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Geschrieben von joso1 am 27.02.2017, 15:22 Uhr

Frage eher an die Juristen unter euch

Wenn ich jemanden ehrenamtlich betreue ist selbstverständlich meine Arbei ( sei es Schrichtstücke erstellen, mit Behörden verhandeln, Dinge für das tägl. Leben des zu Betreuenden organisieren) kostenlos. Wie aber sieht es aus, wenn mich nun eine nicht absehbare Dauertätigkeit dazu zwingt in 1Woche 500 km zu fahren mit dem Sprit????. Ich will nicht meine Zeit in Rechnung stellen die stelle ich ja eherenamtlich zur Verfügung, aber bleib ich da auch auf meinen Spritkosten hocken. Würde bei meinem Auto pro Monat 2000 km) 2 Tankfüllumge machen und dann bin ich schon bei ~200 €
Für Antworten wäre ich dankbar
lG Johanna

 
9 Antworten:

Re: Frage eher an die Juristen unter euch

Antwort von dhana am 27.02.2017, 16:53 Uhr

Hallo,

normalerweise kann sowas über eine Aufwandsentschädigung abgerechnet werden.

Vielleicht hilft dir die Seite weiter?
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/

Gruß Dhana

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Re: Frage eher an die Juristen unter euch

Antwort von Hashty am 27.02.2017, 17:14 Uhr

Hi Johanna,

frag mal bei den vielen tausend ehrenamtlichen Sporttrainern o.ä. nach.
Je erfolgreicher die Sportler, je weiter die Entfernungen zu den Wettkämpfen. Da bekommst Du keinen Cent zurück.
Wenn Du Glück hast, kannst Du mit dem Verein einen Übungsleitervertrag abschließen. Frag mal bei Deinem Verein nach. Bzw wenn Du nun zB einen Flüchtling betreust, frag bei der für ihn zuständigen Stelle nach. Aber normalerweise gibts da nen feuchten Händedruck und das wars dann.

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Re: Frage eher an die Juristen unter euch

Antwort von Trini am 27.02.2017, 17:35 Uhr

1. Unsere Übungsleiterausbildung bekommen NATÜRLICH Benzingeld.
2. Geht es Johanna um die gerichtliche Betreuung eines in der Alltagskompetenz eingeschränkten Menschen. Eine Freundin hat das früher für eine nicht unerhebliche Aufwandsentschädigung gemacht. Die Betreuung ist doch bei Gericht eingetragen. Frag doch mal da nach.

Trini

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Re: Frage eher an die Juristen unter euch

Antwort von Steffi528 am 27.02.2017, 18:20 Uhr

Ich würde auch beim Gericht anfragen.
Kann mir nicht vorstellen, das es nichts gibt.

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Re: Frage eher an die Juristen unter euch

Antwort von Birgit22 am 27.02.2017, 20:11 Uhr

Bist du eine vom Gericht bestellte Betreuerin ?
Dafür bekommst du dann eine Aufwandsentschädigung.
Ich mache das bei meinem Stiefvater , und wurde damals vor Gericht u.a. auch darüber informiert.
Du kannst das doch die Betreuung eigentlich nur über das Gericht laufen lassen, sonst kannst bei vielen Dingen, vor allem Behördengänge, gar nicht tätig werden.
Frag dort mal nach

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Trini

Antwort von Hashty am 28.02.2017, 17:10 Uhr

Echt? Wenn man eine E-Jugendmannschaft trainiert und jedes Wochenende auf Turnieren und Spieltagen unterwegs ist, bekommt man bei Euch Benzingeld???
Hut ab! Bei uns keinen Cent.

Als ich aber auf Übungsleitervetrag Menschen betreut hatte, bekam ich tatsächlich auch Benzingeld.

Ich denke, das ist von Verein zu Verein unterschiedlich.

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Re: Trini

Antwort von Trini am 28.02.2017, 19:13 Uhr

Bei uns geht es um Judo Turniere.
Ja, die Trainer kriegen Spritgeld.

Das mit der Betreuung verstehe ich immer noch nicht, wieso auf Übungsleitervertreg?

Trini

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Re: Trini

Antwort von Steffi528 am 01.03.2017, 7:08 Uhr

Man kann die Übungsgruppenleiterpauschale auch gemeinnützig nutzen. 2400 € im Jahr. Betreuung gehört dazu. Damit halt Ehrenamtler NICHT drauflegen. Es ist nicht nur für Sport.

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Re: Trini

Antwort von Trini am 01.03.2017, 16:34 Uhr

Das verwirrt mich zunehmend.
Übungsleiterpauschale kenne ich nur als steuerfreien Nebeneinkommen.
Wer zahlt die denn dann? Sind das die Betreuungsvereine?

Eine Freundin meiner Omi stand völlig ohne Familie da und ist irgendwann zum Gericht gegangen und hat um einen Betreuer gebeten. Keine Ahnung, wer den bezahlt hat. Google sagte mir aber gerade, dass sie selbst zahlen musste.
Nur bei "Armen" übernimmt der Staat die Kosten.

Heißt für Johanna, dass ihr Betreuter ihre Fahrtkosten tragen sollte.


Trini

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