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Geschrieben von trompetchen am 24.01.2016, 13:43 Uhr

Frage an Steuerexperten

Hallo Zusammen,

Mir liegt jetzt mein Einkommenssteuerbescheid von 2014 vor. Demnach müsste ich, wie in den Vorjahren, eine nette Rückzahlung bekommen. Jedoch finde ich erstmalig den Satz "Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung".
Was hat das jetzt zu bedeuten? Ich habe keine Steuerschulden, KFZ- und Grundsteuer werden automatisch abgebucht, Einkommenssteuer geht ja automatisch vom Lohn ab. Auch sonstige Forderungen gibt es nicht.
Im März stünde wieder die KFZ-Steuer an. Aber das ist noch nie miteinander verrechnet worden.

Das macht mich ganz unruhig. Und vor morgen kann ich leider ja auch nicht anrufen.

Ich freue mich daher über Infos, was das bedeuten könnte.

 
7 Antworten:

Re: Frage an Steuerexperten

Antwort von wolke76 am 24.01.2016, 14:12 Uhr

Hast du vielleicht in der Erklärung keine Bankverbindung angegeben? Dann könnte es sein, dass du separat einen V-Scheck bekommst. Guck mal nach!

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Re: Frage an Steuerexperten

Antwort von trompetchen am 24.01.2016, 15:21 Uhr

Nein, das kann eigentlich nicht sein. Zumal dem Finanzamt aus vergangenen Jahren und aufgrund des SEPA Lastschriftverfahrens bei der KFZ-STEUER meine Bankverbindung vorliegen müsste.

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Re: Frage an Steuerexperten

Antwort von Leena am 24.01.2016, 15:33 Uhr

Na ja, wenn die Einzugsermächtigung nur für die Kfz-Steuer hat, darf die Finanzkasse nicht unbedingt andere Zahlungen auf dieselbe Kontonummer verbuchen... und auf "Alt-Daten", die quasi "einmalig" angegeben waren und deshalb nicht im Grundbestand enthalten sind, im Zweifelsfall auch nicht... grundsätzlich könnte es also schon sein...

Ganz im Ernst, es kann wirklich -zig verschiedene und teilweise komplett krumme sonstige Gründe haben - da kann man so nur absolut im Nebel stochern! Es kann sogar ein ganz profanes "bei Druck des Bescheids waren die Grundinformationsdaten inkl. Bankverbindung edv-technisch nicht abrufbar und daher wurde dann dieser Ersatz-Standard-Text gedruckt" sein.

Ich würde wirklich empfehlen, mach Dir keinen Kopf, es ist mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit eine komplett unaufregende Erklärung, und ruf morgen an und lass Dir von jemandem, der konkret mit Deinem Fall zu tun hat und Bescheid weiß, erklären, worum es geht! :-)


Ach so - ein Guthaben, dass sich aus einem aktuellen Bescheid ergibt, dürfte eigentlich nicht mit einer Forderung, die erst noch im März entstehen wird, verrechnet werden.

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Re: Frage an Steuerexperten

Antwort von trompetchen am 24.01.2016, 15:49 Uhr

Hallo Leena, vielen Dank schon mal für deine Antwort! Wenn man danach googelt, kommt halt immer der Hinweis, dass dann irgendwelche Steuerschulden oder sonstige Verbindlichkeiten vorliegen. Und das kann hier eigentlich nicht sein.
Meine Einkommenssteuererklärung macht seit x Jahren ein Steuerberater, u.a.deshalb weil mein Mann selbständig ist. Die geben natürlich auch immer die Bankdaten an und bislang hatten wir so einen Hinweis noch nie.
Mein Mann muss nachzahlen, wir werden aber eigentlich getrennt veranlagt. Das war in den vergangenen Jahren auch so und dürfte ja eigentlich auch diesmal nicht anders sein.

Ja, das beste wird sein, ich.rufe direkt morgen mal an.

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das sollte eigentlich unter Leenas Beitrag o.T.

Antwort von trompetchen am 24.01.2016, 16:20 Uhr

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Re: das sollte eigentlich unter Leenas Beitrag o.T.

Antwort von Kasi2006 am 24.01.2016, 18:39 Uhr

Ich hatte es in sogar schon mal so, dass das Finanzamt das Steuerguthaben einer GmbH mit der Nachzahlung der Grundstücksgem. (gleiche Gesellschafter) verrechnen wollte. Das ging natürlich gar nicht. Was ich damit sagen möchte, vielleicht dachte der Bearbeiter, er verrechnet eure Steuerbescheide miteinander. In meinem Fall reichte ein Anruf und die Verrechnung wurde wieder rückgängig gemacht.

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@trompetchen

Antwort von Leena am 25.01.2016, 13:22 Uhr

...und, konntest Du es klären..?

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