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Geschrieben von Alhambra am 12.04.2016, 8:25 Uhr

Hallervorden ist einfach genial!

Gestern Abend lief in der Aktuellen Stunde im WDR ein Beitrag mit Hallervorden dazu.
Der gesamte Beitrag ist gelungen und insbesondere das Interview von Hallervorden finde ich extrem gut, weil er absolut ins Schwarze getroffen hat.

Hier kann man ihn in der Medithek noch mal sehen.

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-aktuelle-stunde-vom--208.html

Ab ca. 14 Min. kann man den entsprechenden Beitrag sehen.

Selbst wenn man das Gedicht geschmacklos findet - was auch Sinn der Sache war - so darf man hier auf gar keinen Fall eine Einmischung von Außen stattgeben. Das wäre das Begräbnis unserer Werte!

Und ganz besonders nicht von einem Erdogan. Wenn er im eigenen Land die Sau raus lässt, bitte. Aber an der Grenze ist Schluss! Und jedem seiner Landsleute muss ich nahelegen, heimzureisen, wenn sie mit diesen Werten nicht klar kommen.

 
13 Antworten:

Re: Hallervorden ist einfach genial!

Antwort von Joplin am 12.04.2016, 8:52 Uhr

Ich mag Hallervorden auch sehr gerne. Böhmermann eher nicht. Trotzdem gebe ich dir in allen Punkten Recht.
Liebe Grüße

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Re: Hallervorden ist einfach genial!

Antwort von DK-Ursel am 12.04.2016, 9:22 Uhr

Hej!

Ja, das kann ich auch unterschreiben.

Gruß Ursel, DK

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Re: Hallervorden ist einfach genial!

Antwort von Mehtab am 12.04.2016, 10:02 Uhr

Hallo,

genau so sehe ich das auch. Das Böhmermann-Gedicht ist wirklich nicht mein Fall, aber unsere Grundrecht einschränken für einen Recep Tayip Erdogan, das geht schon gleich gar nicht.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Hallervorden ist einfach genial!

Antwort von Sille74 am 12.04.2016, 11:36 Uhr

Das Video und den Song von Hallervorden finde ich, anders als das Böhmermann-"Gedicht", auch genial (und höre ich aus dem Song nicht auch gaaaaanz leise eine gewisse Kritik an Böhmermann heraus trotz aller Solidarität ...?).

Und dass Erdogan versucht, die hier lebenden Türken aufzustacheln (etwas überspitzt ausgedrückt) und zu instrumentalisieren, gefällt mir gar nicht, passiert aber leider auch nicht das erste Mal ... Dennoch geniessen auch die hier lebenden Türken Meinungsfreiheit und letztlich auch Versanmlungsfreiheit und dürfen somit z.B. dafür demonstrieren, dass die Regierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt oder ihre Missbilligung über das Böhmermann-Gedicht ausdrücken und ja, letztlich sogar unsere Werte sch... finden ... solange sie nichat ungesetzlich handeln ...

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Nachtrag: Und es ist ja jetzt nicht so, ...

Antwort von Sille74 am 12.04.2016, 12:39 Uhr

... dass man eine "lex erdogan" erschaffen hätte. Der § 103 steht eben nun mal im StGB (nicht erst seit heute), mag man von diesem halten, was man will.

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Nett nur, dass die Presse

Antwort von Trini am 12.04.2016, 13:13 Uhr

den Paragaphen an der entscheidennde Stelle kürzt:

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das wichtige Stück:
das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält

Da Herr Erdogan sich nicht in Deutschland aufhält, ist die Diskussion hinfällig!

Trini

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Re: Nett nur, dass die Presse

Antwort von Mehtab am 12.04.2016, 13:29 Uhr

Danke Trini,

sehr aufschlussreich. Was soll denn dann das Ganze, wenn der Strafrechtsparagraf überhaupt nicht zutrifft, weil sich Herr Erdogan eben nicht in amtlicher Eigenschaft in Deutschland aufgehalten hat?

