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von jamelek  am 16.04.2014, 21:52 Uhr

Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ???

Hallo,

momentan ist es ja so, dass bei einem Bestellwert von über 40 EUR der Verkäufer eventuell anfallende Rücksendekosten zu tragen hat.

Weiß jemand was darüber, dass es hier ab 1.6.2014 eine Änderung geben soll. Im Internet finde ich dazu nichts, aber ein Verkäufer schrieb mir das gerade, allerdings ohne Quellenangabe.

Danke und LG Jamelek

 
4 Antworten:

Re: Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ???

Antwort von fiammetta am 16.04.2014, 22:00 Uhr

Hi,

ich habe jetzt keine Lust, die Quellen dazu herauszusuchen, aber die gesetzliche Änderung der Übernahme der Rücksendekosten ist doch ein alter Hut. Natürlich ist es bequem, unzähliche Klamotten vorsätzlich zu bestellen, diese daheim anzuprobieren und dann unter fadenscheinigen Begründungen auf Kosten des Verkäufers wieder zurückzuschicken. Allerdings blecht dafür nicht wirklich der Verkäufer, sondern der legt diese Kosten wieder auf seine Käufer um. Des einen Freud`, des anderen Leid - sozusagen.

LG

Fiammetta

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Re: Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ???

Antwort von fiammetta am 16.04.2014, 22:03 Uhr

Guckst Du hier:

http://t3n.de/news/grosteil-online-handler-wollen-432469/

http://onlinehaendler-news.de/recht/1036-neues-widerrufsrecht-kommt-2014-umsetzung-der-europaeischen-verbraucherrechterichtlinie.html

http://www.wkblog.de/medienrecht/online-handel-medienrecht/save-date-die-ruecksendekosten-kann-der-verbraucher-ab-13-06-2014-tragen

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Re: Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ???

Antwort von DecafLofat am 16.04.2014, 22:03 Uhr

von ner kommenden änderung weiß ich nix, seit 1.1. (??) allerdings haben verdammt viele händler ihreAGBs zu rücksendung dahingehend geändert dass die rücksendung vom K gezahlt werden muß wenn
a) die ware der bestellten entspricht (also kein fehler des VKs vorliegt)
und
b) die summe der rücksendung unter 40 EUR ist.
wird dir dann also in rechnung gestellt bzw von der erstattung (bei zahlugn via vorkasse) abgezogen.
war zwar von 2014 bei einigen händlern auch schon so, aber seit januar haben da sehr viele, die vorher noch kostenlose retouren hatten, umgestellt darauf.

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Re: Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ???

Antwort von jotasi am 16.04.2014, 22:07 Uhr

Bis 12.6. gilt die alte Rechtslage, ab 13.6. gilt die neue.

"Rücksendekosten bei Widerruf - Wegfall der "40-Euro-Klausel"

Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden kann. Der Händler muss jedoch auf diese Kostentragungspflicht "deutlich" hinweisen. Eine Vereinbarung, nach der der Online-Händler die Kosten der Rücksendung trägt, ist möglich."

Schau mal hier:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6734-kunden-und-online-haendler-aufgepasst-wichtige-neuregelungen-durch-neue-eu-verbraucherrichtlinie.html

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