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Geschrieben von Cruelchen am 05.01.2017, 10:15 Uhr

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Guten Morgen,

ich habe nochmal eine Steuerfrage, nachdem mir letztes mal so toll geholfen worden ist.

Mein Mann hat ein kleines Gewerbe (aber kein Kleinunternehmer mehr) und hat einmal Ware in Frankreich gekauft. Ich habe mir dabei nichts gedacht, aber jetzt gemerkt, dass wir eine USt ID hätten beantragen sollen.

Jetzt haben wir die franz. Steuer bezahlt und müssen auch noch USt. in D bezahlen, wenn ich das in der USt.Erklärung als innergemeinschaftlicher Erwerb angebe.

Kann ich das irgendwie retten?

Ich werde jetzt natürlich eine USt. ID beantragen. Aber der Verkäufer aus F wird wahrscheinlich seine Rechnung nicht ändern. Kann ich mich in D dann von der USt. in diesem Fall befreien lassen?

Vielen Dank

 
4 Antworten:

Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb

Antwort von shinead am 05.01.2017, 11:35 Uhr

Guck mal hier: http://www.kleinunternehmer.de/ustg.htm Der §19 UStG müsste da eigentlich greifen.

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Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb

Antwort von kath1983 am 05.01.2017, 11:59 Uhr

Ziel im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ist es keinen Unternehmer in der Kette mit USt zu belasten. Das ist aber geschehen.

Normalerweise hättest du die ID Nummer dem Lieferanten mitteilen müssen. Der hätte die Rechnung ohne USt ausgestellt und du hättest den Vorgang in deiner Erklärung in DEUTSCHLAND als IG Erwerb angegeben, die USt abgeführt. Gleichzeitig hadt du aber ein VSt Abzug in Höhe der USt aus IG Erwerb. Dafür gibt's eine separate Zeile in der USt. Am Ende wäre niemand belastet.

Nun stellt sich die Realität anders da. Ich würde an deiner Stelle den IG nicht melden. Du hast keine ID Nummer und somit lag kein IG Erwerb vor. Du kannst versuchen dir die VST in Frankreich über das Vorsteuervergütungsverfahren beim Bundeszentralamt zu holen. Der Antrag wird zentral für VSt aller EU Staaten in DE gestellt. Die prüfen die Voraussetzungen und leiten den Antrag nach Frankreich weiter. Ist online ganz einfach zu machen.

bei einer Prüfung durch das FA würde dir nichts passieren, da dem deutschen Staat nichts entgangen ist. Es ist eine Formalität. Dafür wurde noch nie ein Bußgeld verhängt.

Wenn du aber auf der ganz sicheren Seite sein willst, kannst du die ID Nummer beantragen und die Rechnung berichten lassen. Die USt bekommt ihr vom Lieferanten zurück (Rechnung ist ja ohne Ust) und ihr müsst dann eure Anmeldung berichtigen, der Franzose auch...(Wäre mir zu anstrengend...)

Beantrage auf jeden Fall die ID Nummer. Wenn du so einen Fall nochmal hast, denke aber daran, dass du ggf. eine ZM (zusammenfassende Meldung) beim Bundeszentralamt abgegeben musst. So wird der Warenverkehr zwischen den EU Ländern abgeglichen.

Liebe Grüße

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Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb

Antwort von Cruelchen am 05.01.2017, 19:20 Uhr

Super. Herzlichen Dank für Deine Hilfe.

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Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb

Antwort von kath1983 am 05.01.2017, 20:48 Uhr

Gerne

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