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Geschrieben von Mariakat am 30.09.2015, 10:31 Uhr

Ich brauche eure Meinungen /Hilfe...Thema Musikschuke/ Gebühr

Hallo,
ich hatte schon einmal gepostet zu diesem Thema.
Mein Sohn hat sich das Hangelenk gebrochen und darf kein SPort oder Schlagzeugunterricht haben. Das KH hat ein ärztl. Attest geschrieben. Musikschule hat mir daraufhin gesagt: "Ok, wenn sie nicht zahlen, bekommt der Lehrer kein Honorar." Ich hab mit Lehrer gesprochen, er bejahte und sagte mir so wäre nunmal sein Vertrag, ich könne aber selbstverständlich das Attest einreichen, weil es mir zusteht (sieht er ein, würde er auch so als Vater machen). Ich reiche das Attest ein, heute kommt ein Anruf der Musikschule:
"ok, sie zahlen nicht die Monatsgebühr, jedoch eine Barbeitsungsgebühr und die ist 50% der monatl. Gebühr!" ---> unverschämt, oder?
Es handelt sich um eine private Musikschule und ist sauteuer.
Was denkt ihr?
LG Mariakat

 
9 Antworten:

Re: Ich brauche eure Meinungen /Hilfe...Thema Musikschuke/ Gebühr

Antwort von fünf-kleine-hüpfer am 30.09.2015, 10:46 Uhr

steht davon was in deinem Vertrag ???

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Die sind aber echt dreist

Antwort von Marianna81 am 30.09.2015, 10:48 Uhr

habe selbst viel in verschiedenen privaten Musikschulen gearbeitet und in solchen Fällen zahlten die Eltern nichts, auch keine Bearbeitungsgebühr.
Hast du mit dem Inhaber der Musikschule gesprochen oder mit dem Sekretariat?

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Re: Ich brauche eure Meinungen /Hilfe...Thema Musikschuke/ Gebühr

Antwort von Mariakat am 30.09.2015, 10:55 Uhr

Sie haben angerufen und das gesagt. Ich hab geantwortet, dass das so nicht drin steht...Bearbeitungsgebühr: JA, aber kein 50% des Honorars. Ich hab gefragt, was sie denn mit dem Geld tun, denn, wenn der Lehrer nichts kriegt, warum dann die Hälfte?!
Sie sind mir eine Erklärung per mail noch schuldig, aber ich wollte dringend wissen, wie ihr das einschätzt.
Danke...
Ich brauch weitere Meinungen!

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Das Geld wird die Musikschule für sich behalten

Antwort von Marianna81 am 30.09.2015, 10:59 Uhr

du sollst mit dem Musikschulleiter persönlich sprechen.

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Re: Ich brauche eure Meinungen /Hilfe...Thema Musikschuke/ Gebühr

Antwort von krissie am 30.09.2015, 11:21 Uhr

Also das finde ich dreist, wenn es wirklich eine reine "Bearbeitungsgebühr" ist und nicht in die Weiterzahlung des Lehrergehaltes fließt. Bei unserer städtischen Musikschule ist es so, dass wir für zweimaliges krankheitsbedingtes Fehlen des Lehrers weiterzahlen und auch für eine gewisse Zahl an Fehltagen des Kindes und erst wenn diese überschritten sind, mit einem Attest Gebühren reduzieren können. Aber das steht alles so im Vertrag und ist in den monatlichen Kosten berücksichtigt, die wahrscheinlich dafür nicht ganz so hoch sind wie die in eurer Musikschule (weiß ich natürlich nicht). Aber eine im Vertrag nicht näher definierte Bearbeitungsgebühr so hoch anzusetzen finde ich nicht in Ordnung.
Schließt doch einen Privatvertrag mit dem Lehrer ohne Musikschule dazwischen, wenn er das macht.

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Frag' das doch bei Frau Bader im Rechtsforum mal nach.

Antwort von emilie.d. am 30.09.2015, 12:10 Uhr

Vielleicht schreibst Du dann auch den genauen Satz aus Eurem Vertrag dazu (zur Bearbeitungsgebühr).
Frage ist ja, ist in einem solchen Fall die Bearbeitungsgebühr zulässig. Und wenn ja, in welcher Höhe. In Verträge kann man viel hineinschreiben, ob das rechtlich ok ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

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Nachtrag

Antwort von emilie.d. am 30.09.2015, 12:13 Uhr

Du musst es relativ allgemein formulieren (s. auch Hinweise), weil das sonst gegen das Rechtberatungsgesetz verstößt.

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Re: Ich brauche eure Meinungen /Hilfe...Thema Musikschuke/ Gebühr

Antwort von kanja am 30.09.2015, 12:54 Uhr

Das wäre für mich ein Grund, mich nach einer anderen Möglichkeit für den Unterricht umzuschauen.

Kann der nette Lehrer nicht einfach privat unterrichten?

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Re: Ich brauche eure Meinungen /Hilfe...Thema Musikschuke/ Gebühr

Antwort von fsw am 30.09.2015, 13:17 Uhr

Ich würde kündigen,eine Neue aussuchen und den nächsten Vertrag sehr genau lesen.Das ist ziemlich frech.Zahlen würde ich das nicht,dann lieber sofort kündigen-wenn es geht.

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