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Geschrieben von MadamePompadour am 08.10.2014, 19:03 Uhr

Frage... mehrere geringf. Beschäftigungen

Guten Abend :)

Viell. könnt ihr mir behilflich sein....

Ich werde morgen eine geringf. Tätigkeit anfangen.... das macht nicht viel aus.... ca. max. bis 250 Euro im Monat.

Morgen beginnt der Tag u. ich müsste den ausgefüllten Personalbogen mitbringen....

HEUTE wurde ich gefragt, ob ich nicht in einer Wirtschaft an den Sonntagen für 2 Std. behilflich sein könnte.... Jedoch habe ich noch nichts festes. Ich solle Freitags vorbei kommen um Details zu besprechen....
Ich werde selbstverständl. auch da angemeldet sein.... ( ca. 8 Std. im Monat / 7,50 Euro pro Std.)

Jetzt muss ich natürl. Angaben machen zum 1. Job...
ob ich andere Tätigkeiten ausführe.... das tue ich ja DERZEIT nicht.... (würde aber das andere mit dem Gasthaus gerne noch mitnehmen) wo setze ich jetzt meine Hacken?

Oder allgemein gefragt.... wäre das so ein problem?

Vielen lieben Danke

 
8 Antworten:

Re: Frage... mehrere geringf. Beschäftigungen

Antwort von bleibcoolMama am 08.10.2014, 19:15 Uhr

Hallo,

sobald du den zweiten Job zugesagt bekommst, wirst du bei diesem dann angeben müssen, dass du bereits einen geringfügigen Job hast. Evtl. musst du bei deinem ersten Arbeitgeber eine Genehmigung für den Zweitjob einholen (So ist es bei uns jedenfalls)

Es muss sichergestellt sein, dass du nicht über die 450 € im Monat kommst, da sonst einer deiner Arbeitgeber die Abgaben zur Sozialversicherung abführen muss.

Da es von der Abwicklung her etwas aufwendiger ist, ist es bei einigen Arbeitgebern nicht besonders beliebt.

Viele Grüße,
bcMama

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Re: Frage... mehrere geringf. Beschäftigungen

Antwort von MadamePompadour am 08.10.2014, 19:29 Uhr

Sehr nett von dir!

Vielen lieben Dank!

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Re: Frage... mehrere geringf. Beschäftigungen

Antwort von Fru am 08.10.2014, 21:20 Uhr

Genau so ist es, der Aufwand ist höher, solltest Du unbedingt vorher abklären, die meisten sind halt unsicher oder vorsichtig, weil sie nicht im Auge haben, was Du bei dem anderen AG verdienst...und wenn das dann über die 450 Euro kommt, ist einer von denen "am A***"...

Viel Glück!

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Re: Frage... mehrere geringf. Beschäftigungen

Antwort von omagina am 09.10.2014, 8:42 Uhr

du bekommst bei zwei jobs automatisch ein schreiben der knappschaft....war jetzt bei meinem mann so...da müssen nur jeweils beide arbeitgeber ausfüllen was du verdienst...danach haben sie ruhe...wenns nicht über die 450 euro geht passiert auch nix weiter...lg regina

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Wichtig!!!

Antwort von Jana04 am 09.10.2014, 9:12 Uhr

Der 2. Nebenjob (der als letztes begonnen wurde) ist neben der Sv-pflicht auch der Lohnsteuer unterworfen, so dass kaum was rauskommt.
Ich habe dann meinen 2. Nebenjob ganz schnell aufgegeben, weil ich von 300 Verdiensten nur ca. 150€ rauskam.

LG Jana

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Re: Wichtig!!!

Antwort von Pamo am 09.10.2014, 9:13 Uhr

Das kommt aber ganz auf deine Steuerklasse an.

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?

Antwort von kanja am 09.10.2014, 12:03 Uhr

Steuerklasse? Es geht doch um 450-Euro-Jobs?

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Re: Wichtig!!!

Antwort von ursel am 09.10.2014, 13:47 Uhr

Dein Beispiel ist richtig, wenn sie noch eine Beschäftigung über 450 Euro hat, und daneben eben 2 unter 450 Euro-Jobs.
Hat sie nur 2Jobs unter 450 Euro, werden diese zusammen
addiert und falls sie dann über den 450 Euro liegt, werden beide sv/steuerpflichtig.

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