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Geschrieben von lilliblue am 20.11.2014, 20:10 Uhr

Freiberuflich arbeiten - Frage

Ich hätte mal eine, naja, mehr Fragen zur freiberuflichen Tätigkeit, vielleicht weiß das jemand.

- kann man bei einem AG angestellt sein und nebenbei für den gleichen AG freiberuflich arbeiten?

- wenn man freiberuflich arbeitet, dann schreibt man sozusagen Rechnungen wie ein "normaler Selbständiger"?

- kann man alle Arbeiten machen? Oder müsste man sich auf ein Gebiet spezialisieren?

- Freiberufler ist nicht das gleiche wie Selbständiger, oder?

Vielleicht hat jemand Antworten auf die Fragen, gerne auch ein Tipp für eine Anlaufstelle wo man sich über das alles erkundigen kann

 
15 Antworten:

Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von Leena am 20.11.2014, 20:29 Uhr

Bei unserem FA gibt es einen Kollegen, der Anlaufstelle für Existenzgründer ist und da entsprechend berät, Tipps gibt, weitervermittelt etc. Vielleicht gibt es sowas ja bei Euch auch..?

Ansonsten - ja, man kann grundsätzlich bei einem AG angestellt sein und nebenbei für den gleichen AG freiberuflich arbeiten. Freiberufler sind steuerlich eine Form von Selbständigen, d.h. man schreibt da auch ganz normal Rechnungen. Was man als Freiberufler macht... kommt natürlich darauf an. Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit etc. ist potentiell oft ein ziemliches Konfliktfeld. :-/

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von Hase67 am 20.11.2014, 20:53 Uhr

Die IHK hat in der Regel auch eine Existenzgründungsberatung, außerdem haben viele größere Städte eine Anlaufstelle für "Frau und Beruf", die können in solchen Dingen auch beraten.

Wenn du für deinen Arbeitgeber freiberuflich tätig sein willst, muss das meines Wissens aber ein anderes Arbeitsgebiet sein als in deinem Angestelltenverhältnis, weil es sonst nach Scheinselbständigkeit "riecht". Das hieße letztendlich auch, dass du nicht nur deinen Arbeitgeber als Auftraggeber haben solltest, zumindest nicht dauerhaft.

Als Freiberufler musst du dich auf jeden Fall beim Finanzamt anmelden, gewerbesteuerpflichtig bist du dann nicht. Es gibt aber Bestimmungen darüber, was als freiberufliche Tätigkeit deklariert werden darf und was nicht - das kann dir aber auch die Existenzgründungsberatung sagen. Bei der Anmeldung als Freiberufler füllst du einen Fragebogen aus, in dem du angibst, mit welchem Gewinn du rechnest. Daraus berechnet sich dann die Höhe deiner Einkommenssteuervorauszahlung, die du vierteljährlich leisten musst.

Je nach Höhe deiner Einnahmen wirst du evtl. auch umsatzsteuerpflichtig, dann musst du Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Das hat aber auch den Vorteil, dass du in dem Fall die Mehrwertsteuer in Zusammenhang mit Anschaffungen, die du für deine Freiberuflichkeit machen musst, abziehen kannst, d. h., du bezahlst für diese Arbeitsmittel im Prinzip nur den Netto-Preis.

LG

Nicole

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von Sally_98 am 20.11.2014, 21:40 Uhr

Mh, was ich jetzt merkwürdig finde ist folgendes. Als Angestellter hat man definitiv einen anderen Stundenlohn, wie ein Freiberufler.
Warum sollte ein AG sich also einen Freiberuflicher leisten, wenn er ihn eh im Angestelltenverhältnis hat.

Aber o.k., ich arbeite in Österreich, da sind die Begrifflichkeiten vielleicht anders und ich habe einen Denkfehler.
Vielleicht liegt es aber auch an der Branche in der man tätig ist.

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von Leena am 20.11.2014, 21:52 Uhr

...einen anderen Stundenlohn ALS ein Freiberufler. ;-)

Ansonsten - einen Arbeitnehmer hat man klassischerweise länger "am Hals", einen Freiberufler oder sonstigen Selbständigen engagiert man für einen konkreten Auftrag und wenn der erledigt ist, hat man auch keine Personalkosten mehr, er kann sich nicht auf einen Dauervertrag einklagen, kostet keine Sozialabgaben, hat keinen Urlaubsanspruch, keine bezahlte Krankheit etc.pp. und schuldet den Arbeitserfolg, nicht nur seine Arbeitszeit.

Ist aus AG-Sicht grundsätzlich gar nicht so uninteressant - und würde sicherlich noch viel öfter gemacht, wenn das lästige Thema "Scheinselbständigkeit" nicht wäre, wo die ganze schicke Konstruktion dann teilweise einfach nicht anerkannt wird.

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Re: Andersrum gefragt:

Antwort von Franke am 20.11.2014, 21:56 Uhr

Warum sollte sich ein AG bei seiner Meinung nach ungewisser Auftragslage einen jeden Monat fix zu bezahlenden Angestellten leisten, wenn er auch die Möglichkeit hat, ihn als Freiberuflicher nur dann zu bezahlen, wenn tatsächlich etwas zu tun ist?

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von kattta am 21.11.2014, 7:04 Uhr

da ich nunmal seit über zwanzig jahren freiberuflich tätig bin.... das gemeine ust ja vor allem, daß wir selbstständigen keinen schutz aber volles risiko haben. d.h. es werden für diese tätigkeit sämtliche sozialabgaben gespart. dein dadurch erwirtschaftetes gehalt mußt du versteuern und nur wenn du weißt, wie hoch dein steuersatz ist und was du für versicherung zur seite legen mußt, kannts du berechnen, welchen lohn du brauchst und ob es sich lohnt.denn eigentlich ist es einwfch nur ein trick derj areitgeben, ohne verpflichtungen billig davon zu kommen und in krisenzeiten scharf kalkuliert mit mehr rauszukommen.

