Geschrieben von malinois_1 am 10.04.2014, 12:06 Uhr |
Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Hallo,
kann das Jugendamt nur aufgrund einer zu kleinen Wohnung die Kinder aus der Familie herausnehmen? Ist das als Kindeswohlgefährdung zu werten? Die Wohnung ist unzumutbar zu klein und die Familie findet trotz großen Bemühungen und einen WBS Schein mit Dringlichkeit keine Wohnung.
Lg
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von wir6 am 10.04.2014, 12:15 Uhr
man hat davon ja schon eimal in den Medien mitbekommen
doch finde ich persönlich das unzumutbar für die Kinder und Eltern
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von wir6 am 10.04.2014, 12:17 Uhr
http://www.springe.de/Download/40-Flyer%20Info%20fuer%20Fachkraefte%20zur%20Kindeswohlgefaehrdung.pdf
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von binesonnenschein am 10.04.2014, 12:41 Uhr
Nur aus Interesse: Wie klein ist denn "zu klein"?
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von malinois_1 am 10.04.2014, 12:57 Uhr
2 Raum Wohnung 55 qm für 5 Personen
Lg
Re: da würd ich durchdrehen ... bei den qm
Antwort von sechsfachmama am 10.04.2014, 13:01 Uhr
ist ja der wahnsinn. als wir angefangen hatten zu zweit hatten wir um die 50 qm (kein bad, dusche haben wir uns in der küche eingebaut) und toilette im treppenhaus - das war für uns zwei und dann einige monate mit 1. kind auszuhalten.
so wenig platz kann ich mir für so viele menschen gar nicht vorstellen (außer im flüchtlingslager oder im slum ... mal etwas überspitzt gesagt).
ob das JA da zugriff hat, weiß ich nicht, aber für mich wäre das kein lebenszustand.
Danach ist mein Kind auch Kindswohlgefährdet
Antwort von jamelek am 10.04.2014, 13:03 Uhr
Hab gar nicht zu Ende gelesen, da ich schon bei Punkt 1 und 2 durchfalle.
Mein 1 jähriger wird engmaschig Gewichtskontrolliert, da er zu leicht ist und das Gewicht lange stagnierte. Er isst auch sehr schlecht. Hat generell wenig Interesse an Beikost und wird daher von mir noch viel gestillt. Etwas altertümlich eingestellte Amtspersonen würden das dann wohl auch als nicht altersgerechte Nahrung ansehen.
Ein eigenes Bett hat der Kleine auch nicht, da er bei mir im Bett schläft.
Jamelek
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von wir6 am 10.04.2014, 13:04 Uhr
also, wenn die Kinder alle in einem Zimmer schlafen und die Eltern quasi im Wohnzimmer
wenn alle ein eigenes Bett haben und Bettzeug
dann ist die Abgrenzung ja gegeben.
Bist du denn diejenige welche? oder Nachbarn?
das ist richtig viel...
Antwort von SchwesterRabiata am 10.04.2014, 13:14 Uhr
wenn man sich in Deutschland mal Asylantenheime und Notunterkünfte anguckt, wo auch Großfamilien "gehalten" werden....
aber das will ja meist keiner sehen!!!!
Wollte ich gerade anmerken Schwester
Antwort von Einstein-Mama am 10.04.2014, 13:53 Uhr
Demnach müssten sehr viele Kinder entzogen werden, aber da sprechen wir ja nur von Asylanten die hier eh keiner will :(
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von golfer am 10.04.2014, 14:14 Uhr
ja ich denke das das nicht geht...wir haben gerade keinen Bürgerkrieg oder sonstigen Ausnahmezusatnd...oder die Wohnung ist gerade abgebrannt....
ich denke den Kindern muss geholfen werden...oder eher der FAmilie
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von Reni+Lena am 10.04.2014, 14:24 Uhr
Ich denke, das kommt auf das jeweilige Jugendamt an und ist individuell zu sehen.
ich persönlich kenne eine Familie die mit 4 Kindern auf 65 qm lebt.
Die sind dort glücklich und wollen auch nicht weg. Die Familie lebt auch mit Amtsunterstützung..der Vater ist nach einem Unfall arbeitsunfähig....aber da wurde noch nie was angemerkt obwohl ihnen eine größere Wohnung zustehen würde.
