Geschrieben von sechsfachmama am 25.09.2015, 12:57 Uhr |
Lohnzuschlag bei Sonntagsarbeit - gesetzlich?
ich hab widersprüchliche aussagen im netz gefunden.
einerseits wird gesagt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben (in meinem fall keine Gewerkschaft, kein Tarifvertrag, nur Mindestlohn)
andererseits steht hier:
http://www.recht-finanzen.de/faq/192-zuschlaege-fuer-nacht-sonntags-und-feiertagsarbeit
Zuschläge seien Pflicht per Gesetz?
Wer weiß das genau?
Re: Lohnzuschlag bei Sonntagsarbeit - gesetzlich?
Antwort von Christine70 am 25.09.2015, 13:53 Uhr
wie lange arbeitest du sonntags? Das spielt nämlich beim mindestlohn eine große rolle. ich bin betroffen in sachen Nachtzuschlag.
E gibt einen § der besagt, man muß über zwei stunden arbeiten, dann erst steht einem der nacht- bzw Sonntagszuschlag zu.
ich arbeite nachts 1 1/2 Stunden und bekomme den zuschlag nicht mehr. letztes jahr hab ich ihn noch erhalten
§ 2 Arbeitszeitgesetz:
(Absatz 4)
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
(5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die
auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
Re: Lohnzuschlag bei Sonntagsarbeit - gesetzlich?
Antwort von sechsfachmama am 25.09.2015, 14:31 Uhr
noch arbeite ich nicht, bin aber grad in der bewerbungsphase.
sonntags immer (vermutlich 14tägig, da wir zu zweit sind) von 13 - 17 uhr, also 4 stunden
Re: Lohnzuschlag bei Sonntagsarbeit - gesetzlich?
Antwort von Julia+Christopher am 25.09.2015, 17:11 Uhr
Soweit mir bekant sind Sonntagzuschläge nicht gesetzlich verpflichtend. Auch in dem Link lese ich das nicht. Da ist nur die Rede davon unter welchen Voraussetzungen sie steuerfrei sind, wenn sie gezahlt werden.
Viele Grüße
Julia
hier steht doch aber, dass zuschläge gezahlt werden müssen
Antwort von sechsfachmama am 25.09.2015, 19:43 Uhr
Arbeitnehmern, die nachts oder an Sonn- und Feiertagen tätig sind, werden Zuschläge zum Grundlohn gezahlt. Diese Zuschläge sollen als Ausgleich für die besonderen Belastungen dienen, die daraus resultieren, dass der Arbeitnehmer zu Zeiten arbeitet, an denen die Mehrheit der Bevölkerung nicht beschäftigt ist
Sonntagsarbeit (0 bis 24 Uhr): 50%
Re: hier steht doch aber, dass zuschläge gezahlt werden müssen
Antwort von Julia+Christopher am 25.09.2015, 21:58 Uhr
Nein. das steht da nicht. Es steht es "werden" und nicht es "muss". Sehr oft werden diese bezahlt, aber es muss eben nicht.
aaaah sooo - und noch ne andere frage
Antwort von sechsfachmama am 26.09.2015, 12:56 Uhr
was noch zur Sprache kommen wird irgendwie, wenns um den Arbeitsvertrag geht.
der laden hat mittags 30 min geschlossen. eigentlich. wenn aber ne Schlange Kunden da steht, wird natürlich appelliert, dass man die nicht rausschmeißt, sondern abarbeitet. sonst ist man unfreundlich und das wirft ein schlechtes licht auf die Firma.
aber die zeit wird dann NICHT bezahlt. haste Pech mit deiner Mittagspause.
15 min vor und 15 min nach den Öffnungszeiten muss man da sein - anschließend auch noch das geld auf die bank einzahlen - bitteschön in der Freizeit, man fährt ja eh "dortlang"
ob die 15 min bezahlt werden, ist noch unklar.
es muss auch geputzt werden - vermutlich nach der Arbeit, wenn der laden geschlossen hat und vermutlich kostenlos, als argument wird vermutlich angeführt, man hat ja zwischendurch mal "pause", wenn grad kein Kunde da ist, also kann man auch hinterher mal putzen.
das "vermutlich" klingt jetzt sehr viel, hängt damit zusammen, dass eine bekannte von mir sich dort mom. schon in der einarbeitungsphase befindet und diesbez. Gespräche schon gelaufen sind.
und ich erst meine Bewerbung abgeschickt habe, sonst noch nichts.
bevor es zu dem evtl. Arbeitsvertrag kommt, möchte ich deswegen sicher sein, was erlaubt ist und was nicht, um damit argumentieren zu können.
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