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Scheinselbständigkeit

Antwort von Cossi99 am 21.11.2014, 8:35 Uhr

Hi,

habe nicht alles gelesen, aber informiere dich dringend über o. g. Thema.

LG
Petra

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von shinead am 21.11.2014, 9:47 Uhr

Hier ist ja die Frage, ob man gleichzeitig angestellt UND freiberuflich tätig sein kann. Da ist die Preiskalkulation ja eine ganz andere als bei einer reinen Selbstständigkeit.

Das Risiko wird ja über die bestehende Festanstellung minimiert und die Sozialversicherung wird weiterhin geteilt. Im Krisenfall würde ja nur das "Extraeinkommen" wegfallen.

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von Hase67 am 21.11.2014, 9:57 Uhr

Sally,

es gibt ja nun leider nicht wenige Arbeitgeber, die versuchen, die (zumindest oft anfängliche) Naivität ihrer Angestellten auszunutzen, sie mit ein paar Euro mehr die Stunde zu ködern und statt des Angestelltenverhältnisses eine "freie Mitarbeit" anzubieten. Das ist für den Arbeitgeber in konjunkturschwachen Zeiten ein Riesenvorteil. Er kann die (zuverlässige, erprobte) Arbeitskraft seines Angestellten weiterhin nutzen, muss ihm keine Sicherheiten mehr bieten und kommt obendrein, je nachdem, wie wenig er stundenweise zahlt, auch finanziell besser weg. Deshalb wird ja auf Scheinselbständigkeit geprüft, um diese Form von Missbrauch auszuschließen.

LG

Nicole

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von lilliblue am 21.11.2014, 10:14 Uhr

Das war nur mal so eine Überlegung von mir, ob sowas was wäre....

Bin in der Findungsphase und überlege was könnte ich anders machen.
Da geht vieles im Kopf hin und her :-)

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von Morla72 am 21.11.2014, 10:35 Uhr

Ob freiberuflich oder selbständig hängt von der Tätigkeit ab, die du planst.
Und auf jeden Fall brauchst du mehr als einen Auftraggeber, sonst kommt die oben erwähnte Scheinselbständigkeit zum Tragen.
Lass dich vorher umfassend beraten, auch steuerlich etc.
Mir persönlich (seit 2006 Freiberufler) hat damals der "Ratgeber Freie" für den Anfang gut geholfen, und Tipps von Bekannten in der gleichen Branche. Und natürlich die Wahl eines guten, mit Freiberuflern vertrauten Steuerberaters.

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von Chrissie3 am 21.11.2014, 10:51 Uhr

Es wäre mir absolut neu, wenn man beim selben AG zusätzlich als Freiberufler arbeiten könnte. Wenn Du da was heraus findest, hätte ich gerne die Grundlage dazu.

Denn meistens dient diese Konstellation dazu, den AN in seinen Rechten zu stutzen (Stichwort Risiko), SV-Beiträge zu sparen etc.

Stichwort Scheinselbstständigkeit wurde ja bereits genannt.

Das FA will "nur" seine Steuern haben, aber die RV wird ganz schnell kommen! Spätestens bei der nächsten LStPrüfung wird im Bericht ein Hinweis für die SV-Prüfer stehen und dann gute Nacht!

Wie gesagt, sollte ich etwas an gesetzlichen Änderungen verpasst haben, gerne Info an mich, interessiert mich brennend.

VG
Chrissie

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von Leena am 21.11.2014, 12:22 Uhr

Nein, verboten ist es ja nun nicht, es kommt ja natürlich immer auch den Einzelfall an - und da kommt es durchaus vor.

Jemand ist als Netzwerkadministrator in einer Redaktion angestellt und schreibt nebenberuflich / freiberuflich Rezensionen, was nicht zu seiner originären AN-Tätigkeit gehört. Jemand ist Beamter und hält zusätzlich nebenberuflich Vorträge für den AG, außerhalb der Arbeitszeit und neben seiner eigentlichen Beamtentätigkeit, seiner Stelle etc. Was weiß ich, mir fallen viele Beispiele ein, die ich kenne...

Klar, wenn jemand bisher mit 100% seiner Arbeitszeit Vertreter einer bestimmten Firma war und dann wird die Arbeitszeit auf 50% reduziert und er macht "nebenberuflich" dann auf eigene Rechnung das, was er sonst in den anderen 50% als AN gemacht hat... da wird ganz schnell die RV etc. kommen. :-)

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kiosk

Antwort von kravallie am 21.11.2014, 14:40 Uhr

....

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Re: Freiberuflich arbeiten - Frage

Antwort von Steffi528 am 21.11.2014, 14:47 Uhr

Bei uns (ÖD) ist das verboten, wenn ich beim gleichen AG noch mit gleichem oder ähnlichem Tätigkeitsfeld als Selbstständige tätig bin. Als Beispiel Tätigkeit im sozialen Bereich als Angestellte und Abends für den gleichen AG noch Referate als Fortbildung für Erzieher_Innen anbieten. Da steigt uns die Rentenversicherung und das Finanzamt ganz massiv auf´s Dach und ja, wir werden geprüft.
Ich kann mir vorstellen, das es auch in dem o.g. Fall zu Problemen mit Rentenkasse und Finanzamt kommen kann

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