Die Kinder schlafen in Stockbetten im größten Zimmer, haben genügend Platz zum spielen und lernen, arbeiten...und die Eltern schlafen im Wohnzimmer auf der Schlafcouch.
Tagsüber ist das ein ganz normales schönes Wohnzimmer...das merkt keiner dass die da schlafen.
Die Kinder sind übrigens 6,9,14 und 16 und sehr sozial....da gibt's kein gezicke wegen dem Zimmer. Die wissen, dass Geld nicht auf Bäumen wächst und sind froh und glücklich über ihre intakte Familie und darüber dass sie ihren Papa noch haben.
Lg reni
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von Tanny_2502 am 10.04.2014, 14:24 Uhr
Also ich lebe ja nun auch mit 4 Personen auf knapp 55 qm und nur 2 Zimmern.
Ich stehe im engen Kontakt mit dem Jugendamt und die Dame war auch schon bei uns zu besuch.
Natürlich meinte sie, das unsere Wohnverhältnisse beengend seien, sie aber auch wisse, das es in Berlin als ALG II Empfänger und mit 2 behinderten Kindern und leider auch noch negative Schufa - Einträge , so gut wie unmöglich ist, eine größere Wohnung zu finden.
Da gleich von Kindeswohlgefährdung zu sprechen, halte ich für überzogen.
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von shinead am 10.04.2014, 15:21 Uhr
Ich denke, das kann man nicht anhand der gegebenen Daten beurteilen.
Wenn die Wohnung gut geschnitten ist, alle einen anständigen Schlafplatz haben und die Wohnung sauber ist, ist das wahrscheinlich ein kleineres Problem, dass zwar beobachtet werden sollte, aber kein Grund für eine Wegnahme der Kinder aus der Familie. Zumindest nicht, solange sich die Eltern um eine Verbesserung der Verhältnisse bemühen.
Wenn aber jetzt zusätzlich der Erwachsene in der Wohnung wie ein Schlot raucht, überall Chaos herrscht und Bad/Küche total verratzt sind, kann das anders aussehen.
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von malinois_1 am 10.04.2014, 16:37 Uhr
Es ist eine 2 Raum Wohnung mit 55 qm für 4 Kinder und 1 Erwachsenen. 2 Kinder schlafen im Kinderzimmer (Kinderbett und Reisebett) und zum spielen ist nur im Wohnzimmer Platz. Die 2 jüngeren schlafen im Wohnzimmer bei der Mutter und die Wohnung war eigentlich nur als Übergangslösung gedacht. Trotz größter Bemühungen ihrerseits hat sie bisher keine Wohnung gefunden trotz WBS schein mit Dringlichkeit. Vor allem auch deswegen da sanierungsbetroffenen Mieter vorrangig behandelt werden. Sie hat sich an das Jugendamt gewendet und bat um Hilfe. Die Wohnung ist immer sauber und ordentlich usw. Es ist nur die Wohnungsgröße und anstatt zu helfen übt das Jugendamt enormen Druck auf sie aus.
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von Steffi528 am 10.04.2014, 21:46 Uhr
Für mich ist der Druck nicht nachvollziehbar und ich würde mir da Unterstützung gegen das Jugendamt (bzw. wahrscheinlich nur einer Person) holen. Vielleicht die Diakonie ansprechen, Gleichstellungsbeauftragte o.ä.
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von Feuerpferdchen am 11.04.2014, 13:13 Uhr
wir hatten früher 54qm/4 Personen, meine Freundin ist auf 54qm/6 Personen aufgewachsen. Ich empfand es nie als zu klein und ich war sogar neidisch auf meine Freundin, denn die hatten 2 Doppelstockbetten. Und wenn ich heute mal diese Familie betrachte, so wie die alle heute noch zusammenhalten, das gibt es echt selten.
Re: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?
Antwort von DeeCee am 11.04.2014, 22:54 Uhr
Nein, da JA darf aus meiner Sicht (allein) aus dem Grund kein Kind von seinen Bezugspersonen trennen, sondern ist in der Pflicht, der Familie zu helfen!
Die Eltern / Mutter müssen ihrerseits aber auch Hilfe annehmen und zur Mitarbeit bereit sein.
Nochmal wegen Sturmschaden Auto
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