Geschrieben von 2Süße am 17.01.2016, 17:43 Uhr |
Frage zum Schüleraustausch und Steuer
Hallo,
dieses Jahr fliegt unser Kind nach Amerika zum Schüleraustausch für knapp 2 Wochen. Wir alles von der Schule organisiert, die Eltern zahlen lediglich. Bezahlt wurde alles im letzten Jahr. Weiß jemand, ob davon teilweise Kosten steuerlich geltend gemacht werden können? Bisheriges googeln brachte keine richtigen Ergebnisse, ich google wahrscheinlich nicht mit den richtigen Begriffen. Ich gehe mal davon aus, dass das Privatvergnügen ist, oder :-)?
Danke 2Süße
Re: Frage zum Schüleraustausch und Steuer
Antwort von Leena am 17.01.2016, 18:02 Uhr
Ja, eindeutig Privatvergnügen. :-)
Oder, anders gesagt: Die entstehenden Aufwendungen sind im Rahmen des Familienlastenausgleichs mit Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.
Re: Frage zum Schüleraustausch und Steuer
Antwort von 2Süße am 17.01.2016, 18:21 Uhr
Danke Leena, ich dachte es mir schon :-).
Gruß 2Süße
Blöde Baumstruktur
Toleranz an die jenigen die mir Unterstellen
Artikel aus "Die Welt "online
Hat hier jemand Ahnung von Exmatrikulierung von Amts wegen?
Da fehlen mir doch die Worte
Ich stell es hier rein: Darmsanierung
Umfrage
33% der Deutschen... heute früh in der Zeitung gelesen, dpa-Artikel...
Den finde ich gut...