Geschrieben von Mum+4.Kids+Baby_im_Bauch am 23.04.2014, 8:24 Uhr |
Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Hallo,
ich brauche dringend eine Mietschuldfreiheitbescheinigung und die Hausverwaltung sagte mir das es nur zugeschickt werden kann wenn ich ihnen einen Briefumschlag mit Porto zuschicke. Dürfen die das?
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von taram am 23.04.2014, 8:36 Uhr
Denke ja, weil sie nicht dazu verpflichtet sind, diese Bescheinigung auszustellen - die letzen 3 Kontoauszüge mit der Überweisung der Miete reichen -aber die neuen Vermieter begnügen sich leider nicht damit. Genauso ist der Vermieter bei Mietrückständen nicht verpflichtet, dir eine Mahnung zu senden - schließlich kennt jeder seine Zahlungsverpflichtungen -also leg einen frankierten Rückumschlag bei, du willst ja schließlich etwas von dem Vermieter
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von Julia+Christopher am 23.04.2014, 8:36 Uhr
Warum sollten sie das nciht dürfen? DU möchtest die Bescheinigung doch haben, warum sollen sie dafür zahlen?
VG
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von Eileen am 23.04.2014, 8:42 Uhr
Ich würde sagen JA, denn dies ist eine Dienstleistung zu der sie laut Mietvertrag nicht verpflichtet ist. Was ist denn dabei 1 Umschlag mit dem Porto hinzuzufügen....da gibt es ganz andere Kosten die der Vermieter einem versucht aufzudrücken...
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von golfer am 23.04.2014, 9:52 Uhr
das sind die Mieter die sich jeder wünscht 60cent......
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von Nurit am 23.04.2014, 9:54 Uhr
Vor allem in jedem Forum gepostet; scheint ja für die Frau von besonderer Härte zu sein, 60 ct zahlen zu müssen.
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von 3wildehühner am 23.04.2014, 10:47 Uhr
???
Wo ist den das Problem. Da der Vermieter nicht verpflichtet ist, dir das auszustellen, musst du wohl für die Portokosten aufkommen. Alternativ könntest du ja noch zum Büro des Vermieters fahren und die Bescheinigung persönlich abholen.
Naja, ...
Antwort von fiammetta am 23.04.2014, 13:05 Uhr
Hi,
es gibt auch hinreichend Kosten, die ein Mieter seinem Vermieter aufzudrücken gedenkt. Betrachten wir doch nur die zahlreichen Formen der Beschädigung des Hab und Guts des Vermieters, das der Mieter unter dem Vorwand ruiniert, das sei doch durch die Mietzahlungen abgegolten. In seinem Hirn vielleicht... Tatsache ist, dass solche Zerstörungsaktionen dann jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen und der Mieter dann - so ein Zufall aber auch! - irgendwann verkündet, er sei leider, leider zahlungsunfähig. Für den Urlaub reicht die Kohle aber noch...
Warum, glaubst Du, haben sehr viele Wohnungs- oder Hausbesitzer absolut keine Lust (mehr), diese Immobilien zu vermieten?
LG
Fiammetta
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von kati1976 am 23.04.2014, 13:12 Uhr
Wo ist das Problem? So teuer ist das ja wohl nicht!
Außerdem willst du was vom Vermieter!
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von Silvia3 am 23.04.2014, 13:26 Uhr
Warum sollte der Vermieter das Porto und den Briefumschlag zahlen? Du willst doch die Bescheinigung haben.
Wohnungsgesellschaften sind doch nicht die Heilsarmee.
Silvia
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von shinead am 23.04.2014, 13:27 Uhr
>>da gibt es ganz andere Kosten die der Vermieter einem versucht aufzudrücken...
Wem's nicht passt, kann ja ins Eigentum ziehen. Ist ne gute Vorsorge für die Rente.
Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Antwort von kravallie am 23.04.2014, 13:41 Uhr
da würde ich sagen, wem es nicht passt, der kann bei ungerechtfertigten kosten klagen.
empfehle den mieterverein.
Re: Naja @Fiamette
Antwort von Eileen am 24.04.2014, 14:37 Uhr
O jé da habe ich wohl in ein "Vermieterwespennest" gestochen.
Um mal klarzustellen, ich finde, daß die TA sehr wohl 60 Cent bezahlen kann fürs Porto....es ist gerechtfertig da braucht man nur seinen gesunden Verstand benutzen. Es gibt aber tatsächlich, viele Kosten die gar nicht umlagefähig sind und die der Vermieter trotzdem versucht auf den Mieter "abzuwälzen". Selber erlebt und vom Mieterbund bestätigt. Es gibt Unverschämtheiten auf beiden Seiten - denn schwarze Schafe gibt es bekanntlich überall - vielleicht können wir uns darauf einigen. Wenn Du tatsächlich einen solchen Fall erleben musstest wie Du ihn verschreibst, verstehe ich, daß Du verärgert bist. Für solche Fälle müssen aber leider oft anständige Mieter "zahlen", manchmal sogar im wörtlichen Sinne des Wortes. Nix für ungut, such is life, nicht immer fair.
Re: @shinead
Antwort von Eileen am 24.04.2014, 14:53 Uhr
Wenn man einen Mietvertrag macht, hofft man, daß beide Parteien sich an die Regeln halten. Wenn alle dies machen gibt es keine Probleme....weswegen gibt es also Probleme? Genau, weil eine Partei sich eben nicht an die Vereinbarungen und dem Gesetz hält, egal ob Mieter oder Vermieter.
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