Vertrages.

Gleichermaßen muss man ihr aber auch unter Umständen die Nutzung des Grundstücks bezahlen. Aber auch da ist die Frage was im Vertrag steht.

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Re: mal eine Frage für eine Bekannte

Antwort von Zwurzenmami am 01.10.2014, 16:52 Uhr

sie sagt, im Vertrag steht, dass das Grundstück am 01.02.2015 für den Baubeginn innerhalb von 3 Monaten übergeben wird.

Am 30.11.2015 muss sie aus ihrer jetztigen Wohnung raus, weil sie einen befristeten Mietvertrag haben, da kann sie eventuell was machen, weiß ich aber nicht. Da zieht dann die Tochter des Vermieters ein, die dann 21 wird und dann aus weiß ich nicht zurückkommt

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Notarieller Kaufvertrag??

Antwort von Trini am 02.10.2014, 10:10 Uhr

Da sollte entsprechend drin stehen, was im Falle einer Fristversäumnis als Konventionalstrafe drin steht.
Bei und war es damals die Zahlung von Hotel und Möbeleinlagerung, wenn die Vorbesitzer nicht pünktlich ausgezogen wären.
Die Stadt hat doch auch einen Vertrag (mit dem Bauträger) unterschrieben, den sie nicht einfach brechen kann.
Vertragspartner deiner Freundin ist aber wahrscheinlich der Bauträger oder hat sie das Grundstück von der Stadt direkt gekauft?

Trini

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