Viele Grüße

Mehtab

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Darüber bin ich zunächst auch gestolpert, ...

Antwort von Sille74 am 12.04.2016, 13:32 Uhr

... aber inzwischen glaube ich (nein, bin mir so gut wie sicher), dass der Aufenthalt im Inland nur Voraussetzung ist für die Beleidigung eines Mitglieds einer ausländischen Regierung gem. § 103 StGB.

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Kann ich so bei Dir unterschreiben!

Antwort von Hashty am 12.04.2016, 13:36 Uhr

Ja, habe es mir nun auch angeschaut. Der Mann ist wirklich klasse!
Ich hoffe, dass es in Deutschland mehr Menschen gibt, die sich jetzt nicht den Mund verbieten lassen und keine Angst haben vor irgendwelchen Repressalien.

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@trini: Problem...

Antwort von Ralph am 12.04.2016, 14:22 Uhr

Das stimmt schon. Nur, auf welchen Satzteil genau bezieht sich das "das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält"...?

Man könnte den Paragraphen so oder so lesen/zerteilen:

1. Alternative:

Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt (a)

oder

wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, (b)

das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, (c)

oder

einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung (d)

beleidigt, wird mit... usw.

wer also c auf a UND b bezieht, kommt zu Deinem Ergebnis. Wobei ich mich frage, ob es bei (c) dann nicht "WELCHE sich in amtlicher Eigenschaft im Inland AUFHALTEN..." heißen müßte.
Zur Prüfung, ob eine Beleidigung i.S.d. § 103 StGB vorliegt oder nicht käme es dann gar nicht mehr.


2. Alternative:

Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt (a)

oder

wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, (b)

oder

einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung (c)

beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe ... usw.

Bei der 2. Alternative käme es bei Herrn Erdogan in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt auf seinen Aufenthalt nicht an und der in Zweifel stehende Beitrag wäre entsprechend rechtlich zu würdigen.

Ich bin inzwischen soweit, daß ich einen Prozeß gutheißen würde. Es wäre in dieser verfahrenen Situation eine einmalige Möglichkeit, Herrn Erdogan durch ein Gericht unmißverständlich die Werte von Meinungs-, Presse und Kunstfreiheit erläutern zu lassen. Ich kann mir eine Verurteilung beim besten Willen nicht vorstellen.

Ralph

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Re: @trini: Problem...

Antwort von Leena am 12.04.2016, 14:26 Uhr

Nach den bisherigen Verfahren zum 103 StGB greift Alternative 2, soweit ich es spontan in der Mittagspause gefunden habe... Es ist also wurscht, dass Erdogan nicht in Deutschland war beim "Schmähgedicht".

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@ Ralph

Antwort von Trini am 12.04.2016, 14:28 Uhr

Ja, so könnte man das auch lesen. Trotzdem finde ich die Kürzungesn des Paragraphen in Zeitungen um genau diese Wortgruppe unpassend.

Beim Prozess wäre ich mir aber leider nicht mehr sicher. Ich fühle mich derzeit zu sehr in die DDR der späten 80er Jahre versetzt.

Trini

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Re: @ Ralph

Antwort von shinead am 12.04.2016, 17:53 Uhr

>>Ich fühle mich derzeit zu sehr in die DDR der späten 80er Jahre versetzt.

Den Schah-Paragraphen gibt es doch schon ewig und seit den 60ern kommt regelmäßig jemand auf die Idee ihn zu nutzen.

Der Schah wurde erst durch die Selbstanzeige tausender Demonstranten gestoppt.
Rudi Carell musste sich für einen Sketch entschuldigen (Ayatollah Khomeini). Ebenso das Süddeutsche Zeitung Magazin (Japanisches Kaiserehepaar) und Jaroslaw Kaczynski probte erst in diesem Jahr in Bezug auf den Düsseldorfer Karnevalsumzug den Aufstand (wurde aber von der Bundesregierung zurecht gewiesen).

Dieser Paragraph hat nichts mit der DDR in den 80ern zu tun!

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